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Sachsen Nachrichten Rückblende

Zweifelhafte Disziplinarmaßnahme

Im Zuge der sogenannten Korruptionsaffäre werden neue Vorwürfe gegen Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) laut. Nach Recherchen von "Zeit Online" hat Buttolo einen Leipziger Polizisten ohne triftigen Grund vom Dienst suspendiert. Der Minister habe die Disziplinarmaßnahme unter anderem mit drei Anzeigen begründet, die bei der Staatsanwaltschaft in Dresden und Leipzig gegen den Kriminalhauptkommissar vorlägen. Dessen Anwalt, der daraufhin Akteneinsicht verlangt habe, sei von den Strafermittlern mitgeteilt worden, dass es diese Anzeigen gar nicht gebe.

Zudem habe der Autor eines Beitrags des ZDF-Magazins "Frontal 21" vom Juni inzwischen eidesstattlich versichert, dass der Polizist ihm keine Ermittlungsunterlagen zur Verfügung gestellt habe und es zudem eine schriftliche Aussagegenehmigung des Leipziger Polizeichefs gebe. Dem Beamten werde aber im Suspendierungsschreiben von Buttolo angelastet, dass er in dem TV-Bericht unerlaubt Dienstliches ausgeplaudert und den Journalisten Akten überlassen habe.

Das Innenministerium nahm keine Stellung. "Generell äußern wir uns nicht zu Verfahren der Suspendierung", so ein Sprecher des Ministeriums.

Verfassungsschutz

Die Zahl der Rechtsextremisten in Sachsen ist nach Ansicht des Verfassungsschutzes im Jahr 2000 entgegen dem Bundestrend um sieben Prozent gestiegen. Insgesamt seien im Freistaat rund 3.150 Rechtsextremisten aktiv gewesen, wie aus dem am Dienstag in Dresden vorgestellten Verfassungsschutzbericht hervorgeht. 1999 seien es noch 2.940 gewesen, hieß es. Dem Verfassungsschutz und seinen Berichten wird von Kritikern allerdings oftmals schlechte Recherche vorgeworfen.

Der sächsische Verfassungsschutz stellte für das vergangene Jahr eine Zunahme von Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund um rund 20 Prozent fest. Insgesamt wurden 1.551 solcher Delikte gezählt. Die Anzahl der rechtsextremen Gewalttaten dagegen ging um 28 Prozent auf 62 zurück. Innenminister Klaus Hardraht (CDU) sagte, die Zunahme der rechtsextremen Straftaten insgesamt sei ausschließlich auf den 20-prozentigen Anstieg bei den Propagandadelikten von 1.058 Fällen im Jahr 1999 auf 1.274 Fälle im Jahr 2000 zurückzuführen. Dieser Anstieg resultiere aus den Reaktionen auf die Vorfälle in Sebnitz. Dort hatte im November eine deutsch-irakische Familie mit der Vermutung Schlagzeilen gemacht, ihr Sohn sei von Rechtsradikalen ertränkt worden.

Wie Hardraht sagte, hat sich 2000 die Zahl der zur gewaltbereiten Skinhead- und Kameradschaftsszene zuzuordnenden Personen erhöht. Während 1999 noch 1.100 Menschen dieser Szene angehörten, waren es im vergangenen Jahr 1.300. Dabei bildeten die rechtsextremen Skinheads weiter die größte Gruppe. Eine besondere Bedeutung hat die NPD. Deren Mitgliederzahl sei wieder um 100 gestiegen, sagte Hardraht. Die NPD sei trotz der Diskussion über ein Parteienverbot in der Lage, ihre führende Stellung im Mittelpunkt der rechtsextremen Szene zu behaupten.

Verschiedene Verfassungsschutzbehörden waren in der Vergangenheit in die Kritik geraten, einerseits einseitig und andererseits schlampig zu arbeiten. So war mehrfach der linke Mailboxenverbund CL-Netz im Verfassungsschutzbericht aufgetaucht - einzige Begründung: Beschäftigung mit den Themen Frieden, Umwelt und Menschenrechte.

Am 12-06-2001

Bundesverfassungsgericht

Die Landesregierungen von Bayern und Sachsen haben ihre ablehnende Haltung zum Lebenspartnerschaftsgesetz bekräftigt. Eine Partnerschaft zwischen Homosexuellen könne nicht mit dem Leitbild von Familie und Ehe gleichgestellt werden, sagte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) am Mittwoch bei der Verhandlung über die so genannte Homo-Ehe vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz breche mit dem traditionellen Verständnis von Ehe und Familie, das dem Grundgesetz zu Grunde liege. Sachsens Justizminister Manfred Kolbe (CDU) betonte, das Privileg von Ehe und Familie dürfe nicht auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften übertragen werden. Bei der Verhandlung wollen Bayern und Sachsen per Einstweiliger Anordnung durchsetzen, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz der Bundesregierung nicht wie geplant am 1. August in Kraft tritt. Nach Auffassung der beiden Landesregierungen muss das Bundesverfassungsgericht zuvor die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüfen.

Dem Gericht liegen sowohl von Bayern als auch von Sachsen und Thüringen Normenkontrollanträge vor, über die voraussichtlich erst im kommenden Jahr entschieden wird. Alle drei Landesregierungen halten das Gesetz der Bundesregierung für verfassungswidrig. Beckstein sagte, im Interesse der Bürger dürfe ein Gesetz von solch grundsätzlicher Bedeutung auch nicht "vorläufig" in Kraft treten. Falls es später für nichtig erklärt werde, hätte dies schwerwiegende Folgen für bereits geschlossene Lebenspartnerschaften zwischen Homosexuellen. Der bayerische Justizminister Manfred Weiß (CSU) vertrat die Ansicht, dass ein verzögertes Inkrafttreten des Gesetzes weitaus weniger Nachteile habe, als die Rückabwicklung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Falle der Verfassungswidrigkeit.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Eckhart Pick (SPD), forderten das Gericht hingegen auf, die Anträge zurückzuweisen. Ein Stopp des Lebenspartnerschaftsgesetzes wäre ein "negatives Signal" für homosexuelle Partnerschaften, sagte Beck. Ziel müsse es sein, die Grundrechte von Homosexuellen zu stärken. Pick argumentierte, das Gemeinwohl werde "keinen Schaden" erleiden, wenn das Gesetz in Kraft trete . Auch werde die Ehe als Rechtsinstitut in keiner Weise in Frage gestellt.

Am 11-07-2001

Metallbranche

Der Vorstand der IG Metall hat sich für die bundesweite Übernahme des Pilotabschlusses in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie ausgesprochen. Das teilte der Gewerkschaftsvorsitzende Klaus Zwickel am Freitag in Berlin mit. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hatte bereits am Vortag mehrheitlich die Übernahme empfohlen. Während die IG Metall die uneingeschränkte Übernahme des Ergebnisses von Baden-Württemberg in den regionalen Verhandlungen empfiehlt, lehnten auf Seiten der Metall-Arbeitgeber die Verbände Sachsen und Sachsen-Anhalt dies ab.

Der Gewerkschaftsvorsitzende zeigte sich allerdings gelassen: Erst bei einer "absoluten Blockade" von Arbeitgeberseite stelle sich die Frage nach der Ansetzung von Urabstimmungen in den Bezirken "mit den bekannten Konsequenzen", betonte Zwickel. Im Tarifbezirk Berlin-Brandenburg sollen die Streikaktionen parallel zu den Verhandlungen weiter gehen, bis sich die Tarifparteien - voraussichtlich am Dienstag - auf die Übernahme des Abschlusses geeinigt haben.

Als Streitpunkte bei den regionalen Verhandlungen zeichnen sich Zwickel zufolge vor allem die Pauschalzahlung von 120 Euro für den Monat Mai sowie die Anpassung der Ausbildungsvergütungen ab. Obwohl die Metall-Tarifrunde zu "einem guten Ergebnis" geführt habe, sei sie noch nicht ganz beendet, warnte er. Der in Baden-Württemberg erreichte Abschluss solle "ohne Abstriche auf alle anderen Tarifgebiete in Ost und West übertragen" werden. Je schneller dies geschehe, desto eher komme "wieder Ruhe in die Betriebe", betonte Zwickel.

Die im Tarifvertrag vorgesehene Öffnungsklausel, die Betrieben mit wirtschaftlichen Problemen Abweichungen vom Tarifbeschluss erlaubt, sei nichts grundlegend Neues. In fast allen Tarifverträgen sei dieses Instrument "mehr oder weniger verklausuliert" enthalten, sagte der Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft Jürgen Peters. Die Einigung von Baden-Württemberg setze zudem hohe Hürden: Abweichungen von Tariferhöhungen seien nur dann möglich, wenn ein Sanierungskonzept ohne betriebsbedingte Kündigungen vorliege. Die in Ostdeutschland bestehenden Härtefallregelungen würden durch die Öffnungsklausel nicht ersetzt und auch nicht qualitativ ausgeweitet, ergänzte Zwickel.

Das Verhandlungsergebnis in Baden-Württemberg sieht ab Juni eine Tariferhöhung im Volumen von 4,0 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 120 Euro vor. Ab 1. Juni 2003 steigen die Entgelte nochmals um 3,1 Prozent. Ein Teil der Tariferhöhungen wird zur Finanzierung des Entgeltrahmentarifvertrages (ERA) verwendet, der die Entlohnung von Arbeitern und Angestellten mittelfristig angleichen soll.

Am 17-05-2002

Atommüll

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Tauziehen um die Castor-Transporte aus dem sächsischen Rossendorf ins Zwischenlager Ahaus erneut eine Niederlage erlitten. Das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter wies am Dienstag den Widerspruch des Landes gegen die Genehmigung der Atomtransporte zurück, wie das Düsseldorfer Innenministerium mitteilte.Landesinnenminister Fritz Behrens (SPD) bedauerte die Entscheidung.

Sie widerspreche den Interessen der Menschen in den vom Castortransport betroffenen Ländern. Der Minister betonte erneut,dass es in diesem Jahr keinen Atomtransport mehr geben könne. In der vergangenen Woche hatte bereits das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg einen Antrag Nordrhein-Westfalens gegen die Genehmigung der Castor-Transporte abgewiesen.

Am 19-10-2004

Schülergerichte

Jugendliche Straftäter in Sachsen sollen künftig von so genannten Schülergerichten "verurteilt" werden. Entsprechende Pilotprojekte starten zunächst in Leipzig und Bautzen, wo in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften die ersten dieser Schülergremien entstehen. Mit Beginn des neuen Schuljahrs sollen dann landesweit entsprechende Schülergruppen über Gleichaltrige zu Gericht sitzen, wie Sachsens Justizminister Geert Mackenroth am Dienstag bei der Vorstellung des Projektes in Dresden sagte.

Hintergrund sei die Erkenntnis, dass bei straffälligen Jugendlichen eine missbilligende Reaktion von Gleichaltrigen eher zur Besserung des Verhaltens führe als Sanktionen durch Erwachsene, betonte Mackenroth. Vergleichbare Modelle hätten sich bereits in Bayern und Niedersachsen bewährt.

Mackenroth betonte, das Ermittlungsverfahren bleibe in der Zuständigkeit der Staatsanwälte. Sie beurteilten, wann ein Schülergericht aktiv werden könne. Voraussetzung sei, dass der kriminelle Jugendliche und dessen Eltern eine solche Lösung akzeptierten.

Die drei- bis vierköpfigen Schülergerichte haben keine richterliche Kompetenz, können aber in Verfahren zu leichten und mittelschweren Straftaten wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Fahren ohne Führerschein und Körperverletzung Sanktionen aussprechen.

Als solche gelten etwa eine vorübergehende Abgabe des Führerscheins oder des Handys, eine Entschuldigung beim Opfer sowie Arbeit für gemeinnützige Zwecke. Danach soll das Verfahren in der Regel eingestellt werden. Die jungendlichen Richter im Alter von 16 bis 18 Jahren werden vor ihrem Einsatz fachlich geschult und von einem Sozialpädagogen betreut.

Am 18-04-2006

Überhöhte Zahlungen für Strabag

Im Korruptionsskandal um den Bau der Autobahn 72 steht auch der Präsident des Autobahnamtes Sachsen unter Verdacht. Nach den Ermittlungen der Chemnitzer Staatsanwaltschaft sollen er und möglicherweise ein Abteilungsleiter von den Betrügereien gewusst haben, berichtet die in Chemnitz erscheinende "Freie Presse".

Dem Freistaat sei ein Schaden von mindestens 2,55 Millionen Euro entstanden. Dem Präsidenten soll klar gewesen sein, dass Nachtragsrechnungen für den Autobahnbau nicht in der vollen Höhe berechtigt gewesen sein konnten. Trotzdem habe es nach vorheriger Absprache mit dem früheren Direktionschef des Baukonzerns Strabag in Sachsen überhöhte Zahlungen gegeben.

Am 15-03-2007

Korruptionsaffäre

Im sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wurden angeblich weitere Akten vernichtet. Wie am 27. Juni bekannt wurde, sollen dort bereits im Herbst 2006 Akten geschreddert worden sein. Nach Angaben der Parlamentarische Kontrollkommission (PKK), die für die Aufsicht des Geheimdienstes zuständig ist, wurden "in drei weiteren Fällen Zweitkopien von Unterlagen vernichtet". Die PKK erwarte, dass "dienst- und strafrechtliche Konsequenzen geprüft werden", hieß es in einer Mitteilung am späten Mittwochabend.

Nach den weiteren angeblichen "Akten-Pannen" wurde erneut die Forderung nach einem Rücktritt von Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) laut. Der Grünen-Rechtsexperte Johannes Lichdi sagte dem Radiosender MDR INFO am Donnerstag: "Buttolo kann jetzt eigentlich nicht weiter im Amt bleiben." Der Innenminister habe die Fachaufsicht über den Verfassungsschutz, er trage auch die politische Verantwortung.

Buttolo wies den Geheimdienst nun an, ihm "in den nächsten Tagen einen ersten Bericht zu allen möglichen Missständen beim LfV in der Vergangenheit vorzulegen", so Buttolo. Er stehle mich nicht aus der Verantwortung, so der Innenminister bezogen auf die Rücktrittsforderungen.

Buttolo hatte in der vergangenen Woche zugegeben, dass beim Verfassungsschutz Ende April versehentlich rund 40 Ordner mit Kopien von Strafakten zu kriminellen Netzwerken rechtswidrig vernichtet wurden. Zudem verschwanden zahlreiche Originale.

Am 28-06-2007

Krise der Sachsen LB

Sachsens Finanzminister Horst Metz (CDU) hat am Freitag im Dresdner Landtag seinen Rücktritt zum 30. September erklärt. Metz sprach von einer persönlichen Entscheidung nach dem Verkauf der in die Krise geratenen Sachsen LB. Als Finanzminister war Metz zugleich Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sachsen LB.

Der 1945 in Mecklenburg-Vorpommern geborene Metz studierte an der Technischen Universität Dresden. Der promovierte Ingenieur arbeitete mehr als ein Jahrzehnt bei der Wasserwirtschaftsdirektion. 1968 trat er in die Ost-CDU ein. In der Wendezeit leitete er eine Kommission zur Untersuchung von Amtsmissbrauch und Korruption in Dresden.

1990 wurde Metz Parlamentarischer Staatssekretär im Umweltministerium und Landtagsabgeordneter. Als CDU-Direktkandidat in der Sächsischen Schweiz wurde Metz am 19. September 2004 wieder in den Dresdner Landtag gewählt.

Am 31-08-2007

Unterlagen des Verfassungsschutzes

In der sächsischen Korruptionsaffäre will die Linksfraktion Strafanzeige gegen zwei ehemalige führende Strafermittler stellen. Am 13. November solle die Anzeige gegen den früheren Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm sowie den ebenfalls inzwischen pensionierten Ex-Chef der Dresdner Staatsanwaltschaft, Henning Drecoll, beim neuen Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann eingereicht werden. Es bestehe unter anderem der Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen und der Strafvereitelung im Amt, begründete der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im sächischen Landtag, Klaus Bartl, am 12. November den Vorstoß.

Hintergrund ist ein Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", demzufolge ein hauptbeschuldigter ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt im Juli bei der Staatsanwaltschaft Dresden Einsicht in vertrauliche Unterlagen des Verfassungsschutzes nehmen konnte, in denen schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben werden.

Im September seien dem Anwalt des heutigen Gerichtspräsidenten Originale von Ermittlungsakten ausgehändigt worden. Akten zu mindestens zehn Verfahren verließen dem Bericht zufolge so für mehrere Tage die Staatsanwaltschaft.

Diese dementierte inzwischen, dass vertrauliche Unterlagen des Landesamts für Verfassungsschutz weitergereicht worden seien.

Am 12-11-2007

Arbeit, Familie & Vaterland

Der Ende 2006 aus der CDU ausgetretene Bundestagsabgeordnete Henry Nitzsche will mit einer neuen konservativen Partei 2009 in den sächsischen Landtag einziehen. Das berichtet die in Dresden erscheinende "Sächsische Zeitung" (Mittwochausgabe). Nitzsche habe dafür am Montag mit sieben weiteren CDU-Abtrünnigen den Verein "Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland - Liste Henry Nitzsche" gegründet. Die neue Wählervereinigung werde zunächst bei den Kommunalwahlen im Juni mit eigenen Kandidaten antreten. Nitzsches selbst will sich dem Bericht zufolge für den Landratsposten im künftigen Großkreis Bautzen bewerben.

Bei entsprechenden Erfolgen auf kommunaler Ebene sieht die Vereinssatzung eine Parteigründung vor, um so an der Landtagswahl im kommenden Jahr teilnehmen zu können, schreibt das Blatt.

Nitzsche, dem vor seinem CDU-Austritt mehrfach rechtslastige Parolen vorgehalten wurden, erklärte, das neue Bündnis stehe "rechts von der CDU, aber noch deutlich vor der NPD". Man bekenne sich vor allem zur sächsischen Heimat, dem deutschen Vaterland und dem christlichen Werteverständnis.

Am 20-02-2008

Rauchverbot weiter eingeschränkt

Das in mehreren Bundesländern geltende Rauchverbot in Gaststätten wird weiter eingeschränkt. Der sächsische Verfassungsgerichtshof setzte am 27. März in Leipzig in einem Eilbeschluss das Rauchverbot in inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten außer Kraft. Damit folgten die sächsischen Richter einem Beschluss ihrer Amtskollegen aus Rheinland-Pfalz, die Mitte Februar bereits das Rauchverbot für kleine inhabergeführte Gaststätten aufgehoben hatten. Das Verfassungsgericht des Saarlandes beschloss am 27. März, dass Gaststätten, die ausschließlich das Rauchen von Wasserpfeifen anbieten, weiterbetrieben werden dürfen. Krebsforscher warnen derweil vor weiteren Ausnahmeregelungen beim Nichtraucherschutz.

Die saarländischen Verfassungsrichter gaben mit einer einstweiligen Anordnung der Beschwerde mehrerer sogenannter "Shisha"-Cafes gegen das Nichtrauchergesetz statt. Die Café-Besitzer hatten wegen Verletzung ihrer Gewerbefreiheit und ihres Eigentumsrechts gegen das Nichtraucherschutzgesetz geklagt, die um ihre wirtschaftliche Existenz bangen.

Auch die sächsischen Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass durch das Rauchverbot die Kneipenbetreiber unverhältnismäßig in ihrer Berufsfreiheit verletzt würden. Das Rauchverbot hatte laut Gericht in den kleinen Kneipen zu Umsatzrückgängen von bis zu 70 Prozent geführt und somit das wirtschaftliche Fortbestehen der Gaststätten gefährdet.

In Bayern hatte die Landesregierung Anfang März beschlossen, das Rauchverbot in Bier-, Wein- und Festzelten bis zum 1. Januer 2009 auszusetzen. Das allgemeine Rauchverbot soll in Bayern aber weiter gelten.

Angesichts der unterschiedlichen Regelungen zum Rauchverbot in den Bundesländern warnen Krebsforscher vor weiterhin bestehenden Gesundheitsgefahren. "Von einem umfassenden Nichtraucherschutz sind wir noch weit entfernt", sagte der Vorstand des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), Otmar Wiestler, am 27. März in Berlin.

Ausnahmen vom Rauchverbot "sind inzwischen die Regel", kritisierte Krebsforscher Wiestler. Nach wie vor arbeiteten viele Beschäftigte von Gastronomiebetrieben in Raucherräumen, Raucherclubs oder bei Veranstaltungen, wo geraucht werde. Dies sei eine "eklatante Missachtung des Gesundheitsschutzes". Ausnahmen sollten bundeseinheitlich abgeschafft werden.

Der Kölner Staatsrechtler Klaus Stern sieht dafür den Bund in der Pflicht. Mit der Föderalismusreform sei nur geklärt worden, dass die auf die Wirtschaft bezogenen Teile des Gaststättenrechts wie etwa Genehmigungen oder Sperrstunden in die Kompetenz der Länder fallen. Demgegenüber ziele ein auch für Gaststätten geltendes Rauchverbot in erster Linie auf den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und der Gäste, nicht aber auf wirtschaftliche Belange. Der Staatsrechtler forderte eine bundesgesetzliche Regelung. Stern sagte, der Bund müsse tätig werden, sonst werde er "spätestens vom europäischen Recht überrollt".

Nach Angaben des DKFZ hat das Rauchverbot keinen direkten Einfluss auf die Umsatzentwicklung in der Gastronomie. Ein Abwärtstrend beim Umsatz sei bereits vor Inkrafttreten der Rauchverbote in der Mehrzahl der Bundesländer zu beobachten gewesen, sagte Wiestler unter Verweis auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Am 27-03-2008

Elf Stimmen für NPD-Bewerber

Der bisherige sächsische Finanzminister Stanislaw Tillich (CDU) ist neuer Ministerpräsident des Freistaats. Der Landtag wählte den 49-jährigen Sorben am 28. Mai im ersten Wahlgang als Nachfolger von Georg Milbradt (CDU). Allerdings versagte ihm mindestens ein Abgeordneter des Regierungslagers die Zustimmung. Tillich kündigte für den 18. Juni seine erste Regierungserklärung an. Am selben Tag will er auch das neue Kabinett berufen, das seit Milbradts Rücktritt am 27. Mai nur noch geschäftsführend im Amt ist.

Tillich bekam 66 von 121 abgegebenen Stimmen. Die Koalition von CDU und SPD kommt im 124-köpfigen Parlament auf insgesamt 68 Sitze, allerdings fehlte ein CDU-Abgeordneter krankheitsbedingt. Damit hat mindestens ein Vertreter des Regierungslagers Tillich die Zustimmung versagt. Sein Amtsvorgänger Milbradt war im November 2004 erst im zweiten Durchgang gewählt worden, weil ihm mindestens fünf Abgeordnete der Koalition die Gefolgschaft verweigert hatten.

Tillich nahm die Wahl an und wurde anschließend vor dem Landtag vereidigt. Den Zusatz zum Amtseid "So wahr mir Gott helfe!" sprach er auch auf Sorbisch. Nach seinen Amtsvorgängern Kurt Biedenkopf (CDU) und Milbradt ist Tillich der erste Ministerpräsident des Freistaats mit ostdeutscher Herkunft.

Es mache ihn stolz, dass er die Arbeit Biedenkopfs und Milbradts für Sachsen fortsetzen dürfe. Er wolle Ministerpräsident aller Sachsen sein, so Tillich. Wichtigste Aufgabe sei es, "den notwendigen Aufschwung im Freistaat Sachsen weiter voranzutreiben". Es sei dabei wichtig, den "Erfolg mit sozialer Gerechtigkeit zu verbinden und damit letztendlich alle Menschen teilhaben zu lassen an dem wirtschaftlichen Aufschwung in Sachsen".

33 Stimmen ungültig, 11 Enthaltungen - 11 Stimmen für NPD-Kandidat Müller

Von 121 abgegebenen Stimmen waren 33 Stimmen ungültig, elf Abgeordnete enthielten sich. Tillichs Gegenkandidat von der NPD, Johannes Müller, kam auf elf Stimmen. Das sind drei mehr als die NPD Abgeordnete stellt. Allerdings nahmen auch drei frühere NPD-Parlamentarier, die mittlerweile fraktionslos sind, an der Abstimmung teil. Im November 2004 hatte der damalige NPD-Kandidat 14 Stimmen erhalten - zwei mehr, als die Rechtsextremen an Abgeordneten hatten. Am 28. Mai blieb neben dem inzwischen ebenfalls fraktionslosen Klaus Baier (früher NPD) auch Ronald Weckesser von der Linksfraktion der Wahl fern.

Milbradt hatte am 27. Mai nach sechs Amtsjahren seinen Rücktritt eingereicht. Am 25. Mai hatte Tillich ihn bereits als CDU-Landesvorsitzender abgelöst.

Milbradt hatte seinen Rückzug von den Spitzenämtern bereits am 14. April angekündigt, nachdem es zuvor monatelang Querelen um die Beinahe-Pleite der Landesbank Sachsen LB gegeben hatte.

Am 28-05-2008

Mit Saarland, Thüringen, Sachsen und Brandenburg?

Der Termin für die Bundestagswahl wird voraussichtlich der 27. September 2009 sein. Dies verlautete am Dienstag (24. Juni) aus Koalitionskreisen in Berlin. Bislang war auch der 20. September im Gespräch. Am 27. September könnte die Bundestagswahl zusammen mit den Landtagswahlen im Saarland, Thüringen, Sachsen und Brandenburg stattfinden. Die Länder können Termine für Wahlen selbst bestimmen.

Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) äußerte bereits Bedenken gegen einen "Superwahltag". SPD-Generalsekretär Hubertus Heil hatte sich am Montag für den 27. September ausgesprochen und erklärt, die SPD wolle die Landtagswahlen in Brandenburg, Saarland, Thüringen und Sachsen im kommenden Jahr auf den Tag der Bundestagswahl legen. Es sei "keine gute Idee", die Menschen nach der Europawahl im Juni noch zwei weitere Male an die Wahlurnen zu bitten. Drei Tage in einem Jahr würden eher zu "Ermüdungserscheinungen" führen.

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Jörg van Essen, sagte, die Einigung von Union und SPD auf den Wahltermin zur Bundestagswahl 2009 sei dann vernünftig, wenn am selben Tag auch die Landtage im Saarland und in Thüringen gewählt werden. "Wenige Wochen vor der Bundestagswahl separate Landtagswahlen abzuhalten, wie das offenkundig die Ministerpräsidenten im Saarland und in Thüringen vorhaben, ist nicht vernünftig." Die Bürger hätten kein Verständnis, wenn sie innerhalb so kurzer Zeit zweimal zur Wahl aufgerufen werden. "Das würde die Wahlbeteiligung verringern, unnötige Kosten verursachen und dem Ansehen der Demokratie schaden", sagte van Essen weiter.

Am 24-06-2008

Verbraucherzentrale Sachsen rät zur Vertragsüberprüfung

Private Unfallversicherungen mit Beitragserstattung bzw. mit Prämienrückgewähr sind für Verbraucher grundsätzlich kein gutes Geschäft. Mit dem wohlklingenden Namen werden Kunden geködert, die im Regelfall nicht erkennen, dass sie mit einer solchen Police weder ausreichend gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abgesichert sind noch einen gut verzinsten Sparvertrag abgeschlossen haben. Im Rahmen von Vertrags-Checks bietet die Verbraucherzentrale Sachsen Versicherungsnehmern an, ihre Unfallversicherungen auf Bedarfsgerechtigkeit überprüfen zu lassen.

Was für Verbraucher in diesem Fall nicht lohnend ist, bringt den Versicherern gute Gewinne. So ist es nicht verwunderlich, dass in den vergangenen Jahren Versicherungsvertreter dieses Produkt gern verkauften und auch nicht davor zurückschreckten, klassische Lebensversicherungen mit noch relativ hohem Garantiezins in unrentable Unfallversicherungen mit Beitragserstattungen umzudecken. Solche Unfallversicherungen sind eine Kombination aus einer Unfallversicherung und einer Lebensversicherung.

Wegen des angekoppelten Sparvorganges zahlt der Versicherungsnehmer viel mehr Geld als bei einer reinen Unfallversicherung. Von dem monatlichen Beitrag, den Verbraucher aufbringen, fällt ein kleiner Teil für den Risikoschutz an, der größere Anteil fließt in die Lebensversicherung und natürlich geht auch noch Geld für die Kosten des Versicherers drauf. „Zahlt der Versicherungsnehmer zum Beispiel 50 € monatlich an den Versicherer, sind vielleicht 30 € für die Lebensversicherung, 9 € für die Unfallversicherung und der Rest sind Kosten“, verdeutlicht Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Für 9 € monatlich bekommt man im Regelfall jedoch keinen ausreichenden Unfallversicherungsschutz.

So sollte die Grundversicherungssumme bei einer privaten Unfallversicherung ausreichend hoch angesetzt sein, 100.000 € sind da oft nicht ausreichend. „Schon allein eine Grundversicherungssumme von 150.000 € kostet einer nicht körperlich schwer tätigen Person bei günstigen Anbietern über 10 € pro Monat“, weiß Heyer. „Und der kleine Geldbetrag in der angehängten, lang laufenden Lebensversicherung vermehrt sich bei den seit Jahren gesunkenen Garantiezinsen auch nicht gerade in erfreulichem Maße.“

Besser ist es nach Ansicht der Verbraucherzentrale, Versicherungsschutz und Geldanlage zu trennen. Dann kann man flexibel bleiben und mehr Rendite erwirtschaften.

Am 07-11-2012

Verbraucherzentrale Sachsen berät bei Problemen mit Anbietern

In den letzten Monaten sprechen immer mehr Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Sachsen vor, weil sie sich über ihre Bausparkasse ärgern. Hintergrund ist, dass die Unternehmen derzeit nicht glücklich darüber sind, wenn Bausparer in einem gut verzinsten Spartarif über die Mindestanspar- oder gar über die vereinbarte Bausparsumme hinaus Geld in den Vertrag einzahlen wollen. „Dem setzen die Anbieter Grenzen, die zum Teil rechtlich zulässig sind“, informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Allerdings dürfen es die Bausparkassen in diesem Zusammenhang auch nicht zu weit treiben.“

Zuletzt wurden zwei Fälle der LBS Ost bekannt, in welchen die Bausparkasse durchsetzen wollte, dass die bei Vertragsabschluss vereinbarte monatliche Sparrate herabgesetzt wird. Zukünftig sollte nur noch der niedrigere Regelsparbetrag eingezahlt werden dürfen und das obwohl die Mindestansparsumme noch nicht erreicht war. Für die Betroffenen hätte dies unter anderem zur Folge gehabt, dass sie nicht mehr die volle Wohnungsbauprämie erhalten hätten. Die Bausparkasse berief sich in ihrer Vorgehensweise auf eine Regelung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Demnach sind Zahlungen, die den Regelsparbetrag übersteigen, von ihrer Zustimmung abhängig. Nun sollte diese Zustimmung hinsichtlich der künftigen monatlichen Einzahlungen entzogen werden.

„Das geht so nach unserer Rechtsauffassung nicht“, informiert Heyer. Verbraucher werden unangemessen benachteiligt, wenn sie durch die einseitige Herabsetzung der Sparraten nicht mehr die volle Wohnungsbauprämie erhalten können. Die Nutzung der maximalen staatlichen Förderung ist – wenn auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen – Vertragszweck. Ein Widerruf der vorher zugestimmten Erhöhung der Sparrate ist deshalb nach Meinung der Verbraucherzentrale Sachsen unzulässig. Dazu kommt, dass mit einem jederzeitigen Widerruf der Zustimmung die Bausparkasse den Zeitpunkt der Zuteilung des Bauspardarlehens beliebig verändern könnte und damit einseitig ihre eigenen Interessen in den Vordergrund stellt. Das widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben.

Verbraucher, die Rat und Hilfe im Umgang mit ihrem Bausparvertrag suchen, finden bei der Verbraucherzentrale Sachsen die richtigen Ansprechpartner.

Am 04-02-2013

Neues Faltblatt der Verbraucherzentrale Sachsen

Die neuen gesetzlichen Regelungen im Rahmen der Pflegereform zielen darauf ab, Menschen mit Demenz mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Damit sollen neue bzw. auch zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Um diese und andere Leistungen durch die Pflegeversicherung finanzieren zu können, wurde ab dem Jahr 2013 der Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,95% auf 2,05% erhöht. Außerdem sollen die Bürgerinnen und Bürger selbst mehr für die Pflege im Alter vorsorgen.

Um einen kleinen Anreiz dafür zu schaffen, wurde im Pflegeneuausrichtungsgesetz eine zulagegeförderte private Pflegezusatzversicherung – der so genannte Pflege-Bahr – ebenfalls zum 01.01.2013 eingeführt. Allerdings gilt diese erst für Diejenigen, die ab 2013 einen Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen, bei dem der Eigenbeitrag mindestens zehn Euro monatlich beträgt. Der Staat gibt dann eine Zulage von fünf Euro pro Monat dazu, so dass sechzig Euro im Jahr zusammenkommen. Wer vor 2013 bereits einen Vertrag über zusätzliche Leistungen im Pflegefall abgeschlossen hat, bekommt keine Zulage. Der Gesetzgeber gestattet aber, bei laufender Versicherung in einen anderen Fördertarif zu wechseln, um in den Genuss der Zulage zu kommen.

Das neue Faltblatt der Verbraucherzentrale Sachsen „Die Zusatzversicherung für Pflege – eine sinnvolle Ergänzung?“ gibt Antwort auf viele Fragen rund um diese neue Versicherung. Beispielsweise wird neben den Voraussetzungen für die Förderung auch darüber informiert, wie die Zulage ausgezahlt wird, welche Leistungen der Vertrag enthält, worauf man besonders achten muss, für wen sich der Pflege-Bahr lohnt und natürlich auch, wann man die Förderung erhält. Außerdem wird die neue Zusatzversicherung auch bewertet.

Das Faltblatt ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen kostenfrei erhältlich. Es wird auch zugeschickt, wenn mit der Anforderung ein frankierter Rückumschlag (0,58 €), A 6 lang, beigefügt wird.

Am 05-02-2013

Ein halbes Jahr Energie-Checks

Nach der Einführung im Herbst 2012 feiern die Energie-Checks nun ihr halbjähriges Bestehen. Seither können Ratsuchende, die sich einen ersten Überblick über ihre Einsparpotenziale verschaffen wollen, zwischen einem Basis-, Gebäude- oder Brennwert-Check wählen. Grund genug, um ein Zwischenfazit zu ziehen. Dr. Christiane Dudda, Projektleiterin der Energieberatung im Verbraucherzentrale Bundesverband, ist sehr zufrieden mit der bisherigen Entwicklung der Energie-Checks: „Die Energiewende und steigende Energiekosten führen zu einem wachsenden Interesse an Energieberatungen. Dass die Energie-Checks genau diese Nachfrage bedienen, zeichnet sich erfreulicherweise in den hohen Beratungszahlen ab. Unser Angebot eignet sich insbesondere für ‚Energiespar-Einsteiger‘, die ihren Beitrag zur Energiewende leisten wollen, aber nicht wissen wie.“

Den Basis-Check können für zehn Euro Mieter, Eigentümer und Vermieter nutzen. Nach einer Terminvereinbarung werden direkt vor Ort Strom- und Wärmeverbräuche ermittelt sowie Möglichkeiten geringinvestiver Maßnahmen und Einsparmöglichkeiten aufgezeigt. Für den Gebäude-Check zahlen Ratsuchende 20 Euro. Dieser beinhaltet einen Basis-Check und berücksichtigt darüber hinaus Fragen zum baulichen Wärmeschutz, zur Beurteilung der Heizungsanlage sowie deren Eignung für erneuerbare Energien. Der Brennwert-Check kostet 30 Euro, ist für Betreiber eines Gas- oder Heizöl-Brennwertgeräts interessant und nur in der Heizperiode durchführbar. Zur Optimierung werden unter anderem Kondensatmenge sowie die Vor- und Rücklauftemperatur gemessen. Die Energie-Checks werden von unabhängigen Energieberatern der Verbraucherzentrale Sachsen durchgeführt. Innerhalb von zwei Wochen erhält der Ratsuchende einen standardisierten Kurz-Bericht mit den Check-Ergebnissen und Handlungsempfehlungen. Dudda betont: „Das Besondere an den Energie-Checks ist die sofortige Ersteinschätzung des energetischen Ist-Zustands. Anhand der anschaulichen Auswertung kann der Ratsuchende schnell beurteilen, welche Maßnahmen er kurzfristig selbst umsetzen kann und bei welchen Aspekten eventuell eine tiefergehende Folge-Beratung erforderlich ist.“

Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei allen Fragen zum Energieverbrauch: online, telefonisch, als Energie-Check direkt vor Ort oder gegen einen Kostenbeitrag von fünf Euro in einem persönlichen Beratungsgespräch (für einkommensschwache Haushalte gegen Vorlage eines Nachweises kostenlos). Alle Beratungsstandorte, Vor-Ort-Kontakte und weitere Informationen zu den vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Beratungen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Termine und Beratung erhalten Verbraucher unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Am 02-05-2013