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spekulationen Nachrichten & Informationen

BGH-Präsident kritisiert "Deals" in Strafprozessen

Spekulationen über Fall Zumwinkel

Der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Klaus Tolksdorf, hat die weit verbreitete Praxis des sogenannten Deals in Strafprozessen scharf kritisiert. Solche Absprachen zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht über das zu erwartende Urteil wirkten "insgesamt verheerend", weil sie die gesamte Justiz in Misskredit bringen könnten, sagte Tolksdorf am Donnerstagabend (29. Januar) vor der Justizpressekonferenz (JPK) in Karlsruhe.

SPD, CDU und CSU diskutieren über Ministerposten

Personalspekulationen

Auch nach der Einigung von Union und SPD über die Aufnahme von Koalitionsgesprächen bestimmen Personalspekulationen das Bild. Die CSU erwägt nach einem Zeitungsbericht, als zweiten Kabinettsposten in einer großen Koalition das Familienministerium zu beanspruchen. CDU-Präsidiumsmitglied Dagmar Schipanski verlangte am Dienstag eine herausgehobene Stelle für den Aufbau Ost im Kanzleramt. In der SPD wurden Forderungen nach einer raschen Benennung der sozialdemokratischen Minister im künftigen Kabinett laut.

Spekulationen in Deutschland über die Nachfolge von Papst Johannes Paul II.

Ratzinger und andere

Papst Johannes Paul II. ist am Samstag gestorben. Jetzt wird über nicht nur in Rom über einen Nachfolger spekuliert. Dabei nennen Kirchen-Experten und Vatikan-Korrespondenten immer wieder den Namen des deutschen Kurienkardinals Joseph Kardinal Ratzinger. Der frühere Erzbischof von München und Freising leitet seit über 23 Jahren die einflussreiche Glaubenskongregation. Ratzinger zählte zu den engsten und loyalsten Vertrauten von Johannes Paul II., ist intimer Kenner der Machtverhältnisse innerhalb der Kurie und verfügt über ein in Jahrzehnten gewachsenes Netzwerk aus Kontakten und Verbindungen.

Kleine Sparer zahlen Zins-Steuer, Spekulationsgewinn-Steuer ist freiwillig

Bundesrechnungshof-Kritik

Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren sind einkom-mensteuerpflichtig, wenn sie 512 Euro überschreiten und wenn zwischen Ankauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Die Bedeutung solcher steuerpflichtiger Erträge (sog. "Spekulationsgewinne") ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Der Bundesrechnungshof sieht eine dem Gesetz entsprechende, vollständige Besteuerung nicht gewährleistet. In einem am Freitag dem Deutschen Bundestag vorgelegten Bericht weist er darauf hin, dass es im Ergebnis den Steuerpflichtigen überlassen bleibe, ob und in welcher Höhe sie solche Veräußerungsgewinne in ihren Steuererklärungen angeben. Die Finanzverwaltung verfüge kaum über die Möglichkeit, fehlende oder falsche Angaben zu erkennen oder zu überprüfen.