Auf das tarifliche Mindestentgelt in Landwirtschaft und Gartenbau von 7,40 Euro pro Stunde haben alle hierzulande tätigen Arbeitnehmer der Branchen Anspruch, unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat. Das regelt das Arbeitnehmerentsendegesetz. Gleichzeitig verpflichtet es die Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Die vom Deutschen Bauernverband und Zentralverband Gartenbau geforderte Aufweichung dieser Dokumentationspflicht hat zur Folge, dass europäische Betriebe gegenüber deutschen benachteiligt wären. Solche Diskriminierungen werden von Brüssel aber umgehend geahndet.
„Wir stellen bei den Forderungen der Arbeitgeber fest, dass sie blind sind für europarechtliche Zusammenhänge. Käme die Regierung den Ansinnen der Arbeitgeber entgegen, wird das tarifliche Mindestentgelt der grünen Branchen von Brüssel faktisch vollständig beseitigt“, sagte Feiger. „Denn auch Arbeitszeiten entsandter Arbeitnehmer werden ebenfalls nicht mehr dokumentiert. Dann ist das Mindestentgelt überhaupt nicht mehr durchsetzbar.“