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Online-Durchsuchungen Zusammenfassung

Verfassungsschutz - Ex-Innenminister Baum klagt gegen Online-Durchsuchungen

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die neuen Möglichkeiten des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur Durchsuchung privater Computer. Baum legte in Karlsruhe Beschwerde gegen die vom Landtag im Dezember vergangenen Jahres verabschiedeten Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes ein, wie er am Freitag in Köln mitteilte. Nach der Neuregelung darf der Verfassungsschutz über das Internet heimlich in private Computer eindringen.

Die Durchsuchung beispielsweise von E-Mail-Systemen und Dateien soll erlaubt sein, wenn der begründete Verdacht besteht, dass dort Pläne zu Anschlägen gespeichert sind.

Baum hält die Online-Durchsuchung für verfassungswidrig. Sie sei "ein drastischer Eingriff in die Freiheit der Bürger", der schwerer wiege als der Große Lauschangriff. Der Staat könne sich mit einem einzigen Zugriff ein vollständiges Bild über den Bürger einschließlich seiner Neigungen, Gewohnheiten und Vorlieben machen.

Im Gegensatz zu einer Hausdurchsuchung finde der Einsatz der Computer-Durchsuchung heimlich statt. Auch sei für die Durchsuchung keine Beteiligung eines unabhängigen Richters vorgesehen. Eine nachträgliche Überprüfung finde ebenfalls nicht statt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang Februar entschieden, dass eine heimliche Online-Durchsuchung nach der Strafprozessordnung unzulässig ist. Die Richter bemängelten, dass es keine erforderliche Ermächtigungsgrundlage dafür gebe. In NRW ist die Durchsuchung dagegen im neuen Verfassungsschutzgesetz geregelt. Gegen das Gesetz liegt bereits eine Beschwerde in Karlsruhe vor.

Am 02-03-2007

Online-Durchsuchungen

Die SPD signalisiert Zustimmung zum heimlichen Ausspionieren von Rechner-Daten über das Internet. Auch in der SPD gebe es keine generelle Ablehnung der heimlichen Sichtung und Auswertung von Computerdaten zum Zwecke der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung, schreibt die "Rheinische Post". Online-Durchsuchungen seien Verhandlungssache in der Koalition, sagte der Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), der Zeitung.

Edathy mahnte allerdings, "wenn man diese Änderung befürwortet, muss man sie so ausgestalten, dass man sich auf Schwerstdelikte konzentriert, weil es um einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre geht." Auch müsse es rechtsstaatliche Kontrolle mit richterlicher Begleitung und Anordnung geben.

Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach sagte, Online-Durchsuchungen seien ein "unverzichtbares Ermittlungsinstrument". Allerdings fordert auch er hohe Hürden, ähnlich wie bei der akustischen Wohnraumüberwachung.

Online-Durchsuchungen sollen nach dem neuen Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen möglich werden. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass die Durchforstung von Computerdaten über das Internet nach der Strafprozessordnung unzulässig ist.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach sich daraufhin für eine "zeitnahe Anpassung" der gesetzlichen Grundlage aus. Nach den Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist aber kein "schnelles Gesetz" für den Einsatz dieser verdeckten Überprüfungen in Sicht.

Ein Berliner Rechtsanwalt legte zudem Verfassungsbeschwerde gegen das Landesgesetz ein.

Am 14-03-2007

Online-Durchsuchungen

Die Opposition im Düsseldorfer Landtag macht weiter Front gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz. Ein von SPD und Grünen in Auftrag gegebenes und am 15. Juni vorgestelltes Rechtsgutachten bewertet das Gesetz als verfassungswidrig. Beide Parteien wollen nun vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster juristisch gegen das Gesetz vorgehen und ein so genanntes Normenkontrollverfahren einleiten. Das von zwei Juristen erstellte Gutachten bemängelt insbesondere die mit dem Gesetz neu geschaffene Möglichkeit für den Verfassungsschutz, heimlich Online-Durchsuchungen privater Computer durchzuführen.

Kritisiert wird dabei insbesondere die weitgehend fehlende Mitteilungspflicht der Behörden gegenüber Bürgern, die überwacht werden.

Mit dem neuen Gesetz soll nach dem Willen der schwarz-gelben Landesregierung vor allem der Kampf des Verfassungsschutzes gegen den internationalen Terrorismus gestärkt werden. Kritik daran hatte es zuletzt auch von CDU und FDP gegeben.

Am 15-06-2007

"Augenmaß"

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht noch Gesetzgebungsbedarf zur "Verbesserung der inneren Sicherheit". Merkel sagte am 2. Juli in Berlin, es gebe eine "latente Bedrohung" durch den internationalen Terrorismus. "Darauf muss mit Augenmaß geantwortet werden", so Merkel. Es sei "mit Sicherheit" noch Gesetzgebungsarbeit notwendig. Die Kanzlerin nannte in diesem Zusammenhang konkret Online-Untersuchungen sowie allgemein die "Ausfüllung" der neuen Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Bekämpfung des Terrorismus. Die CDU-Chefin verteidigte zugleich das Drängen ihrer Partei nach Einsätzen der Bundeswehr im Inneren.

Die Forderung findet sich auch im Entwurf für das neue Grundsatzprogramm wieder, den der CDU-Bundesvorstand am 1. Juli verabschiedet hat. Merkel sagte mit Hinweis auf "Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus", die alte Trennung von innerer und äußerer Sicherheit sei "von gestern".

Schäuble erneuert Forderungen nach Online-Durchsuchungen Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat seine Forderungen nach gesetzlichen Regelungen für die Überwachung von Computern, Handys und Telefonen erneuert. Das Bundeskriminalamt (BKA) müsse unter klaren rechtlichen Begrenzungen die Möglichkeit haben, in die Kommunikationsstrukturen "der Terroristen" einzudringen, sagte Schäuble am 2. Juli im "Deutschlandfunk". Dazu sei eine Änderung des BKA-Gesetzes notwendig.

Wenn man die Kommunikation von Terroristen bei der Vorbereitung von Anschlägen nicht überwachen könne, "dann hat man im Kampf um die Abwehr solcher Anschläge schon verloren", so Schäuble. Er sei "ganz sicher", die SPD hier überzeugen zu können.

Die Kritik des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, Personaleinsparungen bei der Polizei hätten die Gefahr von Anschlägen erhöht, ließ Schäuble für den Bund nicht gelten. Für die Polizei seien im Wesentlichen die Bundesländer zuständig. Bei der Bundespolizei, beim BKA und beim Bundesamt für Verfassungsschutz gebe es keine Personalkürzungen.

Verstärkte Video-Überwachung in Großstädten

Schäuble (CDU) plädiert weiterhin für eine verstärkte Video-Überwachung zentraler Punkte in Großstädten. Schäuble sagte am 1. Juli in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin", er halte solche Forderungen für "grundsätzlich richtig". Er verwies zugleich darauf, dass dafür die Polizei vor Ort zuständig sei. Auf Flughäfen und bei der Bahn, wo die Bundespolizei für die Sicherheit zuständig sei, gebe es die Video-Überwachung bereits.

Westerwelle: Rechtstaat und Freiheit schützen

FDP-Chef Guido Westerwelle sagte hingegen, man könne den Rechtstaat und die Freiheit in Deutschland nicht schützen, indem man sie aufgebe. Es sei zudem nicht seriös, wenn das, was Schäuble seit Jahren ergebnislos fordere, jetzt wieder auf die Tagesordnung gesetzt werde. Dies geschehe aus ideologischen Gründen und nicht aus Gründen der Inneren Sicherheit, so Westerwelle. Als Beispiel nannte der FDP-Chef den Einsatz der Bundeswehr "als Hilfspolizei" im Inneren.

Nach Auffassung von Westerwelle gibt es in Deutschland "eine gute Ausgangslage" bei den Gesetzen. Für deren Anwendung brauche man aber eine gut ausgestattete Polizei. Es gebe derzeit kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit.

Am 02-07-2007

Überwachung bereits möglich

Viele fürchten sich vor der Überwachung und Bespitzelung der Bevölkerung. Offiziell begründet wird sie mit der Kriminalitätsbekämpfung. Die heimliche Durchsuchung von Computern durch den Staat. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) hat sich am 7. September gegen heimliche Online-Durchsuchungen zur Terrorismusbekämpfung ausgesprochen. Die überaschende Begründung des Justizministers: Die Diskussion werde "weitab von der Wirklichkeit" geführt. "Online-Durchsuchungen bringen gar nichts", behauptet Goll. Terroristen säßen nicht am heimischen Computer, um ihre Attentate vorzubereiten, sondern nutzten Callshops und Internetcafés. Das habe der aktuelle Fall der vereitelten Anschläge auf US-Einrichtungen gezeigt. Der Minister sagte weiterhin, dass eine Überwachung der Kommunikation schon heute problemlos möglich sei.

"Es ärgert mich, wenn plötzlich alle so tun, als könnten unsere Ermittler diese Kommunikation und Internetnutzung nicht überwachen. Das ist einfach falsch", so der Minister. Die Kommunikation könne "schon heute problemlos überwacht werden". Deshalb brauche es keine Änderung der Strafprozessordnung und erst recht keine Online-Durchsuchung.

"Vielleicht wäre es sinnvoller, wenn wir uns statt über Bundestrojaner jetzt über den Stellenabbau bei der Landespolizei unterhielten", sagte Goll. "Ein paar Beamte mehr, die Augen und Ohren offen halten, nutzen viel mehr, als eine Technik, die jede Privatheit zunichtemacht und dann auch noch am Ziel vorbeischießt", meint der Minister.

Struck: SPD lehnt Online-Durchsuchungen nicht generell ab

Die SPD lehnt die umstrittenen Online-Durchsuchungen nicht generell ab. Es müssten noch rechtliche und technische Fragen geklärt werden, sagte SPD-Fraktionschef Peter Struck am 7. September in Berlin. Außerdem wolle seine Partei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Polizeigesetz abwarten. Die SPD verlange rechtsstaatliche Regelungen.

Konferenz der Innenminister: Aufenthalt in "Terror-Camps" künftig strafbar

Die Innenminister von Bund und Ländern erzielten am 7. September in Berlin keine Einigung zur Forderung nach heimlichen Online-Durchsuchungen von privaten Computern.

Sie verständigten sich allerdings darauf, den Aufenthalt in "Terror-Camps" künftig unter Strafe stellen. Zudem soll der Umgang mit so genannten Gefährdern verschärft werden, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Ehrhart Körting (SPD). Die Oppositionsfraktionen meldeten Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens an.

Körting und sein schleswig-holsteinischer Ressortkollege Ralf Stegner (beide SPD) erneuerten die grundsätzliche Bereitschaft der Sozialdemokraten, alle Maßnahmen mitzutragen, die "erforderlich, praktikabel und verfassungskonform" sind. "Die Computer sind uns dabei nicht heiliger als die Schlafzimmer oder das Telefon", versicherte er. Bei den Online-Durchsuchungen seien für die SPD noch "Fragen offen", so Stegner.

Die Innenminister waren sich einig in der Frage, Terrorverdächtige schärfer verfolgen zu können. Es gebe "kein Grundrecht" auf Bombenbauen. Körting sagte, schon die als Gefährder eingestuften Personen müssten besonders im Auge behalten werden können. Eine Aufnahme in die Anti-Terror-Datei von all jenen Deutschen, die die Religion wechseln, wurde jedoch abgelehnt.

Am 07-09-2007

Intimleben

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat mit Blick auf das bevorstehende Verfahren zu Online-Durchsuchungen eine strenge Prüfung angekündigt. Es spiele auch die Frage eine Rolle, ob und inwieweit der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" durch solche heimlichen Durchsuchungen von Computern tangiert werde, sagte Papier der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Das Gericht verhandelt am 10. Oktober über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen. Nach der Neuregelung vom 30. Dezember 2006 darf der Landes-Verfassungsschutz im "Kampf gegen den Terrorismus" über das Internet heimlich auf private Computer zugreifen.

Laut Papier geht es in dem Karlsruher Verfahren "darum, welche Grundrechte - etwa Unverletzlichkeit der Wohnung, Fernmeldegeheimnis und Persönlichkeitsschutz - mit welcher Intensität betroffen sein können".

Das Verfassungsgericht hatte 2004 im Urteil über den "Großen Lauschangriff" auf Wohnungen entschieden, dass es die Menschenwürde des Überwachten gebietet, ihm nicht bis in sein Intimleben hinein nachzustellen. Ob diese Schranke auch für private Daten auf heimischen Computer-Festplatten bei einem Internet-Spähangriff gelten muss, ist derzeit umstritten.

Am 21-09-2007

Zentrale Steuerdatei

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern bleiben bei ihrem Nein zu Online-Durchsuchungen von Computern. Der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung lasse sich bei der Datenerhebung durch technische Mittel nicht schützen, erklärten die Beauftragten am Freitag auf ihrer Konferenz in Saalfeld in einer einstimmig angenommenen Entschließung.

Kritisch äußerten sich die Datenschützer auch zur geplanten zentralen Steuerdatei. Diese Datei drohe zu einem "Datenmoloch" zu werden, sagte der Bundesbeauftragte Peter Schaar. Die damit verbundene Zusammenführung dezentraler Datenbestände ermögliche immer mehr, Profile von Bürgern zu erstellen. Die Bundesregierung sollte daher auf die mit dem Jahressteuergesetz 2008 geplante Umstellung auf das elektronische Verfahren verzichten.

Am 26-10-2007

Union hat es eilig

Online-Durchsuchungen bleiben zwischen Union und SPD umstritten. Die Länder-Innenminister von CDU und CSU drängten am Freitag erneut zur Eile, um eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Die SPD will dagegen das für Frühjahr 2008 erwartete Urteil des Bundesverfassungsgericht zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abwarten, das auch die Möglichkeit zum Ausspähen von Computern enthält.

Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU), der die Unions-Innenministerseite koordiniert, forderte nach dem Treffen der Innenminister von Bund und Ländern in Berlin, die Gesetzgebung zum BKA-Gesetz unverzüglich anzugehen. Bundestag und Bundesrat sollten dann nur mit der endgültigen Entscheidung auf das Votum aus Karlsruhe warten. Eine Verzögerung womöglich bis nach der Legislaturperiode hinaus wäre nicht vertretbar, warnte Bouffier.

Der Koordinator auf SPD-Seite, Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD), betonte hingegen, nach dem Urteil sei noch ausreichend Zeit für die Gesetzgebung. Das Thema Online-Durchsuchungen dürfe weder überhöht noch verteufelt werden. "Der Computer sei nicht sakrosankt", aber es gebe strikte Vorgaben für entsprechende Befugnisse.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht sich durch den Koalitionspartner in der Bundesregierung gebunden. Zwar werde an "vorbereitenden Formulierungen" gearbeitet. Die Bundesregierung werde dem Bundeskriminalamt (BKA) die Zuständigkeit für die Terrorabwehr aber nur dann übertragen, wenn es auch die notwendigen Instrumente bis hin zur Online-Durchsuchung erhalte.

Am 07-12-2007

SPD will angelich zustimmen

Die große Koalition will Online-Durchsuchungen im Falle eines entsprechenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts noch vor der Sommerpause im BKA-Gesetz verankern. Das kündigte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), in der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" an. "Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen prinzipiell für zulässig erklärt", sagte Uhl. Der Erste Senat des Gerichts in Karlsruhe verkündet am 27. Februar sein Urteil.

Uhl sagte, man habe "eindeutige Signale von der SPD", dass diese kompromissbreit sei. Bereits am Montag werde es ein Treffen bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geben. Daran nähmen die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) und Fritz Rudolf Körper (SPD) sowie der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, und er selbst teil, sagte Uhl. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), hatte sich zuvor ähnlich geäußert und erklärt, man werde im ersten Halbjahr 2008 zu einer Einigung kommen.

Am 26-02-2008

BKA-Gesetz als Pilot-Gesetzgebung

Nach dem restriktiven Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen sollen nach einem Pressebericht neben dem Bundeskriminalamt (BKA) auch der Verfassungsschutz und die Bundesanwaltschaft Befugnisse zu Internet-Razzien erhalten. Die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtete, die SPD werde sich dem Drängen der Union in dieser Frage angeblich nicht widersetzen. Die Erlaubnis für Online-Durchsuchungen werde am Ende im BKA-Gesetz, im Verfassungsschutzgesetz und in der Strafprozessordnung stehen.

Bei der Arbeit am BKA-Gesetz handle es sich um eine Pilot-Gesetzgebung, die sicher auf andere Behörden in Bund und Ländern übertragen werde, schrieb das Blatt. Die Novelle zum BKA-Gesetz werden in etwa sechs Wochen kabinettsreif sein. Wenn Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm und Generalbundesanwältin Monika Harms auf Online-Durchsuchungen drängen sollten, werde sich die SPD dem nicht verschließen können. Klar sei aber auch, dass die Sozialdemokraten Online-Durchsuchungen nur mittragen würden, wenn die Vorgaben des Verfassungsgerichts penibel in alle betroffenen Gesetze eingearbeitet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Online-Durchsuchungen für grundsätzlich zulässig erklärt. Zugleich stellten die Richter aber sehr hohe rechtsstaatliche Hürden auf.

Am 04-03-2008

"Ein FBI wird nicht gebraucht"

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit heimlicher Online-Durchsuchungen von Computern streiten Koalition und Opposition im Bundestag über die Folgerungen aus dem Richterspruch. In einer Aktuellen Stunde des Parlaments kündigte SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper zügige Entscheidungen beim Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) an. Dagegen forderten die Grünen eine grundsätzliche Überarbeitung des Regierungsentwurfs zum BKA-Gesetz. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus könne auf Online-Durchsuchungen nicht generell verzichtet werden.

Die Union habe aber immer gesagt, dass dieser "tiefe Eingriff in die Persönlichkeiten der Betroffenen" nur unter engen Voraussetzungen erfolgen dürfe, behauptete Bosbach. Dabei habe das Karlsruher Gericht definiert, wie diese rechtlichen Voraussetzungen aussehen müssten. An dieser Stelle müsse nun der Referentenentwurf präzisiert werden. Auch sei sorgfältig zu prüfen, welche Schlussfolgerungen sich aus dem Richterspruch beispielsweise für die Strafverfolgung ergeben.

Der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland sagte dagegen, das Gericht habe Online-Durchsuchungen lediglich "unter ganz engen Voraussetzungen im Ausnahmefall" zugelassen. Auf den Prüfstand müsse nun der gesamte BKA-Gesetzentwurf, der zahlreiche Elemente "aus dem Katalog des Überwachungsstaates" enthalte wie Schleierfahndung, großer Lauschangriff und "Späh-Angriff per Video". Ein "solches FBI mit vollen geheimdienstlichen Befugnissen" werde nicht gebraucht.

Ähnlich äußerte sich für die Links-Fraktion der Abgeordnete Jan Korte. Statt "weiter den Weg in den präventiven Überwachungsstaat" zu gehen, sei ein grundsätzlicher Richtungswechsel in der Innenpolitik geboten. Nicht alles technisch und rechtlich Mögliche müsse auch tatsächlich gemacht werden.

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz sagte, die große Koalition habe mit dem Karlsruher Urteil eine Niederlage erlitten. Schließlich hätten die Koalitionsfraktionen dem Bundeshaushalt 2007 zugestimmt, in dem Online-Durchsuchungen vorgesehen seien.

SPD-Fraktionsvize Körper wies den Vorwurf zurück, dass Mittel für Online-Durchsuchungen bereitgestellt worden seien. Vielmehr sei es darum gegangen, diese Fahndungsmethode zu erforschen. Körper betonte zugleich, ein BKA mit den von der Koalition vorgesehenen Kompetenzen sei längst erforderlich.

Am 06-03-2008

Thema Online-Durchsuchungen

Die Weichen für eine schwarz-gelbe Koalition in Bayern sind gestellt. Der CSU-Vorstand sprach sich am Montag (13. Oktober) einstimmig für die Aufnahme von Verhandlungen mit der FDP aus. CSU-Angaben zufolge sollen sie am Dienstagvormittag in München beginnen. Am Sonntag hatten sich bereits der Landesvorstand und die Fraktion der FDP für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen ausgesprochen.

Der designierte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sagte: "Wir glauben, dass wir nach all den Vorgesprächen mit der FDP eine stabile Regierung und gute Inhalte für unsere Heimat Bayern vereinbaren können." Auch mit den Freien Wählern habe es Berührungspunkte gegeben. Nach einer gründlichen Abwägung habe sich die CSU aber für die Liberalen entschieden. Parallelverhandlungen mit den Freien Wählern werde es nicht geben. Eine Dreierkoalition scheide ebenfalls aus, so Seehofer.

FDP-Generalsekretär Martin Zeil sagte: "Wir haben die Gespräche mit der CSU als sehr offen erlebt und sind zuversichtlich, dass es auch bei traditionell schwierigen Themen eine Einigung geben wird." Weiteren Gesprächsbedarf sieht Zeil angesichts der Belastungen der Bayerischen Landesbank. Die bayerische FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger forderte unter anderem Korrekturen bei der Online-Durchsuchung. Außerdem müsse es Veränderungen in der Bildungspolitik geben.

Seehofer betonte, die Koalitionsverhandlungen sollten nicht mit "unverrückbaren Bedingungen" befrachtet werden. Nach den Sachfragen solle über den Zuschnitt der Ministerien gesprochen werden. Zeil wollte sich zu möglichen Ministerposten für die FDP nicht äußern: "Alle Partner sind gut beraten, die Frage der Ressortverteilung an das Ende der Verhandlungen zu legen", sagte er.

Der scheidende Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) rechnet mit einem Tauziehen um die Kabinettsposten. Er sagte vor Beginn der Sitzung des CSU-Vorstands: "Die schwierigsten Dinge kommen in der Regel am Schluss." Die wichtigste "Sachfrage" sei: "Wer wird was?" Der Vorsitzende der CSU-Mittelstandsunion, Hans Michelbach, warnte davor, das Wirtschaftsministerium an die Liberalen abzutreten. Im Mittelstand habe die CSU ein Stammwählerklientel. Dieses dürfe nicht verloren gehen, wenn die CSU weiter eine Volkspartei sein wolle.

Die Freien Wähler reagierten gelassen. Der Landesvorsitzende Hubert Aiwanger sagte, die CSU sei von Anfang an auf eine Koalition mit der FDP "fixiert" gewesen. Er befürchte allerdings, dass die Festlegung der CSU auf die Liberalen zu einem neoliberalen Kurs führen könnte.

Am 13-10-2008

Online-Durchsuchungen möglich

Die große Koalition hat bei den neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt zur Terrorabwehr letzte Streitpunkte ausgeräumt. Nach langem Streit einigten sich Union und SPD auf einen gemeinsamen Entwurf für das BKA-Gesetz, wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" und das ARD-Hauptstadtstudio übereinstimmend am Mittwoch berichteten. Die heimliche Online-Durchsuchung privater Computer werde danach bis Ende 2020 befristet.

Bis zuletzt war umstritten, wie die Privatsphäre geschützt werden kann. Dafür soll es nun laut ARD ein zweistufiges Verfahren geben. Ein Richter müsse die Online-Durchsuchung anordnen. Werden dann dadurch Daten erhoben, müsse sichergestellt werden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt wurde. Diese Überprüfung sollten zwei BKA-Beamte und der Datenschutzbeauftragte des BKA vornehmen.

SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper sagte dem ARD-Hauptstadtstudio: "Wenn dem Datenschützer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten kommen, müssen diese dem Richter vorgelegt werden. Damit wird den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen." Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) betonte: "Rechtsstaatliche Grundsätze werden strikt beachtet und gleichzeitig bekommt das BKA dringend notwendige Befugnisse, um Terror wirksamer bekämpfen zu können."

In Ausnahmefällen soll der BKA-Präsident die Online-Durchsuchung auch in Eilfällen anordnen können. Bereits am kommenden Donnerstag könne das BKA-Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Die neuen Vorschriften ermöglichten dem Bundeskriminalamt auch die Installation von Mikrofonen und Kameras für Lausch- und Spähangriffe in Wohnungen sowie Rasterfahndungen.

Am 05-11-2008

Heimliche Online-Durchsuchungen

Die Landesregierungen von Bayern und Nordrhein-Westfalen werden dem BKA-Gesetz im Bundesrat vermutlich die Zustimmung zu verweigern. Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen heimliche Online-Durchsuchungen vor. "In der jetzigen Form stimmen wir nicht zu", sagte ein Regierungssprecher am Donnerstag (13. November) in Düsseldorf. Es stünden aber noch Gespräche zwischen Bund und Ländern an. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich Ende November mit der Vorlage befassen.

Auch Bayern wird vermutlich wegen Differenzen der Koalitionspartner CSU und FDP dem BKA-Gesetz im Bundesrat die Zustimmung verweigern. "Für die FDP ist klar, dass wir dieses Gesetz nicht mittragen können", sagte die FDP-Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der "Passauer Neuen Presse".

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte die Haltung der Liberalen. Er räumte ein, dass sich der Freistaat in der Länderkammer notfalls der Stimme enthalten müsse, da dies der Koalitionsvertrag in solchen Fällen so vorsehe.

Hamburg wird sich voraussichtlich der Stimme enthalten. Die Grünen erneuerte am Donnerstag ihre Ablehnung zu dem Gesetz. Gemäß dem Koalitionsvertrag müsse sich Hamburg in einem solchen Falle der Stimme enthalten, sagte ein Sprecher der Grün-Alternativen Liste (GAL) dem Radiosender NDR 90,3 Sender. Das BKA-Gesetz sei eine "schallende Ohrfeige für die Bürgerrechte", sagt die stellvertretende GAL-Fraktionsvorsitzende Antje Möller dem Sender. Eine Zustimmung werde es nicht geben.

Der Bundestag hatte am Mittwoch das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen. Mit der Neuregelung erhält das Bundeskriminalamt zur Abwehr von Terrorgefahren künftig unter anderem die Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern sowie zur optischen und akustischen Wohnraumüberwachung.

Am 13-11-2008

"Eine Art deutsches FBI"

Auch die FDP will sich vor dem Wahljahr 2009 als eigenständige Kraft "profilieren". So sorgen in der schwarz-gelben Koalition Bayerns die geplanten zusätzlichen Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) im Anti-Terror-Kampf verstärkt für Spannungen. CSU-Generalsekretär Karl-Theodor zu Guttenberg kritisierte am Freitag (14. November) den Unwillen der Liberalen gegen das BKA-Gesetz, das die Einführung von heimlichen Online-Durchsuchungen vorsieht. "Wir haben einen Koalitionspartner, der sich offenbar bockig zeigt, aber den Maßstäben der Vernunft doch noch Folge leisten sollte", so zu Guttenberg. Bayerns FDP-Fraktionschef Thomas Hacker entgegnete, seine Partei habe "gute rechtsstaatliche Gründe, die Schaffung einer Art deutschen FBI abzulehnen". Die CSU hält die FDP-Position für verlogen.

Die Worte von Guttenberg zeugten "von einer gewissen Überheblichkeit", so Hacker. "Vielleicht sollte die CSU mit ihrem Generalsekretär noch einmal in Klausur gehen und beraten, ob dieser Umgangston über Sachfragen dem Geist des Koalitionsvertrages entspricht."

Die bayerische FDP-Vorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte am Donnerstag mit Blick auf die Position des Freistaats im Bundesrat angekündigt, dass die Liberalen das BKA-Gesetz nicht mittragen werden. Guttenberg mahnte nun, die FDP sollte sich "genau überlegen, ob sie das Thema Terror-Abwehr zur parteipolitischen Profilierung nutzen" wolle. Er halte die Auffassung der Liberalen, durch das BKA-Gesetz entstehe eine zentralistische Monsterbehörde, für gänzlich falsch.

Hacker sagte, die FDP zeige "klare Kante", wenn es um die Verteidigung der bürgerlichen Freiheitsrechte gehe. Er fügte hinzu: "Dass Herr zu Guttenberg dies offenbar nicht nachvollziehen kann und die Wahlkampfrhetorik bemüht, zeugt von einer noch immer vorhandenen Gutsherrenart, die am 28. September von den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht abgewählt wurde."

Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion des Bundestages, Hans-Peter Uhl (CSU), kritisierte: "Die Position von Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist verlogen." Die FDP-Politikerin habe im schwarz-gelben Koalitionsvertrag unterschrieben, dass sie Online-Durchsuchungen nicht grundsätzlich ablehne.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll das BKA künftig zur Abwehr von Terrorgefahren unter anderem die Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern sowie zur optischen und akustischen Wohnraumüberwachung erhalten. Ein Sprecher von Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) sagte: "Wir werden nicht zustimmen, wie andere Länder mit FDP-Beteiligung auch." In Berlin, Bremen und Hamburg stieß das BKA-Gesetz ebenfalls auf Widerstand.

Uhl geht jedoch davon aus, dass es im Bundesrat die notwendige Mehrheit für das Vorhaben geben wird. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, äußerte sich "sehr gelassen" über den Streit. Er betonte: "Es wäre keine Tragödie, wenn das Gesetz im Vermittlungsausschuss landet."

Am 14-11-2008

Heimliche Online-Durchsuchungen

Die rheinland-pfälzische Landesregierung will das vom Bundestag beschlossene BKA-Gesetz im Vermittlungsausschuss nachbessern lassen. "In der vorliegenden Fassung können wir dem Gesetz nicht zustimmen", sagte Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag (18. November) in Mainz. Darum werde man den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Beck äußerte sich insbesondere kritisch zu Online-Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss. "Es muss in der Bewertung eines unabhängigen Richters liegen, ob gewonnene Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind oder nicht", sagte der Ministerpräsident.

Innenminister Karl Peter Bruch kritisierte ferner eine Ungleichbehandlung beim Zeugnisverweigerungsrecht. Es gebe keine Rechtfertigung, dass etwa Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte nicht den gleichen Schutz erhielten wie Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete. "Hier brauchen wir einen einheitlichen Schutz", sagte Bruch.

Beck und Bruch forderten zugleich, dass das Bundeskriminalamt mit Zuständigkeiten bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ausgestattet werden müsse.

Vor Rheinland-Pfalz hatten bereits die Sozialdemokraten in Sachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt Widerstand gegen das BKA-Gesetz angekündigt.

Am 18-11-2008