Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

dosenpfand Nachrichten & Informationen

Erweitertes Dosenpfand und deutschlandweite Rücknahme treten in Kraft

1. Mai

Ab 1. Mai 2006 tritt die Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft, die eine Erweiterung der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen vorsieht. Danach wird künftig die Pfandpflicht in Höhe von 25 Cent auf weitere Einweggetränkeverpackungen mit einem Volumen von 0,1 bis drei Liter ausgedehnt. Gleichzeitig geht ein neues Rücknahmesystem an den Start, das die Rückgabe von Leergut erleichtert. Händler müssen in Zukunft auch dann leere Verpackungen von Getränken annehmen, wenn diese nicht bei ihnen erworben wurden. Der Verbraucher kann damit seine Einweggetränkeverpackungen in jeder beliebigen Einkaufsstätte abgeben - vorausgesetzt der Händler führt die jeweilige Verpackungsart in seinem Sortiment.

Entscheidung zum Dosenpfand vertagt

Uneinig

Im Streit um Änderungen an der Dosenpfand-Regelung ist noch keine Einigung in Sicht. Der Bundesrat setzte am Freitag in Berlin das Thema von der Tagesordnung ab. Die vier vorliegenden Anträge verbleiben damit in den Ausschüssen zur Beratung und können frühestens in der nächsten Sitzung am 15. Oktober behandelt werden. Sollte die Länderkammer sich innerhalb des nächsten halben Jahres nicht einigen, wird ab Frühjahr 2005 die Pfandpflicht automatisch auch auf alle Einwegverpackungen von Fruchtsäften und Erfrischungsgetränken ohne Kohlensäure ausgeweitet. Diesen Schritt schreibt die geltende Verordnung vor, da der vorgeschriebene Mehrweganteil von 72 Prozent mit 57,69 Prozent nicht erreicht ist.

Oberverwaltungsgericht hält Dosenpfand für vollständig rechtmäßig

Einweg-Lobby verliert erneut

Die Gegner des Dosenpfandes sind zum wiederholten Mal vor Gericht gescheitert: Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin am Freitag mitteilte, hat es am Donnerstag erneut vier Eilrechtsschutzanträge gegen die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen zurückgewiesen. Geklagt hatten ein Produktionsbetrieb für Weißblechdosen und drei Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe. Umweltverbände, Getränkefachhandel und mittelständische Brauereien begrüßten die Entscheidung. Sie forderten die Bundesländer auf, ihre Blockade gegen die seit einem Jahr im Bundesrat auf Eis liegende Novelle der Verpackungsverordnung endlich aufzugeben.

Testkäufe ergaben über 95 Prozent korrekte Rücknahme leerer Verpackungen

Dosenpfand

Eine positive Bilanz zieht die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) am ersten Tag des bundesweit einheitlichen Pflichtpfandes auf Getränke-Einwegverpackungen. "Das einheitliche Pfand hat die Generalprobe bestanden. Mehrere hundert Testkäufer haben heute im Bundesgebiet die gegenseitige Anerkennung der Systeme überprüft. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: In über 95 Prozent der besuchten Läden wurden anstandslos die neuen mit dem P-Logo markierten Verpackungen angenommen und das Pfand ausbezahlt, auch wenn beispielsweise das rücknehmende Geschäft am konkurrierenden VfW System beteiligt war.", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V.

Prognos-Dosenstudie belegt Umweltentlastung durch Mehrweg

Massive Kritik an Methodik

In der Diskussion um die Auswirkungen des Dosenpfandes hat der Naturschutzbund NABU darauf hingewiesen, dass die umstrittene Prognos-Studie ein Beleg für die Umweltentlastung durch verstärkte Nutzung von Mehrweg-Getränkeverpackungen sei. "Wer immer Politik mit Auftragsstudien machen will, muss auch die ganze Wahrheit der Ergebnisse vertreten", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen. So errechne Prognos für die Zeit seit Inkrafttreten der Pfandpflicht Anfang 2003 beispielsweise eine Reduktion der Treibhausgase von beachtlichen 14 Prozent auf dem Verpackungssektor. Bemerkenswert sei dieses Ergebnis vor allem aufgrund der Tatsache, dass bei der Berechnung die ökologisch ungünstigste Mehrwegvariante und vorteilhafteste Einwegvariante berücksichtigt wurden.

Studie zum Dosenpfand für Kritiker geschönt

Prognos-Studie

Der Deutschen Getränkefachgroßhandel hat die in die Diskussion geratene Prognos-Studie zu den Auswirkungen der Pflichtbepfandung scharf kritisiert. Zumindest hinsichtlich der Arbeitsplatzauswirkungen im Getränkefachgroßhandel stimme sie nicht mit den zur Verfügung gestellten Zahlen überein, so Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Verbandes. Der Verband vermutet, dass gegenüber dem Zwischenbericht bei dem jetzt vorliegenden Abschlussbericht besonderen Wert auf Negativauswirkungen der Pflichtbepfandung gelegt und dieser insoweit für die Antipflichtpfandkreise zurechtgebogen worden sei. Eine eigene Befragung in entsprechendem Umfang sei von Prognos nie durchgeführt beziehungsweise vorgelegt worden.

Umweltverbände planen Getränke-Testkäufe

Dosenpfand

Die Deutsche Umwelthilfe hat in mehreren Schreiben an die Geschäftsleitungen des Lebensmittelhandels bundesweite Testkäufe zur korrekten Bepfandung von Getränken in Dosen und Einwegflaschen angekündigt. Mit den Testkäufen wollten die Verbände sicherstellen, dass die neunmonate Übergangsphase, in der sich Teile des Handels über den Pfandschlupf um bis zu 400 Millionen Euro bereichert hätten, ein Ende finde, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e V.(DUH). Die Auszahlung des Pfandbetrages davon abhängig zu machen, dass der Kunde auch nach dem 1. Oktober 2003 bei Rückgabe der Verpackung einen Sicherheitsbon vorlegen müsse (wie dies einer von vier Pfandsystembetreibern derzeit plane) ist nach Ansicht der DUH rechtswidrig.

Bundestag stimmt Novellierung der Verpackungsverordnung zu

Dosenpfand

Mit der Verpackungsnovelle wird die Pfandpflicht für Wirtschaft und Verbraucher einfacher und verständlicher. Unabhängig vom Unterschreiten einer Quote soll eine unmittelbare Pfandpflicht eingeführt werden, die bis auf wenige Ausnahmen für alle Einweg-Getränkeverpackungen gilt. Ausgenommen sind nur Wein, Milch, Spirituosen, diätetische Getränke und Babynahrung sowie ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen. Hier werden zusätzlich zum Polyethylen-Schlauchbeutel auch der Getränkekarton und der Standbodenbeutel von der Pfandpflicht ausgenommen.

Kabinett beschließt Vereinfachung des Dosenpfandes

Verbraucher mit der Gedult am Ende

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt die klare Entscheidung des Bundeskabinetts zur Vereinfachung des Dosenpfands. Bundestag und Bundesrat seien nun aufgerufen, die am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Dosenpfand-Novelle schnell zu verabschieden und auf parteitaktische Blockaden zu verzichten. „Die Geduld des Verbrauchers ist erschöpft.“, so so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DH). Der Kunde habe ein Recht auf eine schnelle Vereinfachung des Dosenpfandes.

Handel macht mit Einwegpfand Gewinne

Komplizierte Rückgabe

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Handel aufgefordert, die seiner Meinung nach zu Unrecht einbehaltenen Pfandgelder an die Verbraucher zurückzuzahlen. Weil Verbraucher bislang Einwegverpackungen nur an der Verkaufsstelle zurückgeben können, habe der Einzelhandel seit Einführung des Dosenpfands monatlich zweistellige Millionenbeträge durch nicht zurückgegebene Verpackungen verdient. Es könne nicht angehen, dass einzelne Lobbygruppen sich permanent über geltendes Recht hinwegsetzten. Derweil zogen Umweltverbände sowie Brauereien und der Getränkefachhandel eine positive Zwischenbilanz beim Dosenpfand. Seit seiner Einführung seien zwei von drei Bierdosen durch Mehrweg ersetzt worden. Auch bei Mineralwasser und Limonaden entschieden sich die Verbraucher nun verstärkt für Mehrweg, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. Die Umweltverbände würden nun Testkäufer losschicken und jeden Verstoß zur Anzeige bringen.

Wirtschaft stoppt System zum Dosenpfand

Wirtschaft contra Umwelt

Die unendliche Geschichte des Widerstandes von Industrie und Handel gegen das Einwegpfand geht weiter. Wie die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) bereits am Wochenende berichtete, beendete die BVE-Arbeitsgruppe den Aufbau eines bundesdeutschen Pfandsystems. Damit hat die Witschaft ein einheitliches Pfandsystem für Einwegflaschen vorerst gestoppt. Hintergrund sei eine fehlende Rechtssicherheit angesichts der notwendigen „Milliardeninvestitionen“ in ein flächendeckendes Rücknahmesystem. Des weiteren kämen Bedenken der EU-Kommssion dazu. Die DHU kritisierte die Haltung als „Herausforderung zu einer neuerlichen Machtprobe“. Das Rücknahmesystem sollte ursprünglich am 1. Oktober 2003 bundesweit einheitlich sein. Nur unter dieser Bedingung wurde die Übergangslösung akzeptiert.

Streit um Abgabe auf Wein- und Schnapsflaschen geht weiter

Pfandsystem

Nach der Einführung des Dosenpfands streiten Politiker und Industrie nun auch um eine Abgabe auf Wein- und Schnapsflaschen. Das Bundesumweltministerium erteilte am Montag in Berlin allerdings Forderungen nach einem solchen Pfand eine klare Absage. Dies sei "kein Thema", sagte ein Ministeriumssprecher. Auch beim Weinhandel stießen entsprechende Vorschläge auf Ablehnung. Politiker von SPD und CDU hatten am Wochenende ein Pfand auf Wein- und Spirituosenflaschen gefordert, um eine Gleichbehandlung mit Einwegverpackungen bei Bier, Wasser und Limonade zu erreichen, die seit 1. Januar der Pfandpflicht unterliegen.

Bundeseinheitliches Pfandsystem kommt erst zum 1. Oktober 2003

Dosenpfand ab 1. Januar

Der Vorsitzende, des gemeinsamen Exekutivausschusses von Handel und Getränkeindustrie zum Aufbau eines Pfandsystems für Einweg-Getränkeverpackungen, Werner Delfmann, erklärte der Handel werde ab Jahresanfang 2003 Pfandlösungen für Einweg-Getränkeverpackungen von Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken einrichten. Der Bundesumweltminister ist damit einverstanden, dass das Pfand für die Übergangszeit bis Ende September 2003 nur gegenüber den Endverbrauchern erhoben wird und dass eine Rückzahlung des Pfandes nur in den Geschäften erfolgt, in denen die jeweilige Verpackung gekauft wurde.

Über 10.000 Händler wollen das Dosenpfand zum 1.1.2003 einführen

Dosenpfand ab 2003

"Nach der Ankündigung bundesweiter Testkäufe in 4.130 Geschäften erhält die Deutsche Umwelthilfe überraschend viele positive Reaktionen von Kiosken, selbstständigen Lebensmittel- und Getränkemärkten. Wir gehen derzeit davon aus, dass - bezogen auf das Getränkevolumen - der überwiegende Teil des Einzelhandels zum 1. Januar 2003 ein Pflichtpfand erheben oder Einweg auslisten wird", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführrer der Deutschen Umwelthilfe e. V.

Handel startet mit unterschiedlichen Pfandsystemen

Dosenpfand

Zum Start des Dosenpfands am 1. Januar 2003 wird es zunächst kein bundeseinheitliches Rückgabesystem geben. Wie die "Allianz pro Mehrweg" am Montag in Berlin mitteilte, werden in einer Übergangsphase von voraussichtlich sechs Monaten unterschiedliche Verrechungssysteme gelten. Auch können die pfandpflichtigen Einwegflaschen und -dosen nur zu dem Händler zurückgebracht werden, bei dem die Getränke zuvor gekauft wurden, kündigte Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe an. Nach Angaben des Verbandes des deutschen Getränke-Einzelhandels erhalten die Verbraucher beim Kauf entweder einen Vermerk über das entrichtete Pfand auf dem Kassenbon, einen Chip oder sie erwerben ein Gebinde mit entsprechendem Aufdruck.

Berliner Verwaltungsgericht lehnt Klagen der Einweglobby ab

Dosenpfand ab 1.1.2003

"Die erfreulich klare Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu 1.767 Einzelklagen der Einweglobby bedeutet eine weitere empfindliche Niederlage". Zu dieser Beurteilung kommen die Bundesverbände der mehrwegorientierten Getränkewirtschaft, der mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach dem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts.

Einweglobby zieht Klage gegen Dosenpfand in Wiesbaden zurück

Endgültige Einführung des Dosenpfands zum 1. Januar 2003

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Mittwoch über die Klagen von mehreren Dutzend Einwegunternehmen gegen die Einführung des Dosenpfandes zum 1.1.2003 verhandelt. Nach zweistündiger Erörterung haben die Kläger ihre Klage zurückgezogen. Zuvor waren sie mit allen verfahrensverzögernden Anträgen gescheitert. Damit steht der Einführung des Pflichtpfandes auch in Hessen nichts mehr im Wege.

Verbraucher Initiative zur Ökobilanz von Getränkeverpackungen

Dosenpfand ist ökologisch vorteilhaft

Die Diskussion um das Dosenpfand hat die Ökobilanzen von Ein- und Mehrwegverpackungen bei Verbrauchern wieder zum Thema gemacht. Nicht zuletzt deswegen wird von Seiten der Einweglobby auf die vermeintlich mangelnde ökologische Wirksamkeit des Pfandes hingewiesen. Dieser Darstellung tritt die Verbraucher Initiative entgegen und bietet der umweltbewussten Kundschaft Informationen zur Ökobilanz von Getränkeverpackungen. "Die umfassende Ökobilanz des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2000 hat wissenschaftlich fundiert die ökologische Spreu vom Weizen getrennt. Dosen und Einwegflaschen erwiesen sich dabei als die eindeutigen Verlierer," betont Ralf Schmidt, Umweltexperte der Verbraucher Initiative. Sie verbrauchen in hohem Maße natürliche Ressourcen und Energie und tragen zur Klimaänderung bei.

Handelsfirmen planen Massenklage gegen Zwangspfand

Dosenpfand

Aldi, AVA, Edeka, Globus, Schwarz-Gruppe, Metro, Rewe, Spar und Tengelmann wollen mit einer Massenklage die Einführung des Pfandzuschlages auf Einwegflaschen, Dosen und Getränkekartons aufhalten und eine politische Lösung nach der Bundestagswahl ermöglichen. In dem bislang beispiellosen Projekt 'Arche Noah' rufen der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und die Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (HfM) in Anzeigen und Rundschreiben dazu auf, Rechtsmittel gegen die Pfandentscheidung der Bundesregierung einzulegen, und bieten an, besonders bedrohte Kleinverkaufsstellen von Getränken von den Verfahrenskosten zu befreien.

Karlsruhe macht Weg zur Einführung des Dosenpfands frei

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht macht den Weg zur Einführung des Dosenpfands frei. Die Karlsruher Richter verwarfen am Donnerstag eine gegen das Pflichtpfand gerichtete Verfassungsbeschwerde von insgesamt zehn Handelsketten und Großbrauereien. Die klagenden Unternehmen hätten den Rechtsweg nicht ausgeschöpft, hieß es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss zur Begründung.