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Rechtswidrige Hausdurchsuchungen zum Datensammeln über "bürgerlichen Protest"

"Uminterpretiert"

Anlässlich der gegen Kritiker der G8-Gipfels gerichteten Großrazzia in sechs Bundesländern am 9. Mai erinnerte das Komitee für Grundrechte und Demokratie daran, dass auch vor der so genannten "Sicherheitskonferenz" im Februar 2007 in München linke Projekte, Betriebe und Privatwohnungen durchsucht worden seien. Zwar hätte das Landgericht München im Nachhinein festgestellt, "dass diese Hausdurchsuchungen rechtswidrig waren". Dennoch hätten die Durchsuchungen der Polizei die Möglichkeit gegeben, "eine Menge Daten" über diejenigen zu sammeln und auszuwerten, "die die Proteste gegen die Sicherheitskonferenz in München organisierten". Ähnlich wie bei dem aktuellen Terrorismusvorwurf hätten im Februar Aufrufe zur Blockade des Flughafens Rostock-Lage im Kontext des G8-Treffens "zur Legitimation herhalten" müssen.

"Der Aufruf zu einer friedlichen Sitzblockade wurde damals zu einem Aufruf zur Stürmung des Flughafens, somit zu einem Aufruf zu Straftaten, polizeilich und auch amtsrichterlich uminterpretiert", kritisiert Grundrechte und Demokratie. Derartige Polizeiaktionen zerstörten "das Vertrauen in die Möglichkeiten eines konsequenten bürgerlichen Protestes".

Das Grundrechtekomitee kritisiert, dass Blockadeaktionen Globalisierungskritikern mit Sachbeschädigungen bis hin zu Brandstiftungen gleichgesetzt würden. Ähnlich werde auch über die G8-Proteste in Seattle und Genua berichtet, "ohne die massive direkte und strukturelle Gewalt der Polizei auch nur zu erwähnen". Immerhin sei die Polizei wegen einem rechtswidrigen Polizeikessel in Seattle zu Schadenersatz verurteilt worden. Die Schilderungen "der polizeilichen Gewalttaten" in der Diaz-Schule von Genua können nach Auffassung des Grundrechtekomitees "jeden Demokraten nur erschaudern lassen".

Wer wie BKA-Präsident Ziercke in Sonntagsreden töne, der friedliche Protest würde toleriert und wäre "von den Sicherheitsmaßnahmen nicht berührt", den Protest aber zugleich kriminalisiere, hab das vom Bundesverfassungsgericht "weit ausgelegte Recht auf Versammlungsfreiheit, an den von den Bürgern und Bürgerinnen selbst zu wählenden Orten, nicht verstanden".

Bundesverfassungsgericht: ursprünglich-ungebändigte unmittelbare Demokratie

Versammlungen enthielten laut Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts "ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie" und sei geeignet, "den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren". Die zu gewährende Sicherheit der G8-Politiker "kann nicht bedeuten, sie vor der Kritik der Bürger und Bürgerinnen zu schützen", meint das Komitee für Grundrechte und Demokratie. Das stellee die Demokratie auf den Kopf.

Mit Überwachungen, Durchsuchungen, Meldeauflagen, Einreiseverboten, Demonstrationen verbietenden Allgemeinverfügungen würden "Formen struktureller staatlicher Gewalt" sichtbar. "Die Bürger und Bürgerinnen können wir nur aufrufen, sich nicht von ihrem Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit abhalten zu lassen." Grundrechte könne man nur schützen und verteidigen, indem man sie in Anspruch nehme, meint das Grundrechtekomitee.

"Die Terroristen treffen sich hinter dem Zaun"

Auch der neu gegründete Studierendenverband DIE LINKE.SDS kritisierte die bundesweiten Razzien. Sophie Dieckmann vom Bundesvorstand des Studierendenverbandes meint, die Rechtfertigung der Polizei für das Vorgehen gegen "linksalternative Projekte" überzeuge nicht. "Die Polizeiwillkür" beweise einmal mehr die "Demokratiedefizite der G8". Die Bundesregierung befürchte offensichtlich, dass die massiven Proteste ihre "PR-Show" stören könnten.

Die Polizei hatte ihre Durchsuchungen damit begründet, sie ermittele gegen eine "terroristische Vereinigung". Dieckmann drehte den Spies um und beschuldigte die Gipfelteilnehmer des Terrorismus: "Nach der Terrorismus-Definition der Bundesregierung handelt es sich bei der G8 um eine 'terroristische Vereinigung'." Man weise darauf hin, dass nach Definition der Bundesregierung Terroristen als Personen definiert würden, die "rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen." Nach dieser Definition handele es sich auch bei den G8-Gipfelteilnehmern wie etwa George W. Bush und Tony Blair um "Terroristen".

"Die Polizeiwillkür muss aufhören", forderte Dieckmann. "Wer sich die G8 einlädt, lädt sich auch den Protest ein. Eine Spaltung in 'gute' Gipfelgegner und 'Terroristen' machen wir nicht mit. Die 'Terroristen' treffen sich hinter dem Zaun."

Man lasse sich nicht einschüchtern. Dies zeigten "die innerhalb kürzester Zeit mobilisierten Spontandemos", allein in Berlin hätten über 5000 Personen daran teilgenommen. Dies zeige: "Wir lassen uns nicht einschüchtern. Der G8-Gipfel wird eine Festival des Widerstands werden."

Bundesanwaltschaft und Regierung verteidigen Polizeiaktion

Die Bundesanwaltschaft wehrte sich gegen die heftige Kritik aus den Reihen der Opposition und von G8-Gegnern an ihrem Vorgehen. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte, die Auswertung des Materials werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ziel der Razzien war es, Beweismaterial über mutmaßliche terroristische Vereinigungen und möglicherweise beabsichtigte Brandanschläge im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel Anfang Juni zu finden.

Auch Vertreter der großen Koalition verteidigten die Razzien. Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, Deutschland müsse alles tun, um die Sicherheit der Teilnehmer des Weltwirtschaftsgipfels zu gewährleisten. Das Recht auf Demonstration sei "kein Recht auf Randale".

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte, die Gewaltbereitschaft müsse eingedämmt werden. Er habe "überhaupt keine Kritik an der Bundesanwaltschaft zu üben". Dies sei "eine sehr nüchterne, sehr seriöse Behörde, die das tut, was sie tun muss".

Friedliche Demonstrationen müssten selbstverständlich zulässig sein in Deutschland. Es komme jetzt darauf an, das Nötige zu tun, um die Sicherheit zu gewährleisten. "Gleichzeitig sollten wir aber auch alles unterlassen, was dazu beitragen könnte, auch durch eine unangemessene Sprache, sozusagen Benzin ins Feuer zu gießen", so Wiefelspütz.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) findet die Razzien in Ordnung. Deren Ziel sei nicht die Verhinderung von Demonstrationen beim G8-Gipfel in Heiligendamm gewesen, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg im RBB-Inforadio. Vielmehr sei es die Aufgabe der Polizei, "sicherzustellen, dass dort demonstriert werden kann". "Aber was wir nicht dulden können, ist, dass dort Anschläge begangen werden", so Freiberg.

Die Gefährlichkeit von Netzwerken der linken Szene habe zugenommen. Die Gefahr von Gewaltausbrüchen während des G8-Gipfels Anfang Juni in Heiligendamm sei "sehr groß", so Freigerg. Er verwies darauf, dass es in Berlin und Hamburg bereits Brandanschläge gab. Wenn es Hinweise auf mutmaßliche Täter gebe, müsse die Polizei tätig werden. Bislang ist unklar, ob es tatsächlich entsprechend ernsthafte Hinweise gab.

"Operation planlos"

Gegner des G8-Gipfels versprechen sich von den Razzien und deren Wirkung in der Öffentlichkeit "neuen Schwung" für die bevorstehenden Proteste in Heiligendamm. Die Durchsuchungen hätten "auf die Kriminalisierung und Spaltung des G8-Widerstands" abgezielt. Tatsächlich aber hätten sich die Razzien "als kompletter Schlag ins Wasser erwiesen", vermutet Lotta Kemper von der Campinski Pressegruppe. Die - wie sie meint - "beabsichtigte Einschüchterung der linken Szene und des gesamten G8-Protestspektrums" sei misslungen.

Als Beweis für diese These führt sie die spontanen Demonstrationen am Mittwoch Abend an, an denen sich in der Bundesrepublik und in einigen anderen europäischen Städten "weit über 10.000 Menschen" beteiligt hätten, um ihre Solidarität mit den Betroffenen auszudrücken. "Die Repressionswelle hat einen ungeheuren Mobilisierungsschub bewirkt", meint Kemper. Ohnehin hätten sich die Durchsuchungen an den 40 Orten durch "ein unkoordiniertes und planloses Vorgehen der Ermittlungsbehörden" ausgezeichnet. So hätten bei mindestens zwei der Beschuldigten überhaupt keine Durchsuchungen stattgefunden, behauptet Kemper. "Bei einigen wurde sehr akribisch durchsucht, bei anderen nur oberflächlich. Einige wurden erkennungsdienstlich behandelt und zur Abgabe einer DNA-Probe gezwungen, andere nicht."

Viele Durchsuchungsbeschlüsse seien mit der Mitgliedschaft in der vermeintlichen terroristischen Vereinigung der Autoren des Buches "Autonome in Bewegung" begründet worden. "Das in dritter Auflage erschienene Buch wurde herangezogen als juristische Rechtfertigung für die Durchsuchungen von Buchläden, Verlagen, Archiven und anderen linken Projekten", so Kemper. Dieses Buch sei aber in jeder Buchhandlung für 20 Euro erhältlich und "zu keinem Zeitpunkt Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung gewesen".

Weiterhin sei die alternative Internetplattform "so36.net" durchsucht worden. Der Vorwurf: Dabei sei der Inhalt der Emailpostfächer eines Rechtsanwalts und eines Anwaltbüros komplett mitgenommen worden.

Bei einem anderen Beschuldigten sei die Durchsuchung mit dem Verdacht der Beteiligung an einem Brandanschlag auf die Firma Dussmann begründet worden. Bei dem Beschuldigten sei eine Internetüberwachung durchgeführt worden, so Kemper. Ihm werde laut Durchsuchungsbeschluss vorgeworfen, über den "Internetanschluss eine umfassende Internetrecherche zur Firma Dussmann vorgenommen" zu haben. Das sei das einzige Indiz, das die Tatbeteiligung belegen solle, behauptet Kemper und kritisiert: "Wenn das zukünftig die juristische Praxis ist, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet: Jeder, der ein Internetportal besucht, setzt sich damit möglicher strafrechtlicher Verfolgung aus." Bei einem anderen Beschuldigten habe die Anwesenheit auf einer öffentlichen Veranstaltung gereicht, "um den Verdacht der Tatbeteiligung an einem Brandanschlag zu konstruieren".

Die Beschuldigten seien alle "in der Vorbereitung der Proteste gegen den G8 Gipfel aktiv", so Kemper. Dies betreffe unter anderem die Vorbereitung eines "Landwirtschaftsaktionstages", eines "Migrationsaktionstages", eines Aktionstages gegen Militarismus, sowie eine Blockade des Militärflughafens Rostock-Laage.

"Wir werden jetzt erst recht zu den Protesten mobilisieren und freuen uns über den zusätzlichen Schwung, die die Aktion der Bundesanwaltschaft der Mobilisierung verliehen hat", erklärten die Beschuldigten nach Darstellung von Kemper auf einer Versammlung am 10. Mai.

Bundesanwaltschaft: Ermittlungen wegen verganger Anschläge - Beweismaterial über möglicherweise beabsichtigte Brandanschläge

Die Bundesanwaltschaft hatte die Durchsuchungen zum einen mit einer Reihe von Anschlägen begründet, die in der Vergangenheit - teilweise bereits im Jahr 2005 - durchgeführt worden seien. Zum anderen wurde auf die Zukunft bezogen angeführt, dass die 18 Beschuldigten in Verdacht stünden, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben, deren Ziel es insbesondere sei, "mit Brandanschlägen und anderen gewalttätigen Aktionen" den bevorstehenden Weltwirtschaftsgipfel (G8) "erheblich zu stören oder zu verhindern".

"Der terroristischen Vereinigung" würden "nach den bisherigen Erkenntnissen" eine Reihe von Brandanschlägen im Raum Hamburg und Berlin "zugerechnet", zu denen sie sich "unter wechselnden Gruppenbezeichnungen" bekannt habe.

Darüber hinaus beziehen sich die Ermittlungen laut Bundesanwaltschaft die "militante gruppe (mg)" und hierbei gegen drei Beschuldigte. Die "mg" habe sich seit 2001 zu insgesamt 21 Anschlägen bekannt. Erklärtes Ziel der Vereinigung sei es, durch ständige militante Aktionen die gegenwärtigen staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen zugunsten einer kommunistischen Weltordnung zu beseitigen.

Die "Anschläge" hätten sich durchweg gegen öffentliche Einrichtungen wie Bezirks-, Finanz-, Arbeits- und Sozialämter sowie gegen Polizei- und Justizeinrichtungen gerichtet. Bei einem nicht näher beschriebenen Anschlag auf das Polizeipräsidium Berlin-Tempelhof hätten sich zur Tatzeit auch Personen aufgehalten. Auch seien Büroräume einer ausländischen Handelskammer sowie eines ausländischen Industriellen- und Unternehmerverbandes in Berlin betroffen gewesen.

Die Durchsuchungen gegen diese Vereinigung diente laut Bundesanwaltschaft dem Ziel, "Beweismaterial über die personelle und organisatorische Struktur der Vereinigungen" sowie begangene und "möglicherweise" beabsichtigte Brandanschläge aufzufinden.