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Terrorgruppen: Gefahren und Bekämpfung

Nach Geständnis | Bewährungsstrafe für früheres Mitglied der Terrorgruppe "Rote Zora"

Das Kammergericht Berlin hat am Montag die 58-jährige Adrienne G. wegen versuchter Herbeiführung von zwei Sprengstoffanschlägen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Rote Zora" zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass die Frau Mitte der 1980er Jahre Mitglied der feministischen Terrorgruppe war und sich an zwei versuchten Sprengstoffanschlägen beteiligt hatte.

Sie hatte gestanden, sich an der Planung der Anschläge beteiligt zu haben. Im Prozess ging es um die Sprengstoffattentate im Oktober 1986 auf das Gentechnische Institut Berlin und im Juni 1987 auf ein Aschaffenburger Bekleidungswerk. Die gelernte Pädagogin und Funkelektronikerin hatte dafür die als Zündzeitverzögerer eingesetzten Wecker gekauft. Beide Attentate scheiterten, weil der Zündmechanismus versagte.

Mit dem Urteil folgt das Gericht den zuvor gestellten Anträgen von Bundesanwaltschaft und Verteidigung. Das Gericht ging davon aus, dass "nach dem Selbstverständnis" der "Roten Zora" keine Menschen gefährdet werden sollten, aber ein "hoher Sachschaden beabsichtigt" war. Die "Rote Zora" verstand sich als "sozialrevolutionäre Freiheitsbewegung" und hatte das Ziel, die politische und gesellschaftliche Ordnung der Bundesrepublik gewaltsam zu beseitigen. Dies sei auch "Überzeugung der Angeklagten" gewesen, hieß es im Urteil.

Neben ihrem Geständnis sah das Gericht es als strafmildernd an, dass sich die arbeitslose Frau dem Verfahren freiwillig stellte und die Taten viele Jahre zurückliegen. Die Angeklagte hatte seit 1987 in der Illegalität im Ausland gelebt und dort zuletzt als Fotografin gearbeitet. Im Dezember vorigen Jahres hatte sie sich den Ermittlungsbehörden gestellt.

"Wenn auch mit Mühe" sei bei der Angeklagte eine gewisse Reue erkennbar, und dass sie heute Verantwortung für die Taten übernehme, sagte der Richter. Die Bewährungsstrafe wurde auch damit begründet, dass von der Frau keine Straftaten mehr zu erwarten sind. Es sei eine "gewisse Änderung ihrer politischen Einstellung" eingetreten, stellte der Richter fest.

Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hat sich die "Rote Zora" aufgelöst. Ihr letzter Anschlag galt 1995 einer Werft in Bremen. Zwischen April 1977 und Februar 1988 hatte sich die feministische Gruppierung zu 45 Sprengstoffanschlägen bekannt. 16 Attentate wurden davon gemeinsam mit Mitgliedern der "Revolutionären Zellen" begangen. Drei ihrer Rädelsführer wurden bereits zu hohen Haftstrafen verurteilt.

Am 16-04-2007

Bouffier für gezielte Tötung

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) hat die neuen "Anti-Terror-Vorschläge" von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kritisiert. Eine gezielte Tötung von Terroristen halte er für mehr als problematisch, sagte Bosbach am 10. Juli im Deutschlandradio Kultur. Dafür gebe es im innerstaatlichen Recht keine Grundlage. Auch bei einem Terroristen wie Osama bin Laden müssten die rechtsstaatlichen Grundsätze mit Anklage und Aburteilung eingehalten werden. Die Todesstrafe sei schließlich aus guten Gründen abgeschafft worden.

Auch zur Gefahrenabwehr nach dem Polizeirecht könne er sich keine Rechtsnorm vorstellen, die ein vorsätzliches Töten erlaube, so Bosbach. Für Fälle wie Geiselnahmen, bei denen Leben gegen Leben stehe, gebe es in fast allen Polizeigesetzen der Bundesländer die Regelung über den finalen Rettungsschuss. "Wenn wir ihn hätten - Osama bin Laden - dann müssten auch die rechtsstaatlichen Grundsätze bei einem Terroristen angewandt werden. Das heißt für mich Anklage und Aburteilung", sagte der CDU-Politiker.

Der Fraktionsvize bezeichnete die Kritik an Schäuble zugleich als "völlig überzogen". Schäuble wolle den Rechtsstaat nicht abschaffen, sondern schützen, so Bosbach. Viele seiner Vorschläge stünden seit Jahren im Raum, ohne dass etwas davon umgesetzt worden sei. Mit Blick auf den Koalitionspartner monierte er, es diene zudem nicht dem Koalitionsfrieden, wenn die SPD beim Schließen von Schutzlücken "auf der Bremse" stehe.

Hessens Innenminister Volker Bouffier für Todesschüsse auf Personen mit "Bombengürtel" Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) kritisierte die Debatte um ein mögliches gezieltes Töten zur Gefahrenabwehr im Deutschlandfunk als "platt" und "völlig überzogen". Man dürfe die Diskussion nicht so führen, als wollten "die einen auf Verdacht jemanden erschießen" und "die anderen wollen den Rechtsstaat wahren". Schäuble müsse als Bundesinnenminister auf die Gefahrenlage aufmerksam machen und der Position widersprechen, Deutschland könne sich "entspannt zurücklehnen".

Bouffier sagte, er sei "ganz klar" dagegen, auf Verdacht jemanden umzubringen. Diese Diskussion dürfe gar nicht geführt werden, da sie in die falsche Richtung gehe. Wenn aber jemand mit einem Bombengürtel am Flughafen oder im Bus erscheine, dann halte er es jedoch für richtig, wenn ein Polizist diesen mit einem gezielten Schuss töte.

Am 10-07-2007

"Ein Mensch ist keine terroristische Vereinigung"

Nach Ansicht von Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) haben die Anti-Terror-Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) keine Chance auf Umsetzung. Hier werde eine "Spirale des Absurden" in Gang gesetzt, sagte Körting am 16. Juli dem Internetdienst Spiegel Online. Das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Leben könne selbst ein Bundesinnenminister "nicht durch Verfassungsänderung in Frage stellen".

Auch die von Schäuble angeregte Unterbringungsgewahrsam für so genannte Gefährder ist aus Sicht des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz nicht umsetzbar. Hier gehe Schäuble an die "Grundlage unseres Rechtsstaats, die Unschuldsvermutung". Würde man diese aufgeben, käme man zu "Verdachtsstrafen". Der Innensenator betonte: "Ich kann keinen Menschen bestrafen, ohne dass ich dafür eine rechtliche Grundlage habe."

Selbst die von Schäuble beabsichtigte Verschärfung des Tatbestands der Bildung einer terroristischen Vereinigung ist aus Sicht von Körting problematisch. Er halte es "geradezu für absurd, schon Einzeltäter unter den Paragrafen zu fassen. Ein einzelner Mensch ist noch keine terroristische Vereinigung". Ein solcher Straftatbestand sei für ihn erst denkbar, "wenn ein Gefährder einen klaren Vorsatz hat, diesen kommuniziert oder sich entsprechende Materialien beschafft. Bloße Gedanken eines Einzelnen können wir nicht unter Strafe stellen", sagte der SPD-Politiker.

Am 16-07-2007

"Instrumentalisierung der Terrorgefahr"

Oppositionspolitiker warnen die Bundesregierung vor einer Dramatisierung der Terrorgefahr in Deutschland. "Das Innenministerium betreibt eine falsche Informationspolitik", sagte der FDP-Innenexperte Max Stadler der "Passauer Neuen Presse". August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, hatte von einer "neuen konkreten Gefahr" gesprochen. Zuletzt habe es verstärkt Hinweise darauf gegeben, dass aus Deutschland stammende Islamisten nach einem Besuch in pakistanischen Ausbildungslagern für Terroristen ins Land zurückkämen.

"Aus meiner Sicht ist das nichts Neues", so Satdler. "Ich wundere mich, dass das Innenministerium alle paar Wochen neue Bedrohungsszenarien verkündet." Bereits vor einigen Wochen habe es Meldungen über die Festnahme von Terrorverdächtigen aus Deutschland in Pakistan gegeben. Damals sei bereits bekannt gewesen, dass sie zurückkehren würden. Wenn man eine solche Meldung ständig wiederhole, gehe die Aufmerksamkeit zurück. "Da werden nur unnötig Gefahren beschworen - das könnte im Zusammenhang stehen mit der Debatte über die Innere Sicherheit", sagte Stadler.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Hans-Christian Ströbele, warf der Union und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor, die Terrorgefahr zu instrumentalisieren, um neue Sicherheitsgesetze durchsetzen zu können. Ströbele sagte dem Blatt: "Ich fürchte, dass da immer neue Szenarien in den Raum gestellt werden, um bei der SPD eine Bereitschaft zu schaffen. Die Sorgen der Bevölkerung werden gezielt ausgenutzt." Dies sei kein erlaubtes Mittel, um Politik durchzusetzen. Wie Stadler warnte auch Ströbele vor einer "Abstumpfung" der Bevölkerung. "Die Leute nehmen das auf Dauer nicht mehr ernst", sagte er.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) wies die Vorwürfe zurück, die Union instrumentalisiere die Terrorgefahr. "Im Gegenteil muss gesagt werden: Wer nicht auf die Gefahren hinweist, handelt fahrlässig", sagte er dem Blatt. Die Gefahr habe sich in den vergangenen Monaten eindeutig erhöht. Die Terrororganisation Al Qaida sei wieder handlungsfähig. "Wir haben Hinweise, dass Islamisten aus Deutschland in pakistanischen Trainingslagern für Terroristen ausgebildet werden und wieder nach Deutschland zurückkehren", sagte Beckstein. Konkrete Anschlagspläne seien ihm aber nicht bekannt.

Am 24-07-2007

Beinverletzungen

Die Bundesanwaltschaft hat gegen ein mutmaßliches ehemaliges Führungsmitglied der "Revolutionäre Zellen" (RZ) Anklage erhoben. Wie die Behörde am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wird dem 59-Jährigen vorgeworfen, der linksextremistischen Terrorgruppe von 1976 bis 1994 angehört zu haben. Ab dem Zeitraum 1983/84 soll er eine der dominierenden Persönlichkeiten der "RZ" gewesen sein und vor allem auf die "Berliner RZ" einen bestimmenden Einfluss ausgeübt haben.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich für so genannte "Knieschussattentate" eingesetzt und an der Erstellung der jeweiligen Bekennerschreiben mitgewirkt zu haben. Dabei geht es um ein Attentat im Oktober 1986 auf den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, sowie ein Attentat im September 1987 auf den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht, Karl Günther Korbmacher. Beide Opfer erlitten durch Schüsse schwere Beinverletzungen.

Dem 59-Jährigen wird zudem vorgeworfen, 1991 zwei wesentliche Strategiepapiere der "RZ" verfasst zu haben. Die Anklage lautet auf Mitgliedschaft und Rädelsführerschaft in der terroristischen Vereinigung. Sie wurde beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart erhoben.

Der Mann befindet sich gegen Auflagen auf freiem Fuß, nachdem er sich im Dezember 2006 freiwillig den Behörden gestellt hatte und vorübergehend festgenommen worden war.

Am 31-07-2007

Linke Parolen

Weil sie elf Bombenattrappen in Zügen und Bahnhöfen gelegt hat, muss eine 52-jährige Münchnerin drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München verurteilte die geständige Angeklagte am 30. August wegen Störung des öffentlichen Friedens und Sachbeschädigung in 36 Fällen. Ihr wurde auch zur Last gelegt, dass sie diverse Gebäude im Münchner Stadtgebiet mit linken Parolen "verunstaltet" hatte, die sich offenbar gegen die NATO und die USA richteten.

Zur Teilwiedergutmachung hat die Täterin bereits rund 18.000 Euro an die Deutsche Bahn überwiesen. Die Münchner Verkehrsgesellschaft soll rund 1000 Euro erhalten. Das Gericht rechnete der Frau dieses freiwillige Entgegenkommen und ihr frühzeitiges Geständnis als strafmildernd an. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und neun Monate Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf maximal drei Jahre Gefängnis.

Die Frau sagte in ihrem Schlusswort, es tue ihr alles sehr leid. Sie bat um Verzeihung, dass sie mit ihren Aktionen Menschen Angst gemacht habe. Die 52-Jährige sagte im Prozess, dass sie mit den Bombenattrappen auf die Situation im Nahen Osten aufmerksam habe machen wollen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fertigte die Angeklagte die Bombenattrappen zwischen August 2006 und Februar dieses Jahres allein in ihrer Münchner Wohnung an. Sie seien auch von geschulten Sicherheitskräften zunächst für echt gehalten worden. Die betroffenen Züge und Bahnsteige wurden in allen Fällen vorsorglich geräumt. Es kam zu erheblichen Behinderungen im Bahnverkehr.

Am 31-08-2007

Heimliche Computer-Durchsuchungen

Sicherheitspolitiker der Union fordern nach dem angeblich "vereitelten Terroranschlag" schärfere Gesetze und mehr Befugnisse für die Polizei. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erneuerte am 6. September seinen Vorstoß für heimliche Durchsuchungen von Computern. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) verlangte, den Besuch von Terrorlagern unter Strafe zu stellen. Politiker der SPD und der Opposition wiesen die Forderungen weitgehend zurück. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warf der Politik vor, den jüngsten Fahndungserfolg instrumentalisieren zu wollen.

Schäuble verlangte erneut die Möglichkeit, "in eng begründeten Ausnahmefällen auch auf den Computer Zugriff zu haben." Alle Fachleute sagten, "die Terroristen" kommunizierten immer stärker mit Hilfe des Internets.

Nach Ansicht von SPD-Fraktionschef Peter Struck zeigt der Fahndungserfolg dagegen, "dass solche terroristischen Aktivitäten im Frühstadium erstickt werden können ohne die von Schäuble massiv geforderten weiteren Instrumente wie die Online-Durchsuchung". Zunächst solle ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu dieser Frage abgewartet werden. Im Lichte der Karlsruher Entscheidung müsse dann geprüft werden, "unter welchen rechtsstaatlichen Bedingungen eine Online-Durchsuchung möglich ist oder nicht".

Struck kündigte an, dass er gemeinsam mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), Schäuble, Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer in der kommenden Woche "ein letztes Gespräch über die Frage der Online-Durchsuchung" führen werde.

Beckstein erwartet, dass bereits die von Schäuble vorgeschlagene Sonderkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern noch in dieser Woche einen Beschluss zu Online-Durchsuchungen fasst. Bei dem Treffen solle auch der Besuch von Terrorlagern unter Strafe gestellt werden.

Zypries reagierte skeptisch auf den Vorschlag. Es sei aus rechtsstaatlichen Gründen "sehr schwierig", ein Verhalten unter Strafe zu stellen, ohne dass eine "Tathandlung in irgendeiner Form" vorliege.

Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) zeigte sich indes offen für die Einführung eines neuen Straftatbestandes der terroristischen Vorbereitungshandlung: "Wenn so etwas verfassungskonform ausgestaltet werden kann, habe ich dafür Sympathie."

FDP-Chef Guido Westerwelle betonte dagegen: "Man kann die Freiheit unserer Bürger nicht schützen, indem man sie aufgibt." Er habe den Eindruck, "dass manche Vorschläge, die jetzt gemacht werden, sei es aus Bayern, sei es vom Kollegen Schäuble selbst, eher der Parteipolitik geschuldet sind als dem Ziel, wirklich seriöse Fahndungserfolge sicher zu stellen."

Links-Fraktionsvize Petra Pau warf der Union vor, mit den Ängsten der Bevölkerung zu spielen, um den "Sicherheitsapparat grundrechtswidrig ausbauen zu können". Die Links-Abgeordnete Ulla Jelpke sagte: "So genannte Gefährder sollen sich nach Becksteins Willen nur noch in kleinen, gut zu überwachenden Kommunen ohne Handy- und Internetzugang aufhalten. Aber ein Gefährder ist nichts weiter als jemand, gegen den keine Beweise vorliegen." Schwerwiegende Eingriffe in die freie Wohnortwahl, die Bewegungsfreiheit und das Recht auf Kommunikation lißen sich nicht rechtfertigen.

GdP-Chef Konrad Freiberg warnte davor, mit der Debatte über Online-Durchsuchungen die aktuelle Situation auszunutzen: "Ich halte es für fatal, wenn jetzt in der Innenpolitik ein Streit ausbricht über neue Gesetze und Ähnliches - das ist jetzt nicht das Thema", sagte Freiberg.

Am 06-09-2007

Sondersitzung des Innenausschusses

Während der Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestages warnte die Linksabgeordnete Ulla Jelpke davor, "Terrorhysterie zu schüren und dann für weitere innen- und außenpolitische Zuspitzungen auszunutzen." Die "Szenerie" erinnere an vergangenes Jahr, "als Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble das gescheiterte Kofferbombenattentat nutzte, um den Widerstand der SPD gegen die Einrichtung der Antiterrordatei zu brechen", so die Abgeordnete. "Damit wurde die vom Grundgesetz gebotene Trennung von Polizei und Geheimdiensten faktisch aufgehoben."

Jetzt sollten "mutmaßlich" geplante Anschläge auf US-Stützpunkte "dazu herhalten, Gesetzesverschärfungen wie Online-Durchsuchungen oder die Strafbarkeit des Besuchs so genannter Terrorcamps durchzusetzen", kritisiert Jelpke. "Dass die mutmaßlichen Attentäter einer aus Zentralasien stammenden Organisation angehören sollen, passt ins Bild. So kann Stimmung für die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan gemacht werden, da ja die Sicherheit Deutschlands angeblich am Hindukusch verteidigt wird."

Die Linke habe die Sitzung gefordert, "damit das Parlament Berichte des Bundeskriminalamts und des Innenministeriums über die mutmaßlich geplanten Anschläge der vergangenen Woche sowie die Sondersitzung der Innenministerkonferenz vom vergangenen Freitag bekommt und nicht nur aus den Medien informiert wird."

Es gelte, "wachsam zu sein", meint die Links-Abgeordnete. "Daher rufe ich dazu auf, auf der Großdemonstration am kommenden Samstag in Berlin gegen den Bundeswehreinsatz in Afghanistan zu protestieren und am 22. September an der Demonstration gegen den Überwachungsstaat teilzunehmen."

Am 13-09-2007

"Grober Unfug"

Die Ankündigung von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), er würde ein entführtes Flugzeug, das für Terror-Angriffe benutzt werden solle, notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage abschießen lassen, hat eine heftige Diskussion ausgelöst. Jung hatte erklärt, bei einem von Terroristen entführten Flugzeug müsse er im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen. "Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen." SPD-Chef Kurt Beck erwiderte, diese Äußerung sei in keiner Weise mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz in Einklang zu bringen. "Es ist schlicht und einfach unvorstellbar, einen solchen Weg zu gehen." Der ehemalige Bundesrichter und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, bezeichnete die Rechtfertigung Jungs mit einem übergesetzlichen Notstand als "groben Unfug".

Neskovic sagte, Jung mache sich mit dieser Äußerung als Minister untragbar und riskiere eine lebenslange Freiheitsstrafe, wenn er seine Ankündigung tatsächlich umsetzen würde. Der Abschuss eines Passagierflugzeuges mit Raketen erfülle das Mordmerkmal der Tötung mit "gemeingefährlichen Mitteln" im Sinne von Paragraph 211 des Strafgesetzbuches.

Nach Auffassung von Neskovic könnte sich der Verteidigungsminister auch nicht auf einen so genannten übergesetzlichen Notstand oder andere strafrechtliche Rechtsfertigungs- und Entschuldigungsgründe berufen. Entsprechende Erklärungen von Jung seien aus juristischer Sicht "grober Unfug", so der ehemalige Bundesrichter. Denn das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die Aufrechnung Leben gegen Leben "schlechterdings unvorstellbar" ist. "Damit ist dieser Bereich abwägungsfest", so Neskovic.

Unverantwortlich und eine grobe Verletzung seiner dienstlichen Fürsorgepflicht ist es nach Auffassung des Links-Politikers auch, dass Jung bei einer Umsetzung seiner Erklärung eine entsprechende Strafbarkeit der eingesetzten Soldaten riskiere. "Er wäre gut beraten, sich von besser informierten Mitarbeitern seines Ministeriums juristisch aufklären zu lassen."

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zeigte keinerlei Verständnis für Jung: "Wir haben eine Verfassungsgerichtsentscheidung, die uns solcher Diskussionen völlig enthebt".

Jung verteidigte seinen Vorstoß zum Abschuss entführter Flugzeuge. Er argumentiere "auf der Basis des Bundesverfassungsgerichts", behauptete der Minister. Der Staat müsse so handeln, wenn es kein anderes Mittel gebe, eine derartige Bedrohungslage für die Bürger abzuwenden. Für solche Situationen sei es erforderlich, eine verfassungsrechtliche Grundlage zu schaffen.

"Bis dahin gilt das Recht des übergesetzlichen Notstandes", so Jung und sagte zur Verantwortung der Kampfpiloten: "Gehen Sie davon aus, dass das alles besprochen ist".

Der Vorsitzende des Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Deutschen Bundeswehr (VBSK), Thomas Wassmann, sah dies anders. Er könne "den Piloten nur empfehlen, in einem solchen Fall dem Befehl des Ministers nicht zu folgen."

Am 17-09-2007

Radioaktives Material

Atomkraftgegner bekommen durch die Warnung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor angeblichen Anschläg mit nuklearem Material neue Argumente an die Hand. SPD-Chef Kurt Beck reagierte darauf erstaunlich nervös und forderte mehr Sachlichkeit in der aktuellen Terrorismus-Debatte. Man dürfe sich nicht gegenseitig das Leben erschweren "mit teils taktischen Vorschlägen", sagte Beck am 21. September im Bundesrat. Geheimdienstmitarbeiter haben sich wieder einmal mit der Nachrichtenagentur ddp unterhalten und etwas von "wachsenden Gefahren" durch Angriffe islamistischer Terroristen mit sogenannten "schmutzigen Bomben" erzählt. Sind auch das "taktische" Aktionen der Geheimdienste? Überprüfbare Informationen sind nicht zu bekommen.

Bei so genannten "schmutzigen Bomben" handelt es sich um konventionelle Sprengsätze, denen radioaktives Material beigemischt wird. "Jüngste Erkenntnisse haben ergeben, dass die Islamisten sich bemühen, eine solche Bombe zu bauen," erzählten die namentlich nicht genannten Geheimdienstler der Nachrichtenagentur ddp am 21. September in Berlin. Sie nahmen hnierbei ausdrücklich Bezug auf entsprechende Äußerungen von Innenminister Schäuble im Bundestag. "Der Minister liegt mit seinen Warnungen vor diesen Bomben richtig", sagten die Geheimdienstler laut ddp. Die Gefahr werde "zusehends akut".

Schon vor geraumer Zeit hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Heinz Fromm, angedeutet, dass die islamistischen Terroristen als Vergeltung für das Vorgehen der Bundeswehr in Afghanistan "schmutzige Bomben" in der Bundesrepublik zur Explosion bringen könnten. Die Geheimdienste befürchten bereits seit längerem derartige Anschläge.

Nach einer Studie der Wiener UN-Behörde zur Bekämpfung von Terrorismus (UNODC) könnten etliche terroristische Gruppierungen bereits eine "dirty bomb" herstellen. Konkrete Hinweise gibt es nach Aussage der Geheimdienste bisher jedoch nicht.

Die "dirty bombs" sind im Gegensatz zu richtigen Atombomben, für die hochangereichertes Uran oder Plutonium in großen Mengen benötigt wird, verhältnismäßig einfach herzustellen. Als wichtigste Bestandteile einer "schmutzigen Bombe" gelten die radioaktiven Isotope Strontium-90, Caesium-137, Kobalt-60 und Plutonium-239.

Verglichen mit den Nuklearbomben von Hiroshima und Nagasaki wären "schmutzige Bomben" nach Darstellung von Experten "Spielzeugwaffen". Sie könnten aber größere Gebiete so weit verseuchen, dass diese evakuiert werden müssten. Die psychologische Wirkung mit einem Angriff mit solchen Bomben auf die Bevölkerung könnte "verheerend" sein.

Der schlimmste bislang bekanntgewordene Fall mit einer Art "Strahlenbombe" ereignete sich 1987 in der brasilianischen Stadt Goiania. Auf einer Müllhalde fand ein Lumpensammler eine Strahlungsquelle, ohne die Gefahr zu erkennen. Er öffnete die Dose, spielte mit dem ihm als interessant erscheinenden leuchtenden Pulver und zeigte es vorübergehenden Passanten und Kindern. Die Folgen waren schrecklich. Es gab vier Tote und an die 300 Schwerverletzte. Über 150.000 Menschen mussten untersucht werden. Rund hundert Gebäude mussten entseucht oder sogar abgerissen werden.

Die Geheimdienstler sprachen laut ddp auch auf die atomaren Gefahren, die von den Islamisten aus der Atommacht Pakistan ausgehen könnten. Der pakistanische Machthaber Pervez Musharraf, der sich 1999 an die Staatsspitze geputscht hatte, kämpft in diesen Tagen um sein politisches Überleben. Pakistan wird vom Westen als "Brutstätte" islamistischer Gewalt angesehen. Die Terrororganisation Al-Qaida hat Musharraf jetzt offen den Krieg erklärt und zu seinem Sturz aufgerufen.

Schon seit langem befürchten die westlichen Geheimdienste angeblich, dass die pakistanischen Atomarsenale in die Hände der Islamisten kommen könnten, wenn Musharraf stürzen sollte. Das wäre für die Welt der "absolute Gau", so Angehörige des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Berlin. Die Islamisten könnten die westliche Welt "atomar bedrohen und unter Druck setzen." Es müsse alles getan werden, um eine solche Entwicklung zu verhindern.

Am 21-09-2007

Ansar al Islam

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat einen "Helfer der nordirakischen Terrorgruppe Ansar al Islam" zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 37-jährige Iraker habe sich der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gemacht, entschied der Staatsschutzsenat des OLG am 26. September. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte Burhan B. habe die "Terrorgruppe" durch Geldtransfers in einer Höhe von mindestens 8000 Euro direkt unterstützt. Zuvor habe er im November 2003 in Stuttgart von dem mutmaßlichen Ansar-Mitglied Ata A. insgesamt 12.500 Euro erhalten, die für die Gruppierung bestimmt gewesen seien. So habe der Angeklagte mit dem von Ata A. übergebenen Bargeld in der Schweiz gebrauchte Fahrzeuge gekauft, die nach ihrem Transport in den Irak dort verwendet worden seien. Die Ansar al Islam wolle im Irak einen islamistischen "Gottesstaat" errichten.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. In seinem Schlusswort entschuldigte er sich für die Tat. Der Iraker wurde im Juni 2006 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Am 29. Juni 2007 hatte der Prozess begonnen. 12 Zeugen und 3 Sachverständige wurden vernommen. Eine "Vielzahl von abgehörten Telefonaten und gesicherten E-Mails" sei in das Verfahren eingeführt worden, betonte das OLG.

Ata A. muss sich seit dem 20. Juni 2006 mit zwei weiteren Angeklagten vor dem OLG Stuttgart verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, einen Mordanschlag auf den ehemaligen irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi während seines Deutschlandbesuchs im Dezember 2004 geplant zu haben. Das Verfahren dauert an.

Am 26-09-2007

"Terrorismusbekämpfung"

Menschenrechtsorganisationen haben der Bundesregierung im "Antiterror-Kampf" Verstöße gegen das Völkerrecht vorgeworfen. Auf einer internationalen Konferenz in Berlin kritisierten Amnesty International, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein sowie das European Center for Constitutional and Human Rights, dass der Menschenrechtsschutz in der deutschen Sicherheitsdebatte keine Rolle spiele. Die Mitverantwortung Deutschlands bei illegalen Verschleppungen von Terrorverdächtigen durch die CIA sei bislang noch nicht von der Regierung aufgeklärt worden, bemängelten die Verbände. Auch seien keine Maßnahmen ergriffen worden, um künftig Menschenrechtsverletzungen bei der "Terrorismusbekämpfung" zu vermeiden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Verteidigungsminister Franz Josef Jung (beide CDU) würden immer noch den Abschuss gekaperter Flugzeuge planen. "Dabei rechnen sie Menschenleben gegen Menschenleben auf", sagte ai-Generalsekretärin Barbara Lochbihler am 4. Oktober in Berlin. Das verstoße eindeutig gegen das Grundgesetz.

Im Namen der "Terrorismusbekämpfung" haben sich nach Auffassung der Menschenrechtsorganisationen europäische Regierungen "über rechtsstaatliche Prinzipien und Völkerrecht hinweggesetzt und tun dies auch weiterhin".

"Wir wissen von Starts und Landungen getarnter CIA-Flugzeuge in europäischen Staaten und dass europäische Geheimdienste Abnehmer von Informationen sind, die andernorts unter Folter gewonnen wurden", sagte Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins. "Europa trägt so zum Fortbestand des Folterkreislaufes bei."

Amnesty International kritisierte, dass das Bundesjustizministerium im Fall des "Verschleppungsopfers Khalid El-Masri" die Auslieferung der involvierten CIA-Agenten durch die USA nicht verlangen wolle.

Am 04-10-2007

Verfassungsschutz analysiert Websites

Es wird allzu leichtfertig geglaubt, was schwarz auf weiß in der Zeitung steht oder über den Bildschirm flimmert. Im Fall der angeblich "vereitelten Terroranschläge" auf US-Einrichtungen in Deutschland gibt es nun unterschiedliche Auffassungen über die Echtheit des Bekennerschreibens der "Islamischen Dschihad Union" (IJU). Wie das ARD-Magazin "Monitor" am 4. Oktober berichtete, äußerte der Terrorismus-Experte des baden-württembergischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Benno Köpfer, Zweifel an der Authentizität des Schreibens. Die Bundesanwaltschaft betont hingegen, nach derzeitiger Einschätzung sei es "wahrscheinlich, dass es sich um eine authentische Selbstbezichtigung handelt".

Dies sei die Auffassung des Gemeinsamen Internetzentrums in Berlin, in dem unter anderem Spezialisten von Bundeskriminalamt, Landeskriminalämtern, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft Websites analysieren. Die Prüfung des IJU-Bekennerschreibens sei aber "noch nicht völlig abgeschlossen", sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Frank Wallenta, in Karlsruhe.

Der baden-württembergische Verfassungsschützer Köpfer sagte, es würden in dem Bekennerschreiben zwar "konkrete Anschlagsziele" wie etwa der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein genannt. "Meines Wissens sind aber die Verhafteten bis zuletzt unsicher gewesen, welches Ziel sie überhaupt angreifen sollen", sagte Köpfer. Nach seiner Einschätzung wird in dem Schreiben lediglich Medienberichterstattung aufgenommen. "Das lässt mich an der Authentizität zweifeln", so der Terrorismus-Experte.

Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft gehen angeblich davon aus, dass die am 4. September festgenommenen drei Terrorverdächtigen Mitglieder einer deutschen Zelle der usbekischen Terrororganisation IJU seien. Diese solle eine enge Verbindung zu Al-Qaida haben. Das mit einer Woche Verspätung ins Internet gestellte "Bekennerschreiben der IJU" hatten die Sicherheitsbehörden offiziell bereits am 11. September als authentisch eingestuft.

Köpfer: Es ist fraglich, ob es die IJU als professionelle Terrororganisation überhaupt gibt - "Erfindung im Internet"

Den Verfassungsschützer Köpfer macht es jedoch stutzig, dass das Schreiben in türkischer Sprache verfasst ist und nicht wie bisher bei der IJU in englischer oder usbekischer Sprache. Zweifel haben Köpfer und seine Kollegen auch, ob es die IJU als professionelle Terrororganisation überhaupt gibt.

"Die 'Islamische Jihad Union', so wie sie sich uns darstellt, ist erst einmal eine Erfindung im Internet und hat nur eine Präsenz im Internet", hieß es.

Der Sprecher der Bundesanwaltschaft wies dies zurück. "Die bisherigen Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass es sich bei der IJU um eine existente Vereinigung handelt, die zur Umsetzung ihrer Ziele auch terroristische Mittel einsetzt", sagte Wallenta. Die IJU habe mit einer Reihe von Sprengstoffanschlägen zunächst regionale Ziele in Usbekistan verfolgt, wie etwa den Sturz des dortigen Präsidenten. Inzwischen habe sie jedoch ihren Wirkungskreis im Sinne des weltweiten "Heiligen Krieges" ausgeweitet, unter anderem nach Europa. Diese Ausdehnung der Aktivitäten dürfte nach bisherigem Erkenntnisstand unter dem Einfluss von Al-Qaida erfolgt sein, sagte Wallenta.

Zweifel an Bedeutung von Al-Qaida - "erfunden" und "hochgespielt"

Der Islam-Experte Peter Scholl-Latour bezweifelt generell die Bedeutung von Al-Qaida. Im Juni 2006 hatte er gesagt, das Terrornetzwerk Al-Qaida sei "eher ein Mythos, den die Amerikaner hochgespielt haben, der im Irak und der gesamten arabischen Welt aber keine so große Rolle spielt." Scholl-Latour hatte damals bestritten, dass der offenbar von den USA getötete Abu Mussab el Sarkawi Chef von Al-Qaida im Irak gewesen sein soll: "Ich weiß nicht, wer das erfunden hat. Das ist Unsinn", so Scholl-Latour.

In den USA gibt es seit Jahren eine lebhafte Diskussion darüber, ob die "Anschläge" vom 11. September 2001 auf das Konto von Al-Qaida gehen.

Am 04-10-2007