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Hartz 4 Satz

Kommunen - Kabinett beschliesst Streichung des "Hartz-IV"-Zuschusses

Die Kommunen sollen nach dem Willen der Bundesregierung keine Unterstützung mehr für Unterkunfts- und Heizungskosten für Hartz IV-Empfänger bekommen. Die Revision habe ergeben, dass die Kommunen durch diese Leistungen deutlich geringer belastet werden, als es im Vermittlungsverfahren geschätzt worden war. Daher müsse der Anteil des Bundes rückwirkend zum 1. Januar 2005 angeglichen werden, hieß es zur Begründung am Mittwoch aus dem Wirtschaftsministerium.

Die aus dem Kabinetts 4beschluss entstehende Rückforderung soll nach Presseberichten bei drei Milliarden Euro liegen. Der genaue Betrag soll in Revisionsverhandlungen geklärt werden. Der Bund geht ferner davon aus, dass der Bundesanteil auch 2006 "auf Null gestellt" werden könne. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig und muss daher auch den Bundesrat passieren.

Wirtschaftsminister Wolfgang Clement sagte, es bleibe bei der zugesagten Entlastung von 2,5 Milliarden Euro für die Kommunen. Ihm sei bewusst, dass über die Revision ein Einvernehmen mit den Ländern und Kommunen erzielt werden müssten.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte, bereits bei der ersten Revision im 1. Revision im Mai sei deutlich geworden, dass die Kommunen Einsparungen zu verzeichnen hätten. Und es sei der Wunsch der Kommunen gewesen, eine Revisionsklausel im Gesetz zu verankern.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warf der Bundesregierung Wortbruch gegenüber den Kommunen vor. Wirtschaftsminister Clement treibe die Kommunen in den Ruin, wenn er den Anteil des Bundes an den Unterkunftskosten für die Jahre 2005 und 2006 streichen wolle, sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebunds, Roland Schäfer. Sollte sich der Bund nicht an den Unterkunftskosten der "Hartz IV-Empfänger" beteiligen, könnten die Städte und Gemeinden nicht mehr zum Gelingen der "Reform" betragen.

Der Deutsche Städtetag forderte, die bisherige Bundesbeteiligung in Höhe von 29,1 Prozent müsse beibehalten werden. Es sei absolut unrealistisch, Rückzahlungen der Kommunen an den Bund zu erwarten. Der Deutsche Landkreistag zeigte sich befremdet von den Berechnungen der Bundesregierung. Die Kommunen seien ebenso wie der Bund erheblichen Kostensteigerungen bei Hartz IV ausgesetzt. Der Bund versuche nun, "sich an den Kommunen schadlos zu halten und Kosten abzuwälzen", sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), Hans Jörg Duppré.

Der CDU-Haushaltsexperte Steffen Kampeter kündigte an, der Unions-dominierte Bundesrat werde der vom Kabinett beschlossenen Gesetzesänderung kaum zustimmen können. Mit Luftbuchungen ließe sich kein Haushalt sanieren. Die FDP kritisierte, die Kommunen würden mit der Maßnahme zu "Melkkühen des Bundes" gemacht.

Am 05-10-2005

"Parasiten"

Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger, fordert ein Ende der "Jagd auf die Hartz-IV-Empfänger". Die Bundesregierung versuche zusammen mit der Nürnberger Arbeitsagentur die eigenen Unzulänglichkeiten "bei der Umsetzung" der "Hartz"-Reformen zu vertuschen, sagte Hirrlinger der Chemnitzer "Freien Presse". Wenn von Anfang richtig gerechnet worden wäre, gäbe es jetzt kein Milliardenloch in der Staatskasse, meint der Verbandschef.

Die Bundesagentur hätte wissen müssen, dass das Geld nicht reiche, kritisierte Hirrlinger. Deshalb müssten die Arbeitslosen als Sündenböcke her. Er warnte davor, die "haltlosen pauschalen Verleumdungen" gegen die "Hartz IV"-Betroffenen fortzusetzen. Wenn es Erwerbslose gebe, die zu Unrecht Arbeitslosengeld II erhielten, müsse das korrigiert, aber nicht Hunderttausende zu Unrecht beschuldigt werden.

"Parasiten"

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Kampagne der Bundesregierung gegen die Langzeitarbeitslosen. Sie sei nichts anderes als ein "durchsichtiges und billiges Ablenkungsmanöver vom eigenen politisches Versagen", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der Zeitung. Das eigentliche Problem der explodierenden "Hartz IV"-Kosten seien nicht die Betroffenen, sondern die falschen Berechnungen.

Schneider nannte es "unerträglich", wenn das Wirtschaftsministerium in einer Publikation die Betroffenen als "Parasiten" bezeichne. Damit werde ein Niveau beschritten, was in Deutschland eigentlich seit 1945 überwunden sein sollte.

Am 20-10-2005

"Einfache Tätigkeiten"

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände haben am Montag ein "Gesamtkonzept" für eine grundlegende Überarbeitung des Hartz IV-Gesetzes vorgelegt. Das Vorgehen ist offenbar zwischen den Arbeitgebern und Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt: "Ich begrüße die Ankündigung der Bundeskanzlerin, im Herbst das Hartz IV-Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Das ist überfällig und dringend", erklärte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, der in Berlin das Konzept vorlegte. Nach Vorstellung der Arbeitgeber sollen alle Zusatzleistungen, die über "die Grundsicherung" hinausgehen, zügig abgeschafft werden. Dringend überprüfungsbedürftig ist nach Vorstellung der Wirtschaft auch die Gesamthöhe des - beispielsweise zur Altersabsicherung - freigestellten Vermögens, das "Arbeitslosengeld II"-Empfänger nicht einzusetzen brauchen. Schließlich sollte aus Sicht der Arbeitgeber die Familie stärker für Bedürftige einstehen. Hierbei müsse der Rückgriff auch bei Unterhaltsansprüchen von ALG-II-Empfängern wieder eingeführt werden, die 25 Jahre und älter seien.

Die mit "Hartz IV" erfolgte Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfeempfänger bleibt aus Sicht des Arbeitgeberverbandes ein richtiger Schritt. Allerdings seien aufgrund gewaltiger Konstruktionsfehler beim Arbeitslosengeld II die damit verfolgten Ziele – weniger Langzeitarbeitslose, weniger Kosten und weniger Verwaltungsaufwand – vollständig verfehlt worden.

Mit dem "Korrekturgesetz", das am 1. August in Kraft trat, solle zwar "Leistungsmissbrauch" eingedämmt werden, eine grundlegende Behebung der Konstruktionsfehler erfolge jedoch nicht. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände verlangt jetzt grundlegende Korrekturen.

Als Grundvoraussetzung für eine effektive Aktivierung von Langzeitarbeitslosen müsse eine klare Aufgaben- und Verantwortungszuweisung bei "Arbeitslosengeld II" erfolgen. Hierzu soll nach Vorstellung des Verbandes die völlig verunglückte Mischzuständigkeit zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen in den so genannten Arbeitsgemeinschaften schnellstens beseitigt werden. Zu Recht habe auch der Hartz IV-Ombudsrat die Arbeitsgemeinschaften als "bürokratisches Monster" und "Organisationschaos" bewertet.

Die alleinige Verantwortung für die staatliche Fürsorgeleistung "Arbeitslosengeld II" solle auf die Kommunen übertragen werden, so wie früher bei der Sozialhilfe. Die Kommunen könnten und sollten dann die Bundesagentur für Arbeit gegen Kostenerstattung für arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel im Vermittlungsbereich. Wichtig sei überdies, auch im steuerfinanzierten Fürsorgebereich vollständige Transparenz über Kosten und Wirkungen der Maßnahmen herzustellen.

Streichung von Zusatzleistungen - "Anreiz" zur Aufnahme einer niedrig entlohnten Tätigkeit

Das "Arbeitslosengeld II" soll nach Vorstellung der Wirtschaft vor allem auf eine "zügige Beschäftigungssuche und Arbeitsaufnahme" ausgerichtet werden. "Deswegen" müssten "alle Zusatzleistungen, die über die Grundsicherung hinausgehen und ein Verharren in Arbeitslosigkeit fördern, zügig abgeschafft werden. Dies gilt vor allem für die systemwidrigen Zuschläge, die ehemalige Empfänger von Arbeitslosengeld teilweise noch bis ins vierte Jahr der Arbeitslosigkeit hinein zusätzlich zum 'Arbeitslosengeld II' erhalten."

Zu Recht hätten auch die Spitzenvertreter von Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, dem Deutschen Roten Kreuz und Kommunalverbänden kürzlich die Zuschläge kritisiert und sich für "mehr Anreize" zur Arbeitsaufnahme ausgesprochen, meint der Arbeitgeberverband.

Bei diesen "Zusatzleistungen" handelt es sich nicht um Peanuts: Laut Arbeitgeberverband können sie mitunter nochmals 50 Prozent der Regelleistung ausmachen. Hier werde faktisch wieder mehr "Lohn" für Nicht-Arbeit gezahlt und es bleibe attraktiver in Leistungsbezug und Arbeitslosigkeit zu verharren, "statt gegebenenfalls auch eine einfache und entsprechend niedriger entlohnte Tätigkeit aufnehmen zu müssen".

Neufestlegung der Höhe des "Arbeitslosengeldes II" - Keine "überhöhten Leistungen"

Die Höhe von "Arbeitslosengeld II" solle strikt "nach objektiven Kriterien" festgelegt und "gegebenenfalls auch regional differenziert" werden. Eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung solle Hilfebedürftige in einer Notsituation wirksam unterstützen, "keinesfalls dürfen aber durch überhöhte Leistungen unnötige Lasten für die Solidargemeinschaft entstehen", fordert der Arbeitgeberverband.

Im Zusammenhang mit der Abschaffung von Fehlanreizen müsse zudem sichergestellt werden, dass der Bezug von Pflegegeld oder Erziehungsgeld beziehungsweise künftig von Elterngeld analog der Regelungen zum Kindergeld auf den "Arbeitslosengeld II"-Anspruch angerechnet werde.

Freigestelltes Vermögen - Gegenseitige Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern

Dringend überprüfungsbedürftig sei deshalb auch "die Gesamthöhe des freigestellten Vermögens, das 'Arbeitslosengeld II'-Empfänger nicht einzusetzen brauchen". Die drastische Ausweitung der Vermögensfreibeträge um ein Vielfaches gegenüber der früheren Sozialhilfe sei einer der Gründe für den Anstieg der Leistungsbezieher.

Dringend korrigiert werden solle auch die mit Hartz IV "geschwächte Verantwortung innerhalb der Familie", die eine weitere Ursache für die enorm gestiegene Zahl der Leistungsbezieher sei. Wie in der früheren Sozialhilfe müsse "die gegenseitige Unterstützung von Eltern und Kindern wieder Vorrang vor staatlicher Fürsorge erhalten". Daher müsse vor allem der Rückgriff auch bei Unterhaltsansprüchen von "Arbeitslosengeld II"-Empfängern wieder eingeführt werden, die 25 Jahre und älter sind. Eine gegenseitige Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern ist nach Auffassung der Arbeitgeber "die wirkungsvollste Missbrauchsbekämpfung ohne jede Bürokratie".

Sozialversicherungspflichtige ABM streichen

Trotz anhaltend hoher Arbeitslosigkeit seien bislang längst nicht alle Beschäftigungspotenziale "im Bereich einfacher Tätigkeiten" erschlossen. Alle Anstrengungen zur Aktivierung von Langzeitarbeitslosen und geringer Qualifizierten müssten daher klar auf eine zügige Integration in eine reguläre, bei geringer Qualifikation auch niedriger entlohnte Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet werden.

Geradezu absurd wäre es, für angeblich nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt Vermittelbare neben den gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Jobs") auch noch sozialversicherungspflichtige Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) einzurichten. Diese seien "nicht nur teuer, sondern haben ihre Unwirksamkeit bereits in der Vergangenheit unter Beweis gestellt".

Es sei auch "nicht vermittelbar", meint der Verband, dass mit einer steuerfinanzierten Beschäftigung "neue Ansprüche" an die Sozialversicherung und damit an die Solidargemeinschaft erworben würden. Die Forderung der Arbeitgeber: "Der Gesetzgeber muss im Sozialgesetzbuch II klarstellen, dass aus Steuermitteln keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für erwerbsfähige Hilfebedürftige am zweiten oder dritten Arbeitsmarkt finanziert werden darf.

Am 01-08-2006

"Immer wieder zur Sprache bringen"

In Teilen der Union wird der Ruf nach sozialen Korrekturen an der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" lauter. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) verlangte am Mittwoch eine längere Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld für langjährige Beitragszahler. Rüttgers kritisierte, "Hartz IV" habe "einen Kardinalfehler": Die Reform habe "ganze Arbeitsbiografien dadurch entwertet, dass die Leistungen nicht mehr daran geknüpft sind, wie lange jemand in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat". Der CDU-Politiker fügte hinzu: Wer das Versicherungsprinzip aushöhle, dürfe sich nicht wundern, "dass die Menschen das Vertrauen in den Sozialstaat verlieren. Denn Leistung muss sich lohnen." Eine konkrete politische Initiative - wie etwa ein Gesetzentwurf - ist derzeit aber nicht in Sicht. Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) kündigte lediglich an, seine Landesregierung werde diese Forderung "immer wieder zur Sprache bringen".

Er verwies auf das aktuelle Beispiel der Insolvenz des Handyherstellers BenQ Mobile. Hier habe man es mit Menschen zu tun, die "über viele Jahrzehnte diesen Staat mit Steuern und Beiträgen versorgt" hätten. Es sei eine "Ungerechtigkeit", diese Personen so zu behandeln wie Leute, die nicht arbeiten wollten.

Auch Stewens mahnte, eine langjährige Beitragszahlung müsse im Falle der Arbeitslosigkeit "viel stärker als zurzeit berücksichtigt werden". Wenn jemand lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe, müsse sich dies auch bei der Versicherungsleistung, dem Arbeitslosengeld I, auswirken. Hier sei eine stärkere Staffelung nach Beitragsjahren notwendig.

Buntenbach und Bartsch verlangen Taten - nicht nur Worte

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte: "Die jetzige Kürzung des Arbeitslosengeldes auf zwölf Monate und für Ältere auf längstens 18 Monate ist ungerecht und leistungsfeindlich." Wer lange gearbeitet und Beiträge gezahlt habe, der habe "Anspruch auf eine angemessene Gegenleistung". Den Änderungsvorschlägen aus der Union sollten jetzt auch Taten folgen, beispielsweise durch einen Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat.

Der Bundesgeschäftsführer der Linkspartei, Dietmar Bartsch, sagte: "Man sollte jede Einsicht loben, auch die späte." Rüttgers greife "einen" zentralen Punkt der Kritik an den "Hartz-IV"-Gesetzen auf. Bartsch betonte: "Rüttgers allein wegen dieser Kritik einen sozialen Heiligenschein zu verpassen, ist sicherlich verfrüht." Wenn aber jemand wie der CDU-Mann den Hartz-Gesetzen grobe soziale Ungerechtigkeit attestiere, die Menschen in die Armut dränge, die ein Leben lang gearbeitet und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätten, "dann findet das unsere Zustimmung und Unterstützung".

Dem Volksmund nach sei Einsicht der erste Schritt zur Besserung. "Bleibt zu hoffen, dass Rüttgers in seiner Kritik nicht stehen bleibt und Schritt für Schritt den Weg geht, den Sozialverbände, Gewerkschaften und Linkspartei schon gegangen sind", so Bartsch. "Den Weg der Erkenntnis: Hartz IV ist Armut per Gesetz und gehört abgeschafft. Wir erwarten mit Spannung seine parlamentarischen Aktivitäten."

Am 26-10-2006

"Renaissance der Tarifverträge"

Der Arbeitnehmerflügel der CDU macht sich für die Tarifautonomie und ein Einhalten von Tarifverträgen stark. Der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Karl-Josef Laumann, forderte am 2. Juni bei der CDA-Bundestagung in Karlsruhe eine "Renaissance der Tarifverträge". Der CDU-Politiker Laumann, der Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen ist, wurde von den Delegierten mit großer Mehrheit als CDA-Bundesvorsitzender bestätigt. Auch das Thema Mindestlohn und die Folgen der Hartz-Gesetze beschäftigten die Delegierten. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla lehnte die SPD-Vorschläge zum Mindestlohn erneut ab. Seine Partei wolle aber "sittenwidrige Löhne" per Gesetz verbieten lassen. Die "Hartz-Reformen" bezeichnete Laumann als "staatlichen Raub".

Es könne nicht sein, dass jemand nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit alles verliere, was er sich in seinem früheren Leben aufgebaut habe, sagte Laumann. Wer gut ausgebildet und über Jahre hinweg fleißig gewesen sei, dürfe nicht behandelt werden wie jemand, "der nie gearbeitet hat". Dass dieser Konstruktionsfehler der Hartz-Gesetzgebung auch nach bald zwei Jahren der Regierungsbeteiligung der CDU noch nicht behoben sei, geißelte Laumann auch als "Armutszeugnis" seiner eigenen Partei.

Laumann appellierte für eine "gerechte Welt". Wenn der Mensch Teilhabe und Würde habe, entstehe Gerechtigkeit. Eine Absage erteilte der Minister allen Abgesängen auf die soziale Marktwirtschaft. Diese sei keineswegs unmodern.

Für die CDA stehe der Mensch im Mittelpunkt. Die soziale Marktwirtschaft bilde den Ordnungsrahmen für sein Arbeitsleben. Dazu gehörten Tarifverträge, dazu gehöre ein gerechter Lohn und Arbeitnehmerrechte. "Denn der Arbeitnehmer braucht Planbarkeit, die ihm auch Familie ermöglicht."

Laumann forderte eine "Renaissance der Tarifverträge". Es gebe in Deutschland eine Entwicklung, wo Menschen glauben gemacht werde, dass es Tarifvertragsparteien nicht geben müsse. "Weil das so ist, gibt es in Deutschland eine Debatte über Mindestlöhne". Aber ein gesetzlicher Mindestlohn bedeutet "weniger Mitbestimmung, weniger Flexibilität, sondern mehr Staat", so Laumann.

Dort wo es Arbeitgeber ohne Tarifbindung gebe, müsse diese wo es möglich sei über die Allgemeinverbindlichkeit festgelegt werden. "Deshalb habe ich in den letzten Wochen für das Bewachungs– und das Gaststättengewerbe in NRW die Allgemeinverbindlichkeit festgelegt."

Laumann sprach auch die die Altersarmut an: Ein Arbeiter, der 45 Jahre gearbeitet habe, dürfe nicht nach seinem Arbeitsleben der Fürsorge des Staates bedürfen. Deshalb werde die CDA im September einen Rentenkongress veranstalten. Der Arbeitsminister hat offenbar keine Lösung zur Beseitigung der Altersarmut: "Wir müssen Antworten haben für Menschen, die heute um die sieben Euro verdienen, und damit nach 45 Jahren nur einen Rentenanspruch von rund 630 Euro erwerben." Es könne nicht sein, dass einer sein Lebern lang in die Sozialversicherung eingezahlt habe, "am Ende genauso viel hat, wie einer, der nie eingezahlt hat".

Auch CDU-Generalsekretär Pofalla sagte, wer über Jahre hinweg einzahle und dann in Not gerate, müsse länger als bisher Anspruch auf staatliche Leistungen geltend machen können. Die CDU werde "Lohndumping" nicht akzeptieren, behauptete Pofalla. Ein gesetzliches Verbot von sittenwidrigen Löhnen würde "Klarheit" bringen. Es dürfe durch den Einsatz ausländischer Arbeitnehmer nicht zu einem Lohnwettbewerb nach unten kommen.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) rief auf der Tagung dazu auf, im Streit um Mindestlöhne zügig zu einer Lösung zu kommen. Es müsse verhindert werden, dass die SPD die Debatte "zum Wahlkampfthema" oder gar zu einer "never-ending-story" mache.

Am 04-06-2007

Millionenzuschüsse für arme Kinder

Die Unternehmen wurden von der Bundesregierung mit zweistelligen Milliardenbeträgen entlastet. Für arme Familien sieht die Bundesregierung im Vorfeld wichtiger Wahlen nun angeblich Millionenzuschüsse vor. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering lehnt laut einem Zeitungsbericht eine Erhöhung der "Hartz IV"-Regelsätze wegen gestiegener Lebensmittelpreise ab, plant jedoch zugleich Millionenzuschüsse für Kinder aus armen Familien. Für bedürftige Erstklässler solle es ein "Schulstartpaket" von einmalig 150 Euro geben, berichtet die "Passauer Neuen Presse" unter Berufung auf ein Papier aus dem Arbeitsministerium. Zusätzlich seien Bundeszuschüsse "für gesunde und ausreichende Ernährung von Kindern in Kitas und Schulen" geplant.

Münteferings Sprecher Stefan Giffeler sagte, dass es sich um einen "vorläufigen Bericht zu den Ergebnissen einer Überprüfung der Anpassungsmechanismen der Regelsätze bei Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II" handele. Die Meinungsbildung zu dem Gesamtkomplex sei noch nicht abgeschlossen - "auch nicht in der Koalition insgesamt". Müntefering werde seine abschließende Haltung zu dem Gesamtkomplex in den nächsten Wochen dem Kabinett erläutern.

Müntefering habe aber bereits mehrfach deutlich gemacht, dass er mit Blick auf die teilweise Preiserhöhung bei Lebensmitteln einer passgenauen Hilfe für Kinder den Vorzug geben würde, so Giffeler. Diese wäre erreichbar durch ergänzende finanzielle Hilfe für die gesunde Ernährung von Kindern in Kitas und Schulen sowie durch ein "Schulstart-Paket", zusätzlich zu den Regelsatz-Leistungen und finanziert vom Bund. Es sei aber "falsch und irreführend", daraus abzuleiten, dass Müntefering eine Arbeitslosengeld II-Erhöhung ablehne.

Am 08-11-2007

Leistungskürzungen und Leistungsentzüge

Die von den Behörden vorgenommenen vermehrten Leistungskürzungen und Leistungsentzüge bei Hartz IV und beim Arbeitslosengeld I waren offenbar zu erheblichen Teilen rechtswidrig. Das geht zumindest aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu "Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" hervor. Darin gibt die Bundesregierung an, dass die Zahl der Leistungskürzungen und Leistungsentzüge bei Hartz IV und beim Arbeitslosengeld I extrem gestiegen ist. Bei Hartz IV nahm sie den Angaben zufolge von 2006 bis 2007 um 66 Prozent zu, beim ALG I um 21 Prozent. Gleichzeitig stellt die Bundesregierung fest, dass Widersprüche gegen die Sanktionen bei Hartz IV zu 35 Prozent und beim ALG I sogar zu 41 Prozent erfolgreich für die Betroffenen verlaufen.

Ein ähnliches Bild bietet sich bei den Klagen gegen Sanktionen: In 38 Prozent (Hartz IV) beziehungsweise 49 Prozent (ALG I) der Fälle gaben die beklagten Arbeitsgemeinschaften oder Agenturen für Arbeit voll oder teilweise zugunsten der Betroffenen nach.

Die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping, findet das "ungeheuerlich". Die Sanktionen, die gegen Bezieher von Hartz IV oder Arbeitslosengeld I verhängt würden, seien zum großen Teil unberechtigt. "Den Betroffenen werden rechtswidrig die ohnehin viel zu geringe existenzielle Absicherung beziehungsweise ihnen zustehende Versicherungsleistungen verwehrt", kritisiert Kipping. Dabei sei zusätzlich zu den offiziellen Zahlen mit einer extrem hohen Dunkelziffer zu rechnen, "denn viele Betroffene kennen ihre Ansprüche und Rechte nicht genau und legen deswegen keinen Widerspruch ein".

Die Abgeordnete fordert eine Stärkung der Rechtssicherheit der Betroffenen durch "den sofortigen Ausbau einer unabhängigen Erwerbslosenberatung und die Abschaffung jeglicher Sanktionen: Hartz IV muss weg, die Sanktionen müssen weg, eine soziale repressionsfreie Grundsicherung muss her", verlangt Kipping.

Am 05-03-2008

3,5 oder 5 Millionen Arbeitslose?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die von Bundesarbeitsministerium, Bundesagentur für Arbeit (BA) und Deutschem Städtetag vorgelegte positive Bilanz zur "Hartz IV"-Reform als verfälscht kritisiert. "Den positiv klingenden Zahlen der BA liegt viel statistische Kosmetik zu Grunde", sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach der "Berliner Zeitung". "Die Gesamtzahl der 'Hartz IV'-Empfänger im erwerbsfähigen Alter liegt immer noch bei etwa fünf Millionen und ist damit höher als 2005." Zuvor hatten das Bundesarbeitsministerium, die Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche Städtetag bekannt gegeben, dass die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland infolge der "Hartz IV"-Reform um 1,7 Millionen auf 3,5 Millionen zurückgegangen sei.

Buntenbach betonte, dass gerade Langzeitarbeitslose weit weniger von der Konjunktur profitieren als andere Arbeitslose. Zudem sei die Statistik kaum aussagekräftig. "Kurzfristige Maßnahmen wie Ein-Euro-Jobs oder Bewerbungstrainings führen zwar statistisch zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, an der tatsächlichen Lebenssituation vieler Hilfebedürftiger ändert sich aber kaum etwas", monierte sie.

Nach Ansicht des DGB gibt es für die Verantwortlichen keinen Grund zum Jubeln. "Nur selten gelingt eine nachhaltige Integration", sagte Buntenbach. "Jeder zweite Hilfeempfänger fällt innerhalb eines Jahres wieder auf Hartz IV zurück." Und auch diejenigen die einen Job annehmen, seien oft noch weiterhin auf Transferleistungen angewiesen, weil sie ihr Verdienst nicht ernähren könne.

Am 08-04-2008

Besserer Datenabgleich

Über wohlhabende Steuerhinterzieher und über lückenhafte Prüfungen von Finanzämtern etwa am Starnberger See wird nur selten öffentlich berichtet. Über "Missbrauch" beim Bezug von Sozialleistungen hingegen sehr häufig. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verkündet nun, die Zahl der "Missbrauchsfälle" bei Hartz IV-Leistungen sei deutlich zurückgegangen. Wie BA-Sprecher Kurt Eikemeier dem MDR am Mittwoch (10 September) sagte, waren es 2005 noch 206.000 Fälle, 2007 wurden 87.000 Fälle nachgewiesen. Bis Juli dieses Jahres habe die Bundesagentur nur noch 9000 ungerechtfertigte Zahlungen erfasst. Als Grund nannte der Sprecher den Einsatz von Außendienstmitarbeitern und einen "besseren Datenabgleich".

Er erläuterte: "Wir fragen andere staatliche Organisationen, ist der bei euch geführt, zahlt der bei euch sozialversicherungspflichtige Leistungen oder ob er rentenberechtigt ist. Das ist eine Möglichkeit. Das zweite ist, das wir natürlich auch Banken befragen können. Hat er mehr Konten, als er bei uns angegeben hat. Und die dritte Möglichkeit besteht, dass wir durch Mitarbeiter, die im Außendienst tätig sind, überprüfen, ob es sich um eine Wohngemeinschaft oder eine Lebensgemeinschaft handelt, was dann bedingt, dass er einen anderen Satz bekommt."

Laut BA-Sprecher wird nur bei einem begründeten Verdacht überprüft. Die Menschen, die Arbeitslosengeld II bekommen, stünden nicht unter einem Generalverdacht. "Die Agentur für Arbeit hat nicht die Aufgabe, hinter anderen Menschen hinterher zu spionieren, sondern in Arbeit zu bringen", so Eikemeier.

Finanzpolitiker fordern vereinzelt schärfere Prüfungen der Finanzämter und einen "besseren Datenabgleich" bei Einkommensmillionären. Selbst der Bundesrechnungshof monierte 2006, dass im Bundesdurchschnitt jährlich nur 15 Prozent der Einkommensmillionäre Außenprüfungen über sich ergehen lassen müssten. Dadurch gingen dem Fiskus erhebliche Steuereinnahmen verloren. Die Bundesregierung lehnt effektive Kontrollen von Wohlhabenden aber offenbar ab. Sie konzentriert sich darauf, "Missbrauch" bei den ärmeren Bevölkerungsteilen zu bekämpfen.

Am 10-09-2008

Hausbau

Eine Eigenheimzulage mindert grundsätzlich nicht den Anspruch auf "Hartz-IV-Leistungen". Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag (30. September) gilt das auch dann, wenn die staatlichen Zuschüsse nicht zur Tilgung von Bankschulden verwendet werden. Sie müssten aber nachweislich in den Hausbau fließen - also etwa für Handwerkerrechnungen oder Baumaterial ausgegeben werden, entschieden die Kasseler Richter.

Geklagt hatte ein Erwerbsloser aus dem Raum Iserlohn, der mit seinem Sohn in einem überwiegend von ihm selbst gebauten Haus lebt. Nachdem ihm im Februar 2005 für zwei Jahre 5112 Euro Eigenheimzulage überwiesen worden waren, strich ihm das örtliche Jobcenter das Arbeitslosengeld II. Da der Mann die Subventionen nicht zur Finanzierung seiner eigenen vier Wände benötige, sei das Geld frei verfügbar und könne für den Lebensunterhalt benutzt werden, meinte die Behörde.

Der Kläger machte dagegen geltend, dass er das Geld benötige, um sein noch nicht verputztes Haus mit einem Außenputz versehen zu können. Wie die Vorinstanzen befand das BSG, dass die Eigenheimzulage auch unter diesen Umständen nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden dürfe.

Der Senat verwies das Verfahren allerdings zurück an das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen, weil ihm Nachweise über die tatsächliche Verwendung der Zulage wie Quittungen oder Kostenvoranschläge fehlten.

Mit der Eigenheimzulage hatte die Bundesregierung die Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum fördern wollen. Häuslebauer konnten acht Jahre lang jährliche Zuschüsse von bis zu 2556 Euro bekommen. Seit dem 1. Januar 2006 werden die Subventionen aber nur noch gezahlt, wenn Bauantrag oder Kaufvertrag aus der Zeit vor diesem Stichtag datieren.

(Az.: B 4 AS 19/07 R)

Am 30-09-2008

211 Euro im Monat

Die "Hartz IV"-Leistungen für Kinder sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig. Die derzeitige Regelung, nach der unter 14-Jährigen nur 211 Euro im Monat und damit 40 Prozent weniger als alleinstehenden Erwachsenen zustehen, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, urteilten die Kasseler Richter am Dienstag (27. Januar). Über die Frage muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Vor dem BSG ging es um zwei Klagen von Hartz IV-Empfängern aus Dortmund und dem Landkreis Lindau am Bodensee. Die Kläger machten unter anderem Verstöße gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip geltend.

Deutschlands oberste Sozialrichter erklärten nicht zwangsläufig die Höhe der Leistungen für unter 14-Jährige als zu niedrig, sondern rügten vielmehr die mangelnde Begründung der gesetzlichen Regelung: Statt das Sozialgeld pauschal auf 60 Prozent des Arbeitslosengelds II festzulegen, hätte die Bundesregierung "in dem grundrechtssensiblen Bereich der Sicherung des Existenzminimums von Kindern" genau bestimmen müssen, wie groß der Bedarf von Kindern und Jugendlichen sei.

Zudem sei es eine Ungleichbehandlung, dass Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern anders als der Nachwuchs von Sozialhilfefamilien keinen zusätzlichen Bedarf etwa für Babynahrung oder Ausbildungskosten geltend machen könnten.

Auch die mangelnde Differenzierung nach Altersstufen beanstandete der Senat: Bislang bekommen Neugeborene genauso hohe Sozialleistungen wie Jugendliche bis zu ihrem 14. Geburtstag. Erst danach steigt das Sozialgeld auf 80 Prozent der Leistungen für Erwachsene.

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, monierte, es sei von der Politik "völlig respektlos gegenüber den Bedürfnissen von Kindern, nur 60 Prozent vom Regelsatz eines Erwachsenen vorzusehen." Kinder hätten gegenüber Erwachsenen etwa einen deutlich höheren Bedarf an Kleidung.

Die Linke-Vizechefin Katja Kipping sieht in dem Urteil eine "schallende Ohrfeige für die alte rot-grüne und die jetzige schwarz-rote Bundesregierung". Hartz IV sei Armut per Gesetz. SPD und Grüne wie Union und SPD hätten mit Unterstützung der FDP Millionen Menschen "in ein System gezwungen, das Erwerbslose mit einer entwürdigenden Schnüffelpraxis gängelt und von Repression und sozialer Ausgrenzung geprägt ist". Zehntausende Widersprüche und Klagen zeigten, dass Hartz IV nicht nur ein schlechtes, sondern auch ein schlecht gemachtes Gesetz sei. Das Prinzip "Jede-Arbeit-ist-besser-als-keine" entziehe Erwerbslosen und Erwerbstätigen gleichermaßen den Boden für die Durchsetzung ihrer Interessen und ihrer Würde, so dass Deutschland mittlerweile den größten Niedriglohnsektor aller Industriestaaten habe, so Kipping.

Die Linke sei angetreten, Hartz IV zu überwinden und einen wirksamen, verlässlichen, repressions- und diskriminierungsfreien Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung zu gewährleisten, so Kipping. Mit ihren Vorschlägen für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung will die Partei "die Hartz IV-Logik durchbrechen und eine Perspektive für eine menschenwürdige soziale Absicherung eröffnen". Sie plädierte für eine neue Bedarfsableitung für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen, deren Ziel es sein müsse, Kinder als Personen mit eigenständigen Ansprüchen zu behandeln.

Der DGB appellierte an die Bundesregierung, bei einer Neubestimmung der Kinderregelsätze besonders Ausgaben für Bildung und Teilnahme am sozialen Leben stärker zu berücksichtigen. Auch der Bundesverband der Tafeln forderte, die Regierung müsse umgehend "reelle Bedarfssätze" für Kinder und Jugendliche beschließen.

Die Bundesregierung verwies darauf, dass im Konjunkturpaket II eine stärkere Differenzierung der Regelsätze für Kinder von 6 bis 13 Jahren vorgesehen sei. Mit Wirkung zum 1. Juli 2009 solle das Sozialgeld auf 70 Prozent des Eckregelsatzes erhöht werden. Dies bedeute für Schulkinder 35 Euro mehr im Monat.

(Az.: B 14/11b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R)

Am 27-01-2009