Sozialverband kritisiert Überforderung chronisch Kranker
"Einfallstor für Leistungsausgrenzungen"
Derzeit müssen dem Blatt zufolge gesetzlich Krankenversicherte bis zu zwei Prozent ihres Jahresbrutto-Haushaltseinkommens für Zuzahlungen aufwenden beispielsweise für Praxisgebühr oder Arzneimittel-Zuzahlungen. Für chronisch Kranke gilt eine Zuzahlungsgrenze von einem Prozent. Im Eckpunktepapier der Regierungsparteien zur Gesundheitsreform ist festgehalten, dass die Definition für den Begriff chronisch Kranke enger gefasst werden soll. Außerdem soll die Zuzahlungsgrenze von einem Prozent nicht mehr für solche chronisch Kranken gelten, die "bei einer adäquaten Therapie nicht hinreichend mitwirken".
Bauer beklagte, dass durch die abzusehende Verschlechterung ein Teil der chronisch Kranken mehr bezahlen werde - nämlich wie alle anderen Versicherten bis zu zwei Prozent des Jahresbrutto-Haushaltseinkommens.
Massive Kritik äußerte Bauer auch daran, dass erstmals für Krankenversicherte das Prinzip des Selbstverschuldens eingeführt werden soll. "Diese Regelung ist ein Einfallstor für künftige Leistungsausgrenzungen", sagte er. "Als erste trifft es diejenigen, die Komplikationen nach Schönheitsoperationen, Piercings und Tätowierungen selbst zahlen sollen." Mit diesen Bereichen griffen die Regierungsparteien drei Beispiele heraus, die gesellschaftlich überwiegend auf Ablehnung stoßen. "Die Frage ist aber, was wird als nächstes ausgegliedert", sagte Bauer.