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Telefonnummerrückwärtssuche - Warnung vor Telefonabzocke

Glücksbringer am Telefon

„Einen schönen guten Tag, mein Name ist Herr M. Einen Glückwunsch. Sie haben gewonnen. Bei unserem Internetgewinnspiel. Nein, nicht den Hauptgewinn, aber ich darf Ihnen hier ein lukratives Angebot machen. Sie bekommen 3 Monate eine Zeitschrift … zum Vorzugspreis.“

Das ist noch die netteste Art, Gewinnspielteilnehmer abzuzocken. Eine andere Masche ist wesentlich krimineller. „Sie haben 1000000 € Bargeld gewonnen und um das Geld zu überweisen, benötigen wir nur noch Ihre Kontonummer.“ Das ist oft der Beginn von kriminellen Handlungen durch Firmen, die monatlich Kleinbeträge von dem angegebenen Konten abbuchen. Die Gelder sind nicht rückbuchbar, die Unternehmen haben oftmals keinen Firmensitz, höchstens einen Briefkasten.

Ein bekanntes Beispiel ist die Firma: Luck 24. Sie nennt sich lediglich Dienstleister für andere Firmen, sie ist in Wirklichkeit aber Bestandteil eines internationalen Firmenrings. In ihrem Fall ermittelt die Wiener Staatsanwaltschaft seit Monaten. Die nach diversen Hausdurchsuchungen sichergestellten Papiere, füllen inzwischen einen ganzen Raum, da es verschiedene Konten unter verschiedenen Firmennamen gibt. Sie spricht in diesem Fall von gewerbsmäßigem Betrug. Der Hauptfirmensitz ist auf Mallorca.

Von dort wirbt Luck 24 für die Teilnahme an Gewinnspielen und noch immer geben gutgläubige Gewinnspielteilnehmer ihre Kontonummer heraus. Daraufhin buchen verschiedene Firmen, wie „Gewinnspiel 24“, Monatsbeträge vom Konto der Mitspieler ab. Luck 24 sagt dazu, dass sie schließlich den Kunden bei 200 Gewinnspielen monatlich eingetragen habe und wenn da kostenpflichtige Spiele dabei seien, so müsse der Angerufene direkt am Telefon sagen, er sei mit der Kontenweitergabe nicht einverstanden.

Doch es gibt noch andere Möglichkeiten, unbedarfte Menschen durch Gewinnspiele abzuzocken. Generell solltet ja die Teilnahme an einem kostenlosen Internetgewinnspiel nichts anderes bedeuten, als die Aussicht auf einen kleinen oder größeren Gewinn. Natürlich geben die Sponsorenlisten in den Datenschutzbestimmungen darüber Auskunft, dass nicht der Gewinn, sondern die Kundendaten im Vordergrund stehen.

Zur Sicherheit gibt er, für den Fall eines möglichen Gewinns zwar noch seine Adresse, aber dazu nur die Handynummer an. Das kann sich als ein riesiger Fehler erweisen. Auch darauf haben sich Abzocker Firmen spezialisiert. Beispielsweise „eumedia“ und „simiq“. Zwei, besser eine Firma mit zwei verschiedenen Namen einem Briefkastensitz in Holland. Plötzlich bekommt der ahnungslose Kunde eine sms mit dem Inhalt : mobile spass mit simiq…

Dieser service kostet nur 2.99 max.8.97/Woche. Für besagte 8.97 Euro Abo Gebühren pro Woche erfährt man, beispielsweise, dass M. Medlock in Berlin wohnt. Doch die Abo Gebühren bleiben nicht bei diesem niedrig Beitrag. Diverse Pechvögel haben hier auch schon bis zu 400.00 Euro im Monat für solche Auskünfte bezahlen müssen. Die Verbraucherzentralen raten, sollte man einen Handyvertrag haben, ihn sofort zu kündigen, oder sich von seinem Anbieter sofort eine neue Nummer geben zu lassen. Die Vertragsanbieter fühlen sich nicht verantwortlich, ihre Kunden zu schützen und das Abo ist nicht kündbar. Da hat es der prepaid Kunde noch einfach, er lädt sein Handy einfach nicht mehr auf, Kunden mit einer Mindestvertragslaufzeit, müssen sich aus dem Vertrag klagen, Ein Kunde war nach erfolgreicher Klage, bis zum Prozess dauerte es Monate, mit über 8000.00 Euro bei seinem Anbieter verschuldet.

Der Zug mit der Abzocke am Telefon lohnt sich so sehr, dass noch andere Abzocker aufgesprungen sind. Am dreistesten ist da die Firma „nexnet“. Von ihr erhält der ahnungslose Kunde Post, dass er eine Vorwahl gewählt habe und dass in deren Auftrag an besagte Firma 19.80 Euro zu überweisen sei. Auch wenn man als Kunde nie eine Vorwahl wählte und dies auch beweisen kann, steigt der Betrag aufgrund von zwei Mahnschreiben auf etwa 130.00 Euro über kurze Zeit und die Firma beantragt daraufhin einen Titel bei Gericht. Der Kunde bekommt nicht einmal die Möglichkeit zum Widerspruch und selbst Gerichtsvollzieher, die daraufhin vollstrecken müssen und um dieses Problem wissen, stehen dem verständnislos gegenüber.

Dies hier ist nur eine kleine Auswahl von Fällen, die Telefonabzocke darstellen.

DINAH PERSCH