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justiz

Verfassungsgericht stärkt Rechte von Gefangenen nach der Haft

Menschenwürde

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Strafgefangenen nach Ende der Haftzeit gestärkt. Sie könnten nachträglich die Rechtswidrigkeit ihrer Unterbringung feststellen lassen, wenn die Haftbedingungen möglicherweise die Menschenwürde verletzt hätten, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Werde eine solche Sachentscheidung durch Gerichte abgelehnt, verletze dies das Grundrecht der Betroffenen auf wirksamen Rechtsschutz.

21.500 Ex-Türken sind jetzt wieder Ex-Deutsche

Staatsangehörigkeitsrecht

21.500 Menschen türkischer Herkunft haben ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren, weil sie wieder die türkische Staatsangehörigigkeit angenommen haben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke/PDS hervor. Die Linke forderte eine grundsätzliche Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Wer in Deutschland geboren sei oder dauerhaft wohne, müsse "ohne Wenn und Aber" die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Tausende Studenten demonstrieren in mehreren Bundesländern gegen Studiengebühren

"Bildung ist keine Ware"

Gegen die geplante Einführung von Studiengebühren sind am Mittwoch in mehreren Bundesländern zahlreiche Studenten auf die Straße gegangen. Sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Baden-Württemberg beteiligten sich nach Polizeiangaben jeweils mehrere tausend Menschen an Protestaktionen in den Landeshauptstädten Düsseldorf und Stuttgart. Den Initiatoren zufolge waren auch Schüler, Eltern, Gewerkschafter und Wissenschaftler beteiligt. In Stuttgart wurden sieben Demonstranten in Gewahrsam genommen, nachdem sie versucht hatten, in den Landtag zu gelangen.

Strafbefehl gegen Ex-Ministerin beantragt

Nach Anklage-Rücknahme

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat einen Strafbefehl gegen die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck beantragt. Der Ex-Ministerin wird darin Verletzung des Dienstgeheimnisses in drei Fällen vorgeworfen, wie die Behörde am Montag mitteilte. Beantragt wird die Verhängung einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die gegen Zahlung einer Geldauflage zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

Verbrecher dürfen nach Absitzen der Haftstrafe nicht beliebig inhaftiert bleiben

"Erhebliche neue Anhaltspunkte"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung erschwert. Diese Maßregel sei nur dann erlaubt, wenn während der Haft "erhebliche" neue Anhaltspunkte für eine große Allgemeingefährlichkeit des Verurteilten bekannt würden. Der BGH erklärte am Freitag im Falle eines wegen schweren Raubes verurteilten Mannes die vom Landgericht Gera angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung für nichtig. Der 2. Strafsenat in Karlsruhe verwies auf den "hohen Rang" des Freiheitsgrundrechts.

Bessere Hilfen für Opfer häuslicher Gewalt gefordert

"Sozialgesetzbuch ändern"

Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern haben Union und SPD aufgefordert, Opfern von häuslicher Gewalt besser zu helfen. Dazu müssten die Regelungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) grundlegend geändert werden, forderten am Donnerstag in Erkner bei Berlin 200 Teilnehmerinnen des 6. Fachforums Frauenhausarbeit. Ziel müsse sein, erwerbsfähigen Frauen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Von diesem Ziel müsse jede Maßnahme im SGB II abgeleitet werden.

Prozess gegen Holocaust-Leugner Zündel vorerst geplatzt

Neuer Pflichtverteidiger

Der Prozess gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim ist vorerst geplatzt. Der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen setzte die Hauptverhandlung am Dienstag aus, um einen neuen Pflichtverteidiger zu bestellen und diesem die Einarbeitung zu ermöglichen. Einen Termin für eine neue Verhandlung nannte er nicht. Staatsanwalt Andreas Grossmann geht offenbar davon aus, dass der Prozess frühestens Anfang 2006 neu beginnt.

Holocaust-Leugner Zündel steht wegen Volksverhetzung vor Gericht

"Ausschwitz-Lüge"

Mit Turbulenzen hat am Dienstag vor dem Mannheimer Landgericht der Prozess gegen den deutschen Holocaust-Leugner Ernst Zündel begonnen. Zündels Anwältin Sybille Stolz verlor ihre Berufung zur Pflichtverteidigerin, der rechtsextremistische Jurist Horst Mahler musste unter Zwangsandrohungen die Verteidigerbank verlassen, und der Vorsitzenden Richter Ulrich Meinerzhagen wurde mit einem Befangenheitsantrag konfrontiert. Nach rund sechs Stunden mit mehreren Unterbrechungen vertagte das Gericht die Verhandlung auf den 15. November.

Projektwerkstatt Saasen kritisiert Polizeieinsatz als Eingriff in Pressefreiheit

Zwangsvollstreckung

In der langjährigen Auseinandersetzung zwischen der Polizei und der Umwelt-Projektwerkstatt Saasen bei Gießen ist es offenbar zu einem erneuten Zwischenfall gekommen. Die Projektwerkstatt beklagt einen Polizeieinsatz, bei dem "zwei wichtige Rechner" der Projektwerkstatt "in einem absurden Einsatz von Zwangsvollstrecker, Polizei und Polizeihund" gepfändet worden seien. Die Polizeibeamten seien in die Layoutwerkstatt des Hauses eingedrungen, die auch erkennbar als Redaktionsraum für die Zeitung "Fragend voran", das Monatsmagazin "Contraste" und die Internetseite "www.projektwerkstatt.de" genutzt werde. "Unter dem Vorwand, private Schulden eines Aktivisten aus dem Umfeld der Projektwerkstatt pfänden zu wollen", seien die für die Medien erforderlichen Rechner mitgenommen worden, kritisiert die Projektwerkstatt. Dabei hätten die Beamte der Polizeistation Grünberg auch einen Polizeihund gegen dort anwesende Personen eingesetzt.

Ergebnis der Bundestagswahl kann am Sonntag verkündet werden

Eilantrag abgewiesen

Das Ergebnis der Bundestagswahl kann trotz der Nachwahl in Dresden wie geplant am Sonntag verkündet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Bundestagskandidatin aus dem Saarland wiesen die Karlsruher Richter als "unzulässig" ab. Rechtsschutz im vorliegenden Verfahren sei "erst nach der Wahl zu erlangen", hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Scharfe Kritik in Sondervoten zu Neuwahl-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

"Bloße Kontrollfassade aufgebaut"

Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag die Organklage von zwei Abgeordneten gegen die Auflösung des Bundestages als unbegründet zurück. Die Entscheidung des Zweiten Senats fiel mit einer großen Mehrheit von 7 zu 1 Richterstimmen. Das Verfassungsgericht bestätigte damit wie erwartet die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler, der nach der absichtlich verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder das Parlament aufgelöst und Neuwahlen angesetzt hatte. Ein zweckwidriger Gebrauch der Vertrauensfrage lasse sich "nicht feststellen", sagte der Berichterstatter in dem Verfahren, Udo di Fabio. Der Einschätzung des Bundeskanzlers, er könne bei den bestehenden Kräfteverhältnissen im Bundestag künftig keine vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragene Politik mehr verfolgen, sei "keine andere Einschätzung eindeutig vorzuziehen". Der abweichende Richter Hans-Joachim Jentsch vertrat in seinem Sondervotum hingegen die Ansicht, dass das Grundgesetz kein "konstruiertes Misstrauen" des Bundeskanzlers kenne. Der Richterspruch schwäche den Bundestag und stärke die Stellung des Kanzlers, wenn dieser eine "akklamatorische Bestätigung seiner Politik" suche und "parteiinterne Widerstände" überwinden wolle.

Verteidigung von El Motassadeq beantragt Revision beim BGH

"Urteil unverständlich"

Die Verteidigung des im Hamburger Terroristenprozess zu sieben Jahren Haft verurteilten Marokkaners Mounir El Motassadeq hat am Montag Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Außerdem stellte sie einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehl gegen den 31-Jährigen, wie sein Anwalt Ladislav Anisic sagte.

Landeswahlleiter wollen offenbar Zulassung der Linkspartei empfehlen

Bundestagswahl

Die Landeswahlleiter wollen den Wahlausschüssen offenbar zu einer Zulassung der Linkspartei bei der Bundestagswahl am 18. September raten. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios haben sich der Bundeswahlleiter und die Landeswahlleiter bei einer gemeinsamen Sitzung am Donnerstag in Wiesbaden darauf verständigt, wie der Sender mitteilte. Die 16 Landeswahlausschüsse werden am 19. August entscheiden. Die Wahlleiter werteten die juristische Stellungnahme der ehemaligen Verfassungsrichter Karin Graßhof und Hans Klein laut ARD als nicht überzeugend.

Haftbefehl gegen Ex-Präsidenten

Guatemala

Mit der Ausstellung eines Haftbefehles gegen den Ex-Präsidenten Guatemalas, Alfonso Portillo, steigt die Aussicht, ihn in Guatemala wegen Amtsmissbrauch, Geldwäsche und Steuerhinterziehung vor Gericht zu stellen. Portillo hält sich in Mexiko auf, weswegen der Haftbefehl mit einem Auslieferungsbegehren verknüpft ist.

Nach Verfassungsgerichts-Urteil Diskussionen über Telefonüberwachung

Weiter so?

In der schwarz-gelben Koalition in Niedersachsen herrscht offenbar Krisenstimmung. Seit dem Regierungsantritt von CDU und FDP 2002 hatte bis auf wenige Unstimmigkeiten nie Anlass für großen Streit bestanden. Doch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am Mittwoch, das die präventive Telefonüberwachung in Niedersachsen für verfassungswidrig erklärte, wurde nicht nur erstmals seit mindestens 15 Jahren ein Landesgesetz gekippt. Es ist auch die erste große Niederlage der konservativen Landesregierung. Über das Polizeigesetz und die Aufnahme der vorbeugenden Telefonüberwachung hatte es schon 2003 vor der Einführung harte Debatten zwischen CDU und FDP gegeben. Das Ergebnis war schließlich ein Kompromiss. Am Mittwoch nun fühlten sich die Liberalen durch das Urteil aus Karlsruhe erneut bestätigt.

Lange Haftstrafen für Neonazis

Waffen- und Sprengstoffdelikte

Der Münchner Neonazi Martin Wiese und seine drei engsten Komplizen müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Bayerische Oberste Landesgericht verurteilte Wiese am Mittwoch in München wegen der Rädelsführerschaft einer terroristischen Vereinigung sowie verschiedener Waffen- und Sprengstoffdelikte zu sieben Jahren Haft. Die Mitangeklagten aus der so genannten "Kameradschaft Süd" erhielten Freiheitsstrafen zwischen über zwei Jahren und knapp sechs Jahren. Konkrete Anschlagspläne auf die Grundsteinlegung des jüdischen Kulturzentrums in München am 9. November 2003 hatten die Neonazis nach Ansicht des Gerichts aber nicht.

Pflichtteile bei Erbe verfassungsgemäß

"Familiensolidarität"

Kinder können beim Tod der Eltern auch bei Streichung aus dem Testament in den allermeisten Fällen einen Pflichtteil am Nachlass beanspruchen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Gericht bestätigte damit die gesetzlichen Normen über Pflichtanteile von Nachfahren und zur Enterbung als verfassungsgemäß. Das Pflichtteilsrecht sei Ausdruck der "Familiensolidarität", die Verantwortung füreinander als Pflicht ansehe, urteilten die Richter. Diese Maßgabe setze dem Erblasser Grenzen, bei Entfremdung zu den Kindern diese durch Enterbung zu "bestrafen".

Rechtsextreme Kriminalität offenbar auf höchstem Stand seit 2000

12.000 Straftaten

Die rechtsextreme Kriminalität in der Bundesrepublik hat im vergangenen Jahr nach "Tagesspiegel"-Informationen den höchsten Stand seit 2000 erreicht. Wie die Zeitung in ihrer Mittwochausgabe schreibt, registrierten die Landeskriminalämter 2004 insgesamt 12.051 rechtsextreme Straftaten. Das sind 1256 mehr als 2003 (10.795) und auch deutlich mehr als 2002 (10.902) und 2001 (10.054).

Gauweiler will Grundgesetz per Plebiszit durch EU-Verfassung ersetzen

Inhalte unbekannt?

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler versucht, die für den 13. Mai geplante Ratifizierung der EU-Verfassung im Bundestag zu stoppen und eine Volksbefragung durchzusetzen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, hält Gauweiler die Ratifizierung durch das Parlament für verfassungswidrig. Am Mittwochnachmittag habe er deshalb Bundestagspräsident Wolfgang Thierse in einem Gespräch aufgefordert, die zweite und dritte Lesung des Gesetzes von der Tagesordnung zu nehmen.

Keine Bezahlung für künstliche Befruchtung nach vorheriger Sterilisation

Bundessozialgericht

Wer sich freiwillig sterilisieren lässt, kann von seiner gesetzlichen Krankenkasse später keine künstliche Befruchtung mehr bezahlt bekommen. Das entschied am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. "Die bewusste und gewollte Sterilisation eines der beiden Eheleute schließt einen Anspruch auf künstliche Befruchtung aus", sagte BSG-Präsident Matthias von Wulffen in der Urteilsbegründung. Nur wenn die Sterilisation aus medizinischen Gründen geschehen sei, müsse die Krankenversicherung das Herbeiführen einer Schwangerschaft im Reagenzglas finanzieren. Voraussetzung sei allerdings, dass die Sterilisation nicht mit einer Operation wieder rückgängig gemacht werden könne.