studiengebühren
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Bundesgericht befasst sich erstmals mit Studiengebühren
Den Studenten sind sie seit Jahren ein Dorn im Auge: Die Studiengebühren. Jahrelang war darum gestritten worden, 2006/2007 führten die meisten der westdeutschen Länder sie dann tatsächlich ein. Bis zu 500 Euro pro Semester zahlt dort - vorläufig -, wer sich akademisch bilden lassen möchte. Dem politischen Streit folgt jetzt der juristische, erstmals befasst sich am Mittwoch (29. April) ein Bundesgericht mit den Gebühren. Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig geht unter anderem den Fragen nach, ob die Gebühren vereinbar mit Verfassung und UN-Sozialpakt sind. Die Klage führt der Allgemeine Studenten-Ausschuss (AStA) der Universität Paderborn.
Schwerbehinderte müssen von Studiengebühr befreit werden
Ein Student mit einem Schwerbehindertengrad über 50 Prozent ist generell von Studiengebühren zu befreien. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Dienstag (9. Dezember) veröffentlichten Urteil und gab damit der Klage eines Heidelberger Studenten statt. Dieser hatte bei der Universität Heidelberg beantragt, ihn für das Sommersemester 2007 von der Studiengebühr in Höhe von 500 Euro zu befreien.
Studiengebühren in Hessen sind rechtens - abweichendes Votum von fünf Richtern
Der jahrelange Streit über die Zulässigkeit von Studiengebühren in Hessen ist zumindest juristisch beendet. Das Verfassungsgericht des Landes, der Staatsgerichtshof, entschied am Mittwoch (11. Juni), dass die zum vergangenen Herbst eingeführten Beiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester mit der Landesverfassung vereinbar sind. Das Votum der elf Richter fiel allerdings denkbar knapp aus - fünf vertraten eine andere Meinung. Gegner der Studiengebühren sprachen von politischem "Druck" auf das Gericht. SPD, Grüne und Linke wollen in der kommenden Woche das Gesetz zur Abschaffung der hessischen Studiengebühren endgültig beschließen.
Landtag beschließt mit rot-rot-grüner Mehrheit Abschaffung der Studiengebühren
In Hessen ist das Studium an Universitäten und Fachhochschulen ab Herbst wieder gebührenfrei. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linksfraktion und gegen das Votum von CDU und FDP beschloss der Landtag am 3. Juni in Wiesbaden, die erst zum vergangenen Wintersemester eingeführten Beiträge wieder abzuschaffen. Neben den allgemeinen Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester setzte Die Linke Landtagsmehrheit auch das Aus der Gebühren für ein Zweitstudium und für eine überlange Studiendauer durch. SPD und Grüne betonten, mit der Abschaffung der Gebühren ein zentrales Versprechen aus dem Landtagswahlkampf einzulösen. Beide Parteien wie auch die Linke halten die Studienbeiträge für unsozial und verfassungswidrig.
SPD und Grüne warnen Koch vor Blockadestrategie
SPD und Grüne in Hessen haben den künftig nur geschäftsführend agierenden Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) davor gewarnt, vom neuen Landtag gefasste Beschlüsse nicht umzusetzen. Wenn das Parlament mit Mehrheit für eine andere Politik stimme, müsse die Regierung das Beschlossene "unverzüglich umsetzen", verlangte die SPD am 18. März. Ähnlich äußerten sich die Grünen. Koch beteuerte, seine Regierung werde die vom Parlament beschlossenen Gesetze ausführen.
Schüler und Studenten protestieren in Frankfurt gegen Studiengebühren
Mehrere tausende Schüler und Studenten aus Hessen und anderen Bundesländern haben erneut gegen die Einführung von Studiengebühren protestiert. In Frankfurt am Main versammelten sie sich am Donnerstagnachmittag zu einem Sternmarsch durch die Innenstadt. Nach Auffassung des Vereins Übergebühr bleibt es nicht bei 500 Euro Studiengebühren pro Semester - zuzüglich des Semesterbeitrags, der in Frankfurt rund 250 Euro beträgt. "Hessen zeigt, wohin die Reise noch geht - dort sollen Master-Studierende ab Wintersemester 2010/11 und 'Nicht - EU/EWR - AusländerInnen' bis zu 1500 Euro zahlen." Studiengebühren verschärften die soziale Ausgrenzung im Bildungssystem massiv. "Wer keine reichen Eltern hat, muss sich verschulden und zahlt dabei wegen der Zinsen auch noch drauf." Zudem seien die Zeiten längst vorbei, in denen ein Studienabschluss Garant für einen "guten" Job gewesen sei. "Längst dominieren in vielen Tätigkeitsfeldern prekäre - schlechtbezahlte, ungesicherte - Arbeitsverhältnisse, auch für AkademikerInnen."
Tausende demonstrieren in Stuttgart gegen Studiengebühren
Mit einer Großdemonstration am Mittwoch in Stuttgart haben die Proteste gegen Studiengebühren im Südwesten einen neuen Höhepunkt erreicht. Nach Veranstalterangaben zogen rund 5000 Studenten mit Transparenten und Trillerpfeifen durch die Innenstadt. Die Polizei zählte rund 4000 Teilnehmer. Bei einer Abschlusskundgebung auf dem Marktplatz forderten sowohl Studentenvertreter als auch Gewerkschafter den Erhalt des gebührenfreien Erststudiums. Die Demonstration fand im Rahmen einer bundesweiten Protestwoche gegen Studiengebühren statt.
Ehemaliger Wissenschafts-Staatssekretär argumentiert gegen Studiengebühr-Urteil
Der ehemalige Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium NRW, Dr. Wolfgang Lieb, hat kritisiert, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts "weniger ein juristisches, sondern eher ein politisches Urteil" sei. Ein politisches Urteil, weil es sich die Position der CDU-regierten Länder in der Föderalismuskommission zu eigen mache und dem Bund nahezu jede Zuständigkeit in der Bildungspolitik abspreche. Von der Rahmenkompetenz des Bundes bleibe nur noch ein "Rahmen ohne Kompetenz", so Lieb. Politisch sei das Urteil weiterhin, weil es das aus der Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz in Verbindung mit dem Recht auf freie Berufswahl nach Artikel 12 und dem Sozialstaatsprinzip nach Artikel 20 abgeleitete Recht auf freien Zugang zu einer Hochschulausbildung bei allen Abwägungen "komplett ausblendet". Darüber hinaus seien im Urteil alle Argumente für das "Erfordernis" einer bundesgesetzlichen Regelung der Gebührenfreiheit ohne jede Begründung negiert worden. Hingegen seien die Verfassungsrichter allen Behauptungen und Annahmen der Gebührenbefürworter kritiklos gefolgt.
Länder dürfen Studiengebühren einführen
Die Bundesländer dürfen künftig allgemeine Studiengebühren an den Hochschulen einführen. Das Bundesverfassungsgericht hob am Mittwoch das von der Bundesregierung erlassene Studiengebührenverbot auf und erklärte die entsprechende gesetzliche Regelung für nichtig. Dem Bund fehle dafür "jedenfalls gegenwärtig das Gesetzgebungsrecht", sagte Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer. Studentenorganisationen kündigten bereits bundesweit massive Protestaktionen an.