Bundesjustizministerin Brigitte Zypries droht Ordnungsgeld oder Haft
Vorratsprotokollierung
Insbesondere dürften sogenannte IP-Adressen nicht gespeichert werden, weil "es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich [ist], Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren." Sicherheitsgründe rechtfertigten eine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens sämtlicher Nutzer nicht, auch nicht für kurze Zeit.
Der Jurist Patrick Breyer rät allen Betreibern von Internet- Angeboten, die Protokollierung von IP-Adressen abzustellen oder abstellen zu lassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. "Davon profitieren Betreiber wie Nutzer gleichermaßen", so Breyer. Anleitungen und Hinweise für Betreiber finden sich auf der Internetseite www.wir-speichern-nicht.de. Die zum Jahresanfang in Kraft getretene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gilt für Betreiber von Internet-Angeboten nicht.