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diskriminierung Nachrichten & Informationen

EU-Studie sieht hohe Dunkelziffer bei Rassismus und Diskriminierung

Roma und Afrikaner

Rassistische Straftaten und die Diskriminierung von Minderheiten sind laut einer Studie in den EU-Staaten erheblich weiter verbreitet als offiziell bekannt. Eine am Mittwoch von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in Wien veröffentlichte Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass vor allem Roma und Afrikaner sich besonders oft diskriminiert fühlten.

Lesben und Schwule verlangen Ergänzung des Grundgesetzes

Diskriminierungsschutz

Schwule und Lesben verlangen eine Ergänzung des Grundgesetzes zur Festschreibung ihrer Rechte. Auf einem Bundestreffen der Vertreter der Christopher Street Day-Vereine wurde beschlossen, im Jahr 2009 die Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes um die Rechte von Lesben und Schwulen zum zentralen Thema zu machen. Im kommenden Jahr werde in weit über 30 Städten der Bundesrepublik der Christopher Street Day (CSD) gefeiert "und mit Demonstrationen gegen die fehlende Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen protestiert", kündigten Axel Hochrein und Jürgen Kiesslich vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beziehungsweise dem CSD Deutschland e.V. an.

Diskriminierungsverbote sollen die Wirtschaft nicht Milliarden gekostet haben

Falschprognose der Initiative neue soziale Marktwirtschaft

Die gesetzlichen Diskriminierungsverbote haben die deutsche Wirtschaft einer Studie zufolge nicht die von ihr behaupteten Milliardenbeträge gekostet. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Donnerstag (14. August) in Berlin vorgestellte Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Stattdessen könnten "nur ca. 26 Millionen Euro an direkten Kosten hochgerechnet werden". Eine von Wirtschaftsverbänden oft zitierte Untersuchung der arbeitgebernahen "Initiative neue soziale Marktwirtschaft" (INSM) hatte 2007 ergeben, dass das 2006 eingeführte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Unternehmen rund 1,73 Milliarden Euro gekostet habe. Die Verfasser der neuen Untersuchung kritisierten, die INSM-Studie sei zum Teil "wissenschaftlich unsauber" und enthalte "eklatante Fehler".

EU-Kommissar kritisiert deutsches Antidiskriminierungsgesetz

Partnerschaften von Homosexuellen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfüllt nach Ansicht von EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla nicht alle Anforderungen der zugrundeliegenden EU-Richtlinien. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, Spidla fordere in einem Schreiben an die Bundesregierung Nachbesserungen. Unter anderem sollten eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen einer Ehe weitgehend gleichgestellt werden. Spidla kritisiere unter anderem, dass im öffentlichen Dienst insbesondere bei Leistungen wie Beihilfe, Familienzuschlag und dem Witwen- und Witwergeld zwischen Verheirateten und in einer Lebenspartnerschaft zusammenlebenden Paaren unterschieden werde.

Diskriminierung des Islam soll in Deutschland besonders stark sein

Drohungen & Übergriffe

Als Konsequenz aus den Ergebnissen einer neuen EU-Studie zur Islamfeindlichkeit fordert das Essener Zentrum für Türkeistudien eine größere gesellschaftliche Akzeptanz der Muslime in Deutschland. Die am Montag vorgestellte Studie der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) zeige, dass die Ablehnung des Islams in Deutschland besonders ausgeprägt sei, so ZfT-Mitarbeiter Dirk Halm. Es sei auffällig, "dass die Ablehnung des Islams im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Randständigkeit der Muslime zu stehen scheint".

Hürdenlauf des "Antidiskriminierungsgesetzes"

"Redaktionelle Ungenauigkeiten"

Das "Antidiskriminierungsgesetz" - jetzt "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" - zum Schutz vor Diskriminierungen steht vor einer neuen Hürde. Nachdem das Gesetz wegen der fehlenden Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler nicht wie geplant am 1. August in Kraft trat, fanden sich jetzt neue Hemmnisse: In das Gesetz seien "kleinere redaktionelle Ungenauigkeiten" gelangt, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Mittwoch in Berlin. Die "notwendigen Änderungen" sollen nun nach der Sommerpause vorgenommen werden.

CDU-Führung akzeptiert Kompromiss zum Antidiskriminierungsgesetz

Kirchenklausel

Die CDU-Führung hat den in der großen Koalition erarbeiteten Kompromiss zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz trotz der Kritik einzelner Ministerpräsidenten gebilligt. Die gefundene Vereinbarung sei "vertretbar", sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla nach einer Präsidiumssitzung seiner Partei am Montag in Berlin. In der Sitzung habe es "umfangreiche Diskussionen" gegeben, einige Teilnehmer hätten dabei ihr "Unwohlsein" über einzelne Aspekte deutlich gemacht, räumte Pofalla ein. Scharfe Proteste kamen von der FDP und den Arbeitgebern.

Gesetzliche Regelung gegen Diskriminierung Homosexueller gefordert

Antidiskriminierungsgesetz

Mit dem dringenden Appell, das Merkmal der sexuellen Identität in allen Regelungsbereichen des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes zu berücksichtigen, hat sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) am Montag an die Verhandlungsführer der Koalitionsparteien gewandt. Dazu erklärt LSVD Sprecher Philipp Braun: "Das Antidiskriminierungsgesetz soll Menschen im Alltag vor Diskriminierung schützen. Dabei dürfen Lesben und Schwule nicht vergessen werden. Ein Ausschluss aus dem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht wäre ein massiver Affront gegen die lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger. Ein solches Gesetz wäre geradezu ein Freibrief für Diskriminierung."

Karlsruhe kippt Zweitwohnungssteuer bei verheirateten Beruftstätigen

"Diskriminierung der Ehe"

Kommunen dürfen von Verheirateten keine Steuern mehr auf eine berufsbedingte Nebenwohnung verlangen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in diesen Fällen diskriminiere die Ehe, heißt es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Der Erste Senat erklärte die entsprechenden Satzungen der Städte Hannover und Dortmund für verfassungswidrig und nichtig.

Antidiskriminierungsgesetz im Bundestag beraten

Zu viel oder nicht genug getan

Der Bundestag hat am Freitag in der ersten Lesung über das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) beraten. Während die EU nur ein zivilrechtliches Diskriminierungsverbot aufgrund "der Rasse" und der ethnischen Herkunft verlangte, weitete die Bundesregierung in ihrem Entwurf die Verbote auf Diskriminierung wegen Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht aus. Während der Sozialverband Deutschland und Pro Asyl den Gesetzentwurf begrüßten, kritisierte der Präsident des Bundesverbandes des deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) Anton Börner, die Bundesregierung schieße mit der Umsetzung der EU Richtlinie erheblich über das Ziel hinaus. Pro Asyl forderte die Bundesregierung allerdings auf, auch gegen diskriminierende Gesetzes vorzugehen. Zudem sei der Begriff der "Rasse" im Gesetz nicht akzeptabel.

Arbeitgeberpräsident findet geplantes Antidiskriminierungsgesetz "systemwidrig"

Gleichstellung geplant

In einer Woche steht der Entwurf der Bundesregierung für ein "Antidiskriminierungsgesetz" auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Es soll Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung verhindern. Das Paket umfasst das Arbeitsrecht und den Rechtsverkehr zwischen Privatleuten. Während Behindertenverbänden das Ganze nicht weit genug geht, laufen Arbeitgeber und Hausbesitzer Sturm gegen das Gesetzesvorhaben.

Gesetz soll Diskriminierungen stoppen

Entwurf vorgestellt

Die rot-grüne Koalition hat am Mittwoch ihren Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgestellt. Benachteiligungen wegen Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität oder Behinderung sollen damit der Vergangenheit angehören. Mit der Regelung, dass auch Vermieter, Versicherungen und Gastwirte künftig bei Massengeschäften eine Begründung für Ungleichbehandlungen brauchen, geht Rot-Grün über die Vorgaben einer EU-Richtlinie hinaus. Der Entwurf sieht vor, dass Betroffene nicht mehr den vollen Beweis für eine unzulässige Diskriminierung erbringen müssen, sondern nur noch Tatsachen vorbringen müssen, die eine Diskriminierung belegen. Sie können sich dabei durch Verbände wie Gewerkschaften unterstützen lassen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßte den Entwurf, meldete aber Nachbesserungsbedarf an.

Unternehmen drohen Klagen wegen Frauen-Diskriminierung

Antidiskriminierungsgesetz

Das geplante Arbeitsrechtliche Antidiskriminierungsgesetz könnte eine Welle von schlagzeilenträchtigen Schadensersatzprozessen gegen Arbeitgeber auslösen. Davor warnen Hans-Peter Löw und Thomas Ubber, Partner für Arbeitsrecht in der internationalen Kanzlei Lovells. Wie die Fälle bei Investmentbanken in der Londoner City gezeigt hätten, könnten Klagen wegen Diskriminierung auch international Aufmerksamkeit erregen. "Den möglichen Schaden für das Image sollte ein Unternehmen nicht auf die leichte Schulter nehmen", so die beiden Spezialisten für Arbeitsrecht.

Frauendiskriminierung ist Hauptbeschwerdegrund

Werberat

Die Diskriminierung von Frauen in der Werbung ist der Hauptgrund von Beschwerden an den deutschen Werberat. 35 Prozent aller 2001 eingegangenen Beanstandungen beziehen sich auf frauenfeindliche Sichtweisen, berichtet der Werberat in einer Aussendung. Insgesamt hatte das Gremium im vergangenen Jahr über 305 Werbemaßnahmen zu urteilen, um 14 Prozent mehr als im Vorjahr. In 206 Fällen wurden die Ansichten der Beschwerdeführer als überzogen klassifiziert. Ein Drittel der Beschwerden war erfolgreich. Laut Angaben des Werberates stellten die betroffenen Unternehmen die Werbung überwiegend ein. Lediglich in drei Fällen erging eine öffentliche Rüge.

Bundestag billigt Gesetz zur Entdiskriminierung von Prostituierten

Sittenwidrigkeit wird aufgehoben

Nach jahrzehntelangem Kampf bekommen Prostituierte in Deutschland vom nächsten Jahr an mehr Rechte. Der Bundestag verabschiedete am Freitag einen rot-grünen Gesetzentwurf zur rechtlichen und sozialen Besserstellung der bundesweit etwa 400.000 Huren. Die neue Regelung legalisiert das bisher nur geduldete Gewerbe und hebt dessen Sittenwidrigkeit auf. Die Neuregelung ermöglicht Huren und Callboys eine soziale Absicherung. Sie können künftig Arbeitsverträge mit Kunden oder Arbeitgebern abschließen, haben einen Rechtsanspruch auf Lohn und können sich bei abhängiger Beschäftigung in der SozialversicherungSozialversicherung absichern.

Weltkonferenz gegen Rassismus will Aktionsprogramm verabschieden

Antidiskriminierungsgesetz geplant

Im Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit will die UN-Weltkonferenz Anfang September in Durban eine politische Deklaration und ein Aktionsprogramm verabschieden. Rassendiskriminierung und Ausländerfeindlichkeit hätten an Aktualität gewonnen, sagte UN-Sprecher Teferra Shiawl-Kidanekal am Dienstag in Berlin. Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) sagte, die Staatengemeinschaft müsse dafür eintreten, "dass die Prinzipien der Menschenwürde und der gleichen Rechte überall auf der Welt eingelöst werden".