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Feinstaubkonzentration wegen Verkehrsbelastung "erheblich überschritten"

Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt warnt vor feinen Staubpartikeln, die die Gesundheit schädigen können. Vor allem in den Wintermonaten gebe es in Deutschland an einzelnen Tagen immer wieder flächendeckend zuviel Feinstaub in der Luft - so genannte Episoden. Dann werde der gesundheitlich bedenkliche Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an vielen Messstationen "erheblich überschritten". Die zulässigen Grenzwerte würden zum Teil um den Faktor 3 überschritten. Schuld ist offenbar das hohe Verkehrsaufkommen.

Dies dokumentiert der Bericht "Episodenhafte PM10-Belastung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2000 bis 2003". Als PM10 werden feine Staubpartikel bezeichnet, die kleiner sind als ein Hundertstel Millimeter. Ausgewertet wurden in dem Bericht die Daten der über 400 Messstationen in Deutschland.

In den Wintermonaten sei die Emission von Partikeln durch vermehrte Energieproduktion und Heizaktivitäten erhöht, erläutert die Bundesbehörde in ihrem Bericht. In Verbindung mit über mehrere Tage andauernden winterlichen, windschwachen Hochdruckwetterlagen, bei denen der Luftaustausch der unteren Schicht der Atmosphäre von den darüber liegenden Schichten abgekoppelt sei, könne es zusätzlich zum Ferntransport zu einer Anreicherung der Partikel innerhalb der Grundschicht kommen.

Einen wesentlichen Anteil am Feinstaub hat nach Angaben des Umweltbundesamtes Ruß, der im Verdacht steht, Krebs zu erzeugen. Die krebserzeugende Wirkung ginge von den Rußpartikeln und den daran anhaftenden Stoffen aus. Ruß entsteht bei unvollständiger Verbrennung, beispielsweise in Diesefahrzeugen.

Während die Menge an Grobstaub-Emissionen aufgrund von effektiv arbeitenden Staubabscheidern stetig zurückgehe, sei die emittierte Feinstaubmenge in den vergangenen Jahren nahezu gleich geblieben.

Mit der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImschG) wurde die Richtlinie 1999/30/EG der Europäischen Union über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft in deutsches Recht übernommen.

Danach gilt ab dem 1. Januar 2005: Die PM10-Konzentration darf im Tagesmittel nur an 35 Tagen im Jahr den Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) überschreiten. Im Jahresmittel darf die PM10-Konzentration den Wert von 40 µg/m³ nicht überschreiten.