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"Trübe Funzel" an Energie- und Versorgungsgesellschaft Butzbach verliehen

Energieversorgung

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat am 19. Januar 2004 die "Trübe Funzel" an die Energie- und Versorgungsgesellschaft EVB im oberhessischen Butzbach verliehen. Der Stromversorger EVB hat die Auszeichnung nach Meinung des Verbrauchervereins verdient, weil er den Hausanschluss eines Stromkunden, Uwe Kolscher, ausgraben lassen will aus Ärger darüber, dass dieser Kunde künftig von seinem Nachbarn den Strom günstiger bezieht. Der Nachbar Dr. Wagner, erzeugt seinen Strom mit einem Blockheizkraftwerk selbst. Der Stromüberschuss genügt auch für den Nachbarn.

Das Verhalten der EVB steht nach Meinung des Vereinsvorsitzenden Dr. Aribert Peters exemplarisch für Kundenunfreundlichkeit, die Verhinderung dezentraler Stromerzeugung und die Schwächen derzeitiger Netzentgeltregelung. Deshalb sei dieser Fall hochaktuell und besonders brisant, weit über Butzbach hinaus.

Würde Dr. Wagner seinen Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen und der Nachbar den Strom daraus entnehmen, dann wäre für den Stromtransport für wenige Meter ein Entgelt von ca. 7 Cent je Kilowattstunde fällig - mehr als die Stromerzeugung kostet. Also verlegte man einfach ein Kabel über den Gartenzaun. Der Nachbar kann sich nun einfach vom öffentlichen Stromnetz verabschieden und die Leitung kappen. Dazu brauchte man nur die Hauptsicherung herausdrehen, in wenigen Minuten möglich. Andere Stromversorger erledigen das ohne Aufheben und ohne dafür Kosten zu berechnen, so zum Beispiel die Stadtwerke Giessen.

Die EVB stellte sich aber erst einmal quer. Die Abschaltung wäre nur möglich, wenn das Kabel ausgegraben wird. Das wäre so teuer wie der erstmalige Anschluss ans Stromnetz, und man wollte für die Tiefbauarbeiten 1.287,00 Euro in Rechnung stellen.

Eine Beschwerde bei der Preisaufsichtsbehörde führte zum Nachgeben der EVB: Das Kappen des Stromanschlusses würde nicht in Rechnung gestellt. Wenn man aber später wieder versorgt werden wolle, dann wäre die Gebühr für die Verlegung eines neuen Anschlusses fällig, nämlich "Tiefbaukosten plus 614 Euro für Hausanschluss plus 10 Euro pro Meter Leitung plus 42 Euro für die Inbetriebnahme". Weder die Besänftigungsversuche der Preisaufsicht, noch des Bundes der Energieverbraucher konnten EVB-Chef Weiß umstimmen: "Wir sind nicht gegen den Wettbewerb. Aber es ist unser verdammtes Recht, den Anschluss zu kappen".

Der Bund der Energieverbraucher e.V. vergibt die Trübe Funzel heute nicht deshalb an die EVB, um die Lacher über diese Provinzposse auf seiner Seite zu haben, männliches Durchsetzungsgehabe bloßzustellen oder auf die Machtlosigkeit privater Verbraucher hinzuweisen. Vielmehr entblößt das Verhalten der EVB einen neuralgischen Punkt derzeitiger Stromversorgung in seltener Klarheit: Die Benachteiligung kleiner privater Stromerzeuger durch die geltende Entgeltregelung der Netznutzung.

Sowohl das Energiewirtschaftsgesetz als auch die höherrangige EU-Richtlinie schreiben einen diskriminierungsfreien Netzzugang vor. Wie das Beispiel zeigt werden kleine und damit private und kleingewerbliche Stromerzeuger in besonders krasser Weise durch überhöhte Netztarife benachteiligt. Bei der anstehenden Novellierung des Energierechts, die in diesen Tagen zur Diskussion ansteht, verdient dieser Aspekt große Aufmerksamkeit. Sowohl die Stellungnahme der Verbände privater Verbraucher als auch die der industriellen Verbraucher haben diesen Punkt in ihren Stellungnahmen zur Novelle des Energiewirtschaftsrechts ausführlich behandelt.

Am 19-01-2004

Studie

Ökologischer Landbau bringt nach einer Langzeit-Studie der Cornell University in etwa die gleichen Erträge wie konventionelle Landwirtschaft - allerdings bei einem um 30 Prozent geringeren Energie-Einsatz. Auch der Wasser-Verbrauch sei viel geringer, so das Ergebnis der über 22 Jahre laufenden Studie. Pestizide fielen überhaupt nicht an, der Boden werde geschützt. Geringere Erträge lieferte dern Öko-Anbau nur in den ersten vier Jahren. Danach stieg der Ertrag deutlich. Besonders in Trockenzeiten wuchsen die Öko-Pflanzen besser als die konventionellen. "Ökologischer Landbau ist aber nicht nur im Hinblick auf die fossile Energie günstiger, sondern die Böden halten auch die Feuchtigkeit länger", berichtet Studienleiter David Pimentel, Professor für Ökologie und Landwirtschaft an der Cornell University. Das führe dazu, dass die Erosion deutlich geringer sei und die Böden wesentlich länger gesund blieben. Eine weitere Folge des Ökolandbaus sei daher die bessere Erhaltung biologischer Ressourcen, so Pimentel.

Der Wissenschaftler hatte die beiden Arten des Landbaus anhand von Mais- und Sojapflanzungen miteinander verglichen. An der Untersuchung nahmen auch Agrarforscher vom Rodale Institute, vom Agricultural Research Service des US-Landwirtschaftsministeriums und ein Landwirtschaftsökonom von der University of Maryland teil. Sie untersuchten neben den Erträgen auch die Bodenbeschaffenheit, die Energieeffizienz, die Humusschicht, die organischen Veränderungen, Stickstoffwerte und wieviel Nitrat aus dem Boden ausgewaschen wurde.

Sie verglichen eine Farm, die mit konventionellen Methoden Mais und Soja anbaute, mit zwei Bio-Bauernhöfen. Die Erträge aus den verschiedenen Anbausystemen waren mehr oder weniger gleich. In den ersten vier Jahren waren die Erträge aus dem Ökolandbau um knapp ein Drittel niedriger. Dann stieg allerdings der Ertrag aus dem nachhaltigen Anbau deutlich an. Besonders während trockener Perioden waren die Pflanzen aus dem ökologischen Landbau besser. Nach Angaben von Pimentel nehmen Pflanzen aus dem Ökolandbau deutlich mehr Kohlenstoff auf als jene nach konventionellem Anbau.

Nach dem Ergebnissen der Untersuchung sind besonders Mais, Sojabohnen, Weizen, Hafer und andere Getreide gut für den ökologischen Landbau geeignet, berichtet Pimentel. Für Äpfel, Weintrauben, Kirschen und Kartoffel sei dies problematischer, da es eine Vielzahl von Schädlingen gebe. Das Untersuchungsergebnis wurde in der jüngsten Ausgabe des Wissenschaftsmagazins Bioscience veröffentlicht

Am 18-07-2005

Airbuswerk

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, traf am Dienstag im Airbuswerk Hamburg-Finkenwerder mit dem russischen Minister wirtschaftliche Entwicklung und Handel, German Gref, zusammen, der sich aus Anlass des deutsch-russischen Wirtschaftstages in Deutschland aufhält. Die Minister besichtigten gemeinsam die Innenausstattung des A 380 und trafen anschließend zu einem ersten Gespräch zusammen. Minister Glos betonte die positive Entwicklung der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen und hob hervor, dass auch die neue deutsche Regierung starkes Interesse am weiteren Ausbau der Kooperation mit Russland habe. Dies gelte insbesondere für Industriepartnerschaften in den Bereichen Energie und Luftfahrt.

Minister Glos: "Das im August 2004 abgeschlossene Kooperationsabkommen zwischen der EADS und Irkut, Russlands führendem privaten Flugzeugbauer, stellt eine gute Basis dar, die Zusammenarbeit von einer reinen Kooperation in eine ausgereifte strategische Partnerschaft im High-Tech-Sektor umzuwandeln. Mein Kollege Gref und ich sind uns einig, dass wir unsere gegenseitigen wirtschaftlichen Aktivitäten verstärken wollen."

Am 30-11-2005

Einsparen statt Atom

Die Umweltverbände haben eine "Energie-Effizienzkampagne" angekündigt. Ziel sei es, den zu hohen Energieverbrauch in Deutschland um zwei Prozent pro Jahr zu verringern, sagte der Generalsekretär des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Helmut Röscheisen, am Freitag in Berlin. Die Kampagne wende sich sowohl an die Verbraucher wie auch an die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträger. R Röscheisen forderte einen "nationalen Energieplan" und mahnte eine sichere, klimaschonende und vom Ausland unabhängige Energiepolitik an. "Die Energiekonzerne profitieren davon, wenn möglichst viel Energie hergestellt wird, egal, ob man es braucht oder nicht braucht", kritisierte der DNR-Generalsekretär und lehnte zugleich Forderungen aus der Union nach einem Ausstieg aus dem Atomausstieg entschieden ab.

Notwendig sei ein Ausstieg aus der nicht beherrschbaren Atomenergie in kürzester Zeit. Der Beitrag der Atomkraft zum deutschen Energieverbrauch betrage ganze sechs Prozent. "Das kann leicht eingespart werden, wenn der politische Wille dazu da ist", betonte Röscheisen. Auch der Atomforscher Klaus Traube nannte die Forderungen nach längeren Laufzeiten vom Atomkraftwerken "populistisch".

Am 13-01-2006

"Wir sind ein rohstoffarmes Land"

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier sprach auf der Münchner Sicherheitskonferenz am 5. Februar vor den versammelten Militärs und Politikern unter anderem über die Energie-Außenpolitik der deutschen Bundesregierung. "Die Endlichkeit fossiler Energieressourcen lässt befürchten, dass Probleme im Zugang zu erschwinglicher Energie immer häufiger auch Quelle von Auseinandersetzungen werden", so Steinmeier. "Für mich ist deshalb klar: Globale Sicherheit im 21. Jahrhundert wird untrennbar auch mit Energiesicherheit verbunden sein", so der Außenminister. "Und die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik, das verstehen Sie, muss sich dieser strategischen Herausforderung stellen. Wir sind ein rohstoffarmes Land." Bundeswehr-Soldaten sind derzeit vor allem in solchen Ländern im Einsatz, in denen Erdöl, Erdgas und andere Rohstoffe gefördert werden. "Unsere Wirtschaft ist hoch exportabhängig", so Steinmeier weiter. "Unser Kapital sind die Ideen unserer Menschen, die Stärke unserer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie der Technologievorsprung, den wir in wichtigen Produktionsbereichen gegenüber anderen noch haben." Die Knappheit fossiler Energieträger und unsere Stärke als Industrie- und Forschungsstandort bedeuteten, dass unser Ziel sein müsse, die führende Stellung bei der Entwicklung erneuerbarer Energien, Umwelttechnik und Energieeffizienz zu verteidigen und auszubauen.

"Nur dieser Weg hilft uns, unsere Importabhängigkeit von Öl, Gas und anderen fossilen Energieträgern zu verringern", so Steinmeier. Dies helfe auch bei der Erschließung neuer Absatzmärkte und der Sicherung neuer Arbeitsplätze.

Steinmeier ist der festen Überzeugung, dass dieses Thema auch und zunehmend eine sicherheitspolitische Dimension habe: "Energiesicherheitspolitik ist auch Friedenspolitik". Wenn wir Energieabhängigkeiten global durch Technologieentwicklung verringerten, bedeute das auch, potentielle Spannungen zu entschärfen. "Energie als politische Waffe" würde an ihrer Hebelwirkung verlieren.

Deshalb müsse die deutsche und europäische Außenpolitik "diese Entwicklungen mitgestalten", im Verhältnis einerseits zu den wichtigen Energie-Versorgungsräumen, die häufig politisch instabil seien, und auch im Verhältnis zu anderen wichtigen Verbraucherländern. "Energie-Außenpolitik, wenn Sie das so nennen wollen, wird jedenfalls als neue Kategorie, da bin ich mir sicher, in das öffentliche Bewusstsein einrücken, wo das bisher noch nicht der Fall ist", sagte der Außenminister.

Steinmeier kritisierte Zeitungs-Kommentatoren, in denen von "Europas nächstem Kalten Krieg" die Rede war. "Wir sollten vielmehr auf kooperative Sicherheitskonzepte setzen, mit denen wir ja in der Vergangenheit durchaus positive und erfolgreiche Erfahrungen gemacht haben. Und ich finde, dass wir gerade in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, seit Ende des Zweiten Weltkriegs, Konflikte durch regionale Sicherheitskooperation erfolgreich eingegrenzt haben. Und auch Energiesicherheit auf unserem Kontinent müssen wir zunehmend als Dialog zwischen Energie-Produzenten, Energieverbrauchern, Transitstaaten und Privatwirtschaft denken."

Der Außenminister spricht von einem "kooperativen Ansatz"

Dabei bleibe natürlich für Deutschland und die EU neben dem Nordmeer, Nordafrika und den Golfstaaten auch Russland als wesentlicher Energielieferant "ein unverzichtbarer Partner". Die G8-Präsidentschaft Russlands werde "hoffentlich Gelegenheit geben, darüber zu reden, wie wir mehr Energiesicherheit im europäischen Raum, wie wir Energiesicherheit aber auch weltweit stärken können".

Zu den institutionellen Voraussetzungen eines solchen Ansatzes wollte der Außenminister "keine weiteren Ausführungen machen". Doch die Vorteile "eines solchen kooperativen Ansatzes" lägen auf der Hand. "Mögliche Verteilungskonflikte werden und können durch regelorientiertes Verhalten der Teilnehmer eingehegt werden. Kooperative Lösungen erhöhen die langfristige Kalkulations- und Versorgungssicherheit der Beteiligten", so Steinmeier. Verstärkte und gegenseitige Marktöffnung bei Produzenten und Verbrauchern eröffneten neue unternehmerische Möglichkeiten.

Schließlich kam der Außenminister auf die Rolle Russlands bei den "frozen conflicts" in Moldau, Georgien und in Berg Karabach zu sprechen. "Bei ihrer Lösung, das wissen Sie, kommt Russland eine Schlüsselstellung zu. Und ich frage: Sollten wir nicht gerade bei der Lösung des seit 18 Jahren andauernden Konflikts in Berg Karabach jetzt ein Zeichen setzen, unsere Kräfte bündeln? Armenien und Aserbaidschan sollten erkennen, dass neue Chancen für eine Konfliktlösung rasch ergriffen werden müssen und ich finde auch, können."

Bundesregierung schickt Bundeswehr in rohstoffreiche Gebiete

Am vergangenen Mittwoch beschloss die deutsche Bundesregierung, die Bundeswehr für weitere sechs Monate an der "Beobachtermission" der Vereinten Nationen in Georgien (UNOMIG) zu beteiligen. Die deutsche Außenpolitik in Georgien konzentriert sich nach Angaben des Auswärtigen Amtes auf den Bereich Energie.

"Grundsätzlich liegen Georgiens Vorteile als Investitionsstandort in seiner geostrategischen Lage", schreibt das Auswärtige Amt auf seiner Website. "Größtes aktuelles Investitionsprojekt sind die Öl- und Erdgas-Pipelines, die unter Umgehung der Territorien Russlands und Irans Rohstoffe aus dem Kaspischen Meer über Georgien in die Türkei und von dort weiter auf europäische Märkte befördern soll." Die neue Tiflis-Ceyhan-Pipeline soll Erdöl aus dem aserbaidschanischen Baku zum türkischen Mittelmeerhafen Ceyhan transportieren.

Georgien hat sich nach Angaben des Auswärtigen Amtes seit 2003 unter dem Kommando der Bundeswehr an der NATO-geführten KFOR-Mission im Kosovo beteiligt und war Ende 2004 kurzzeitig während der Wahlen mit 50 Soldaten in Afghanistan im Einsatz – wiederum unter Bundeswehr-Kommando.

Im Norden Afghanistans gibt es Erdgasvorkommen. Unter sowjetischer Besatzung wurde dort Mitte der 1970er Jahre Erdgas gefördert. Die Anlagen wurden später durch Sabotageakte der Mudschaheddin zerstört. Zu den größeren Erdgasfeldern gehören Jorqaduq, Khowaja, Gogerdak und Yatimtaq. Sie liegen alle im Umkreis der Stadt Sheberghan in der nordafghanischen Provinz Jowzjan. Die Provinz Jowzjan zählt zu den von der Bundeswehr kontrollierten Gebieten.

Die Bedeutung der Besetzung Afghanistans zielt aber möglicherweise auch auf andere Länder Zentralasiens. Wolfgang-Peter Zingel vom Südasien-Institut der Universität Heidelberg, Abteilung Wirtschafts- und Entwicklungspolitik, schrieb zur geostrategischen Bedeutung Afghanistans: "Nach wie vor dient die Einflussnahme des Auslands auf den Konflikt in Afghanistan wirtschaftlichen Interessen: die sowjetische Invasion wurde als Versuch gewertet, der UdSSR endlich einen Zugang zum Indischen Ozean zu verschaffen; die westlichen Industrieländer sahen ihre Ölversorgung aus der Golfregion gefährdet. Heute geht es um den Zugang zu den Energievorkommen in Zentralasien".

Von besonderem Interesse sind offenbar die gewaltigen Erdgasvorkommen im nördlich von Afghanistan gelegenen Turkmenistan. Dazu das Auswärtige Amt auf seiner Website: "Turkmenistan ist ein potenziell reiches Land. Es verfügt über die viertgrößten Erdgasreserven der Welt. Die nachgewiesenen Gasreserven belaufen sich auf insgesamt 5,4 Bio cbm, wahrscheinliche Gasreserven auf 107 Bio cbm. Die Ölreserven werden vom Internationalen Währungsfonds (IWF) auf 2,930 Mrd. Tonnen geschätzt."

Auch im afrikanischen Sudan sind Soldaten der Bundeswehr. Die sudanesische Zentralregierung des Landes hat Verträge mit asiatischen Unternehmen geschlossen. Das Öl aus dem Südsudan fließt per Pipeline über die Hauptstadt Khartum zur Hafenstadt Port Sudan am Roten Meer. Von dort wird das Öl per Schiff nach Asien transportiert.

Deutschland unterstützt in Sudan die Rebellen des Südens, die mit der Zentralregierung jahrelang einen Bürgerkrieg um die Einnahmen aus dem Ölgeschäft führten. Im Januar 2005 kam es – nicht zuletzt auch aufgrund intensiven Drucks seitens der deutschen Bundesregierung – zu einem "Friedensvertrag", der den Rebellen die Macht im Süden des Landes und einen Anspruch auf die Hälfte der Einnahmen aus dem Ölgeschäft überträgt (ngo-online berichtete).

Außerdem darf sich der Süden laut Vertrag sechs Jahre später in einem Referendum von Sudan abspalten und einen eigenen Staat bilden. Nach einer Abspaltung des Südens bliebe der Nordsudan ohne Zugang zum Öl.

Die Bundeswehr möchte nach Angaben der Bundesregierung gut sechs Jahre im Land bleiben, um die Umsetzung des Vertrages zu überwachen. Diese sechs Jahre bis zum geplanten Referendum für die offensichtlich beabsichtigte Teilung des Landes wollen deutsche Unternehmen nutzen, um für das Erdöl aus Südsudan einen anderen Transportweg zu errichten: Sie wollen eine neue Eisenbahnlinie von den Ölfeldern des Südsudan – unter Umgehung des Nordsudan – in das westlich orientierte Kenia bauen. Von der kenianischen Hafenstadt Mombasa soll das Öl dann per Schiff nach Deutschland und in andere westliche Staaten – statt nach Asien – transportiert werden.

Deutschland interessiert sich aber nicht nur für den Sudan, sondern für die gesamte Region "Zentralafrika". In seiner "Außenpolitischen Strategie zu Zentralafrika" verweist das Auswärtige Amt neben anderen knappen Rohstoffen auf die Ölvorkommen in Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Äquatorialguinea, Tschad, sowie auf die Demokratische Republik Kongo (früher Zaire).

In der Demokratischen Republik Kongo tobt laut Auswärtigem Amt ein "Krieg der Rohstoffe". Die Bundeswehr beteiligt sich dort am UN-Militäreinsatz MONUC. Derzeit wird in der Bundesregierung über eine Verstärkung des Bundeswehreinsatzes in Kongo diskutiert. Offiziell geht es um eine deutsche "Beteiligung an einer internationalen Wahlbeobachtergruppe" für das Bürgerkriegsland Kongo.

Das Auswärtige Amt hat möglicherweise mehr als Wahlbeobachtung im Blick: In der Demokratischen Republik Kongo finden sich nach Angaben des deutschen Ministeriums vor allem die folgenden Rohstoffe: Gold, Diamanten, Kupfer, Kobalt, Tantal ("Coltan"), Zink, Zinn, Kadmium, Germanium und Wolfram.

Am 09-02-2006

"Markteintritt neuer Wettbewerber"

Die EU-Kommission wirft Deutschland und anderen Ländern vor, Richtlinien aus dem Jahr 2003 zur Öffnung des Gas- und des Strommarktes nicht angemessen umgesetzt zu haben. Daher geht die Kommission jetzt mit weiteren rechtlichen Schritten gegen Mitgliedstaaten vor, "die ihre Energiemärkte immer noch nicht ordnungsgemäß geöffnet haben". Die Kommission hat am Dienstag an 16 Mitgliedstaaten insgesamt 26 "mit Gründen versehene Stellungnahmen" - der unmittelbaren Vorstufe vor einem Verfahren beim Europäischen Gerichtshof - gerichtet und damit "ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Energiebinnenmarkt weiter voranzutreiben". Die Maßnahme der Kommission richtet sich richtet sich gegen Deutschland, Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Estland, Spanien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Lettland, Polen, Schweden, die Slowakei und das Vereinigte Königreich. Lediglich Finnland und Österreich hätten - beschränkt auf den Gasmarkt – ausreichende Argumente vorgebracht, um die Einstellung des Verfahrens gegen sie zu erreichen.

Der für Energie zuständige Kommissar Andris Piebalgs sagte: "Nur wenn die Mitgliedstaaten die Richtlinien vollständig umsetzen, kann ein Strom- und Gasmarkt geschaffen werden, der allen europäischen Verbrauchern ab dem 1. Juli 2007 eine wirkliche Wahl zwischen den Gas- und Stromlieferanten ermöglicht."

Die Kommission sieht Umsetzungsprobleme insbesondere im "Fortbestehen von reglementierten Preisen" für zugelassene Kunden, die den Markteintritt neuer Wettbewerber blockierten und die freie Wahl des Lieferanten behinderten. Außerdem sieht sie eine unzureichende Entflechtung der vertikal mit Erzeugungs- und Liefertätigkeiten integrierten Netzbetreiber, insbesondere in Bezug auf die funktionale Entflechtung, die die Unabhängigkeit der Netzbetreiber gewährleisten und jegliche Diskriminierung beim Netzzugang verhindern solle.

Auch gebe es Umsetzungsprobleme beim diskriminierenden Netzzugang für Dritte, insbesondere durch die Beibehaltung "eines präferenziellen Zugangs für die seit langem bestehenden Verträge der beherrschenden Marktteilnehmer". Die Regulierungsbehörden würden über "unzureichende Befugnisse" verfügen, insbesondere was den Netzzugang und dessen Tarifierung anbelange.

Nach der jetzigen Versendung der mit Gründen versehenen Stellungnahmen haben die Mitgliedstaaten zwei Monate Zeit, um ihre Bemerkungen der Kommission zu übermitteln, die dann beschließen kann, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

Luxemburg (Gas und Strom) und Spanien (Gas) wurden vom Gerichtshof bereits am 19. Mai bzw. 16. November dieses Jahres verurteilt. Spanien könnte den Angaben zufolge in Kürze wegen Nichtumsetzung der Stromrichtlinie verurteilt werden. Außerdem prüft die Kommission noch die Konformität der Rechtsvorschriften von Ungarn und Estland in Bezug auf Gas.

Portugal und Ungarn wurden am 4. Juli bzw. 18. Oktober Fristsetzungsschreiben betreffend den Stromsektor übermittelt. Diese anhaltenden Verstöße zeigen nach Auffassung der Kommission "die Mängel des derzeitigen Rechtsrahmens".

Hill: RWE, Eon, Vattenfall Europe und EnBW zerschlagen

Der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion, Hans-Kurt Hill, begrüßte das konsequente Vorgehen der EU-Kommission gegen die deutschen Energie-Monopolisten. "Es wird Zeit, die Preistreiberei auf dem Strommarkt zu beenden. Bestätigt sich der Verdacht des Wettbewerbsmissbrauchs, müssen RWE, Eon, Vattenfall Europe und EnBW zerschlagen werden", so Hill.

Wirtschaftsminister Glos sei offenbar unfähig, fairen Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt durchzusetzen. "EU-Kommissarin Neelie Kroes macht nun seine Arbeit." Der Verdacht von illegalen Gebiets- und Preisabsprachen stehe seit langem im Raum. Die Bundesregierung komme aber nicht über "Kungel-Gipfel" mit den Energiebossen hinaus.

Am 12-12-2006

Neues Jahr, neue Gesetze:

Für Hauseigentümer in einigen Bundesländern heißt es ab 1. Januar 2016: Auch bestehende Gebäude müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. In drei Bundesländern läuft zum Jahreswechsel die Frist ab, um in bestehenden Gebäuden Rauchmelder zu installieren. Ab Anfang 2016 müssen in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auch in älteren Gebäuden Rauchwarner angebracht sein. Für Neubauten gilt diese Pflicht schon in fast allen Bundesländern. In Sachsen greift sie ab dem neuen Jahr ‒ nur Berlin und Brandenburg haben zurzeit noch keine Rauchmelderpflicht.

In Nordrhein-Westfalen müssen bestehende Gebäude bis Ende 2016 in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Zur Installation der Rauchmelder sind in der Regel die Eigentümer von Häusern oder Wohnungen verpflichtet bzw. die Vermieter.

  • Für Hauseigentümer in einigen Bundesländern heißt es ab 1. Januar 2016: Auch bestehende Gebäude müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
  • Label, die Auskunft über die Energieeffizienz geben, sind in Zukunft auch an bereits installierten Heizungs- und an neuen Lüftungsanlagen in Wohnungen zu finden.
  • Beim Label zur Energieeffizienz von Dunstabzugshauben entfällt die bisher schlechteste Kategorie "G".
  • Wer ein neues Haus baut, muss künftig strengere Vorgaben zur Einsparung von Energie beachten.
  • Die KfW beglückt mit höheren Förderkrediten.
  • Wer ein neues Blockheizkraftwerk betreiben will, erhält einen anderen Zuschlag als bisher.
  • Betreiber von Blockheizkraftwerken sowie Solar- und Kleinwindanlagen werden für den selbst verbrauchten Strom mehr zahlen müssen.
  • Die Strom-Umlagen (EEG und KWK) erhöhen sich; allerdings kaufen die Energieversorger nach wie vor günstig ein.

Label, die Auskunft über die Energieeffizienz geben, sind in Zukunft auch an bereits installierten Heizungs- und an neuen Lüftungsanlagen in Wohnungen zu finden.

Für alte Heizungen

Für alte Heizungen gibt es ab 1. Januar 2016 Effizienzlabel. Sie ordnen die Anlagen Energieeffizienzklassen von A+ bis G zu, wie man sie auch von Haushaltsgeräten kennt. Das soll verdeutlichen, wie sparsam eine Heizung Energie einsetzt und Modernisierungen anregen. Zunächst werden die neuen Effizienzlabel freiwillig zum Beispiel bei manchen Energieberatungen vergeben. Ab 1. Januar 2017 ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, das Etikett im Rahmen der Feuerstättenschau auf den Heizkessel zu kleben. Den Verbraucher kostet das nichts. Im ersten Jahr erhalten nur Heizungen das Label, die älter als 29 Jahre sind. In den Folgejahren sinkt die Altersschwelle schrittweise, bis schließlich ab 2024 alle Kessel ab 15 Jahren ein Etikett bekommen.

Für Lüftungsanlagen in Wohnungen

Neue Wohnungs-Lüftungsanlagen erhalten ab 1. Januar 2016 ein Energie-Effizienzlabel mit den Klassen A+ bis G. Einzige Ausnahme sind reine Abluftgeräte mit weniger als 30 Watt Leistungsaufnahme.

Ausschlaggebend für die Eingruppierung ist die Menge an Energie, die eine Anlage theoretisch gegenüber einer Lüftung mit geöffneten Fenstern einspart. Dabei wird der Wärmeverlust mit dem Stromverbrauch aufgerechnet. Geräte in der Klasse G erzielen gar keine Einsparung. Anlagen der Klasse A+ hingegen sparen rechnerisch trotz ihres Stromverbrauchs mindestens 42 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche ‒ mittels Wärmerückgewinnung. Da die Dichtheit der Wohnung starken Einfluss auf die tatsächliche Einsparung hat, handelt es sich aber nur um theoretische Richtgrößen.

Ab 2018 werden nur noch Geräte zulässig sein, die mindestens 20 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter einsparen. Die Klassen E, F und G entfallen dann für Neugeräte.

Eine weitere Angabe auf dem Label ist der Nennluftvolumenstrom; mit dessen Hilfe lässt sich abschätzen, ob die Größe der Lüftungsanlage zur Wohnung passt. Ein dritter Wert beziffert die Betriebslautstärke des Geräts. Hier liegt die Obergrenze ab 2016 bei 45 Dezibel, was einem durchschnittlichen Geräuschpegel in Wohnungen entspricht. 2018 wird sie auf 40 Dezibel sinken. So laut ist etwa ein nahes Flüstern.

Beim Label zur Energieeffizienz von Dunstabzugshauben entfällt die bisher schlechteste Kategorie "G".

Dunstabzugshauben müssen in Zukunft weniger Strom verbrauchen. Neue Geräte werden ab 1. Januar 2016 ein Energieeffizienzlabel tragen, das nur noch die Klassen A+ bis F aufweist. Die bisher vorhandene Klasse G entfällt. Ist ein Gerät besonders sparsam, kann es auf freiwilliger Basis auch schon in "A++" auf einem Etikett bis "E" eingruppiert werden.

Wer ein neues Haus baut, muss künftig strengere Vorgaben zur Einsparung von Energie beachten. Bei Wohnhaus-Neubauten sind 2016 strengere Energiespar-Vorgaben einzuhalten, denn ab 1. Januar gelten zwei verschärfte Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV). Für Heizung und Warmwasser darf dann nur noch drei Viertel der Energiemenge benötigt werden, die bislang zulässig ist.

Entscheidend ist dabei der Primärenergiebedarf, bei dem auch berücksichtigt wird, aus welchen Quellen die Energie stammt. Die Nutzung erneuerbarer Energien hält den Wert niedriger als zum Beispiel das Heizen mit Öl oder Gas.

Die zweite Verschärfung betrifft den Wärmeschutz von Wänden, Dächern und Co., also vor allem ihre Dämmung. Dieser Schutz muss um circa 20 Prozent besser sein als bisher.

Für die Sanierung von bestehenden Häusern gelten die Änderungen nicht. Auch die Anforderungen in den Sanierungs-Förderprogrammen der KfW (die ehemalige Kreditanstalt für Wiederaufbau) bleiben unverändert. Für Neubauten jedoch werden sie zum 1. April 2016 angepasst. Die KfW beglückt mit höheren Förderkrediten

Ab 1. April können Bauherren für energieeffiziente Neubauten doppelt so hohe Förderkredite bei der KfW (die ehemalige Kreditanstalt für Wiederaufbau) aufnehmen wie bisher: Statt bei 50.000 Euro liegt die Obergrenze dann bei 100.000 Euro pro Wohneinheit. Gewährt werden diese Förderungen dann allerdings nur noch für Neubauten, die mindestens dem Standard "KfW-Effizienzhaus- 55" entsprechen. Das bedeutet, ihr Energiebedarf darf höchstens bei 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Höchstwerte liegen.

Die Namen der Förderprogramme beziehen sich also nicht auf die neuen, ab Januar 2016 gültigen Anforderungen, sondern weiterhin auf die alten. Neben den bisherigen Kategorien "55" und "40" wird es künftig zusätzlich die Kategorie "40 Plus" mit einem attraktiveren Tilgungszuschuss geben. Für 20- und 30-jährige Kreditlaufzeiten wird außerdem eine Variante mit 20-jähriger Zinsbindung eingeführt.

Wer ein neues Blockheizkraftwerk betreiben will, erhält einen anderen Zuschlag als bisher.

Wer ab 1. Januar 2016 ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mit weniger als 50 Kilowatt Leistung in Betrieb nimmt, erhält voraussichtlich andere Vergütungen als die Besitzer bestehender Anlagen. Grund ist die Neufassung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), die zum Jahresbeginn in Kraft treten soll. Der ins öffentliche Netz eingespeiste Strom soll danach mit dem neugefassten KWK-Zuschlag stärker gefördert werden als bisher, der selbst verbrauchte Strom dafür etwas geringer. Für jede Kilowattstunde Strom, die in das Netz eingespeist wird, gibt es ab 2016 voraussichtlich einen Zuschlag von 8 statt wie bisher 5,41 Cent. Im Gegenzug sinkt aber der Satz für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde von ebenfalls 5,41 auf nur noch 4 Cent.

Zudem wird der Zuschlag anders eingeschränkt: Bisher wurde er zehn Jahre lang gewährt. Ab 2016 werden nur noch maximal 45.000 sogenannte Vollbenutzungsstunden anerkannt. Bei kleinen Anlagen bis zwei Kilowatt elektrische Leistung kann der Zuschlag wie bisher wahlweise auch als Einmalzahlung beantragt werden. Diese steigt künftig von 1.623 auf 1.800 Euro pro Kilowatt elektrischer Leistung.

Zusätzlich zum KWK-Zuschlag erhalten BHKW-Betreiber weiterhin für jede eingespeiste Kilowattstunde den durchschnittlichen Börsenstrompreis des Vorquartals und einen Vergütungsanteil für vermiedene Netzkosten.

Betreiber von Blockheizkraftwerken sowie Solar- und Kleinwindanlagen werden für den selbst verbrauchten Strom mehr zahlen müssen. Bislang werden für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde 30 Prozent der EEG-Umlage gezahlt; ab 1. Januar werden es 35 Prozent sein. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt sind aber für die ersten 10.000 selbstgenutzten Kilowattstunden pro Jahr weiterhin von der Umlage befreit. Damit müssen zumindest die Besitzer der meisten Photovoltaik-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern gar keine Umlage bezahlen.

Die Strom-Umlagen (EEG und KWK) erhöhen sich; allerdings kaufen die Energieversorger nach wie vor günstig ein. Die EEG-Umlage steigt ab 1. Januar 2016 um knapp 0,2 Cent auf 6,534 Cent pro Kilowattstunde und erreicht damit ihren höchsten Stand seit der Einführung im Jahr 2003. Das trägt mit dazu bei, dass auch die Summe aller Umlagen, Abgaben und Steuern im Strompreis voraussichtlich so hoch ist wie nie: Sie steigt netto um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Neben der EEG-Umlage trägt dazu auch die KWK-Umlage bei, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls um knapp 0,2 Cent pro Kilowattstunde erhöhen und damit fast verdoppeln wird ‒ den entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett bereits verabschiedet. Die Einkaufspreise allerdings, die die Anbieter selbst für Strom bezahlen, sind seit mehreren Jahren auf Talfahrt und auch 2015 weiter gesunken.

Die Netzbetreiber in Nordrhein-Westfalen haben für die meisten Kommunen steigende Netzentgelte angekündigt. Anhand der vorläufigen Werte zeichnet sich ab, dass Verbraucher in NRW pro Jahr durchschnittlich rund zwölf Euro brutto mehr für die Netznutzung bezahlen werden. Das entspricht 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Die Entwicklung ist hierbei allerdings regional sehr unterschiedlich. Ein geringer Anstieg bei diesem Posten sollte nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW angesichts seit Jahren sinkender Beschaffungspreise kein Grund für Energieversorger sein, die Preise zu erhöhen.

Am 01-12-2015