Urteilsbegründung im Fall des Bürgerrechtlers Rolf Gössner
Rolf Gössner: VERWALTUNGSGERICHT LIEST VERFASSUNGSSCHUTZ DIE LEVITEN
Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Köln seine schriftliche Urteilsbegründung in dem Gerichtsverfahren Dr. Rolf Gössner (Kläger) gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Beklagte), vorgelegt. Das Gericht hatte bereits am 03.02.2011 festgestellt, dass die ...