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Attac kritisiert Gesundheitsreform als "schamlose Abzocke"

Eckpunkte der Gesundheitsreform

Attac sieht in "dem angeblichen Kompromiss" zur Gesundheitsreform "nichts als eine schamlose Abzocke der Kranken und Versicherten". "Eine medizinische Versorgung für alle verlangt, dass deren Kosten allen je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit getragen werden", meint der Chefarzt an der Hochrheinklinik in Bad Säckingen, Arndt Dohmen, zugleich aktiv in der Attac-AG "Soziale Sicherungssysteme". Eine solche solidarische Bürgerversicherung setze voraus "dass sich niemand mehr aus der Solidarität davonstehlen kann, also die Beitragsbemessungsgrenze fällt". Attac fordert daher die Abschaffung der privaten Krankenversicherung. Weiterhin müssten die Unternehmen die Hälfte der Kosten des Gesundheitssystems tragen, damit ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz für alle Menschen im Land finanzierbar sei.

"Tatsächlich sind die privaten Krankenkassen Profiteure der Reform", meint Werner Rätz von Attac. Die gesetzlichen Kassen hingegen würden geschwächt - und mit ihnen die Menschen mit geringeren Einkommen, die auf eine gesetzliche, solidarisch finanzierte Krankenversicherung angewiesen seien. "Während die gesetzlichen Kassen ihre Beiträge erhöhen müssen, bleiben die hohen Einkommen der Privatversicherten außen vor", kritisiert Rätz.

Es sei noch nicht einmal beschlossen worden, Neukunden von Privatkassen einen Beitrag zu dem beschlossenen Gesundheitsfonds abzuverlangen, dessen Hauptlast nach wie vor die gesetzlich Versicherten trügen. Auch die von der SPD angekündigte verstärkte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Steuern sei "weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben".

Attac kritisiert, dass es weder gelungen sei, den Kreis der Beitragszahler für die gesetzliche Krankenversicherung zu verbreitern, noch die Einkommen aller Versicherten in voller Höhe einzubeziehen. "Mit einer Bürgerversicherung hat das Ganze überhaupt nichts zu tun. Es handelt sich um den Einstieg in die Kopfpauschale", so Rätz.

Eckpunkte der Gesundheitsreform: "Zusatzbeiträge"

Die Koalitionsparteien haben sich auf Eckpunkte der Gesundheitsreform geeinigt. Der Beitragssatz soll nach Angaben der Bundesregierung demnach ab 1. Januar 2007 um "etwa 0,5 Prozent" steigen. Die Kindergesundheit soll nach und nach aus Steuermitteln finanziert werden. Dafür sollen ab 2008 1,5 Milliarden und ab 2009 3 Milliarden Euro Steuermittel eingesetzt werden.

Auch in Zukunft bleibe "unsere solidarische Gesundheitsversicherung erhalten, die allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer finanziellen Situation die notwendigen medizinischen Leistungen auf der Höhe des medizinischen Fortschritts bietet". Allerdings: Die Reform erweitere "die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten" und führe zu mehr Transparenz bei "Angeboten und Leistungen".

"Im Interesse von mehr Wettbewerb zwischen den Kassen" werde ein Gesundheitsfonds eingerichtet. "Er wird aus Beiträgen und Steuermitteln gespeist. Die Krankenkassen erhalten aus diesem Fonds künftig eine Pauschale pro Versichertem, für Risiken auch einen Zuschlag."Krankenkassen, die nicht mit den Fondsmitteln auskommen, sollen entsprechende Fehlbeträge ausgleichen. Dafür stehen ihnen die bereits vorhandenen und neue Möglichkeiten zur Verfügung, um die Versorgung ihrer Versicherten so kostengünstig wie möglich zu organisieren. "So können sie ihren Versicherten kostensparende Tarife (Hausarztmodell, Wahltarife, besondere Versorgungsformen) anbieten.""Führt dies nicht zum Erfolg, können sie einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben", schreibt die Bundesregierung: "entweder in Prozent des Einkommens oder als Festbeträge". Der Zusatzbeitrag dürfe ein Prozent des Haushaltseinkommens nicht überschreiten. Dadurch würden "individuelle" Härten vermieden. Gut wirtschaftende Kassen könnten die Beiträge auch teilweise erstatten. Die Versicherten könnten dadurch ihre Kassenbeiträge künftig auch "selbst mitgestalten".Der Fonds sorge so für eine "wirtschaftlichere Mittelverwendung", setze Anreize, fördere Innovationen und baue Bürokratie ab. Das eröffne dem ganzen System einen großen Spielraum und dem einzelnen Versicherten sehr viel mehr Möglichkeiten, sich zu entscheiden.

Die private Krankenversicherung bleibe als Vollversicherung erhalten. Der Umfang des Leistungskatalogs und die Zuzahlungen einschließlich der Überforderungsregelungen blieben im wesentlichen unverändert. "Bei selbst verschuldeten Erkrankungen – zum Beispiel nach Schönheitsoperationen, Piercings, Tätowierungen – muss verstärkt von Möglichkeiten der Leistungsbeschränkung Gebrauch gemacht werden."

Die bisherigen von den Krankenkassen angebotenen Hausarztmodelle haben sich nach Auffassung der Bundesregierung bewährt. Sie ermöglichen eine zielgenauere Behandlung. "Unnötige Behandlungsschritte" würden vermieden. Die Teilnahme werde auch in Zukunft für Ärzte und Versicherte freiwillig bleiben.

Die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 eingeführten befundorientierten Festzuschüsse bei Zahnersatz sollen auch in Zukunft bestehen bleiben.

Die Arzneimittelverordnung soll auf Höchstpreise umgestellt werden. Das ermögliche Apothekern niedrigere Preise zu vereinbaren und diese Preisvorteile an die Versicherten beziehungsweise die Krankenkassen weiterzugeben. Den Apotheken werde die Abgabe von Einzeltabletten erleichtert. Auch das führe zu Einsparungen.

Kostenintensive beziehungsweise spezielle Arzneimittel, Diagnostika und Hilfsmittel sollen künftig durch den behandelnden Arzt "in Abstimmung mit fachlich besonders ausgewiesen Ärzten" verordnet werden.