Um Böden und Grundwasser zu schützen, sind private Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ihre häusliche Abwasserleitung und die dazugehörigen Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen auf undichte Stellen zu überprüfen und bei Schäden sanieren zu lassen. Dies gilt vor allem für Grundstücke, die in einem Wasserschutzgebiet liegen. Denn Schmutzwasser aus defekten Kanälen belastet unnötig den Boden. Und Grundwasser, das ins defekte Kanalnetz läuft, bringt die Kläranlagen zusätzlich unnütz auf Touren. Bei starken Regenfällen steigt zudem das Risiko eines Rückstaus im Keller. Feuchtigkeit und unter Umständen sogar
Wertverlust einer Immobilie sind die Folge. Schäden, die durch eigene defekte Abwasserleitungen entstehen, müssen in der Regel von den Grundstückseigentümern geschultert werden. Eine Kontrolle der Leitungen ist von daher sinnvoll, stellt aber dennoch für viele Eigentümer eine große Hürde dar. Um Hausbesitzern den Einstieg in die komplexe Materie zu erleichtern und sie mit dem nötigen Rüstzeug für eine Kontrolle und eventuelle Sanierung zu wappnen, startet heute das Projekt Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW bis Ende 2016 mit einem speziellen Informations- und Beratungsangebot.