pendlerpauschale
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Peffekoven begrüßt Gerichtsbeschluss zur Pendlerpauschale
Der frühere Wirtschaftsweise Rolf Peffekoven hält die Kürzung der Pendlerpauschale zum Jahresbeginn 2007 für verfassungswidrig. Peffekoven schloss sich in der "Süddeutschen Zeitung" der Haltung des Finanzgerichts Niedersachsen an, das in der Neuregelung einen Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sieht. Die niedersächsischen Finanzrichter hatten einen Rechtsstreit um die neue Pendlerpauschale dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt.
Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat gibt es mit dem Gesetz zum 1. Januar 2007 Steueränderungen in den Bereichen Pendlerpauschale, Kindergeld, Sparerfreibetrag, Besteuerung von Reichen und Werbungskosten. Die Anspruchsdauer auf das Kindergeld und die Kinderfreibeträge wird vom noch nicht vollendeten 27. Lebensjahr auf das noch nicht vollendete 25. Lebensjahr abgesenkt. Die bisherige Entfernungspauschale wird abgeschafft. Die Pendlerpauschale für Wege zur Arbeit wird auf Fernpendler ab dem 21. Kilometer beschränkt. Der Sparerfreibetrag wird für Ledige von 1.370 Euro auf 750 Euro und für Verheiratete von 2.740 Euro auf 1.500 Euro gekürzt.