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Infinus-Anleger: Coswiger Verein kein rettender Strohhalm

Fragwürdige Interessengemeinschaft

Nach jedem Anlageskandal schießen sie wie Pilze auch dem Boden: Schutz- und Interessengemeinschaften, die den Betroffenen Hilfe suggerieren. So werden derzeit Anleger der Dresdner Infinus-Gruppe von einer „Interessengemeinschaft der Anleger und Gläubiger der Infinus-Gruppe e.V.“ aus Coswig kontaktiert. In dieser Gemeinschaft haben sich unter anderem ehemalige Vermittler zusammengeschlossen. „Dies ruft bei einigen der angeschriebenen Verbraucher zu Recht Misstrauen hervor“, meint Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

In der jetzigen Situation sind viele vom Anlageskandal um die Infinus-Gruppe betroffene Verbraucher bereit, sprichwörtlich nach jedem letzten Strohhalm zu greifen. Da fallen derartige Anschreiben auf fruchtbaren Boden. In dem Zusammenhang wird oft zusätzlich Geld investiert - in Vereinsaufnahme- und Mitgliedsbeiträge, Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten. „Nicht selten wird damit weiteres gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen. Denn ob durch diese Schritte mehr Euro vom angelegten Geld zurückfließen als ohne sie, bleibt offen“, weiß Heyer aus langjähriger Erfahrung mit anderen Skandalen. Mitunter haben solche Aktivitäten andere Funktionen: Ruhigstellung der Betroffenen, Ablenkung von möglichen Haftungsgegnern und Mandantenbeschaffung. Und selbst bei bester Absicht erreicht ein Großteil der Interessengemeinschaften nicht die auf dem Papier meist hochgesteckten Ziele. Das liegt schon daran, dass Entscheidungsabläufe in einer Interessengemeinschaft viel Zeit kosten, da eine Abstimmung mit anderen Beteiligten zwingend notwendig ist. Dadurch steigt auch die Gefahr der Indiskretion, die dann der Gegenseite zunutze kommt.

Apropos Indiskretion: „Im Zusammenhang mit der offensichtlich groß angelegten Brief-Aktion der Interessengemeinschaft der Anleger und Gläubiger der Infinus- Gruppe stellen sich Angeschriebene auch die Frage, ob hier nicht ihre persönlichen Daten missbraucht werden“, sagt Heyer. Dies sollte nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen der Sächsische Datenschutzbeauftragte prüfen.

Im Hinblick auf die Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren müssen die Betroffenen zunächst weiter auf die Entscheidung über die Eröffnung desselben warten. Wer Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung oder fehlerhafter Prospektangaben geltend machen und durchsetzen will, kann einen verbraucherorientiert arbeitenden Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate ziehen. „Doch auch anwaltliche Hilfe ist keine Gewähr dafür, dass am Ende alles gut wird“, sagt Heyer. „So kann es passieren, dass man zwar schlussendlich ein anlegerfreundliches Urteil in den Händen hält, bei dem Verurteilten aber nichts mehr zu holen ist.“