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Justiz

Haftstrafen im Stralsunder Obdachlosenmordprozess

Im Prozess um den Mord an dem Greifswalder Obdachlosen Eckhardt Rütz hat das Landgericht Stralsund gegen die drei Angeklagten Haftstrafen zwischen sieben und zehn Jahren verhängt. Die Richter blieben mit ihrem am Freitag verkündeten Urteil hinter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zurück.

Prozessauftakt

Greifswalder Obdachlosenmord wird verhandelt

Wegen gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlich begangenen Mordes an einem Greifswalder Obdachlosen müssen sich von Dienstag an drei junge Männer aus der Hansestadt vor dem Landgericht Stralsund verantworten. Sie werden beschuldigt, den 42-jährigen Eckhardt Rütz im November vergangenen Jahres zu Tode getreten zu haben. Zur Tatzeit waren zwei der Angeklagten 16, der Dritte 21 Jahre alt. Bei einem Schuldspruch drohen den beiden Jugendlichen bis zu zehn Jahre Jugendhaft und dem 21-Jährigen nach Erwachsenen-Recht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für den Prozess sind zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt. Geladen sind zwei Sachverständige und zwölf Zeugen.