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Irritierende neue Welt

Werden Nachrufe zur Demontage des Grundgesetzes genutzt?

Das Auswärtige Amt wird dieser Tage heftig angegriffen, weil ehemalige Mitglieder der NSDAP und Amtszugehörige nicht mehr den jahrelang gewohnten Nachruf erhalten. - Viele politische Gruppierungen und Organisationen werden vom Verfassungsschutz unter der Annahme beobachtet, sie könnten die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen. In vielen Fällen wirken diese Gruppierungen und Organisationen eher wie explizite Fans des deutschen Grundgesetzes, wie Verfassungspatrioten, die sich nachdrücklich für die Aufrechterhaltung und Verteidigung von Grundrechten und Demokratie einsetzen. - Am 1. April veröffentlichte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) einen Nachruf auf den ehemaligen Staatsrechtslehrer und Verfassungsrichter Konrad Hesse. Der Nachruf kann den Eindruck erwecken, als solle das Grundgesetz in seiner Bedeutung relativiert werden. Hat das Grundgesetz noch eine Zukunft?

Rückgriff auf das Grundgesetz

Was will die neue Linkspartei?

Am 22. Januar soll in Deutschland eine Linkspartei gegründet werden. Die neue politische Kraft, die derzeit noch unter "Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG)" firmiert, hat am 3. Oktober 2004 ein vorläufiges "Eckpunkteprogramm" vorgelegt. Darin stützt die Wahlalternative ihre Programmatik vor allem auf das Grundgesetz. Das dort verankerte Sozialstaats-Prinzip gehöre "zu den unabänderlichen Verfassungsgrundsätzen" wie Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Schutz der Menschenwürde. "Das bedeutet, dass selbst eine verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages dieses Prinzip nicht abschaffen darf." Die Sozialbindung des Eigentums, die Sozialpflichtigkeit von Produktionsmitteln, die Zulässigkeit von Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit nach Artikel 14 und schließlich die Möglichkeit der Sozialisierung von Grundstoffindustrien gemäß Artikel 15 zeigen nach Auffassung der Linkspartei deutlich, "dass der unbeschränkte Kapitalismus nicht die verfassungsmäßig geschützte Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung ist". Selbst wenn man dem Grundgesetz – "wie heute allgemein üblich" – eine "wirtschaftspolitische Neutralität" unterstelle, stehe doch fest, dass ein ungebändigter Manchester-Kapitalismus verfassungsrechtlich als unzulässig angesehen werden müsse.

Asylrecht

Zehn Jahre Grundgesetzänderung gegen Flüchtlinge

Vor zehn Jahren, am 1. Juli 1993, trat die Änderung des Asylrechtsartikels im Grundgesetz in Kraft. Anlässlich des 10. Jahrestages kritisiert die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, dass die Bundesrepublik mit der damaligen Asylrechtsverschärfung neue Maßstäbe für die Abschottung Europas gesetzt hat. Gleichzeitig hat die Bundesrepublik dem Weg zu einem europäischen Asylrecht immer wieder Steine in den Weg gelegt. Die Grundgesetzänderung von 1993 wurde damit begründet, dass sie die notwendige Voraussetzung für die Schaffung eines europäischen Asylrechts sei. Nach zehn Jahren sind wir nach wie vor weit von einem einheitlichen Asylrecht entfernt.