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Institut der deutschen Wirtschaft Köln

Gesetzliche Krankenversicherung - Beitragszahler entlasten

Krankenversicherung ... nirgends kann mehr Geld gespart werdenDer Gesundheitsfonds sammelt immer größere Rücklagen. Doch statt nun Zuzahlungen wie die Praxisgebühr in Frage zu stellen, sollte lieber der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gesenkt werden. In diesem Jahr wird die Rücklage im Gesundheitsfonds um 3 auf 12 Milliarden Euro wachsen – so die jüngste Einschätzung des Expertenkreises im Gesundheitsministerium. Auch wenn die größten Ausgabenblöcke im kommenden Jahr voraussichtlich um rund 4 Prozent zulegen, werden eine stabile Beschäftigung und steigende Gehälter höchstwahrscheinlich für weitere Überschüsse im Fonds sorgen. Bis Ende 2013 wird das Polster so auf 15 Milliarden Euro anwachsen. Und weitere Rücklagen einzelner Kassen sind in dieser Summe noch gar nicht eingerechnet.

Für eine derartige Kapitalbildung hat der Gesundheitsfonds aber gar kein Mandat. Denn im Umlageverfahren, auf dem das gesetzliche Krankenversicherungssystem basiert, dürfen Beiträge nur in dem Umfang erhoben werden, der zur Deckung der laufenden Ausgaben vonnöten ist. Doch selbst wenn man die gesetzliche Mindestreserve abzieht, entspricht das verbleibende Finanzpolster in diesem Jahr noch immer etwa einem dreiviertel Beitragssatzpunkt, im nächsten Jahr sogar einem ganzen Punkt - genug Spielraum also für eine vorsichtig kalkulierte, aber spürbare Entlastung der Beitragszahler.

Stattdessen auf Zuzahlungen zu verzichten, macht dagegen keinen Sinn. Denn die meisten Gesundheitsökonomen sind sich darin einig, dass es dem deutschen Patienten an Kostenverantwortun g mangelt.

Ansprechpartner im IW: Dr. Jochen Pimpertz

Frankreich: Defizit ist nicht gleich Defizit

Nun ist raus, was alle längst ahnten: Frankreich wird 2013 mehr als drei Prozent neue Schulden machen, obwohl die Drei-Prozent-Hürde in diesem Jahr eigentlich nicht gerissen werden sollte. Damit steht jedoch nicht gleich das neue fiskalische Regelwerk der Eurozone auf dem Spiel, wie manche meinen. Zumindest dann nicht, wenn Frankreich ab 2014 bei den Sparanstrengungen mit konkreten Plänen nachlegt. Spanien, Portugal, Griechenland und jetzt Frankreich – es ist immer das Gleiche: Das Erreichen der Drei-Prozent-Hürde wird immer wieder verschoben und damit zumindest auf den ersten Blick die Glaubwürdigkeit der Brüsseler Sparregeln untergraben. Doch im neuen Fiskalpakt und im reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt steht auch etwas von strukturellen Defizit-Zielmarken. Die sollten gerade in einer Phase der Wachstumsschwäche Vorrang haben vor nominalen Defizitzielen wie der Drei-Prozent-Hürde. Denn wenn die Konjunktur lahmt, sinken die Steuern und die Ausgaben des Staates steigen - die Budgetlücke wird folglich größer. Das strukturelle Defizit berücksichtigt das und versucht, den Wert der Neuverschuldung um Konjunktureffekte zu bereinigen.

Nach den jüngsten Zahlen der EU-Kommission dürfte das um Konjunktur- und Sondereffekte bereinigte Staatsdefizit Frankreichs von 3,3 Prozent des BIP im Jahr 2012 auf 2,0 Prozent des BIP im Jahr 2013 sinken. Das wäre ein erheblicher Fortschritt, auch wenn das nominale Defizit nur auf 3,7 Prozent des BIP sinkt.

Problematisch wird es allerdings 2014: Die EU-Kommission schätzt, dass das strukture lle Defizit an der Seine dann nicht weiter zurückgeht, sondern sogar wieder leicht auf 2,2 Prozent des BIP ansteigt. Und das, obwohl die französische Wirtschaft nächstes Jahr mit 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr wachsen dürfte. Die EU-Kommission sollte also nur dann zustimmen, dass Frankreich das Erreichen der Drei-Prozent-Hürde verschiebt, wenn Paris für 2014 konkrete Konsolidierungspläne vorlegt. Die fehlen im Übrigen auch noch für das ehrgeizige Ziel der Regierung Hollande, die Staatsausgaben bis 2017 um 60 Milliarden Euro zu senken und das strukturelle Staatsdefizit bis dahin auf Null zu reduzieren.

Am 26. Feb. 2013 unter: welt-online

Krankenversicherung: Bloß nicht zurück auf Null

Wenn die gesetzlichen Krankenkassen künftig einen lohnabhängigen Zusatzbeitrag erheben, droht das Preissignal der Zusatzprämien auf der Strecke zu bleiben. Doch dieses Signal ist dringend notwendig, damit sich Kassen und Leistungsanbieter weiterhin um eine hochwertige und effiziente Versorgung bemühen. Die aktuelle Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ist kompliziert: Abhängig Beschäftigte und ihre Arbeitgeber zahlen jeweils zur Hälfte den einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent, Arbeitnehmer müssen zudem einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent entrichten. Die kompletten Beiträge fließen an den Gesundheitsfonds und werden dort – nach der Risikostruktur der Versicherten der Krankenkassen gewichtet – an AOK und Co. ausgeschüttet. Die Idee hinter dem aktuellen System: Die Mitglieder leisten einen Beitrag, der von der Höhe ihres Verdienstes abhängt. Die Kassen erhalten dagegen einen Betrag, der sich an der Höhe des versicherten Risikos orientiert. Durch dieses Konstrukt lohnt es sich für einzelne Krankenkassen nicht, neben möglichst gesunden Mitgliedern vorrangig gut verdienende anzuwerben. Reicht einer Kasse das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, muss sie eine zusätzliche Prämie erheben. So sind die Krankenkassen angehalten, möglichst wirtschaftlich zu arbeiten.

Nun aber sollen die Zusatzprämien zusammen mit den 0,9 Prozent Arbeitnehmer-Sonderbeitrag verschwinden. Stattdessen soll ein kassenindividueller, einkommensabhängiger Zusatzbeitrag entstehen. Damit die Kassen dann aber nicht wieder vorrangig um die gut verdienenden Angestellten buhlen, muss der Risikostrukturausgleich erneut um Einkommensmerkmale erweitert werden – ein Schritt zurück in die Welt von vor 2009, als es den Gesundheitsfonds noch nicht gab und jede Kasse ihren Beitragssatz selbständig festlegte.

Schlimmer aber wiegt, dass durch die Regierungspläne der Zusammenhang von Beitrag und Leistungsanspruch weiter verwässert wird. Denn statt fester Zusatzprämien in Euro und Cent, die für eine klare Vergleichbarkeit sorgen, müssen die Versicherten nun Prozentsätze einzelner Kassen vergleichen. Und dabei gilt: je niedriger das beitragspflichtige Einkommen, desto geringer ist der Anreiz zum Kassenwechsel und damit der Wettbewerbsdruck auf Versicherungen, Ärzte, Kliniken und Co.

Am 13. Feb. 2014 unter: gesundheit