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Das Erkennen gefälschter E-Mails wird immer schwieriger

Täuschend echt und trotzdem ein Spam

Der Weihnachtstrubel hat längst begonnen und mit ihm auch das online-Geschäft. Wer viel surft und online einkauft, ist es gewohnt, per E-Mail Vertrags- oder Zahlungsbestätigungen, Rechnungen oder Informationen der Anbieter zu erhalten. „Es ist aber mittlerweile gar nicht mehr so einfach, eine echte E-Mail von einer gefälschten zu unterscheiden“, erklärt Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Selbst derjenige, der die Dienste gar nicht in Anspruch genommen hat, kann bei der einen oder anderen Nachricht ins Grübeln geraten. Noch schwieriger wird es aber für Verbraucher, die Kunden oder Nutzer des in der Nachricht genannten Dienstes sind. Hier steckt der Teufel im Detail:

Landgericht Erfurt: Bei „Spam“-Mails 250.000 Euro Ordnungsgeld möglich

Nervenden Werbemails den Kampf ansagen

Das Landgericht in Erfurt zeigt Spammer, das Spam-Mails seh teuer werden können.„Spam“-Mails verstoßen täglich gegen Ihr Persönlichkeitsrecht bzw. verletzen Ihre Firmenrechte Wenn Sie sich wehren, kann es für den Spammer teuer werden. 250.000 € Ordnungsgeld bei weiterer Belästigung durch den Spammer Erfurter Landgericht entscheidet im Einstweiligen Verfügungsverfahren. Was soll ich bei Spam-Mails tun? Es gibt aus unserer Sicht nur zwei Alternativen: 1. Spams ignorieren. Dann laufen Sie Gefahr, dass Sie noch mehr Spams bekommen. Denn die Spammer verdienen Geld damit, und das nicht zu knapp. Recherchen zufolge werden pro E-Mail Adresse, welche mit Werbung befeuert werden können, bis zu 1 € bezahlt. Und, wenn Sie sich nicht wehren, besteht die Gefahr, dass man auch Ihre Adresse an Dritte verkauft, mit der Folge, dass dann noch mehr Werbung per Email kommt. Spams ignorieren ist daher die schlechteste Taktik. 2. Den Spammer angreifen: Immer mehr Menschen fühlen sich durch die täglichen Spammails in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.

„Jobangebot“ mit betrügerischem Hintergrund

Aktuelle E-Mail zielt auf Überweisungsbetrug ab

In diesen Tagen erhalten viele Verbraucher eine ominöse E-Mail eines unbekannten Absenders. „Wer auf das „Jobangebot“ eingeht, macht sich strafbar“, warnt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat das Landeskriminalamt Sachsen informiert.

Verbraucherschützer fordern Gesetz gegen Spam-Mails

Eine Million Spam-Mails

Bei der Spam-Beschwerdestelle des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist nach Angaben des Verbandes die Millionengrenze erreicht. Seit Beginn des Anti-Spam-Projekts im Juli letzten Jahres hätten Verbraucher mehr als eine Million der lästigen Spam-Mails "zur Verfolgung" an die Verbraucherschützer weitergeleitet. Die Verbraucherzentrale kritisierte eine "unzureichende Gesetzeslage". Zwischen dem wirtschaftlichen Schaden und den Möglichkeiten, wirksam gegen Spam vorzugehen, bestünde "ein krasses Missverhältnis", sagte Patrick von Braunmühl und forderte gesetzliche Regelungen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei wegen der Neuwahlen im vergangenen Jahr nicht mehr verabschiedet worden. Die neue Regierung plane aber kein Anti-Spam-Gesetz.

Jagd auf Spam soll Standort Deutschland stärken

Werbemüll

Verbraucherschützer, Wettbewerbshüter und die Internetbranche wollen juristisch gegen Spam-Versender vorgehen, um das "erschütterte Vertrauen von Verbrauchern in E-Mail und Internet zurückgewinnen". Durch einen gestärkten Informationsaustausch ohne "schwarze Schafe" soll auch der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverband, der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco). Das Aktionsbündnis konzentriere sich zunächst auf die Rechtsverfolgung von gewerblichen Spammern.

Gericht bestätigt Verbot von Telefon-Spamming

Unseriöse 0190-Masche bleibt verboten

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss das Verbot einer weiteren unseriösen Geschäftsmethode von Telefon-"Mehrwertdienste"-Anbietern bestätigt. Die Richter lehnten es ab, eine einstweilige Anordnung gegen eine Verfügung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu erlassen, die einer niederländischen Firma untersagt hatte, mit einer gefälschten Anruferkennung deutsche Telefonkunden anzurufen. Bei dieser beliebten Masche werden als Rufnummer des Anrufers deutsche 0190- oder 0137-Nummern angezeigt. Die Verbindung wird aber sofort wieder beendet, um den Angerufenen zum Rückruf zu motivieren.

Spam-Mails sind Übel Nummer Eins

Unerwünscht

Laut einer Studie des US-Onlinevermarkters Doubleclick lesen vier Prozent der User Spam-Mails. 65 Prozent löschen als Spam erachtete Mails sofort, ohne diese überhaupt zu öffnen. Damit führe Spam die Hitliste der Ärgernisse bei E-Mail-Empfängern an - für 89 Prozent stellten sie das Hauptübel dar, so das Ergebnis. Der durchschnittliche User habe im Untersuchungszeitraum 264 E-Mails pro Woche empfangen, eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr, als 254 elektronische Poststücke in den Accounts landeten. Der Anteil der Junk-Mails sei dabei mit 56 Prozent konstant geblieben. Die Consumer-E-Mail-Studie wurde im Sommer dieses Jahres durchgeführt.

Rechtsstreit um "Spam"-Begriff

US-Fleischhersteller klagt

Der US-Fleischhersteller Hormel, der Schweinefleisch unter dem Namen "Spam" vertreibt, hat gegen die Software-Firma Spam Arrest Beschwerde eingelegt. Dies berichtet die Washington Post. Der Grund liege im Antrag der Spam Arrests Company, den eigenen Firmennamen marktrechtlich schützen zu lassen. Hormel sehe dies als Bedrohung für seinen Markennamen, da Spam Arrest Software zur Abwehr von so genannten Spam-Mails für E- Mail-Nutzer produziert und der Begriff Spam hier negative Verwendung finde. Die eingereichte Beschwerde werde nun vor dem zuständigen Gericht für den Schutz von Markennamen vorgetragen, Anwälte glaubten jedoch nicht an Erfolg.