washington
Alle Artikel zu diesem Thema
US-Militärgericht verurteilt Soldat zu acht Monaten Gefängnis für Fahnenflucht
Weil er nicht mehr in den Irak-Krieg ziehen wollte, ist der US-Soldat Agustin Aguayo von einem US-Militärgericht in Würzburg zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Zudem wird er degradiert, verliert seine Bezüge und wird unehrenhaft aus der US-Armee entlassen. Militärrichter Colonel Peter Masterton verurteilte den 35-Jährigen am Dienstag wegen Fahnenflucht und "Versäumens der Verlegung der Einheit".
Guantánamo-Tribunale sind illegal
Der Oberste US-Gerichtshof hat die Militärtribunale in Guantánamo für verfassungswidrig erklärt. Nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung, die mit fünf zu drei Stimmen erging, dürfen die Militärtribunale, vor denen zehn der angeblich rund 450 Guantánamo-Gefangenen angeklagt sind, nicht fortgesetzt werden. Diese schwere Niederlage für US-Präsident George W. Bush hat ihm laut Spiegel Online "ausgerechnet ein Marineoffizier beibrachte". Für die Häftlinge, die zum Teil schon seit vier Jahren einsitzen, soll sich vorerst dennoch nichts ändern. Die Richter rügten laut Presseberichten, die Tribunale verstießen gegen amerikanisches Recht und seien nicht mit der Genfer Konvention vereinbar. Präsident Bush habe seine Kompetenzen überschritten, als er die Einrichtung der Militärtribunale für sogenannte feindliche Kämpfer verfügt habe, da er sich nicht an die Mindestvorschriften der Streitkräfte für Militärtribunale gehalten habe.
Rechtsstreit um "Spam"-Begriff
Der US-Fleischhersteller Hormel, der Schweinefleisch unter dem Namen "Spam" vertreibt, hat gegen die Software-Firma Spam Arrest Beschwerde eingelegt. Dies berichtet die Washington Post. Der Grund liege im Antrag der Spam Arrests Company, den eigenen Firmennamen marktrechtlich schützen zu lassen. Hormel sehe dies als Bedrohung für seinen Markennamen, da Spam Arrest Software zur Abwehr von so genannten Spam-Mails für E- Mail-Nutzer produziert und der Begriff Spam hier negative Verwendung finde. Die eingereichte Beschwerde werde nun vor dem zuständigen Gericht für den Schutz von Markennamen vorgetragen, Anwälte glaubten jedoch nicht an Erfolg.