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Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen Birthler

Kohls Stasi-Unterlagen bleiben der Öffentlichkeit verschlossen

Die Stasi-Akten von Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) bleiben der Öffentlichkeit verschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Berlin wies am Freitag eine Revision der Stasi-Akten-Behörde gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 4. Juli vergangenen Jahres zurück. Damit bleiben die Stasi-Akten Kohls wie von ihm beabsichtigt unter Verschluss. Das Gericht schuf damit einen Präzedenzfall für den künftigen Umgang mit Stasi-Akten Prominenter (BVerwG 3 C 46.01). Die Chefin der Stasi-Unterlagenbehörde, Marianne Birthler, sieht in diesem Urteil einen "empfindlichen Rückschlag für die Aufarbeitung der SED-Diktatur".