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Empörung bei Rechtsexperten über Journalistenbespitzelung

"Bürgerrechte in Gefahr"

Der erneute Fall von Journalistenbespitzelung durch staatliche Behörden ist bei Rechtsexperten und Verbänden auf Empörung gestoßen. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" hörte die Staatsanwaltschaft München bei ihren Ermittlungen im Fall des 2004 vom US-Geheimdienst CIA nach Afghanistan verschleppten El Masri gezielt Telefonate von Journalisten ab, um - wie es heißt - die Entführer des Deutsch-Libanesen zu finden. Grüne und FPD sprachen am Mittwoch von einem Skandal. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) forderte einen besseren Schutz vor Lauschangriffen des Staates. FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, niemand habe sich vorstellen können, dass solche Abhöraktionen im deutschen Rechtsstaat möglich seien. Die Bürgerrechte seien in Gefahr.

Als Konsequenz forderte die ehemalige Bundesjustizministerin gesetzliche Normen. Anwälte, Journalisten und Ärzte dürften nur abgehört werden, wenn sie selbst einer schweren Straftat verdächtigt würden.

Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" interessierten sich die Strafverfolger für Gespräche zwischen El Masris Anwalt Manfred Gnjidic und Reportern des Magazins "Stern" sowie des ZDF. Gnjidic hat gegen den Lauschangriff auf seine Kanzlei Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele forderte eine Verschärfung der bestehenden Gesetzgebung. Bei Rechtsanwälten und Journalisten handele es sich um Personen "ganz wesentlicher Vertrauensbereiche", die besonderen Schutz im Rahmen der Strafprozessordnung bräuchten, so Rechtsanwalt Ströbele.

Zugleich begrüßte er die Verfassungsbeschwerde von El Masris Anwalt. Das Bundesverfassungsgericht müsse klarstellen, dass die Münchner Staatsanwaltschaft durch ihren Lauschangriff den Abhörschutz in unzulässiger Weise verletzt habe, sagte Ströbele.

Rückendeckung erhielten die Ermittler dagegen von der Unions-Fraktion. "Dass ein Anwalt mit Journalisten telefoniert, das weiß man nicht im Vorhinein", sagte Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU). Auch ein Anwalt bekomme Anrufe, die für die Strafverfolgung von besonderer Bedeutung seien. Zudem gehe er davon aus, dass sich die Staatsanwaltschaft die Abhöraktion habe genehmigen lassen, fügte Uhl hinzu.

DJV-Chef Michael Konken kritisierte dagegen, dass die staatlichen Ermittler "die Journalisten erneut benutzt" hätten, um an Informationen zu gelangen, die von der Pressefreiheit geschützt seien. Es sei unerlässlich, die Strafprozessordnung zu überarbeiten und den Schutz der Journalisten vor Lauschangriffen und Durchsuchungen angemessen zu verankern.

Mit der Bespitzelung von Journalisten durch staatliche Behörden beschäftigt sich bereits der Geheimdienste-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Im Frühjahr wurde bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst über Jahre hinweg Journalisten rechtswidrig überwachte, um mögliche Lecks in den eigenen Reihen aufzudecken.