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Ex-Verfassungsrichter hat Bedenken gegen Anti-Terror-Datei

"Rechtstaatliche Begrenzungen"

Der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm hegt Bedenken gegen die geplante zentrale Anti-Terror-Datei. In der Wochenzeitung "Die Zeit" warnte Grimm davor, bestehende "rechtstaatliche Begrenzungen" im Namen einer "grenzenlosen Prävention" zu unterlaufen. Die unterschiedlichen Kompetenzen von Polizei und Geheimdiensten dürften "nicht durch ein unbegrenztes Datenverwertungs- und Datenübermittlungsrecht eingeebnet werden", so Grimm.

Die Koalition debattiert derzeit über die Ausgestaltung der Datei. Der Gesetzentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin mitteilte. Wann der Entwurf im Kabinett beschlossen und im Bundestag eingebracht wird, wollte er nicht sagen. Es solle aber möglichst schnell geschehen.