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"Saure Gurke 2002" geht nach Bayern

Für den frauenfeindlichen Beitrag des letzten Fernsehjahres

"Männer - das diskriminierte Geschlecht?" - diese im Januar ausgestrahlte Sendung des BR-Magazins "Familienzeit" wird mit der Sauren Gurke 2002 "gekrönt". Seit 1980 wird der Wanderpreis jährlich zum Ausklang des Herbsttreffens der Medienfrauen von ARD und ZDF an einen frauenfeindlichen Beitrag des letzten Fernsehjahrs vergeben - und noch ist er aktuell, wie das Beispiel zeigte. Voraus schickten die Progammbeobachterinnen, dass sich auch erfreuliche Entwicklungen vollzogen haben und Sportkollegen zunehmend fair über Athletinnen berichten. Im Unterschied zu früher sei kaum noch die Rede vom "optischen Leckerbissen" oder dem "ganz besonders fröhlichen Mädel, in das man sich verlieben muss". In den Politik-Redaktionen ließe das Umdenken allerdings noch auf sich warten. Vor allem in weltpolitischen Krisensituationen gelänge es den Kollegen, das Männergespräch einseitig auf Waffenpotentiale und stereotype Feindbilder zu focussieren.

Während der Abschlussveranstaltung am vergangenen Samstag im Potsdamer Nikolaisaal bilanzierten die Teilnehmerinnen weitere Ergebnisse von drei arbeitsintensiven Tagen. In Diskussionen und Workshops ging es um Bedingungen für die Gleichstellung von Männern und Frauen in Medienberufen, um Probleme des Arbeitsalltags, Kommunikations- und Fortbildungsbedarf. Das Anliegen, in höchsten Führungspositionen künftig mehr Frauen zu finden, wurde auch mit Blick auf den neu entstehenden Rundfunk Berlin-Brandenburg formuliert: An dessen Spitze wünschten sich die Medienfrauen eine Intendantin. Die einstimmig gefasste Empfehlung soll den Mitgliedern des noch zu etablierenden RBB-Rundfunkrates übergeben werden.

Preisträgerstück ist der Beitrag "Männer - das diskriminierte Geschlecht?" vom 22. Januar 2002 aus der Reihe "Familienzeit", Redaktion: Gerd Niedermayer, Moderation: Wolfgang Binder, das vom Bayerischen Rundfunk ausgestrahlt wurde.

Entlang des Buches "Frauen und Kinder zuerst" von Paul-Hermann Gruner, stellt die Sendung dar, dass "Jungen ins Hintertreffen geraten" und Männer "auf der Verliererstraße" sind. Tatsache ist: Mädchen machen Abitur, Frauen haben eine gute Ausbildung und sind im Beruf erfolgreich. Jungen hingegen sind die schulischen Sorgenkinder und Männer verlieren ihre Jobs in der Produktion.

Schuld an diesen gesellschaftlichen Entwicklungen ist - so sagt uns die Sendung - "der organisierte Feminismus".

Die Jury-begründete ihre Entscheidung mit dem Ton für die Sendung: Sie sei eine Collage aus Bildern von Models und Schminkszenen, von Bomberstaffeln, Dominas und Müllmännern. Der zentrale Satz dazu: "Sind die subtileren Waffen der Frau weniger tödlich als die der Männer?" Die Sendung ist bestimmt vom Wortlaut des Buchautors als Studiogast und einseitig ausgewählte "Experten". Gegenfragen oder Kritik fanden nicht statt.

Am 04-11-2002

"Kein dringender Tatverdacht"

Entlassene Untersuchungshäftlinge haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Sie könnten nachträglich gerichtlich feststellen lassen, ob die erlittene U-Haft "von Anfang an rechtswidrig" war, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Wer ihnen eine solche Feststellung verwehre, verletze das Freiheitsgrundrecht, in das die U-Haft "schwerwiegend" eingreife. Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt, der zunächst der Bildung einer kriminellen Vereinigung verdächtigt und deshalb ab 31. Oktober 2003 in U-Haft genommen wurde. Auf seine Beschwerde hin hob das Bayerische Oberste Landesgericht rund sechs Monate später am 27. April 2004 den Haftbefehl mit der Begründung auf, es habe kein dringender Tatverdacht bestanden. Darauf wurde er aus der U-Haft entlassen.

Der Mann beantragte darauf die Feststellung, dass der Haftbefehl schon im Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig war. Das Bayerische Oberste Landesgericht konstatierte aber nur, dass der Haftbefehl im Zeitpunkt der Einlegung der Haftbeschwerde vom 20. Februar 2004 rechtswidrig war. Eine "lückenlose Kontrolle" der Voraussetzungen für den Haftbefehl sei nicht nötig.

Das Bundesverfassungsgericht sah darin keinen effektiven Rechtsschutz und betonte das "Rehabilitierungsinteresse" des Klägers. Die Sache wurde an das Bayerische Oberste Landesgericht zurückverwiesen. (AZ: 2 BvR 2233/04 - Beschluss vom 31. Oktober 2005)

Am 25-11-2005

"Geltendes Recht ignorieren"

Nach Darstellung der Deutschen Umwelthilfe hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Freistaat Bayern wegen fortgesetzter Untätigkeit bei der Feinstaubbekämpfung eine schwere Rüge erteilt und gleichzeitig Bund und Länder indirekt aufgefordert, sich endlich auf wirksame gesetzliche Regelungen gegen die großräumige Luftverschmutzung zu verständigen. In dem am Dienstag veröffentlichten Urteil gebe der Verwaltungsgerichtshof einem Anwohner der Landshuter Allee Recht, der angesichts der ständigen Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte an seinem Wohnort die Aufstellung eines Aktionsplans zur Eindämmung der Misere durch den Freistaat Bayern verlangt hatte. 16 Monate nach dem Inkraftreten der Grenzwertregelung sei es "als nicht (mehr) rechtmäßig anzusehen, wenn die zuständige Behörde trotz von Anfang an evidenter Überschreitungsgefahr noch immer keinen Aktionsplan vorlegen kann." Dies sei "unverzüglich nachzuholen". Das Gericht entschied den Angaben zufolge, dass der Freistaat Bayern selbst dann zur Aufstellung des Aktionsplans verpflichtet sei, wenn "entgegen dem gesetzlichen Regelfall" auch danach die Einhaltung der Grenzwerte nicht sicher gewährleistet sei. Bayern sei nämlich nicht allein verantwortlich dafür, dass sich Bund und Länder immer noch nicht auf wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der großräumigen Luftverschmutzung hätten verständigen können.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte den Kläger in München, wie andere von hohen Feinstaubbelastungen betroffene Bürger in anderen Städten, bei seinem Gang vor die Gerichte unterstützt. Nach Auffassung der Umwelthilfe hatten sich Bund und Länder "jahrelang bei der Verabschiedung einer Kennzeichnungsverordnung für Dieselstinker und den Modalitäten zur Förderung des Dieselpartikelfilters in Neu- und Altfahrzeugen gegenseitig blockiert".

"Die Gnadenfrist für alle Feinstaub-Ignoranten ist abgelaufen", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Urteil. Der Verwaltungsgerichtshof habe "in dankenswerter Klarheit" allen Verantwortlichen ins Stammbuch geschrieben, dass niemand geltendes Recht einfach ignorieren könne. Das Urteil sei auch eine Warnung an alle, die derzeit glauben machen wollten, das drängendste Luftreinhalteproblem in Deutschland könne durch die Aufweichung und Anhebung von Grenzwerten gelöst werden. "Wir fordern Bund und Länder auf, endlich eine wirksame Förderung rußfreier Dieselfahrzeuge zu beschließen und sich endlich gegen die Automobilindustrie durchzusetzen."

Der Rechtsanwalt der Umwelthilfe, Remo Klinger, erwartet, dass das Münchner Urteil auf andere Ballungszentren mit ebenfalls regelmäßig überhöhten Feinstaubbelastungen ausstrahlt. "Dieses Urteil hat bundesweite Bedeutung", so Klinger. Zum ersten Mal habe in Deutschland ein Obergericht über die Feinstaubproblematik entschieden und den Betroffenen ein Recht auf saubere Luft zugesprochen.

Dass die Verwaltungsrichter gleichzeitig mit dem Finger auf die Versäumnisse der Bundes- und Landespolitik gezeigt hätten, werde dort "hoffentlich richtig verstanden". Nach Auffassung der Umwelthilfe kann auf Dauer "nicht akzeptiert werden, dass geltende Grenzwerte überschritten werden dürfen, weil lokale und regionale Behörden bei ihren Bemühungen um Abhilfe von Bund und Ländern nicht ausreichend unterstützt würden". AZ. 22 BV 05.2461 und 22 BV 05.2462

Am 23-05-2006

"Erhebliche Verstöße"

Im Gammelfleischskandal hat die Regierung von Niederbayern einer Mettener Fleischzentrale die EU-Zulassung als Zerlegebetrieb entzogen. Darüber hinaus sei der Firma auch der Handel auf dem nationalen Markt untersagt worden, sagte ein Behördensprecher am Montag in Landshut. Angesichts der jüngsten Beanstandungen gelte der Geschäftsführer der Fleischzentrale als "unzuverlässig für diesen Betrieb". Bei Razzien in zwei Kühlhäusern in Niederbayern und der Oberpfalz sowie einem Kühlraum unter der Garage eines Wohnhauses waren Anfang September mehr als 40 Tonnen Fleisch des Unternehmens beschlagnahmt worden. Der Firma werden "erhebliche Verstöße" bei Lagerung, Verarbeitung und Verkauf von Fleisch vorgeworfen. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stufte etwa ein Drittel der untersuchten Proben als nicht zum Verzehr geeignet ein.

Strafbefehl gegen Unternehmer nach Gammelfleisch-Fund erlassen Knapp zehn Monate nach dem Fund von teilweise verdorbenem Fleisch in einem Betrieb im baden-württembergischen Göppingen ist gegen den Geschäftsführer ein Strafbefehl erlassen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Ulm am Montag mitteilte, verhängte das Amtsgericht Göppingen gegen den Unternehmer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Ein Zusammenhang mit dem aktuellen Gammelfleischskandal rund um eine Münchner Import- und Exportfirma besteht den Angaben zufolge nicht.

Dem Göppinger Geschäftsmann werden 31 lebensmittelrechtliche Verstöße zur Last gelegt. Den Angaben zufolge waren in seinem Betrieb bei einer Kontrolle Ende November 2005 rund 1100 Kilogramm Fleischprodukte gefunden worden, die wegen abgelaufener Verbrauchsdaten oder verspäteten Einfrierens nicht zum Verzehr geeignet gewesen sein sollen. Vereinzelt soll die Ware bereits ranzig gewesen sein und starken Gefrierbrand aufgewiesen haben.

Bei dem Fleisch handelte es sich vor allem um Geflügel und zu einem kleinen Teil um Reh- und Kaninchenfleisch. Der Betrieb war auf Grund eines anonymen Hinweises durchsucht worden. Im Anschluss wurden mehr als 4000 Kilogramm Fleisch vernichtet. Der Beschuldigte kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Dann würde es zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Göppingen kommen. Verzichtet er auf Rechtsmittel, wird die Bewährungsstrafe rechtskräftig.

Am 18-09-2006

Vernachlässigung durch Eltern

Bayern beschloss eine intensive staatliche Kontrolle von Kindern in Hinblick auf eine mögliche Vernachlässigung und Misshandlung. Alle Eltern im Freistaat sind ab Anfang 2008 zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen für kleine Kinder verpflichtet, wie die Staatsregierung am 10. September in München entschied. Beim Besuch von Kindertageseinrichtungen, bei der Einschulung und beim Landeserziehungsgeld werde dann der Nachweis des Kinderarztes verlangt. Zudem wird eine gesetzliche Meldepflicht von Ärzten und Hebammen gegenüber den Jugendämtern eingeführt, wenn es Anhaltspunkte für Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellen Missbrauch gibt. Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) sagte nach der Kabinettssitzung, der Schutz von Kindern gehöre zum Kernbereich staatlicher Verantwortung. Der Vorrang der Eltern bei der Erziehung solle dabei nicht angetastet werden. Es gebe aber auch Kinder, die besonders geschützt werden müssten.

Familienministerin Christa Stewens (CSU) kritisierte, dass der Bund trotz mehrfacher Aufforderung des Bundesrates, die bundesrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Kinder zu verbessern, untätig geblieben sei. "Für Bayern schaffen wir nun die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Gesundheitsvorsorge und den Schutz unserer Kinder", sagte sie. Das bayerische Maßnahmenpaket reiche von der Eltern- und Familienbildung über Erziehungshilfen und spezielle Angebote für sogenannte Risikofamilien bis hin zu den jetzt beschlossenen gesetzlichen Vorgaben.

Am 10-09-2007

"Wähler billig abfischen"

"Wähler billig abfischen" fasst Martin Sonneborn seine Aufgabe kurz und knapp zusammen. Der Chef des Satire-Magazins "Titanic" und Bundesvorsitzender der Partei "Die PARTEI" will in Bayern bei der Landtagswahl im Herbst antreten und damit im Freistaat für Furore sorgen. Sein Ziel: "Die einmalige Gelegenheit beim Schopf packen und die CSU auf 25 Prozent minus X drücken." Dazu ist ihm, wie er betont, jedes Mittel recht. In Bayern sieht er große Chancen, mit seiner Partei "das beste Ergebnis seit Kriegsende" zu erreichen. Schließlich spüre er, dass es im Freistaat ein "politisches Vakuum" gebe. Einen überregional tätigen bayerischen Spitzenpolitiker könne er nämlich momentan nicht nennen. Aber das könne geändert werden. Das nötige Selbstbewusstsein hat Sonneborn mit seiner Mannschaft bereits bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg getankt. "Dort haben wir einen klaren Auftrag vom Wähler bekommen, auch, wenn es nur 0,3 Prozent der Wähler waren", witzelt der Parteichef.

2004 gründete Sonneborn mit seinen "Titanic"-Mitstreitern die Partei, die sich als "Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative" versteht. Schon der Internet-Auftritt ist mit der nötigen Portion Satire versehen, die Sonneborns Markenzeichen darstellt. "Ich wollte nie etwas anderes machen", hebt er hervor. Er habe zwar Kommunikationswissenschaft studiert, aber nie Lust auf "ernsthafte Recherche und Faktensuche" verspürt. Die Satire sei für ihn "die bequemere Form der Tatsachendarstellung".

Nun hat er mit "Die PARTEI" ein weiteres Feld gefunden, in dem er sich austoben kann. "Wir sind billige Populisten", gesteht Sonneborn und fügt ernst hinzu: "Und stehen auch noch dazu." Daher ziehe er für sein Programm für die Landtagswahl im Herbst auch alle Themen an Land, die die Gemüter hierzulande erhitzten: Bierpreise, Managergehälter und das Nichtrauchergesetz.

"Wir suchen für Bayern noch populistische Wahlziele, die uns die Wähler zutreiben. Das machen schließlich alle Parteien so", ist sich Sonneborn sicher. Zum viel diskutierten Rauchverbot erklärt er, man werde in Anlehnung an Walter Ulbrichts Spruch "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten" Plakate mit dem Spruch "Niemand hat die Absicht, das Rauchen zu erlauben - außer uns, 'Die PARTEI'", aufstellen. Frustrierten Kneipenwirten solle damit eine "neue politische Heimat" gegeben werden.

Auch in die alljährliche Diskussion um die Bierpreise auf dem Münchner Oktoberfest wagt sich die Partei heran. "Wir fordern einen maximalen Bierpreis von 5 Euro", betont Sonneborn und ist sich sicher: "Dadurch, dass mit der CSU 8 Euro zu machen sind, haben wir gute Karten, hierdurch Wähler zu gewinnen."

Ein weiteres Thema, mit dem Sonneborn auf Wählerfang geht, ist die Debatte um die Gehälter von Managern. "Wir fordern, die Managergehälter auf das 25 000-fache eines Arbeiterlohns zu reduzieren - zuzüglich Abfindung versteht sich", erklärt der Partei-Chef.

Ein Ziel hat "Die PARTEI" bereits erreicht: Mit 6000 Mitgliedern bundesweit hat sie mehr Mitglieder gewinnen können als die NPD. Auch in Bayern ist der Zustrom "beachtlich". "Das haben wir nach etlichen Propagandaauftritten in diversen Universitäten geschafft", sagt Sonneborn mit ironischem Stolz. 80 Mitglieder seien aktiv, weitere würden angeheuert. Die Partei hat auf jeden Fall Großes vor. Dass sie Erfolg haben wird, ist sich Sonneborn sicher. "Die PARTEI" sei schließlich "humanistisch, links, oppositionell" und zudem die "einzige moralische Instanz im Land".

Am 30-05-2008

Zu über 3 Jahren verurteilt

Die hoffnungsvolle Karriere von Breno Borges ist zu Ende. Der Fußballprofi, der 2008 im Alter von gerade einmal 18 Jahren zum FC Bayern München wechselte, stand wegen Brandstiftung vor Gericht. Es war ein Bild von Traurigkeit, als der Fußballprofi Breno sich wegen Brandstiftung vor dem Münchener Landgericht verantworten musste. Einst wurde er für die stolze Summe von 12 Millionen Euro vom FC Bayern München verpflichtet. Gegen die Vorwürfe des Gerichts hatte Breno, der der deutschen Sprache überhaupt nicht mächtig ist, nicht die geringste Chance. Ihm wurde zur Last gelegt, er habe seine Villa, in die er sich in München Grünwald eingemietet hatte, in Brand gesetzt. Als Grund dafür wurde seine Verletzungsmisere angeführt.

Eine Ära geht zu Ende

Da Breno in der Tatnacht vom 19. auf den 20. September 2011 immense Mengen Alkohol getrunken hatte, lag sein Promillewert entsprechend hoch. Auch hatte er offenbar zu dem Schlafmittel Stilnox gegriffen, die er eigenen Aussagen zufolge wohl aus dem Medizinschrank des FC Bayern hatte, weshalb nun auch der Fußballverein von der Staatsanwaltschaft zur Rechenschaft gezogen wird.

Breno wurde vom Gericht aufgrund des hohen Alkohol- und Tablettenkonsums nur vermindert schuldfähig gesprochen. Auch wurde ihm anerkannt, dass er Nachbarn seiner Villa vor dem Feuer gewarnt hatte. Doch für einen Freispruch hatte dies leider nicht ausgereicht und so kam es, dass die vorsitzende Richterin Breno zu einer Haft von drei Jahren und neun Monaten verurteilte, die er sogleich antreten musste. Er wurde unmittelbar nach dem Prozess festgenommen.

Am 09-07-2012

Bayerisches Volksbegehren treibt Regierung zur Studiengebührenabschaffung:

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften begrüßt die Einigung der bayerischen Koalition. Durch den starken öffentlichen Druck gehören nun auch die bayerische CSU und FDP zu den Studiengebührengegner*innen. Dazu erklärt Erik Marquardt, Vorstandsmitglied des fzs: ========================================================================================

"Wir freuen uns über die Abschaffung der Campusmaut in Bayern. Insbesondere die schnelle Abschaffung aller Studiengebührenformen zum kommenden Wintersemester ist ausdrücklich zu begrüßen. Wir befürchten jedoch, dass die geplanten Kompensationszahlungen nicht ausreichen. Wenn im Doppelhaushalt 13/14 nur 219 Millionen Kompensationsmittel eingeplant werden und die Gebühren allein im Studienjahr 2011 fast 182 Millionen ausgemacht haben, drohen große Haushaltlöcher an den Hochschulen. Wir fordern eine vollständige Kompensation der bisherigen Mittel anhand der jeweils aktuellen Studierendenzahlen. Der Anstieg der Studierendenzahlen ist nicht kostenneutral zu bewältigen."

Katharina Mahrt, ebenfalls Mitglied des fzs-Vorstands, ergänzt:

"Die Abschaffung der Studiengebühren beseitigt eine wesentliche Hürde im sozial selektiven Bildungssystem. Die Menschen in Bayern haben durch das erfolgreiche Volksbegehren deutlich gemacht, dass Studiengebühren keine gesellschaftliche Akzeptanz finden. Bildung ist ein Recht das allen Menschen zur Verfügung stehen muss - unabhängig von ihrem sozio-ökonomischen Status. Es ist schön, dass die Meinung des Volkes nun endlich auch durch die Entscheidung der Regierungskoalition abgebildet wird. Es ist aber auch wichtig, dass die Abschaffung diesen Namen auch verdient. Zweitstudiengebühren und Langzeitgebühren dürfen nicht an die Stelle der pauschalen Gebühr treten. Die bisherige Absichtserklärung des Koalitionsgipfels zur Kompensation reicht nicht aus."

Pressemitteilung des studentischen Dachverbands fzs zur Einigung der bayerischen Regierungskoalition im Studiengebührenstreit

Am 24-02-2013

Deutscher Verband für Landschaftspflege stellt sieben bayerische Landwirte vor

Sie erzeugen gesunde Nahrungsmittel und erhalten die Natur: Bayerische Landwirte sind wichtige Partner beim Schutz der Kulturlandschaft. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) stellt mit der Broschüre“ Leidenschaft Landschaft“ sieben Landwirte aus Bayern und ihre Leistungen für die Kulturlandschaft vor. Der DVL beleuchtet damit eine Landwirtschaft, die einen wertschätzenden Umgang mit der Natur pflegt.

Die ausgewählten Landwirte bestreiten einen wichtigen Teil ihrer Betriebseinnahmen aus Agrarumweltmaßnahmen und aus dem bayerischen Landschaftspflegeprogramm. Diese Programme werden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER) mitfinanziert. „Ohne die Gelder können die Artenvielfalt und die Kulturlandschaften nicht erhalten werden“, stellt Josef Göppel, Vorsitzender des DVL, angesichts der drohenden Kürzungen von ELER klar.

Vorgestellt werden in der Broschüre Landwirte, für die der Erhalt der gewachsenen Kulturlandschaft nicht nur Auftrag, sondern auch Überzeugung ist. Sie bewirtschaften besonders karge, nasse oder steile Flächen, legen Gewässer an und pflanzen Bäume und Hecken. Ohne sie wäre die Landschaft nicht so abwechslungsreich und ohne sie könnten die Landschaft und die biologische Vielfalt nicht erhalten werden. „Durch ihren Einsatz werden Bayerns Landschaften erhalten“, betont Klaus Blümlhuber, Sprecher der bayerischen Landschaftspflegeverbände. Neben dem Artenschutz seien die Landschaften auch touristisch von großer Bedeutung für den Freistaat.

Die ausgewählten Landwirte nutzen insbesondere das Vertragsnaturschutzprogramm und das Landschaftspflegeprogramm des bayerischen Umweltministeriums. Mit den Förderprogrammen werden Wiesen, Weiden und Äcker extensiviert und viele andere Lebensräume gepflegt und wieder hergestellt. Sie sind jedoch im Moment durch die in der EU diskutierten Kürzungen in der Agrarförderung betroffen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass dadurch viele bayerische Landwirte und auch Landschaftspflegeverbände in Bayern existenziell bedroht werden“, fordert Blümlhuber.

Die Broschüre wurde gefördert vom Bayerischen Naturschutzfonds aus Mitteln der GlücksSpirale. Sie ist kostenlos und kann gegen Erstattung des Portos bestellt werden unter www.landschaftspflegeverband.de /Publikationen oder bestellung @ lpv.de

Am 11-06-2013