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Hartz IV-Fortentwicklungsgesetz

Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen kritisieren Bundesrats-Ausschüsse


06. Juli 2006

[ngo] Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) kritisiert die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zum so genannten Hartz IV-Fortentwicklungsgesetz. Das "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" soll am Freitag im Bundesrat verabschiedet werden. "Die Forderungen der Ausschüsse des Bundesrates, soziale Leistungen nur noch vorübergehend zu gewähren (Punkt 9) oder den Vorrang lebenslanger Unterhaltsverpflichtungen zwischen Eltern und Kindern auszuweiten (Punkt 10), sind für uns nicht akzeptabel", so Andreas Geiger von der Arbeitsgemeinschaft.

Die Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen kritisieren grundsätzlich "die Tendenz des Gesetzgebers, von Erwerbslosigkeit und Armut betroffenen Menschen zunehmend den Zugang zu existenzsichernden Leistungen zu verweigern und so immer mehr Menschen gesellschaftlich auszugrenzen". "1-Euro-Jobs, Sofortangebote, Sanktionen und Leistungsausschluss seien kein Mittel gegen die zunehmende soziale Not.

Die Politik wolle sich immer mehr aus ihrer Verantwortung "für die verfehlte Arbeitsmarktpolitik" stehlen und deren Folgen den Familien aufbürden. "Damit fällt sie hinter die Bismarck'sche Sozialgesetzgebung des 19. Jahrhunderts zurück", so Geiger.

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