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Freiwilligenagentur Jugend-Soziales-Sport e.V.

Inklusion in Braunschweig und Wolfenbüttel

In Braunschweig setzt sich die Freiwilligenagentur Jugend-Soziales-Sport e.V. für das Thema Inklusion einInklusion ist die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Jeder wird akzeptiert, kann gleichberechtigt leben und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben unabhängig vom Alter, der Herkunft, Religionszugehörigkeit oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Die Freiwilligenagentur Jugend-Soziales-Sport e.V. setzt sich für die Inklusion ein. In diesem Jahr am 8. Mai findet zum dritten Mal das inklusive Parkplatzfest in Wolfenbüttel auf dem Parkplatz der Hauptkirche statt. Die Mitarbeiter der Freiwilligenagentur planen und organisieren das Fest. Institutionen werden angeschrieben und gefragt ob sie an Informationsständen ihre Arbeit vorstellen möchten. Die nächsten Meilensteine sind dann, dass Zuschauer eingeladen werden und die Dekoration der Bühne geplant wird. Die Planung verläuft Schritt für Schritt, aber Besnik Salihi sagt: „Wir sind ein eingespieltes Team, da mache ich mir keine Sorgen, dass wir das bis Anfang Mai nicht schaffen. Wir haben in den letzten zwei Jahren einiges gelernt.“

Gebot der Gleichbehandlung

Schwerbehinderte müssen von Studiengebühr befreit werden

Ein Student mit einem Schwerbehindertengrad über 50 Prozent ist generell von Studiengebühren zu befreien. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Dienstag (9. Dezember) veröffentlichten Urteil und gab damit der Klage eines Heidelberger Studenten statt. Dieser hatte bei der Universität Heidelberg beantragt, ihn für das Sommersemester 2007 von der Studiengebühr in Höhe von 500 Euro zu befreien.

"Weiterhin erforderlich"

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ist verfassungsgemäß

Unternehmer müssen weiterhin eine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie keine ausreichende Anzahl von Schwerbehinderten beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf jetzt die Verfassungsbeschwerde eines badischen Transportunternehmers, der zur Zahlung der Abgabe für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze herangezogen worden war.