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IG BAU: Arbeitgeber haben Forderung nicht zu Ende gedacht

Dokumentationspflicht

Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) weist die Forderung einiger Arbeitgeberverbände in Landwirtschaft und Gartenbau zurück, die Dokumentationspflicht bei dem tariflichen Mindestentgelt zu beschneiden. „Zusammen mit der ebenfalls geforderten Aufweichung der Höchstarbeitszeit bestätigt sich der Eindruck, dass manche Betriebe in den grünen Bereichen ihre früher praktizierten Wild-West-Methoden jetzt legalisieren wollen. Es ist aber unverständlich, warum sich die Verbände zum Sprachrohr dieser unseriösen Unternehmen machen, während die meisten Betriebe gesetzestreu sind und selbst unter der Dumpingkonkurrenz leiden“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Die Erfassung der Arbeitszeit ist die einzige Kontrollmöglichkeit, ob das Mindestentgelt tatsächlich für alle gearbeiteten Stunden gezahlt wird. Für seriöse Betriebe ist dies auch unproblematisch, weil sie aus Kalkulations- und Lohnabrechnungsgründen die tägliche Arbeitszeit ohnehin erfassen.“

Auf das tarifliche Mindestentgelt in Landwirtschaft und Gartenbau von 7,40 Euro pro Stunde haben alle hierzulande tätigen Arbeitnehmer der Branchen Anspruch, unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat. Das regelt das Arbeitnehmerentsendegesetz. Gleichzeitig verpflichtet es die Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Die vom Deutschen Bauernverband und Zentralverband Gartenbau geforderte Aufweichung dieser Dokumentationspflicht hat zur Folge, dass europäische Betriebe gegenüber deutschen benachteiligt wären. Solche Diskriminierungen werden von Brüssel aber umgehend geahndet.

„Wir stellen bei den Forderungen der Arbeitgeber fest, dass sie blind sind für europarechtliche Zusammenhänge. Käme die Regierung den Ansinnen der Arbeitgeber entgegen, wird das tarifliche Mindestentgelt der grünen Branchen von Brüssel faktisch vollständig beseitigt“, sagte Feiger. „Denn auch Arbeitszeiten entsandter Arbeitnehmer werden ebenfalls nicht mehr dokumentiert. Dann ist das Mindestentgelt überhaupt nicht mehr durchsetzbar.“