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Alle Artikel zu diesem Thema

Todesurteile

Diskussionen über Oettingers Trauerrede für Hans Filbinger

Seine Tätigkeit als Marinerichter während des Nationalsozialismus hat den früheren baden-württembergischen Regierungschef Hans Filbinger (CDU) vor beinahe 30 Jahren das Amt gekostet. Über seinen Tod hinaus sorgt nun eine "Verteidigungsrede" von Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) für Diskussionen. Oettinger stellte Filbinger in seiner Traueransprache als Gegner des Nationalsozialismus dar und muss sich nun heftige Kritik anhören. Filbinger war am 1. April im Alter von 93 Jahren in Freiburg gestorben.

Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen

US-Militärgericht verurteilt Soldat zu acht Monaten Gefängnis für Fahnenflucht

Weil er nicht mehr in den Irak-Krieg ziehen wollte, ist der US-Soldat Agustin Aguayo von einem US-Militärgericht in Würzburg zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Zudem wird er degradiert, verliert seine Bezüge und wird unehrenhaft aus der US-Armee entlassen. Militärrichter Colonel Peter Masterton verurteilte den 35-Jährigen am Dienstag wegen Fahnenflucht und "Versäumens der Verlegung der Einheit".

Urteil

Versandhandel darf nicht ungefragt Ersatz-Artikel schicken

Ein Versandhändler darf sich nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vorbehalten, einen qualitativ und preislich gleichwertigen Ersatzartikel zu liefern, wenn der bestellte Artikel nicht lieferbar ist. Der Bundesgerichtshof gab mit dieser Entscheidung dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht, der gegen entsprechende Regelungen im Kleingedruckten des Otto-Versands geklagt hatte. Es sei für die Verbraucher nicht zumutbar, dass der Händler das Recht habe, eine andere als die bestellte Sache zu liefern, wenn nur Preis und Qualität gleich seien, so das Gericht.

Erneut verbraucherfreundliches Urteil

Italienische Firma muss versprochenen Gewinn auszahlen

Erneut ging am Donnerstag ein Prozess wegen unseriöser Gewinnversprechen zu Gunsten der Verbraucher aus: Eine italienische Firma muss ihr Gewinnversprechen einlösen und einem Mann aus dem Raum Heilbronn 15 000 Euro auszahlen, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Da die Firma im Herbst 2002 schrieb, die Geldübergabe habe bereits stattfinden sollen, sei damit der Eindruck eines realen Gewinns erweckt worden, sagte der Vorsitzende Richter Werner Müller in der Begründung. Unterdessen warnt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vor weiteren unseriösen Gewinnversprechen, mit denen vor allem Senioren Geld aus der Tasche gezogen werden soll.