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Die Bevölkerung soll den Atomkonzernen das Geld entziehen

Von Atomkonzernen "beherrschte Stadtwerke"

Als unmittelbare Reaktion auf die Ankündigung des Energieriesen RWE, den Atomkraftwerksblock Biblis A länger betreiben zu wollen, rufen Umweltverbände, Verbraucherorganisationen und Anti-Atom-Initiativen die Menschen in Deutschland auf, "sich von den Atomkonzernen zu trennen und den Atomausstieg aus der Gesellschaft heraus zu vollziehen". Die große Mehrheit der deutschen Haushalte bezieht nach Darstellung der Organisationen ihren Strom "direkt von RWE, E.on, Vattenfall, EnBW oder von Stadtwerken, die von den Atomkonzernen aufgekauft und beherrscht werden". Ihr Vorschlag: Private Haushalte, aber auch Gewerbe und Unternehmen, sollten keinen Atomstrom mehr beziehen und stattdessen zu umweltfreundlichen und atomstromfreien Stromlieferanten wechseln. Sie versprechen: Der "Stromwechsel" zu einem "Ökostromanbieter" ist in fünf Minuten erledigt.

Energiemarkt soll entflechtet werden

Energiewirtschaftsgesetz

Änderungen des Energie-wirtschafts-gesetzes werden morgen im Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist es, Regeln zu finden, die neuen Energieanbietern den Zugang zu Strom- und Gasnetzen ermöglichen und diesen Zugang durch staatliche Kontrollen zu garantieren. Es geht darum, dass die Bedingungen zur Nutzung von Stromnetzen vereinfacht und erleichtert werden und die Netzentgelte sinken - in diesem Zusammenhang also auch die Verbraucherpreise. Laut Gesetzgeber sei es Ziel "einen diskriminierungsfreien Netzzugang und Wettbewerb zu gewährleisten". Daneben wird es auch um die "Entflechtung von Netz und Betrieb" gehen.

Vorläufiges Aus für die Energierechtsnovelle

Weitere Verzögerungen vorprogrammiert

Der Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche der zu Ende gehenden Legislaturperiode die vorgesehene Änderung des Energiewirtschaftsrechts nicht mehr über die parlamentarischen Hürden gebracht. Die Abstimmung wurde von der Tagesordnung genommen, weil durch den Wahlkampf und aus anderen Gründen die notwendige Kanzlermehrheit nicht zu Stande gekommen wäre. Manchen Grünen war die Sache nicht ganz grün. Kernpunkt der Novelle zum geltenden Energiewirtschaftsrechts war die "Verrechtlichung" der so genannten Verbändevereinbarungen, die die Durchleitung von Strom und Gas durch fremde Netze regulieren.