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Attac bezeichnet Köhler als "Arbeitgeberpräsidenten"

"Bewerbungsmarathons"

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac hat die Forderung des Bundespräsidenten nach mehr Druck auf Arbeitslose scharf kritisiert. "Köhler geriert sich wieder einmal als Arbeitgeberpräsident," meint Peter Wahl von Attac. "Im Grundgesetz ist das Mandat des Bundespräsidenten klar definiert", so Wahl, "von Einmischung in die Tagespolitik ist da nicht die Rede. Eigentlich würde die vielzitierte Würde des Amtes daher eine so einseitige Parteinahme verbieten." Das Problem ist nach Auffasung von Attac nicht mangelnder Druck auf die Arbeitslosen, "sondern das Versagen eines Wirtschaftssystems, bei dem der Profit vor den Menschen kommt sowie eine Regierungskoalition aus unfähigen und unwilligen Politikern".

Viele Arbeitslose, vor allem ältere Menschen, brächten regelrechte Bewerbungsmarathons hinter sich - ohne Aussicht auf Erfolg. Die Bemessung des Arbeitslosengeldes II unterhalb der von der EU offiziell festgelegten Armutsgrenze mache bereits vielen Betroffenen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben schwer.

"Wir empfehlen Herrn Köhler" so Wahl, "doch öfter die Weisheit der alten Römer zu beherzigen: Quod si tacuisses, philosophus mansisses - Hättest Du geschwiegen, wärst Du Philosoph geblieben -, "anstatt sich als Wasserträger der Neoliberalen zu betätigen."

Erneuter Eingriff des Präsidenten

Das Verbraucherinformationsgesetz kann nicht wie von Bundestag und Bundesrat beschlossen in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler verweigerte dem Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken die Unterschrift, wie das Bundespräsidialamt am Freitag mitteilte. Damit hat Köhler innerhalb von wenigen Wochen zum zweiten Mal ein Gesetz gestoppt. Ende Oktober hatte er das Gesetz zur Privatisierung der Deutschen Flugsicherung nicht unterzeichnet. Köhler teilte seine Entscheidung in Briefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundestagspräsident Norbert Lammert (beide CDU) und Bundesratspräsident Harald Ringstorff (SPD) mit. Der Bundespräsident begründete seine Entscheidung damit, dass nach der Föderalismusreform kein Bundesgesetz den Kommunen Aufgaben übertragen dürfe. Das Gesetz sieht unter anderem auch vor, die Namen von Firmen zu veröffentlichen, die in Lebensmittelskandale verwickelt sind.

Entsprechende Bedenken hätten die Länder Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits im Bundesrat geäußert. Die Länderkammer hatte dem Gesetz dennoch am 22. September zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 29. Juni beschlossen.

Das Gesetz soll Verbrauchern besseren Zugang zu Informationen verschaffen und somit indirekt auch Lebensmittelskandalen vorbeugen. Auch sollte das Gesetz den Behörden unter bestimmten Voraussetzungen vorschreiben, die Namen von Firmen zu veröffentlichen.

Die Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums, Ulrike Hinrichs, sagte, die Bundesregierung respektiere die Entscheidung von Köhler. Es bestehe aber kein Zweifel an der Notwendigkeit eines solchen Gesetzes. Die Regierung werde das Gesetz erneut auf den Weg bringen und dabei die Einwände des Bundespräsidenten berücksichtigen. Die Sprecherin verwies zugleich darauf, dass das Gesetz vor Verabschiedung von den betreffenden Ressorts auf Verfassungskonformität geprüft worden sei.

Die Opposition warf der Koalition mangelnde Sorgfalt bei der Gesetzesarbeit vor. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen erklärte: "Nie war das Wächteramt des Bundespräsidenten so wichtig wie bei dieser Bundesregierung, die der Arroganz der Macht einen höheren Stellenwert einräumt als dem Grundgesetz." Der Parlamentarische Geschäftsführer der Links-Fraktion, Ulrich Maurer, sagte: "Kanzlerin Merkel wollte 'durchregieren', herausgekommen ist ein einziges Durchpfuschen." Auch der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis bemängelte, dass die Gesetzgebung "immer hektischer" werde.

Am 08. Dez. 2006