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grundgesetz Nachrichten & Informationen

Bundestag ändert Grundgesetz für Neuordnung der Flugsicherung

"Private Dritte"

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) soll künftig Aufgaben in grenznahen Regionen an private Dritte übergeben können. Das sieht eine am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung vor, mit der auch EU-Vorgaben zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraumes umgesetzt werden. Union und SPD betonten, die Flugsicherung dürfe nicht an nationalen Grenzen enden. Die Linke lehnte die Vorlage wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab.

Deutschland feiert 60 Jahre Grundgesetz

"Jubiläumskette"

Mit einer Veranstaltungsreihe bis ins Jahr 2010 hinein will Deutschland an die Gründung der Bundesrepublik vor 60 Jahren und an 20 Jahre Wiedervereinigung erinnern. Den offiziellen Auftakt der "Jubiläumskette" wird am 22. Mai ein Staatsakt in Berlin zur Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 bilden. Die Festrede dazu wird Bundespräsident Horst Köhler halten. Die Grünen riefen derweil Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) auf, bereits vor dem Jubiläum eine Sondersitzung des Parlaments einzuberufen.

Lesben und Schwule verlangen Ergänzung des Grundgesetzes

Diskriminierungsschutz

Schwule und Lesben verlangen eine Ergänzung des Grundgesetzes zur Festschreibung ihrer Rechte. Auf einem Bundestreffen der Vertreter der Christopher Street Day-Vereine wurde beschlossen, im Jahr 2009 die Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes um die Rechte von Lesben und Schwulen zum zentralen Thema zu machen. Im kommenden Jahr werde in weit über 30 Städten der Bundesrepublik der Christopher Street Day (CSD) gefeiert "und mit Demonstrationen gegen die fehlende Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen protestiert", kündigten Axel Hochrein und Jürgen Kiesslich vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beziehungsweise dem CSD Deutschland e.V. an.

Große Koalition will Grundgesetz für "Notfälle" ändern

Bundeswehr-Einsätze im Inneren

Der Bundeswehr soll nach dem Willen der großen Koalition künftig in Notfällen leichter im Inland eingesetzt werden können. Dafür ist eine Grundgesetzänderung beim Artikel 35 (Amts- und Katastrophenhilfe) geplant, der um zwei Absätze ergänzt werden soll, teilten Innen- und Justizministerium am Montag (6. Oktober) in Berlin mit. Danach soll die Bundesregierung zur "wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle" auch die Streitkräfte heranziehen und den "Einsatz militärischer Mittel" anordnen dürfen. Die Opposition lehnte geschlossen eine solche Verfassungsänderung ab. Die Linke rechnet fest mit Bundeswehreinsätzen bei Demonstrationen.

Klage wegen "Tornado"-Aufklärung während G8-Gipfel eingereicht

Grundgesetz

Beim Verwaltungsgericht Schwerin ist am Donnerstag Klage im Zusammenhang mit dem Einsatz von "Tornado"-Flugzeugen während des G8-Gipfels im Juni in Heiligendamm gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern eingereicht worden. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens. Wie die "Gipfelsoli Infogruppe" mitteilte, bezieht sich die Klage auf den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Die drei Kläger wollen nach eigener Aussage verhindern, dass mit dem Einsatz der Einsatz der Bundeswehr im Innern weiter normalisiert werden solle.

Ex-Verfassungsrichter hält Kopftuchverbot für nicht haltbar

Ordnung des Grundgesetzes

Der Staatsrechtler und Ex-Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hält das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin für ein Stück Integration. Jede kopftuchtragende Muslimin, die selbständig und eigenverantwortlich ihren Beruf ausübe, widerlege die Vorstellung von der im Islam unterdrückten Frau, sagte Böckenförde der "Süddeutschen Zeitung". Vorraussetzung sei allerdings, dass sie die Ordnung des Grundgesetzes anerkenne. Der Gesetzgeber könne das Nonnengewand nicht erlauben, aber das muslimische Kopftuch generell untersagen, sagte Böckenförde.

Jugendärzte verlangen Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz

Kinderschutz

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert, dass das Grundrecht jedes Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert wird. „Damit wäre verbindlich festgelegt, dass der Staat für das Kindeswohl verantwortlich ist, wo Eltern und Erzieher versagen. Der Staat wäre verpflichtet, mehr als bisher vorbeugend Kindesmisshandlung und -vernachlässigung entgegenzuwirken,“ so Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. am Mittwoch in Berlin anlässlich des 8. Forums für Gesundheit und Sozialpolitik.

Politiker und Medien wollen das Grundgesetz ändern

Analyse

In den vergangenen Jahrzehnten wurde seitens der Politik regelmäßig darauf verwiesen, man müsse die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" verteidigen. Auf das Grundgesetz war man stolz und hielt es - natürlich - für "die beste" aller Verfassungen. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts waren sakrosankt - nach einem Spruch aus Karlsruhe verstummte im Regelfall die Diskussion, die Verfassungsrichter hatten auf Basis des Grundgesetzes eine Entscheidung getroffen. Der Umgang mit der deutschen Verfassung hat sich verändert. Im Zuge der Änderung einfacher Gesetze wird regelmäßig und wie selbstverständlich auch das Grundgesetz geändert. Und nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wird häufig postwendend - und mit massiver Unterstützung vieler Medien - eine Grundgesetzänderung gefordert. Am Mittwoch gab das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekannt, wonach die Bundeswehr ein von Selbstmordattentätern entführtes Passagierflugzeug auch im äußersten Notfall nicht abschießen darf. Sofort - und auch schon im Vorfeld der Entscheidung - wurden Stimmen laut, das Grundgesetz zu ändern.

Retten die Franzosen das deutsche Grundgesetz?

Referendum

In Deutschland weiß man, wie gefährlich die Demokratie ist. Der Souverän, das Volk kann hin und wieder recht eigenwillig sein und folgt nicht immer den Empfehlungen von Wirtschaft und Politik. In Deutschland gab es daher kein Referendum über den "Vertrag über eine Verfassung für Europa". Anders in Frankreich. Dort wurde der umfangreiche Verfassungsvertrag allen Bürgern zugeschickt und es fanden intensive Diskussionen über dessen Inhalt statt. Beim Referendum am Sonntag wurde die Verfassung von 55 Prozent der Wahlbeteiligten abgelehnt. Die Beteiligung an der Abstimmung war mit 70 Prozent relativ hoch. Der Verfassungsentwurf, der von Kritikern als neoliberal, atomfreundlich und militaristisch bezeichnet wurde, ist damit formal gescheitert, da ihm alle 25 EU-Staaten zustimmen müssen. Aufgrund der Entscheidung der Franzosen bleibt es dem deutschen Grundgesetz vorläufig erspart, in den Rang einer bedeutungslosen Landesverfassung abzurutschen.

Die Würde des Menschen muss unantastbar bleiben

Tag des Grundgesetzes

Mit einem "Aufruf zur Verteidigung des Folterverbots"beziehendeutscheVerfassungsrechtler Position gegen Tendenzen, das absolute Folterverbot und die Unantastbarkeit der Menschenwürde zu relativieren. Anlass ist der "Tag des Grundgesetzes" am 23. Mai. Die Stellungnahme geht auf eine Initiative von amnesty international (ai) Deutschland zurück. Die Verfassungsrechtler widersprechen darin den "Stimmen, die Folter in bestimmten Ausnahmesituationen zulassen wollen, um menschliches Leben zu retten."

Gauweiler will Grundgesetz per Plebiszit durch EU-Verfassung ersetzen

Inhalte unbekannt?

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler versucht, die für den 13. Mai geplante Ratifizierung der EU-Verfassung im Bundestag zu stoppen und eine Volksbefragung durchzusetzen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, hält Gauweiler die Ratifizierung durch das Parlament für verfassungswidrig. Am Mittwochnachmittag habe er deshalb Bundestagspräsident Wolfgang Thierse in einem Gespräch aufgefordert, die zweite und dritte Lesung des Gesetzes von der Tagesordnung zu nehmen.

Werden Nachrufe zur Demontage des Grundgesetzes genutzt?

Irritierende neue Welt

Das Auswärtige Amt wird dieser Tage heftig angegriffen, weil ehemalige Mitglieder der NSDAP und Amtszugehörige nicht mehr den jahrelang gewohnten Nachruf erhalten. - Viele politische Gruppierungen und Organisationen werden vom Verfassungsschutz unter der Annahme beobachtet, sie könnten die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen. In vielen Fällen wirken diese Gruppierungen und Organisationen eher wie explizite Fans des deutschen Grundgesetzes, wie Verfassungspatrioten, die sich nachdrücklich für die Aufrechterhaltung und Verteidigung von Grundrechten und Demokratie einsetzen. - Am 1. April veröffentlichte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) einen Nachruf auf den ehemaligen Staatsrechtslehrer und Verfassungsrichter Konrad Hesse. Der Nachruf kann den Eindruck erwecken, als solle das Grundgesetz in seiner Bedeutung relativiert werden. Hat das Grundgesetz noch eine Zukunft?

Was will die neue Linkspartei?

Rückgriff auf das Grundgesetz

Am 22. Januar soll in Deutschland eine Linkspartei gegründet werden. Die neue politische Kraft, die derzeit noch unter "Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG)" firmiert, hat am 3. Oktober 2004 ein vorläufiges "Eckpunkteprogramm" vorgelegt. Darin stützt die Wahlalternative ihre Programmatik vor allem auf das Grundgesetz. Das dort verankerte Sozialstaats-Prinzip gehöre "zu den unabänderlichen Verfassungsgrundsätzen" wie Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Schutz der Menschenwürde. "Das bedeutet, dass selbst eine verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages dieses Prinzip nicht abschaffen darf." Die Sozialbindung des Eigentums, die Sozialpflichtigkeit von Produktionsmitteln, die Zulässigkeit von Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit nach Artikel 14 und schließlich die Möglichkeit der Sozialisierung von Grundstoffindustrien gemäß Artikel 15 zeigen nach Auffassung der Linkspartei deutlich, "dass der unbeschränkte Kapitalismus nicht die verfassungsmäßig geschützte Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung ist". Selbst wenn man dem Grundgesetz – "wie heute allgemein üblich" – eine "wirtschaftspolitische Neutralität" unterstelle, stehe doch fest, dass ein ungebändigter Manchester-Kapitalismus verfassungsrechtlich als unzulässig angesehen werden müsse.

Zehn Jahre Grundgesetzänderung gegen Flüchtlinge

Asylrecht

Vor zehn Jahren, am 1. Juli 1993, trat die Änderung des Asylrechtsartikels im Grundgesetz in Kraft. Anlässlich des 10. Jahrestages kritisiert die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, dass die Bundesrepublik mit der damaligen Asylrechtsverschärfung neue Maßstäbe für die Abschottung Europas gesetzt hat. Gleichzeitig hat die Bundesrepublik dem Weg zu einem europäischen Asylrecht immer wieder Steine in den Weg gelegt. Die Grundgesetzänderung von 1993 wurde damit begründet, dass sie die notwendige Voraussetzung für die Schaffung eines europäischen Asylrechts sei. Nach zehn Jahren sind wir nach wie vor weit von einem einheitlichen Asylrecht entfernt.