"KNAPPENKARTE" AUF SCHALKE
VERBRAUCHERZENTRALE NRW GEHT ERFOLGREICH GEGEN UNZULÄSSIGE BEDINGUNGEN VOR
Doch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen der Erwerb und die Benutzung der Knappenkarte von der FC Schalke 04 Arena-Management GmbH geregelt werden, hielten aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW erhebliche Nachteile für Kunden bereit: Sie sahen unter anderem vor, dass für die Auszahlung eines Restguthabens auf der Karte eine Gebühr von drei Euro verlangt werden kann. Zudem behielt die FC Schalke 04 Arena Management GmbH sich vor, diese Rückzahlung innerhalb eines Zeitraums von bis zu eineinhalb Jahren nach entsprechender Aufforderung vorzunehmen.
Diese beiden Klauseln hält die Verbraucherzentrale NRW für rechtlich unwirksam und hatte die FC Schalke 04 Arena Management GmbH entsprechend mit der Aufforderung abgemahnt, diese zukünftig nicht mehr zu verwenden. Dazu hat sich die GmbH nun verpflichtet.