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Menschen in der Illegalität

In Deutschland leben mehrere hunderttausend Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Diese so genannten Illegalen werden auch als Menschen ohne Papier bezeichnet. Sie sind permanent von Abschiebung bedroht.

Die Anzahl der Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität ist schwer zu ermitteln. Eine Studie des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts vom 16.09.2009 schätzt für Deutschland eine Zahl zwischen 200.000 und 460.000 Personen. Unterstützt wurden sie von Flüchtlingsorganisationen, den Kirchen und Teilen der poltischen Parteien.

Das Problem für "Menschen ohne Papiere"

Zentral für die Lebenssituation von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität sind die Übermittlungspflichten nach § 87 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz. Durch die Übermittlungspflichten sind bzw. waren alle öffentlichen Stellen verpflichtet, die Ausländerbehörden zu unterrichten, wenn sie im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben Kenntnis von dem Aufenthalt eines Ausländers erlangen, der keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt.

Die Übermittlungspflichten haben zur Folge, dass Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität den Kontakt mit öffentlichen Stellen meiden, um so einer Offenlegung ihres Status und einer drohenden Ausweisung zu entgehen.

So versperren bzw. versperrten die Übermittlungspflichten den Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität den Zugang zu elementaren Lebensbereichen, wie beispielsweise den Zugang zu medizinischer Versorgung, zu schulischer Bildung und zu Gerichten.

Punktuelle Verbesserungen für Menschen ohne Papiere

Seit 1999 gab es auf Seiten der Politik einige positive Entwicklungen für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität. So mehren sich die Anzeichen, dass in der Politik ein Verständnis für die humanitäre und menschenrechtliche Problematik aufkommt. Teilweise wächst der Wille, sich den Problemen der Betroffenen zu stellen und Veränderungen herbeizuführen.

Von großer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die zunehmende Bereitschaft von Vertretern der Bundesregierung, Kindern und Jugendlichen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität den Zugang zu schulischer Bildung zu ermöglichen.

Eine für Menschen ohne Papiere positive Entwicklung stellt auch eine klarstellende Regelung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur berufsspezifischen bzw. ehrenamtlichen Unterstützung von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität dar. Denn mit dieser Regelung erhalten humanitäre Helfer die notwendige Rechtssicherheit.

War medizinische Nothilfe für Menschen ohne Papiere wie auch für Ärzte bislang ein riskantes Unterfangen, so hat sich in der Politik inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, dass praktikable Lösungen gefunden werden müssen. Die zulässige staatliche Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist aber auch jetzt noch beschränkt auf akute medizinische Notfälle ((Nothilfe, starke Schmerzen, Geburt). Das Spektrum der chronischen Erkrankungen ist nicht abgedeckt und wird weiterhin von Ärzten unentgeltlich geleistet.

Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

Nach Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat sich am rechtlichen Rahmen und an den Lebensbedingungen einer großen Anzahl von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität noch nicht genügend geändert.

Die Arbeitsgemeinschaft erhob 1999 sechs Forderungen, von denen bislang erst die zweite und Teile der ersten erfüllt wurden:

  1. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität ihren Anspruch auf medizinische Grundversorgung ohne Furcht vor Statusaufdeckung geltend machen können.
  2. Es muss sichergestellt werden, dass Schwangere in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität die notwendige medizinische Versorgung erhalten ohne Risiken für Mutter und Kind und ihr Kind ohne Furcht vor Statusaufdeckung entbinden können.
  3. Es muss sichergestellt werden, dass Neugeborene von Eltern in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität ohne Furcht vor Statusaufdeckung eine Geburtsurkunde erhalten.
  4. Es muss sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität ohne Furcht vor Statusaufdeckung Zugang zu schulischer Bildung haben.
  5. Es muss sichergestellt werden, dass Kinder in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität Zugang zu öffentlichen Kindertageseinrichtungen ohne Furcht vor Statusaufdeckung haben.
  6. Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität muss der Rechtsweg zur Durchsetzung ihrer Rechte ohne Furcht vor Statusaufdeckung offen stehen.

Literatur / Quellen

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität in Deutschland. 9. Dezember 2009.l

Dr. med. Jürgen Hölzinger, Berliner Arzt.