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Zum Urteil im Bankenskandal-Landowsky-Prozess

Bankenskandal Urteil zum Landowsky-Prozess

Die Person Landowsky ist vergleichsweise unwichtig - nicht jedoch seine symbolträchtige Verquickung als Bankenvorstand und hoher Politikfunktionär im Land Berlin. Das heute ergangene Urteil im Bankenskandal-Landowsky-Prozess fügt mit der äußerlichen Reinwaschung von Bankern und Politikern der Demokratie schweren Schaden zu. Denn in der Sache ist längst klar und hinreichend dokumentiert, dass die Angeklagten sich der Untreue, der Bilanzfälschung, des Anlagebetrugs und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. Selbst der Untersuchungsbericht des Abgeordnetenhauses von Berlin lässt hieran keine Zweifel. Vor diesem Hintergrund ist nach 10 Jahren Recherchearbeit die Feststellung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts, die Tatbestände und Schädigungen seien zwar offensichtlich, aber nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht quantifizierbar, eine Bankrotterklärung. Sie hat damit der demokratischen Kontrolle in unserem Staat schwer geschadet und erneut demonstriert, dass die großen Wirtschaftsstraftaten der Justiz längst entglitten sind.

Vorsätzliche Beihilfe zum Bankrott bestätigt

BGH hebt Urteil gegen Ex-Bürgermeister Roßberg teilweise auf

Der Prozess gegen den suspendierten Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) wird neu aufgerollt. Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob am 29. August das Urteil des Dresdner Landgerichts teilweise auf. Gegen den 46-Jährigen muss vor einer anderen Kammer des Landgerichts Dresden wegen des Vorwurfs der Untreue neu verhandelt werden. Rechtskräftig ist dagegen das Urteil der Vorinstanz in Bezug auf die vorsätzliche Beihilfe zum Bankrott. Damit bleibt weiter offen, ob Roßberg das Amt des Oberbürgermeisters fortführen kann. Roßberg war im September 2006 zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Den Richterspruch gegen Roßbergs früheren Fluthilfekoordinator Rainer Sehm bestätigten die BGH-Richter weitgehend.

DFG-VK rät zur späten Verweigerung

Kölner Urteil heizt Debatte um Wehrpflicht an

Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom Mittwoch, dass die Wehrpflicht willkürlich und daher rechtswidrig ist, hat die Debatte um die zukünftige Struktur der Bundeswehr angeheizt. Während sich die Grünen ebenso wie die Jusos durch den Richterspruch in ihrer Forderung nach einer Freiwilligenarmee bestätigt fühlten, wollten führende Sozialdemokraten in dem Kölner Urteil am Donnerstag keine Vorentscheidung für ein Ende der Wehrpflicht sehen. Die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) forderte alle jungen Männer auf, erst einmal abzuwarten, ob die Bundeswehr ihnen eine Einberufung zusendet und erst dann einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen. Außerdem sollten sich alle Einberufenen vor Gericht wehren.

Gericht kündigt Urteil für Freitag an

ares hält Klage gegen Übernahme von Ruhrgas durch E.ON aufrecht

Im juristischen Tauziehen um die Übernahme von Ruhrgas durch E.ON hat mindestens einer der insgesamt neun Kläger einer außergerichtlichen Einigung mit dem Energiekonzern eine Absage erteilt. Er sehe derzeit nicht, wie es zwischen E.ON und ares Energie zu einer Lösung kommen könne, sagte der Vorstandschef des Berliner Unternehmens, Andreas Rose, am Mittwochabend am Rande der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Wie sich die anderen acht Fusions-Gegner verhalten, war zunächst unklar. Der Vorsitzende Richter des Kartellsenats, Wolfgang Jaeger, kündigte für Freitag ein Urteil in dem Hauptsacheverfahren an.