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Rückabwicklung gefährlicher Kombigeschäfte:

Kreditfinanzierung: Vorsicht bei kreditfinanzierten Kapitalanlagen

Vorsicht bei bestimmenten KapitalanlagenEs gehört zum Alltag bei Kreditinstituten, auch größere Kapitalanlagen dem Kunden zu ermöglichen, indem man ihm einen Großteil des nötigen Geldes für ein Investment als Kredit zur Verfügung stellt. In aller Regel handelt es sich um private Kapitalanlagen, so dass die Banken und Sparkassen sich an die Regeln zum Verbraucherschutz halten müssen. Häufig unterlaufen den Kreditinstituten dabei Fehler, weil etwa Formulare falsch gestaltet wurden.

Inhalte und Maßnahmen

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Das Bundeskabinett hat am 25. Oktober 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) beschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft treten. Das Bundesgesundheitsministerium informiert ausführlich über die Inhalte und Maßnahmen des Gesetz-Entwurfs. Die Internet Zeitung Ngo-online dokumentiert diese Darstellung aus Sicht des Ministeriums im Wortlaut: