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Alle Artikel zu diesem Thema

Castor-Proteste

Demonstrationsrecht bleibt vor Gericht weiter eingeschränkt

Obwohl Bezirksregierung Lüneburg und Polizei in Zusammenhang mit CASTOR-Transporten reihenweise fehlerhafte und nicht nachvollziehbare Gewaltprognosen zur Begründung eines weitreichenden Versammlungsverbots im Rahmen einer "Allgemeinverfügung" heranziehen, ist dies vor Gericht faktisch nicht beklagbar. In einer Entscheidung hat am 2. 9. 04 das Verwaltungsgericht Lüneburg im Hauptverfahren die Klagen der "BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg" und von X-Tausendmalquer gegen die Allgemeinverfügungen aus den Jahren 2001, 2002 und 2003 abgewiesen.

Keine Patente auf Leben

Nationaler Ethikrat soll Würde des Menschen verteidigen

Mit einer Tiefkühltruhe voller Babypuppen protestiert Greenpeace heute in Berlin gegen ein europäisches Patent auf menschliche Embryonen. Das im November 2003 erteilte Patent (EP 1121015) kann sowohl im Rahmen der künstlichen Befruchtung, als auch zum Klonen menschlicher Embryonen genutzt werden. Da heute der Nationale Ethikrat beraten will, ob das Klonen menschlicher Embryonen und Patente auf Leben nach seiner Sicht zulässig sein dürfen, übergaben Greenpeace-Aktivisten dem Vorsitzenden des Rates, Professor Spiros Simitis, ihren Antrag auf Widerruf des Patentes. Greenpeace fordert den Ethikrat auf, Position gegen Patente auf Menschen, Tiere und Pflanzen zu beziehen.

Demo nur 280 Meter entfernt vom Gelöbnis

Gericht erlaubt Ehrung von Wehrmachtsdeserteuren in Berlin

Auch am 60. Jahrestag des gescheiterten Attatentats auf Hitler dürfen Militärgegner gegen das öffentliche Gelöbnis in Berlin protestieren. Das Verwaltungsgericht erlaubte am Montag die geplante Kundgebung zu Ehren der Wehrmachtsdeserteure, die um 12:30 Uhr statt wie geplant eine Stunde früher stattfindet. Für 12:00 Uhr ist die Feierstunde der Bundesregierung angesetzt. Das Bezirksamt Mitte hatte die Ehrung mit Verweis auf eine Sondernutzungserlaubnis für die Bundeswehr verboten. Die Demonstration gegen das Gelöbnis, die um 17:00 Uhr am Bahnhof Friedrichstraße beginnt, muss dagegen etwa 280 Meter vom Ort des Gelöbnisses entfernt enden. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte die Verbote. Es sei offensichtlich, dass jede Kritik am nationalen Mythos 20. Juli ebenso wie der Widerstand Zehntausender, die sich dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht konsequent verweigert haben, ausgeblendet werden solle.

Verhaftung und Folter von Landlosen in Südafrika

FIAN fordert Aufklärung und schnellere Landreform

Menschenrechtler haben den südafrikanischen Sicherheitskräften und dem Geheimdienst Verhaftungen und Folterungen von Vertretern der Landlosen-Bewegung vorgeworfen. Nach Angaben des National Land Committee wurden am Tag der Parlamentswahlen, am 14. April, im südlich von Johannesburg gelegenen Thembelihle zweiundsechzig Mitglieder des Landless People's Movement (LPM) verhaftet. Das LPM hatte aus Anlass der südafrikanischen Parlamentswahlen unter dem Motto "No Land, No Vote" zu friedlichen Protesten gegen die verschleppte Landreform aufgerufen. In Thembelihle wurden sie unmittelbar nach ihrer Ankunft an dem Ort verhaftet, wo sie sich zu ihrer friedlichen Kundgebung versammeln wollten.

Europäischer Gerichtshof

Grundrechte sind wichtiger als Grundfreiheiten

Am 12. Juni hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, das die Bedeutung der Menschenrechte und des Umweltschutzes klar stellt. Darin wies der EuGH die Schadensersatz-Klage einer deutschen Spedition gegen den Staat Österreich ab, weil dieser eine Protestversammlung der Tiroler Bevölkerung auf der Brenner-Autobahn genehmigt hatte. Die Genehmigung hätte nicht erteilt werden dürfen, weil damit der freie Warenverkehr behindert worden sei, lautete unter anderem die Begründung der Klägerin. Das Gericht sah das jedoch anders und verwies darauf, dass "der Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung insbesondere in dieser Region unter bestimmten Umständen ein dem Allgemeininteresse dienendes legitimes Ziel darstellen kann, das geeignet ist, eine Beschränkung der durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten, zu denen der freie Warenverkehr gehört, zu rechtfertigen".

Grundrecht-Report vorgestellt

Warnung vor Aushöhlung der Demokratie und Übermaß bei Telefonüberwachung

Vor einer Aushöhlung des Demonstrationsrechts warnt der am heutigen Montag in Berlin vorgestellte Grundrechte-Report 2001. Am Beispiel der Proteste zum 1. Mai 2000 in Berlin-Kreuzberg kritisieren die Autoren das Vorgehen der Polizei und die damit verbundenen Demonstrationsbeschränkungen. Anstatt die Versammlungsfreiheit aller Bürger zu achten, seien die Teilnehmer der Protestveranstaltung ausschließlich als Autonome gesehen worden. Dies habe zu zahlreichen Auflagen wie Leibesvisitationen und zu einem Übermaß an Polizeipräsenz geführt, heißt es in dem Bericht.

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