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SPD und Grüne: Kein Schlussstrich unter Stasi-Akten

Novelle des Gesetzes soll Aufarbeitung fortführen

Die SPD-Innenexpertin Ute Vogt warnt die CDU vor einem Nein zur von Rot-Grün geplanten Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes. Ohne die Novelle könnten "praktisch kaum noch Akten herausgegeben werden", sagte die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses am Montag im ZDF-"Morgenmagazin". Es dürfe aber kein "Schlussstrich" unter dieses nach der Wiedervereinigung beschlossene "einzigartige Projekt der Aufarbeitung" gezogen werden, forderte Vogt.

Deutscher Presserat zur geplanten Gesetzesänderung

"Stasi-Akten dürfen keine Verschlusssache werden"

Bei der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) warnt der Deutsche Presserat vor einer Verschärfung des Gesetzes zu Lasten der Pressefreiheit. "Die Stasi-Akten", so Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats, "dürfen keine Verschlusssache werden." Nach Auffassung des Deutschen Presserates, der von den Verlegerverbänden und Journalisten-Organisationen getragen wird, soll der Konflikt um das StUG im Wege einer Interessenabwägung im Einzelfall gelöst werden.

Stasi-Akten

Thierse will Regelanfrage abschaffen

Der Streit über den Umgang mit den Stasi-Akten geht in eine neue Runde. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) forderte am Wochenende ein Ende der Regelanfragen bei der Stasi-Unterlagenbehörde. Die Stasi-Landesbeauftragten von Sachsen-Anhalt und Sachsen legten einen ersten Vorschlag zur Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vor. Bürgerrechtler hatten Änderungen des Gesetzes gefordert, nachdem das Bundesverwaltungsgericht der Gauck-Behörde verboten hatte, die Stasi-Unterlagen von Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl herauszugeben.

Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen Birthler

Kohls Stasi-Unterlagen bleiben der Öffentlichkeit verschlossen

Die Stasi-Akten von Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) bleiben der Öffentlichkeit verschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Berlin wies am Freitag eine Revision der Stasi-Akten-Behörde gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 4. Juli vergangenen Jahres zurück. Damit bleiben die Stasi-Akten Kohls wie von ihm beabsichtigt unter Verschluss. Das Gericht schuf damit einen Präzedenzfall für den künftigen Umgang mit Stasi-Akten Prominenter (BVerwG 3 C 46.01). Die Chefin der Stasi-Unterlagenbehörde, Marianne Birthler, sieht in diesem Urteil einen "empfindlichen Rückschlag für die Aufarbeitung der SED-Diktatur".

Vorbild für Osteuropa?

Zehn Jahre Stasi-Aufarbeitung

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, fordert eine europäische Einrichtung zur Aufarbeitung des Kommunismus. Das deutsche Stasi-Unterlagengesetz (StUG) habe sich bewährt und die Debatte über die Arbeit des DDR-Geheimdienstes versachlicht, sagte sie am Wochenende in Leipzig während einer Tagung über die zehnjährigen Erfahrungen mit dem Unterlagengesetz. Ihr Vorgänger im Amt, Joachim Gauck, sagte, das Unterlagengesetz sei ein Vorbild auch für Deutschlands östliche Nachbarn.