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Biozide künftig meldepflichtig

Verordnung beschlossen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Meldepflicht für Biozid-Produkte wie Holzschutz- und Desinfektionsmittel beschlossen. Nach der sogenannten "Biozid-Meldeverordnung" dürfen nur noch Biozid-Produkte verkauft werden, deren Wirkstoffe für das entsprechende EU-Prüfprogramm gemeldet worden sind.

Biozide sind Produkte wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Insektizide, Rattengift und Anti-Fouling-Farben. Ihr Zweck ist es, auf chemischem beziehungsweise biologischem Wege Organismen zu bekämpfen, die für den Menschen und sein Umfeld schädlich oder unerwünscht sind. Diese Eigenschaft von Bioziden, lebende Organismen abzutöten, birgt jedoch auch das Risiko unerwünschter Nebenwirkungen für Mensch und Umwelt.

Zukünftig dürfen Hersteller und Vertreiber von Biozid-Produkten ihre Artikel nicht mehr unbeschränkt auf den Markt bringen, sondern sind verpflichtet zuvor ihrer Meldepflicht nachzukommen. Dazu müssen alle enthaltenen Wirkstoffe deklariert und der Nachweis erbracht werden, dass sie geltenden Vorschriften entsprechen. Sobald von Seiten der Behörden die Richtigkeit dieser Meldung festgestellt wurde, wird eine Registriernummer vergeben, mit der die Marktfreigabe erteilt wird. Dies erleichtert die Überwachung. Eine ähnliche Regelung existiert bereits bei Pflanzenschutzmitteln.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.