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Mirkos Eltern zeigen Verständnis für den Mörder

Welcher Teufel hat Olaf H. geritten?

Täter Olaf H. -ich wurde sexuell missbrauchtIn den letzten Tagen tauchten immer wieder Berichte auf, in denen Olaf H, der Mörder des 10jährigen Mirko aus Grefrath, als Opfer dargestellt wird. Erst hieß es, er hätte durch permanentes Mobbing an seinem Arbeitsplatz, der Deutschen Telekom, extrem unter Druck gestanden. Durch ein Telefonat, bei dem sein Vorgesetzter ihn zusammengefaltet hätte, sei das Fass zum Überlaufen gekommen, sodass er außer sich von Sinnen seinen Frust an dem Jungen ausgelassen hätte. Inzwischen soll bekannt sein, dass dieses Telefonat vermutlich nie stattgefunden hat, weil sein Vorgesetzter zu diesem Zeitpunkt in Urlaub war. Olaf H. hat sich nun zu einer anderen Variante bekannt, indem er behauptet, er wäre als Kind missbraucht worden. Was davon tatsächlich wahr ist, müssen nun die weiteren Ermittlungen zutage bringen. Auch die Behauptungen, dass er eventuell noch ähnliche Verbrechen begangen hat, stützen sich bisher nur auf Vermutungen. Durch sein Geständnis ist allerdings gesichert, dass er sich an dem Jungen sexuell vergangen und ihn hinterher ermordet hat. Was in ihm dabei vorging, ob eine solche Tat schon länger von ihm geplant war oder, ob er sogar ein Serientäter ist, wird womöglich nie ganz sicher geklärt werden können.

Offener Vollzug

Drohender Jobverlust muss bei Strafvollzug berücksichtigt werden

Die Justiz muss bei der Entscheidung über einen offenen oder geschlossenen Strafvollzug die Resozialisierungsinteressen eines Verurteilten von vornherein ausreichend berücksichtigen. Darauf verwies das Bundesverfassungsgericht in einem am 15. Oktober in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Drohe etwa der Verlust eines Arbeitsplatzes, sei es geboten, diesem Umstand schon im Vollstreckungsverfahren Rechnung zu tragen, also vor Antritt der Strafe.

"Mindestmaß an Darlegungsanforderungen"

Durchsuchungs- oder Abhörbeschluss muss Straftat konkret benennen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen für richterliche Durchsuchungs- und Abhörbeschlüsse präzisiert. Ermittlungsrichter müssten in den Beschlüssen die vermutete Straftat konkret benennen, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Das dem Beschuldigten angelastete Verhalten müsse so geschildert werden, das "alle wesentlichen Merkmale" des angenommenen Straftatbestandes erfüllt seien. Dieses "Mindestmaß an Darlegungsanforderungen" müsse erfüllt sein. Die Auflistung brauche allerdings "nicht so vollständig" zu sein wie in einer Anklage oder einem Urteil.

Rechtsstaat

Harte Diskussionen über vorbeugende Sicherungshaft

Bundesinnenminister Otto Schily sprach sich am Montag erneut für eine vorbeugende Sicherungshaft aus. Dies sei erforderlich zur Abwehr terroristischer Gefahren. Die Frage sei, ob man Gefahren von Terrorverdächtigen, die nicht abgeschoben werden können, "sehenden Auges" hinnehmen wolle. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) hat die Pläne scharf kritisiert. "So etwas darf es nicht geben", sagte Amnesty-Sprecher Dawid Bartelt. Es sei nicht mit einem Rechtsstaat vereinbar, wenn Menschen auf bloßen Verdacht hin über längere Zeit inhaftiert werden können. Der Sprecher warnte, man müsse aufpassen, "dass uns nicht die gesamte rechtsstaatliche Basis abhanden kommt".

Gefängnisse hoffnungslos überfüllt

Vollzugsbeirat fordert Aussetzung kurzer Haftstrafen

Angesichts der dauerhaft und inzwischen dramatisch überfüllten Gefängnisse in der Hauptstadt hat der Berliner Vollzugsbeirat (BVB) Justizsenatorin Karin Schubert mehrere Vorschläge zum Abbau der Überbelegung unterbreitet. Die aktuell wichtigste Maßnahme sei, die Vollstreckung kurzer Haftstrafen aufzuschieben. Die Nutzung dieser in der Strafprozessordnung ausdrücklich vorgesehenen Maßnahme sei auch im Interesse der Sicherheit der Bürger und des Anstaltspersonals erforderlich, sagte der BVB-Vorsitzende Dr. Olaf Heischel. Überfüllte Haftanstalten führten zu Gewalt und machten eine Resozialisierung der Täter unmöglich. "Die Gefangenen sind mehr der schädlichen Subkultur des Knastes ausgesetzt, der Haft-Einfluss ist negativ statt positiv", sagte Heischel. In den Achtzigern gab es schon einmal eine größere Zahl an aufgeschobenen Vollstreckungen. Die Erfahrungen seien sehr gut gewesen, weist Heischel einen Ausweg aus der Misere.

Explodierte Feuerwerksfabrik

Milde Strafen für Enschede-Direktoren

Im Prozess um die vor knapp zwei Jahren explodierte Feuerwerksfabrik im niederländischen Enschede sind gegen die beiden angeklagten Direktoren milde Strafen verhängt worden. Das Gericht in Amelo verurteilte den 39-jährigen Ruud Bakker und den 50-jährigen Wim Pater am Dienstag zu jeweils sechs Monaten Haft. Drei Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Weil beide Männer bereits drei Monate in Untersuchungshaft gesessen haben, gilt ihre Strafe als abgegolten.