Steuerpflicht für staatlich geförderte Tagesmütter um ein Jahr verschoben
Lösung gesucht
Hintergrund war das Vorhaben, staatlich geförderte und privat tätige Tagesmütter gleich zu behandeln. Letztere müssen ihr Einkommen normal versteuern.
Das Bundesfinanzministerium akzeptierte die Entscheidung der Länderfinanzminister. "Wir sperren uns nicht gegen den heutigen Beschluss", erklärte die Parlamentarische Finanzstaatssekretärin Nicolette Kressl (SPD). Sie verwies darauf, dass die Neuregelung von den Ländern selbst angeregt worden war. Es sei daher zu respektieren, wenn sie das Inkrafttreten jetzt aufschieben wollten.
Es bleibe zu hoffen, dass in der knappen Frist bis Ende Juni 2008 eine Lösung gefunden werde. Kressl betonte, mit einem Schnellschuss unter Zeitnot sei niemandem gedient. Der Bund hatte dafür plädiert, sich hierfür mehr Zeit zu nehmen.