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Gesellschaft für Informatik warnt vor gläsernem Bürger

Lückenlose Überwachung befürchtet

„Das geht viel zu weit“ sagte Heinrich C. Mayr, Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), zu dem vergangene Woche vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzantrag, der eine pauschale Vorratsspeicherung aller Internet-Kommunikationsdaten ermöglicht. „Die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie muss verhindert werden, dabei ist mit aller Härte durchzugreifen“, betonte Mayr, selbst Vater von zwei Kindern. Der erforderliche Schutz vor Kinderpornografie werde hier aber zum Anlass genommen, eine lückenlose Erfassung und unbefristete Speicherung aller Kommunikationsdaten der Internetgemeinde einzuführen.

Die Maßnahmen, die der Bundesrat durch den „Gesetzantrag zur Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern bezwecke, gingen weit über die Ermittlungsmöglichkeiten in Strafsachen hinaus. Mayr sagte: „Was hier geplant ist, ist genauso, als würden die Telefonbetreiber dazu verpflichtet, jedes Telefongespräch, jeden Wählversuch und im Fall des Mobiltelefonats den jeweiligen Aufenthaltsort von Anrufer und Angerufenen aufzuzeichnen und sofort an die Sicherheitsbehörden weiterzuleiten. Orwell lässt hier wieder mal schön grüßen!“

Solche Verbrechen seien an der Quelle zu verhindern. Hier sei eine präventive Erziehungs- und Sozialpolitik gefragt und nicht zuletzt auch die volle Nutzung des Strafrahmens. Außerdem müsse man verstärkt Werkzeuge entwickeln, die verdächtiges Material erkennen, sagte Mayr. Derartige Maßnahmen zu fördern, sei im Kampf gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte sicher wirksamer und nachhaltiger als die willkürliche Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten. „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen darf nicht geopfert werden, nur weil die Technik es ermöglicht, und das mit einem ungeheuren Aufwand, den letztendlich die Verbraucher zahlen müssten“, so Mayr. Er appelliere deshalb an den Bundestag, diesem Gesetzesantrag nicht zuzustimmen.

Am 07-06-2002

Datenschutz beim Einkauf

Die Metro-Gruppe (Kaufhof Galeria, Saturn, Media Markt, real, Praktiker, extra und andere) testet seit knapp einem Jahr im Extra-Future-Store in Rheinberg bei Duisburg sogenannte "RFID-Tags", das sind kleine "Schnüffel-Chips" unter einigen Preisetiketten (Philadelphia Frischkäse, Pantene Shampoo und Gillette Rasierklingen) und in den Payback-Kundenkarten. Die neue Technik eröffnet der Überwachung und dem Ausspionieren von Kunden und Verbrauchern völlig neue Möglichkeiten. Dagegen wird am 28.02 ab 13 Uhr in Rheinberg vom Bahnhof bis zum Future-Store demonstriert. Dazu rufen Verbraucherschutzorganisationen, Attac, die Grüne Jugend, der Chaos Computerclub und andere Organisationen auf. Das neue an diesen RFID-Chips ist, dass damit jeder angebotene bzw. verkaufte Gegenstand eine weltweit eindeutige Seriennummer bekommt, dass diese Chips per Funk und damit berührungslos, vom Verbraucher unbemerkt, gelesen werden, dass über den Chip in den Kundenkarten alle Verbraucher ebenfalls mit einer eindeutigen Seriennummer ausgestattet sind, die unbemerkt per Funk ausgelesen werden kann.

Zur Funktionsweise: Eine Antenne sendet einen Impuls aus, und der Chip sendet darauf hin seine abgespeicherte Nummer an die Antenne zurück, von wo aus sie weiter verarbeitet werden kann. Menschen, Kundinnen oder Angestellte, die von den Antennen erfasst werden, merken nichts davon - auch nicht von den Funk-Strahlen, denen er dabei ausgesetzt ist.

Musste bisher an der Kasse der gängige Strichcode vor ein Lesegerät gehalten (gescannt) werden, so können nach Planung der Metro bald Einkaufswagen voll mit Produkten mit RFID-Etiketten einfach so durch das Antennen-Tor geschoben werden, und alle Preise sind per Funk eingelesen. Das Umpacken aufs Kassenband entfällt. Was uns damit als praktischer Vorteil untergejubelt werden soll, hat viele Pferdefüße:

Weil die Schnüffel-Chips am Ladenausgang nicht zerstört werden, sind sie weiterhin für jeden Interessierten (andere Supermärkte, Behörden, jeden, der ein im Elektrohandel erhältliches Lesegerät besitzt) unbemerkt lesbar. Eine Deaktivierung der Chips ist technisch derzeit nicht möglich. Der sogenannte "Deaktivator" im Future-Store ist Augenwischerei: Die weltweit eindeutige Nummer wird nicht gelöscht!

Ziel ist, langfristig jeden Gegenstand auf der Welt mit einem RFID und damit dieser weltweit eindeutigen Nummer zu versehen. Das macht eine bisher einzigartige Identifizierung möglich: "Dieser Pullover, diese Armbanduhr, diese Brille, diese Kreditkarte haben alle eine Nummer - aha, Frau Monika Mustermann hat gerade mein Gebäude betreten."

Antennen zum Auslesen sind im Future-Store noch sichtbar, bald werden sie unsichtbar in Wände, Türschwellen, Tanksäulen und Treppengeländern integriert sein. Und wir werden nicht mehr wissen, wer uns wann und warum ausspioniert und beobachtet, jeden unserer Schritte verfolgt. Die Metro-Gruppe hat im Future-Store einen entscheidenden Schritt in Richtung "BigBrother-Gesellschaft" getan: Ohne Information an die Verbraucher wurde im Future-Store eine Payback-Kundenkarte mit RFID-Chip ausgegeben.

Damit ist die rechtlich unzulässige Datensammlung und Verknüpfung der Einkaufsdaten mit einer bestimmten Person ohne Wissen der Betroffenen technisch möglich geworden. Hier in Rheinberg ist ein Feldversuch ausser Kontrolle geraten! Denn die Future-Store-Payback-Karte mit RFID-Chip wird schon jetzt auch in anderen Geschäften benutzt.

Per Zufall fanden die Bielefelder Datenschützer des FoeBuD e.V. diesen RFID-Chip in der Metro-Kundenkarte und waren entsetzt über diese neue Dimension der Kunden-Überwachung. Zusammen mit anderen Organisationen hatten sie dem Metro Future Store schon letztes Jahr den BigBrotherAward (verlinken mit Laudatio-Seite!) verliehen - von dieser neuen Entwicklung ahnten sie damals noch nichts.

Einen Tag vor der brisanten Entdeckung hatten Rena Tangens, padeluun und andere FoeBuD-Mitglieder zusammen mit ihrem Gast, der Verbraucherschützerin Katherine Albrecht von der Amerikanischen Verbraucherorganisation CASPIAN, Boston/USA, den Future Store besucht. Sie waren offiziell vom Projektleiter und vom Pressesprecher empfangen worden. Bei der ausführlichen, fast drei Stunden dauernden Führung, waren sie aber nirgendwo auf den brisanten Chip in der Karte hingewiesen worden. Dabei war genau dies Thema: Die unzulässige Zuordnung von Daten der RFID-Chips zu einzelnen Personen, die von der Metro stets bestritten worden war.

Am 19-02-2004

Verbraucherschutz

Der Datensicherheits-Spezialist RSA hat auf seiner Hausmesse in San Francisco eine Technik vorgestellt, mit der sich die Datenspionage mit Hilfe von RFID-Chips, sogenannten "Schnüffelchips", in Grenzen unterbinden lässt. RFID-Etiketten gelten als Nachfolger der allgegenwärtigen Barcode-Labels und könnten in naher Zukunft unauffällig in beliebigen Investitions- und Verbrauchsgütern platziert werden. Die Chips enthalten aber nicht nur allgemeine I formationen, sondern auch eine eindeutige Seriennummer die sich unbemerkt hinter dem Rücken des Verbrauchers ausleden lässt. Als denkbares Werkzeug zum Schutz der Verbraucher-Intimsphäre hat RSA einen Blocker-Chip entwickelt. Der stört die Kommunikation zwischen den smarten Etiketten und den zugehörigen Lesegeräten. RSA haben ihr Demo-Exemplar als Teil einer Einkaufstasche verteilt. Der Blocker bezieht seine Energie aus den Sendeimpulsen des Lesegeräts.

Allerdings gilt es nach dem gegenwärtigen Stand der RSA Überlegungen zwei Einschränkungen zu beachten: Zum einen arbeiten amerikanische RFID-Etiketten typischerweise mit einem anderen Singulation Protocol als ihre europäischen Pendants, daher funktioniert der Ansatz bislang nur in amerikanischen Umgebungen. Zum anderen lässt sich der Blocker-Chip bei unkontrolliertem Einsatz, etwa in Händen eines Hackers, zu einer Totalblockade aller RFID-Anwendungen missbrauchen.

Deshalb schlagen die RSA-Entwickler ein Konzept vor, nach dem Blocker-Chips nur Labels bestimmter Nummernbereiche ausbooten, um etwa innerhalb eines Supermarkts nicht dessen RFID-Warenwirtschaft zu stören. Beim Bezahlen an der Kasse könnten die Labels dann in einem Bit umkodiert werden und dadurch in den Blockadebereich der Störsender fallen. Anschließend hätte es der Verbraucher selbst in der Hand, ob er seine vielleicht unbewusst herumgetragenen Radioetiketten durch das Dazupacken eines Blockadechips maskiert, oder ob er zuhause darauf verzichtet, um etwa selbst nützliche Produktinformationen aus den RFID-Daten abzuleiten.

Am 26-02-2004

Metro nimmt Testkarte zurück

Der Düsseldorfer Metro-Konzern hat laut WDR 2 den Test einer umstrittenen Kundenkarte abgebrochen. In der Payback-Karte eines Extra-Marktes in Rheinberg war ein Computerchip verborgen, der unbemerkt vom Karteninhaber angepeilt werden konnte. Kritiker warfen der Metro vor, Kunden so beim Einkauf elektronisch überwachen zu können. Die Kunden sollen nun per Post eine neue Karte ohne Chip erhalten. Die bereits ausgegebenen ca. 10.000 Kundenkarten sollen "in den nächsten Wochen" umgetauscht werden. Die Demonstration am Samstag, 28.02., findet wie vorgesehen statt, um den weiteren Forderungen Nachdruck zu verleihen. (Siehe Link rechts). Neben dem sofortigen Abbruch der RFID- und Kundenkarten-Tests im Metro Extra Future Store soll auch ein Gremium aus Daten-, Verbraucher- und Umweltschützern sowie Bürgerrechtlern zur gesellschafts- und demokratieverträglichen Einführung der RFID-Techniken eingerichtet und finanziert werden.

Am 27-02-2004

Datenschutz

Auf der in Köln stattfindenden 28. Datenschutzfachtagung (DAFTA), die unter dem Leitthema "Orwell´s 1984 - 20 Jahre danach" steht, wies der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar in seiner Rede am Donnerstag auf die Probleme wachsender Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten hin. Er forderte eine verstärkte öffentliche Auseinandersetzung mit den Gefährdungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, die mit dem Einsatz neuer Technologien verbunden sind. Schaar führte aus: "Die aktuellen Sicherheitsrisiken erklären die Entwicklung zu mehr Kontrolle und Überwachung nur zum Teil. Vielmehr sehe ich einen generellen gefährlichen Trend sowohl beim Staat als auch in der Wirtschaft, Risiken und Gefahren durch mehr Überwachung und Kontrolle beizukommen." Schaar appellierte an den Staat, mehr auf die Selbstverantwortung der Bürger zu setzen, anstatt immer umfangreichere Kontrollen zu installieren. Der Wirtschaft sei zuzumuten, gewisse Risiken zugunsten eines fairen und gleichberechtigten Umgangs mit ihren Kunden hinzunehmen.

Im Einzelnen forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte: Die Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation müssen angesichts der stark angestiegenen Anzahl der Überwachungsmaßnahmen im Sinne der Verhältnismäßigkeit und Effektivität reformiert werden. Die auf EU-Ebene diskutierte Verpflichtung zur generellen Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat muss unterbleiben. Bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum "Großen Lauschangriff" müssen dessen tragende Grundsätze, insbesondere zur Wahrung des absolut geschützten Kernbereichs der Privatsphäre, auch bei den anderen Befugnissen zur verdeckten Ermittlung berücksichtigt werden.

Auch die Wirtschaft muss bei ihrer Datenverarbeitung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Transparenz berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Scoringsysteme und die Sammlung personenbezogener Kundendaten. Kreditauskunfteien sollten sich grundsätzlich auf branchenspezifische Systeme beschränken. Genetische Tests sollten wirksam gesetzlich begrenzt werden.

Strafbarkeitslücken bei der privaten Verwendung von technischen Systemen zur Lokalisierung von Dritten sollten zügig geschlossen werden. Technische Systeme müssen so gestaltet werden, dass eine heimliche Überwachung der Nutzer unterbleibt. Problematisch ist insbesondere sogenannte "E.T-Software", die Angaben über das Internet an Hersteller übermittelt. RFID-Chips sollten so gestaltet werden, dass der Nutzer den Inhalt auslesen und die Sendefunktion deaktivieren kann.

Am 18-11-2004

"Abschleifen der Hemmschwellen"

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnt vor einer "Rundumüberwachung" in Deutschland. Schaar verwies am Donnerstag auf die "vielfältigen Möglichkeiten" der Datensammlung etwa durch die Autobahnmaut, die Telekommunikation und die so genannten RFID-Chips. Schaar wandte sich gegen Überlegungen in der großen Koalition, Maut-Daten auch für Fahndungszwecke zu nutzen. Die "Geschäftsgrundlage" dafür, dass dieses System überhaupt akzeptiert wurde, sei die sehr strikte Zweckbindung gewesen. Diese schließe eine Verwendung der Maut-Daten für Strafverfolgungszwecke generell aus. Schaar verwies auf Erfahrungen mit der Kontenabfrage. Dieses Instrument sei zunächst mit der Terrorismusbekämpfung begründet worden, könne mittlerweile aber "für sehr viele Zwecke Verwendung finden". Falls nun die Maut-Daten zur Aufklärung von Kapitalverbrechen genutzt werden sollten, stelle sich die Frage: "Wie kann sichergestellt werden, dass die Tür, wenn man sie ein kleines Stück öffnet, nicht ganz aufgestoßen wird?"

Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte, das Dateninteresse der Sicherheitskräfte sei "unstillbar". Vorstandsmitglied Ulrich Schellenberg warnte eindringlich vor der Verwendung von Maut-Daten für Fahndungszwecke und "ein Abschleifen der Hemmschwellen". Derzeit könne man den Eindruck gewinnen, das Recht der informationellen Selbstbestimmung sei ein "überholter Begriff aus dem letzten Jahrhundert". Das Streben nach mehr Sicherheit durch Datensammlung habe "ein irrationales Moment".

Schaar hofft bei den Kontenabfragen auf eine baldige Klärung durch das Bundesverfassungsgericht. Er habe in dieser Frage grundsätzliche Bedenken. So müsse gesetzlich klar definiert werden, welche Stellen für welche Zwecke Kontenabfragen starten dürften. Der Wortlaut des Gesetzes sei "viel zu unbestimmt", kritisierte der Bundesdatenschützer. Zudem fehlten gesetzliche Verpflichtungen, frühzeitig die Betroffenen zu informieren und damit "Transparenz über das Gesamtverfahren zu schaffen".

Auch Bayerns CSU-Fraktionschef Joachim Herrmann forderte eine "breite politische und gesellschaftliche Diskussion" über die Problematik der Kontenabfragen. Er mahnte: "Die Aussage 'Datenschutz ist Täterschutz' greift deutlich zu kurz." Steuer- und Sozialbetrug müssten zwar "konsequent bekämpft" werden, aber die völlige Abschaffung des Bankgeheimnisses und eine Entwicklung zum "gläsernen Bürger" könne nicht Politik der CSU sein.

Am 10-02-2006

Datenschutz

Die Funkerkennungs-Technologie RFID wird nach Auffassung der EU-Kommission "schon bald" die Strichcodes im Supermarkt ersetzen und Unternehmen und der Gesellschaft "beachtliche Perspektiven" eröffnen. RFID steht für "Radio Frequency Identification Devices" und soll die Möglichkeit bieten, Informationen wie Standort, Identität und Vorgeschichte von Produkten zu erfassen. Die Technologie werfe jedoch nicht nur Fragen der technischen Interoperabilität und internationalen Kompatibilität auf, sondern habe auch zu ernsthaften datenschutzrechtlichen Bedenken geführt. Um solchen Bedenken Rechnung zu tragen hat die EU-Kommission am 9. März eine "Konsultation" der Öffentlichkeit eingeleitet, die auch eine Konferenz zum Thema RFID bei der Computermesse CeBit 2006 in Hannover einschließt. "RFID-Tags können viel mehr als Strichcodes. Sie leiten eine Ära ein, in der Milliarden vernetzter Objekte und Sensoren Informationen über deren Standort, Identität und Vorgeschichte übermitteln können", sagte die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. "So werden Gegenstände des Alltags zu einem 'Internet von Dingen' vernetzt, das Wohlstand und Lebensqualität erheblich steigern wird."

Wie bei jeder großen Neuerung stünden den Vorteilen auch Risiken gegenüber. Im Fall der Funketiketten beträfen sie vor allem den Schutz der Privatsphäre. "Deshalb brauchen wir einen gesamtgesellschaftlichen Konsens zur künftigen Nutzung der Funkerkennung und zu überzeugenden Schutzmaßnahmen", so Reding. "Wir müssen uns diese Technologie nutzbar machen und die passenden Einsatzmöglichkeiten im Interesse der Allgemeinheit schaffen."

Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr eine dienststellenübergreifende RFID-Gruppe eingerichtet, um die Erfassung, Analyse und interne Verbreitung von Informationen über die Funkerkennungstechnologie und ihre Anwendungen zu koordinieren. Auf dieser Grundlage soll jetzt eine "breite Diskussion" über die mit der RFID-Technologie verbundenen "Chancen und Risiken" angestoßen werden. Bei der Nutzung des wirtschaftlichen Potentials von RFID müssten "die Bedenken der Verbraucher" im Hinblick auf den Datenschutz "in konstruktiver Weise" und im Einvernehmen mit allen Beteiligten berücksichtigt werden.

"Um die von RFID eröffneten Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten wahrzunehmen, muss Europa sich zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Interoperabilität daneben auf gemeinsame technische Normen und gemeinsame Frequenzbänder für die Funkerkennungsanwendungen verständigen", heißt es in einer Stellungnahme der Kommission.

Die Diskussion über RFID soll sich "auf eine Reihe von Workshops stützen, um einheitliche Auffassungen in Bezug auf die zentralen Aspekte der Nutzung von RFID zu erreichen". Dabei würden RFID-Anwendungen, Verbraucherfragen, Interoperabilität und Normung sowie der Frequenzbedarf erörtert. Die Workshops finden den Angaben zufolge zwischen März und Juni 2006 in Brüssel statt. Noch vor Jahresende möchte die Kommission eine "Mitteilung" zur RFID-Technologie verabschieden. "Die Rückmeldungen könnten zu Änderungen der Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation führen, die dieses Jahr überarbeitet wird." In der Mitteilung sollen auch Entscheidungen über die Zuweisung von Funkfrequenzen vorgeschlagen werden.

Parallel zur öffentlichen Konsultation möchte die EU-Kommission den Meinungsaustausch über RFID-Technologien mit den USA und Asien intensivieren, "um weltweit akzeptierte Interoperabilitätsnormen und Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Achtung ethischer Grundsätze bei der Nutzung dieser Technologie zu ermitteln". Im Rahmen des derzeitigen EU-Forschungsprogramms sollen zugleich "innovative Technologien und Anwendungen" gefördert werden, "die uns der Verwirklichung einer intelligenten Lebensumwelt näher bringen".

Am 13-03-2006

Datenschutz

Die Funkerkennungs-Technologie RFID wird nach Auffassung der EU-Kommission "schon bald" die Strichcodes im Supermarkt ersetzen und Unternehmen und der Gesellschaft "beachtliche Perspektiven" eröffnen. RFID steht für "Radio Frequency Identification Devices" und soll die Möglichkeit bieten, Informationen wie Standort, Identität und Vorgeschichte von Produkten zu erfassen. Die Technologie werfe jedoch nicht nur Fragen der technischen Interoperabilität und internationalen Kompatibilität auf, sondern habe auch zu ernsthaften datenschutzrechtlichen Bedenken geführt. Um solchen Bedenken Rechnung zu tragen hat die EU-Kommission am 9. März eine "Konsultation" der Öffentlichkeit eingeleitet, die auch eine Konferenz zum Thema RFID bei der Computermesse CeBit 2006 in Hannover einschließt. "RFID-Tags können viel mehr als Strichcodes. Sie leiten eine Ära ein, in der Milliarden vernetzter Objekte und Sensoren Informationen über deren Standort, Identität und Vorgeschichte übermitteln können", sagte die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. "So werden Gegenstände des Alltags zu einem 'Internet von Dingen' vernetzt, das Wohlstand und Lebensqualität erheblich steigern wird."

Wie bei jeder großen Neuerung stünden den Vorteilen auch Risiken gegenüber. Im Fall der Funketiketten beträfen sie vor allem den Schutz der Privatsphäre. "Deshalb brauchen wir einen gesamtgesellschaftlichen Konsens zur künftigen Nutzung der Funkerkennung und zu überzeugenden Schutzmaßnahmen", so Reding. "Wir müssen uns diese Technologie nutzbar machen und die passenden Einsatzmöglichkeiten im Interesse der Allgemeinheit schaffen."

Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr eine dienststellenübergreifende RFID-Gruppe eingerichtet, um die Erfassung, Analyse und interne Verbreitung von Informationen über die Funkerkennungstechnologie und ihre Anwendungen zu koordinieren. Auf dieser Grundlage soll jetzt eine "breite Diskussion" über die mit der RFID-Technologie verbundenen "Chancen und Risiken" angestoßen werden. Bei der Nutzung des wirtschaftlichen Potentials von RFID müssten "die Bedenken der Verbraucher" im Hinblick auf den Datenschutz "in konstruktiver Weise" und im Einvernehmen mit allen Beteiligten berücksichtigt werden.

"Um die von RFID eröffneten Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten wahrzunehmen, muss Europa sich zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Interoperabilität daneben auf gemeinsame technische Normen und gemeinsame Frequenzbänder für die Funkerkennungsanwendungen verständigen", heißt es in einer Stellungnahme der Kommission.

Die Diskussion über RFID soll sich "auf eine Reihe von Workshops stützen, um einheitliche Auffassungen in Bezug auf die zentralen Aspekte der Nutzung von RFID zu erreichen". Dabei würden RFID-Anwendungen, Verbraucherfragen, Interoperabilität und Normung sowie der Frequenzbedarf erörtert. Die Workshops finden den Angaben zufolge zwischen März und Juni 2006 in Brüssel statt. Noch vor Jahresende möchte die Kommission eine "Mitteilung" zur RFID-Technologie verabschieden. "Die Rückmeldungen könnten zu Änderungen der Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation führen, die dieses Jahr überarbeitet wird." In der Mitteilung sollen auch Entscheidungen über die Zuweisung von Funkfrequenzen vorgeschlagen werden.

Parallel zur öffentlichen Konsultation möchte die EU-Kommission den Meinungsaustausch über RFID-Technologien mit den USA und Asien intensivieren, "um weltweit akzeptierte Interoperabilitätsnormen und Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Achtung ethischer Grundsätze bei der Nutzung dieser Technologie zu ermitteln". Im Rahmen des derzeitigen EU-Forschungsprogramms sollen zugleich "innovative Technologien und Anwendungen" gefördert werden, "die uns der Verwirklichung einer intelligenten Lebensumwelt näher bringen".

Am 13-03-2006

"Totalüberwachung"

Anlässlich der Veröffentlichung des Abschlussberichts zum Forschungsvorhaben "Fotofahndung" des Bundeskriminalamts kritisierte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, den möglichen Einsatz einer "unausgereiften Technik". Er "halte den Einsatz der im Versuch getesteten Gesichtserkennungssysteme in Fahndungsmaßnahmen für sehr problematisch, vor allem im Hinblick auf ihre niedrige Erkennungsleistung. Besonders kritisch sind Falscherkennungen, die bei einem echten Einsatz unverdächtige Bürger zunächst einem Anfangsverdacht aussetzen, Rechtfertigungszwänge auslösen und weitere Überprüfungen notwendig machen würden", so Schaar. Der Datenschutzbeauftragte sieht grundsätzlich die Gefahr der "Totalüberwachung". Auch wenn die technischen Mängel künftig beseitigt werden könnten und eine "sichere" Identifizierung möglich sein sollte, käme der Einsatz dieser Technik nach Auffassung von Schaar "allenfalls in Fällen in Frage, in denen die Voraussetzungen einer polizeilichen Fahndungsausschreibung gegeben sind". Ihr Einsatz dürfe keinesfalls zu einer Totalüberwachung führen. So müsse sichergestellt werden, "dass Überwachungskameras nicht mit digitalisierten Passfotos verknüpft werden, die im Pass- und Personalausweisregister gespeichert werden".

Das Bundeskriminalamt hat im Zeitraum Oktober 2006 bis Januar 2007 die Möglichkeiten der modernen biometrischen Gesichtserkennung als Fahndungshilfsmittel im Mainzer Hauptbahnhof getestet. Dabei sollte untersucht werden, ob Personen automatisch und zuverlässig mit den auf den Markt erhältlichen Gesichtserkennungssystemen in einer Menschenmenge erkannt werden können.

Hierzu wurden Gesichtsbilder von freiwilligen Teilnehmern aufgenommen und zum späteren Abgleich in einer Datenbank gespeichert. Die eingesetzten biometrischen Gesichtserkennungssysteme verglichen die Gesichter aus der Menge der vorbeigehenden Passanten im Hauptbahnhof mit diesen gespeicherten Bilddaten.

Am 11-07-2007

"Nicht flächendeckend"

Das Bundesinnenministerium verteidigt die geplante Befugnis des Bundeskriminalamts (BKA), in Wohnungen Überwachungskameras bestimmter Personen zu platzieren. Als mögliche betroffene Personen werden "potenzielle Terroristen" genannt. Es sei "mitnichten so, dass hier flächendeckend in diesem Land in Wohnräumen Kameras oder Abhöranlagen installiert werden", sagte ein Ministeriumssprecher am 18. April in Berlin. Vielmehr gehe es um terroristische Bedrohungen, die durch präventive Befugnisse des BKA verhindert werden sollen. Der Sprecher verwies darauf, dass in der geplanten Gesetzesregelung "sehr hohe Voraussetzungen" für eine "akustische oder optische Wohnraumüberwachung" zur präventiven Abwehr von Terrorgefahren festgeschrieben werden sollen. Danach könne das BKA "zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist, durch den Einsatz verdeckter technischer Mittel" in Wohnungen ermitteln.

Dies betreffe primär den Wohnraum von Personen, von denen es Anhaltspunkte gebe, dass sie solche Straftaten terroristischer Art verüben wollten, sagte der Sprecher. Es könne aber auch Fälle geben, in denen solche Maßnahmen gegebenenfalls auch in anderen Wohnbereichen angezeigt seien, in denen sich ein Verdächtiger beispielsweise regelmäßig aufhalten könne.

Reaktionen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt den Plan. "Bombenbastler in konspirativen Wohnungen werden uns nicht den Gefallen tun, sich detailliert über in Tun zu unterhalten", sagte Gewerkschaftschef Konrad Freiberg am 18. April in Berlin. Der Kreis der gefährlichen Personen wachse. Zugleich registrierten die Sicherheitsbehörden, dass jede Einschränkung der polizeilichen Fahndungsmethoden von der Gegenseite sofort ausgenutzt werde.

Von der FDP kam heftige Gegenwehr. Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warf Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, die Grundrechte zu ignorieren. Die Überwachung anhand von Bildaufzeichnungen stelle einen noch weiter gehenden Eingriff als der große Lauschangriff dar. Der Schutz der Privatsphäre werde so zur Makulatur.

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz fügte hinzu: "Ein vollständiges Durchleuchten in jeder Lebenslage ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar." Schäuble arbeite mit diesen Vorschlägen daran, "sein Lebenswerk der Einschränkung der Grundrechte zu vollenden. Doch für die Filme des BKA wird es keinen Oscar geben."

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), hat sich skeptisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, dem Bundeskriminalamt (BKA) künftig auch Spähangriffe in Wohnungen zu erlauben. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Edathy: "Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres. Das müsste man schon sehr gut begründen." Nach Einschätzung Edathys werde "diese neuerliche Ausdehnung der BKA-Befugnisse" in der SPD-Fraktion sicher auf einige Bedenken stoßen. Ähnlich äußerte sich auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: "Das wird noch ganz genau zu prüfen sein."

Am 18-04-2008