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Französische Aktivistin wegen Blockade von Urantransport vor Gericht

Uranreicherungsanlage Gronau

Wegen der Blockade eines Urantransports muss sich am Donnerstag (4. Juni) eine französische Umweltaktivistin erneut vor dem Amtgericht Steinfurt verantworten. Das Gericht müsse klären, ob die Anti-Atomkraft-Aktivistin mit ihrer Kletteraktion über einem Gleisbett bei Münster im Januar 2008 eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, sagte ein Sprecher des Landgerichts Münster am Dienstag. Das Urteil soll noch am selben Tag gesprochen werden.

Die Frau hatte mit ihrer Kletteraktion nahe dem münsterländischen Burgsteinfurt einen Zug mit rund 1000 Tonnen Uran gestoppt. Die Frau hatte an der Bahnstrecke ein Seil gespannt und sich teilweise kopfüber in den Fahrtweg des Zuges abgeseilt. Dadurch wurde die Weiterfahrt des aus der Uranreicherungsanlage Gronau kommenden Transports für rund sechs Stunden verhindert. Die damals 26-Jährige wurde festgenommen.

Der Zug hatte abgereichertes Uranhexafluorid transportiert, das bei der Herstellung von Uran für Brennelemente anfällt. Das Uran sollte über den Rotterdamer Hafen nach Russland verschifft und dort endgelagert werden.

Das Amtsgericht Steinfurt hatte in einer ersten Entscheidung einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft abgelehnt - mit der Begründung, ein hinreichender Tatverdacht auf Nötigung und eine Ordnungswidrigkeit liege nicht vor. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft wies das Landgericht Münster das Verfahren an das Amtsgericht zurück. Als Nötigung sei die Aktion nicht zu bewerten, in Betracht komme aber eine Ordnungswidrigkeit. Die Frau könnte gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verstoßen haben.