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Bankenskandal Urteil zum Landowsky-Prozess
Die Person Landowsky ist vergleichsweise unwichtig - nicht jedoch seine symbolträchtige Verquickung als Bankenvorstand und hoher Politikfunktionär im Land Berlin. Das heute ergangene Urteil im Bankenskandal-Landowsky-Prozess fügt mit der äußerlichen Reinwaschung von Bankern und Politikern der Demokratie schweren Schaden zu. Denn in der Sache ist längst klar und hinreichend dokumentiert, dass die Angeklagten sich der Untreue, der Bilanzfälschung, des Anlagebetrugs und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. Selbst der Untersuchungsbericht des Abgeordnetenhauses von Berlin lässt hieran keine Zweifel. Vor diesem Hintergrund ist nach 10 Jahren Recherchearbeit die Feststellung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts, die Tatbestände und Schädigungen seien zwar offensichtlich, aber nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht quantifizierbar, eine Bankrotterklärung. Sie hat damit der demokratischen Kontrolle in unserem Staat schwer geschadet und erneut demonstriert, dass die großen Wirtschaftsstraftaten der Justiz längst entglitten sind.
Telefonnummerrückwärtssuche - Warnung vor Telefonabzocke
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Bewährungsstrafe für Ex-Justizministerin gefordert
Im Prozess gegen die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung wegen Verrats des Dienstgeheimnisses gefordert. Staatsanwältin Susanne Dathe warf der Angeklagten am 13. September vor dem Stuttgarter Landgericht vor, dem früheren Landeswirtschaftsminister Walter Döring (FDP) geheime Details aus Ermittlungen zur so genannten Umfrageaffäre mitgeteilt zu haben. Die Verteidigung beantragte dagegen einen Freispruch. Sie stellte zugleich einen neuen Beweisantrag. Das Gericht will deshalb vor einem Urteil noch weitere Zeugen vernehmen.
Früherer VW-Personalvorstand Hartz erhält Bewährungsstrafe
Der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz ist wegen Untreue und Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ins Gefängnis muss der Manager also nicht. Außerdem verhängte das Landgericht Braunschweig am Donnerstag gegen den 65-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 576.000 Euro. Damit folgte das Gericht im ersten Prozess zur Aufarbeitung der Schmiergeldaffäre bei Europas größtem Autohersteller der Forderung der Staatsanwaltschaft. Nach Auffassung des ehemaligen Bundesrichters Wolfgang Neskovic wäre bei einer Schadenssumme von mehr als 2,5 Millionen Euro und Tathandlungen in einem Zeitraum von zehn Jahren eigentlich eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren "üblich".
Bayer-Kritiker stellen Strafanzeige gegen Manager des Chemiekonzerns
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) stellte am Freitag bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden des Bayer-Konzerns, Werner Wenning, sowie den Aufsichtsrats-Chef Manfred Schneider. Der Verein wirft den Managern vor, "die andauernde Beteiligung des Unternehmens an illegalen Preisabsprachen geduldet oder angeordnet zu haben". Der Chemiekonzern sei in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Fällen des Kartell-Betrugs überführt worden. Allein im abgelaufenen Geschäftsjahr habe das Unternehmen 275 Millionen Euro zur Begleichung von Kartellstrafen zurückstellen müssen. Die Wettbewerbskommissarin der EU, Neelie Kroes, begrüße private Klagen gegen Kartelle.
Köln Nachrichten - Skandale, Klüngel und Schmiergeldzahlungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile im Kölner Müllprozess weitestgehend bestätigt. Die Revisionsanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden in fast allen Fällen verworfen, wie die Vorsitzende Richterin des 5. Leipziger Strafsenats des BGH, Monika Harms, am Freitag nach der Urteilsverkündigung erklärte. Auch der Freispruch gegen den früheren SPD-Fraktionschef und Kölner Stadtrat, Norbert Rüther, habe Bestand, lediglich der Fall Karl Wienand müsse in einem Teil neu verhandelt werden. Die Leipziger Richter fällten auch ein Grundsatzurteil in Fragen der Amtsträgerhaftung.
Richter Scotland hat viel Verständnis für Befindlichkeit der Ex-Vulkan-Vorstände
Die Staatsanwaltschaft hatte drei bis vier Jahre Haft für die angeklagten ehemaligen Vulkan-Vorstände Friedrich Hennemann, Günter Smidt und Johannes Schnüttgen gefordert hatte. Doch das Landgericht Bremen unter Vorsitz von Richter Eduard Scotland verurteilte die Manager wegen Untreue lediglich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Sie hatten wissentlich staatliche Beihilfen in Höhe von 854 Millionen Mark für zwei Ostwerften zweckentfremdet verwendetet. Richter Scotland begründete die milden Strafen unter anderm damit, dass den Verurteilten durch die jahrelangen Ermittlungen und den langen Prozess ihr "Lebensabend gründlich vergällt" wurde. Die Verteidigung kündigte an, Revision einlegen zu wollen. Sie hatte in ihren Plädoyers Freisprüche verlangt.
Haftbefehl wegen Plutonium-Diebstahls erlassen
Nach dem Plutonium-Diebstahl in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) hat das Amtsgericht Karlsruhe am Dienstag Haftbefehl gegen einen 47-jährigen Arbeiter erlassen. Er steht in dem dringenden Tatverdacht des unerlaubten Umgangs mit radiaktiven Stoffen, teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Abend mit. Außerdem bestehe Verdunklungsgefahr. Der Beschuldigte befinde sich nunmehr in Untersuchungshaft. Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisierte das "Totalversagen aller Sicherheits- uns Messkontrollen".
Nach knapp 15 Jahren Aufklärung durch DNA-Test
Knapp 15 Jahre nach dem Mord an einer 17-Jährigen in Niederbayern hat die Polizei den mutmaßlichen Täter gefasst. Durch einen groß angelegten DNA-Test im Landkreis Regen wurde ein 37-Jähriger der Tat überführt, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walch am Mittwoch in Deggendorf sagte. Der Mann ist geständig. In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft von mehr als 300 Männern Speichelproben nehmen lassen. Experten hatten zuvor die alten Spuren mit Hilfe neuer Methoden ausgewertet und dabei ein vollständiges DNA-Identifizierungsmuster des Täters erstellen können. Anschließend wurde das Muster mit den Speichelproben verglichen.
Zehneinhalb Jahre Haft für Doerfert
Der frühere Caritas-Manager Hans-Joachim Doerfert muss wegen Bestechlichkeit und Untreue für zehneinhalb Jahre hinter Gitter. Das Münchner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 57-Jährige für abgeschlossene Berater- und Werbeverträge nur teilweise Leistungen erbracht hatte. Dabei handele es sich um Vorteilsnahme "großen Ausmaßes", sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag bei der Urteilsbegründung. Darüber hinaus habe Doerfert Berater- und Werbeverträge an Mietverträge geknüpft, was das Gericht als "unlautere Bevorzugung" bewertete.