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bundessozialgericht Nachrichten & Informationen

Das Bundessozialgerichts zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

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Behandlungsmethoden dürfen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen werden, wenn ihre Wirksamkeit noch nicht hinreichend durch Studien belegt ist. Das geht aus einem am Dienstag gefällten Urteil des Bundessozialgerichtes hervor. Die Kasseler bekräftigten gleichzeitig das Recht der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ohne fachliche Einmischung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) über den Leistungskatalog zu entscheiden. "Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss darf das BMG nicht aus reinen Zweckmäßigkeitserwägungen beanstanden", betonte der Vorsitzende Richter. Das BMG könne Vorgaben für das Verfahren machen, sei aber auf die Rechtsaufsicht beschränkt.

Zusammenleben mit Verwandten ist noch kein gemeinsames Wirtschaften

Beweislast

Erwachsenen "Hartz-IV"-Empfängern dürfen nicht die Leistungen gekürzt werden, nur weil sie mit Verwandten unter einem Dach zusammenleben. Aus dem gemeinsamen Wohnen könne nicht automatisch auf gemeinsames Wirtschaften geschlossen werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Donnerstag (23. April) veröffentlichten Urteil (Az.: B 14 AS 6/08 R). Die Jobcenter müssten vielmehr nachweisen, dass die Arbeitslosen tatsächlich in einer Haushaltsgemeinschaft leben und "aus einem Topf" wirtschaften. Anders als bei der früheren Sozialhilfe liege die Beweislast seit Einführung des Arbeitslosengelds II nicht mehr bei den Hilfeempfängern.

ALG-II-Bezieher haben auch in München Anspruch auf normale Wohnung

Niederlage für ARGE

Auch in Ballungsräumen mit teuren Mieten stehen "Hartz-IV"-Empfängern die gleichen Wohnflächen zu wie auf dem Land. In Städten mit hohen Immobilienpreisen dürften die Jobcenter den Arbeitslosen nicht einfach kleinere Wohnungen vorschreiben, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag (19. Februar). Die Kasseler Richter erklärten es damit für rechtswidrig, dass die in München für die Bewilligung von "Hartz-IV"-Leistungen zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) alleinlebenden Hilfeempfängern lediglich 45 Quadratmeter Wohnraum zugestehen wollte - und nicht 50 Quadratmeter wie sonst in Bayern.

Kürzung der Erwerbsminderungsrente laut Bundessozialgericht rechtmäßig

Uneinige Sozialrichter

Die 2001 eingeführte Kürzung der Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten ist rechtens. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) sieht in einem am Donnerstag in Kassel veröffentlichten Urteil für die geltende Praxis, die Renten vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten zu mindern, eine "ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage". Die von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene Reform sieht unter anderem Leistungskürzungen von bis zu 10,8 Prozent vor, wenn Invaliden die Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Dem Urteil ging ein jahrelanger Streit auch unter den obersten deutschen Sozialrichtern voraus.

Private Jobmakler dürfen auch an eigenen Arbeitsgeber vermitteln

Verflechtung zwischen Unternehmen und Maklerin

Private Jobmakler können sich auch dann von der Arbeitsagentur bezahlen lassen, wenn sie Arbeitslose nur an Unternehmen vermitteln, bei denen sie auch selbst auf der Gehaltsliste stehen. In solchen Fällen sei nicht automatisch von einem Missbrauch der 2002 eingeführten Vermittlungsgutscheine für Erwerbslose auszugehen, urteilte am 6. Mai das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Vielmehr müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, wie eng die Verbindung zwischen Vermittler und Arbeitgeber tatsächlich sei.

Bundessozialgericht streitet über Kürzung von Erwerbsminderungsrenten

Unklares Gesetz

Das Bundessozialgericht (BSG) streitet über die 2001 in Kraft getretene Kürzung von Erwerbsminderungsrenten. Deutschlands oberste Sozialrichter sind sich uneinig darüber, ob die Leistungen auch für unter 60-Jährige reduziert werden dürfen. Am Dienstag erklärte der 5a-Senat des Kasseler Gerichts, dass er solche Rentenabschläge für rechtmäßig hält (Az.: B 5a R 32/07 R u.a.). Ein anderer BSG-Senat hatte darin jedoch bereits 2006 einen Verstoß gegen Gesetz und Verfassung gesehen (Az.: B 4 RA 22/05 R).

Studierende haben keinen Anspruch auf ALG II

Studium ohne BAFöG und ALG II

Studierende können grundsätzlich kein Arbeitslosengeld II bekommen. Diese Regelung der Hartz-IV-Gesetze ist am 6. September vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gebilligt worden. Deutschlands oberste Sozialrichter wiesen die Klage eines Münchner Studenten ab, dem wegen eines Studienfachwechsels die Ausbildungsförderung (BAFöG) gestrichen worden war. Als er daraufhin Arbeitslosengeld II beantragte, hatte er ebenfalls eine Abfuhr kassiert - zu Recht, wie das BSG befand.

Rentennullrunde 2004 laut Bundessozialgericht verfassungsgemäß

"Hehre Ziele"

Das Bundessozialgericht hat die Rentennullrunde aus dem Jahr 2004 für rechtmäßig erklärt. Es verstoße nicht gegen die Verfassung, dass die Renten zum 1. Juli 2004 nicht erhöht wurden, befanden die Kasseler Richter am Dienstag. "Der Gesetzgeber hatte zur Aussetzung der Rentenanpassung gegriffen, um Beitragsstabilität und damit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erreichen", erklärte der Senatsvorsitzende Ulrich Steinwedel. Diesen "hehren Zielen" hätten nur "geringfügige Nachteile" der Rentner gegenüber gestanden. Der Kläger kündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil an.

Ehemalige KZ-Wachmänner können Anspruch auf Kriegsopferrente haben

"Befehlsnotstand"

Das Bundessozialgericht (BSG) billigt ehemaligen Wachleuten in Vernichtungslagern der Nazis unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Kriegsopferrente zu. Deutschlands oberste Sozialrichter gaben am Donnerstag der Klage eines 83-Jährigen aus Karlsruhe statt, dem vor sechs Jahren die monatliche Kriegsopferversorgung von 118 Euro entzogen worden war. Das BSG wertete in dem Fall die Bewachung des KZ Auschwitz-Birkenau zwar als Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, wollte aber einen "Befehlsnotstand in subjektiver Hinsicht" nicht ausschließen. (Az.: B 9a V 5/05 R)

Bundessozialgericht spricht ehemaligem Waffen-SS-Mann Rente zu

Zivilistenerschießungen in Ostpolen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat einem ehemaligen Mitglied der Waffen-SS Kriegsopferrente zugesprochen, obwohl der Mann im Zweiten Weltkrieg an Massenerschießungen von Zivilisten beteiligt war. Wie die Kasseler Bundesrichter am Donnerstag urteilten, darf einem Nazi-Täter die Versehrtenversorgung nur entzogen werden, wenn sie wegen Kriegsverletzungen beantragt worden sei.

Keine Bezahlung für künstliche Befruchtung nach vorheriger Sterilisation

Bundessozialgericht

Wer sich freiwillig sterilisieren lässt, kann von seiner gesetzlichen Krankenkasse später keine künstliche Befruchtung mehr bezahlt bekommen. Das entschied am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. "Die bewusste und gewollte Sterilisation eines der beiden Eheleute schließt einen Anspruch auf künstliche Befruchtung aus", sagte BSG-Präsident Matthias von Wulffen in der Urteilsbegründung. Nur wenn die Sterilisation aus medizinischen Gründen geschehen sei, müsse die Krankenversicherung das Herbeiführen einer Schwangerschaft im Reagenzglas finanzieren. Voraussetzung sei allerdings, dass die Sterilisation nicht mit einer Operation wieder rückgängig gemacht werden könne.

Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts fordert Krankenkassenleistungen

Adipositas als Krankheit anerkannt

In einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts in Kassel wurde die Adipositas am Donnerstag als anerkannt. Adipositas (Starkes Übergewicht) und die damit verbundene Folgeerkrankungen zählen zu den Haupttodesursachen in den Industriestaaten. Der Anteil an übergewichtigen Personen innerhalb der Bevölkerung liegt je nach Altersgruppe bei bis zu 70 Prozent. Die jährlich durch Adipositas entstehenden Folgekosten von etwa 5,5 Milliarden Euro sind ein brisanter ökonomischer Sprengsatz.

Renten-Anpassung um Inflationsrate ist verfassungsgemäß

Keine Nachzahlungen

Die rund 20 Millionen deutschen Rentner bekommen für das Jahr 2000 keine Nachzahlungen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied am Mittwochabend, dass die Anpassung der Renten gemäß der Inflationsrate rechtmäßig gewesen ist. Der 4. Senat wies damit die Revision eines Rentners zurück. Er hatte dagegen geklagt, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 nach der Preissteigerungsrate und nicht wie bisher nach der allgemeinen Nettolohnentwicklung berechnet worden war. Das Gericht stellte klar, dass dem Kläger keine höhere Rentenanpassung zugestanden habe als die gesetzlich vorgegebene. Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) kritisierte das Urteil als "Sanktionierung politischer Rentenwillkür".