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Arbeit und Einkommen für alle

In ihrem Buch „Die Globalisierungsfalle“ berichten die Journalisten Hans-Peter Martin und Harald Schumann über eine Tagung, die auf Einladung von Michail Gorbatschow 1995 in San Francisco stattgefunden hat. Ein „globaler Braintrust“, bestehend aus 500 führenden Politikern, Wirtschaftsführern und Wissenschaftlern aller Kontinente, habe diskutiert, wie die Welt im 21. Jahrhundert funktionieren könne. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, 20 Prozent der arbeitsfähigen Bevölkerung würden ausreichen, die Weltwirtschaft in Schwung zu halten. 80 Prozent der Arbeitswilligen würden nach dieser Einschätzung nicht gebraucht, vier Fünftel der Menschheit sollten nur am Leben und bei Laune gehalten werden. Ein Teilnehmer habe formuliert, künftig gehe es darum, „to have lunch or be lunch“, Essen zu haben oder gefressen zu werden

Inzwischen hat die Realität sich ein Stück in die vorgegebene Richtung bewegt. Massenentlassungen in großen Konzernen bescheren den Aktionären satte Gewinne, den Managern überdimensionale Gehälter und zusätzlich Reputation in Kreisen der Wirtschaftslenker. Arbeitnehmerinnen zählen nur als Kostenfaktoren. Politikerinnen predigen zwar immer wieder, die Wirtschaft sei für die Menschen da, nicht die Menschen für die Wirtschaft, aber sie stehen der Entwicklung weitgehend machtlos gegenüber.

Um Konzepte zu entwickeln, die tatsächlich die Menschen in den Mittelpunkt wirtschaftlichen Handelns stellen, sollte man das Prinzip „Nachhaltigkeit“ ernst nehmen. Zusätzlich könnte vielleicht das Körper- Denkmodell hilfreich sein. Die Menschheit als einen Körper zu betrachten bedeutet, allen Zellen eine Funktion zu überlassen. Einige Zellen nur mitzuschleifen, sie am Leben und bei Laune zu halten, widerspricht der Ganzheitsvorstellung. Mit anderen Worten: Vollbeschäftigung ist gefragt.

Vollbeschäftigung oder zumindest eine deutliche Reduzierung der Arbeitslosigkeit war – im Gegensatz zum „Konzept“ von San Francisco – das Ziel der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder. Deshalb wurde die „Agenda 2010“ mit den so genannten Hartz-Reformen beschlossen. Schröders erklärte Absicht war es, durch Ausweitung des Niedriglohnsektors mehr Jobs zu schaffen. Tatsächlich wurde die Arbeitslosigkeit spürbar verringert, aber der dazu beschrittene Weg hatte fatale Folgen. Der ohnehin vorhandene Trend zum Lohndumping wurde verstärkt.

Lohndumping ist nicht nachhaltig

Das Patentrezept von Politik und Wirtschaft heißt: Die Gewinne von heute sind die Arbeitsplätze von morgen. Oder: Die Wirtschaft muss wachsen, dann steigt auch die Zahl der Beschäftigten. Die Reduzierung der Arbeitslosenzahl im Aufschwung der Jahre 2006/7 bestätigt auf den ersten Blick diese Theorie. Ebenso richtig ist: Sobald die Wirtschaft weniger wächst, wird das Heer der Arbeitslosen wieder größer. Die inzwischen eingetretene Wirtschaftskrise hat das bestätigt. Und: Die Belastung des Naturhaushalts, die Endlichkeit der Ressourcen und der Klimawandel signalisieren deutlich, dass es kein grenzenloses Wachstum geben kann.

Vergleicht man die Entwicklung der Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Kapitalbesitz mit der Entwicklung der Entlohnung für abhängige Beschäftigung, zeigt sich, zu welchem Preis die Beschäftigung gestiegen ist. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben im Zeitraum von 1991 bis 2006 die Unternehmens- und Vermögenseinkommen um 74 Prozent zugenommen. Hingegen ist die Summe der Arbeitnehmerentgelte im gleichen Zeitraum nur um gut 35 Prozent angewachsen. Berücksichtigt man den Kaufkraftschwund von mehr als 34 Prozent, reduziert sich der Zuwachs für die Arbeitnehmer auf rund ein Prozent, den Kapitaleignern und Unternehmerinnen verbleibt ein Zuwachs von 40 Prozent. Von 2000 bis 2006 betrug der nominale Einkommens-Zuwachs der abhängig Beschäftigten 4,7 Prozent, der Zuwachs der Unternehmens- und Vermögenseinkommen erreichte 41,6 Prozent. Da die Verbraucherpreise in dieser Zeit um 10,1 Prozent gestiegen sind, hatten die Arbeitnehmerinnen real ein Minus von 5,4 Prozent zu verkraften. Unternehmerinnen und Kapitaleigner durften sich über ein reales Plus von 31,5 Prozent freuen. Dabei spiegeln die Zahlen noch nicht einmal die ganze Wirklichkeit wider, denn die Schere zwischen gut und schlecht Verdienenden hat sich auch innerhalb der Arbeitnehmerschaft weit geöffnet.

Laut Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2007 erhielten etwa 15 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, ca. 21 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten und rund 86 Prozent der in Minijobs Beschäftigten Niedriglöhne. Frauen stellten etwa 70 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten. Dabei haben 75 Prozent der zu Niedriglöhnen Beschäftigten eine Berufsausbildung oder sogar ein Studium absolviert. Zum Zeitpunkt Juni 2006 waren 1,08 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland auf staatliche Zusatzleistungen angewiesen, weil sie von ihrem Arbeitseinkommen nicht leben konnten. Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) ist diese Zahl bis zum August 2007 sogar auf 1,3 Millionen angestiegen.2 Außerdem hat der DGB eine Zunahme von Mehrfachbeschäftigungen registriert.

In einer am 4. 1. 2008 über das Internet verbreiteten Nachricht des DGB heißt es: „Rund 2 Millionen Menschen in Deutschland haben mehr als einen Job. Innerhalb von vier Jahren ist die Zahl dieser sogenannten Doppeljobber um rund 750.000 Menschen angestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von 60 Prozent seit 2003. DGB- Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sieht vor allem eine Ursache für diese Entwicklung: ‚Für einen Großteil dieser Menschen ist es schlichtweg notwendig, einen zusätzlichen Nebenjob zu haben, weil das Geld aus der Haupttätigkeit nicht ausreicht.‘“

Die weltweite Entwicklung sieht keineswegs besser aus. Nach dem Weltsozialbericht 2007 der Vereinten Nationen (Report on the World Social Situation 2007) haben schätzungsweise 1,4 Milliarden Beschäftigte so wenig verdient, dass ihr Einkommen bzw. das ihrer Familien den Gegenwert von zwei US-Dollar pro Tag nicht überstieg. Obwohl die Weltwirtschaft zwischen 1996 und 2006 jährlich um 3,8 Prozent gewachsen sei, habe sich die Zahl der Arbeitslosen in dieser Zeit vergrößert. In der gegenwärtigen Phase der Globalisierung, so heißt es in dem Bericht, hätten die Arbeitsmärkte sich in Richtung größerer ökonomischer Unsicherheit und mehr Ungleichheit entwickelt. Wohlgemerkt, alle diese Daten stammen aus der „normalen“ Zeit vor der Wirtschaftskrise.

Große Unternehmen werben gern mit ihren angeblich nachhaltigen Strategien. In der Praxis ist noch nicht allzu viel davon zu spüren, ob das Prinzip „Nachhaltigkeit“ im unternehmerischen Denken wirklich eine große Rolle spielt. Freilich ist es auch nicht ganz einfach, nachhaltige Wege einzuschlagen, solange die Konkurrenz es nicht tut und solange die Aktionäre sowie die Manager der Investment-Fonds kurzfristig gewinnorientiert agieren. Immerhin gibt es mittlerweile einen Hoffnungsschimmer: Viele Menschen fragen bei der Geldanlage nicht nur nach den Gewinnmöglichkeiten, sie wollen auch wissen, wofür ihr Geld verwendet wird.

Es ist ihnen nicht mehr egal, ob ihr Erspartes etwa zur Waffenproduktion oder zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen eingesetzt wird, und es ist ihnen auch nicht egal, wie die Unternehmen mit ihren Beschäftigten umgehen. Fonds bieten denn auch die Möglichkeit, Geld ausschließlich in ökologisch und sozial verantwortlich arbeitende Unternehmen anzulegen. Für die Fonds-Gesellschaften mag das Angebot vielleicht nur als Feigenblatt dienen, während die wirklichen Kapitalströme ausschließlich nach dem Kriterium der Gewinnmaximierung ausgelöst werden. Die „grünen“ Fonds sind zumindest Beiträge zur Bewusstseinsbildung.

Umverteilung der Arbeit

Die Idee, die erforderliche Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen, die Idee der Arbeitszeitverkürzung gehörte aus Arbeitgebersicht offenbar nicht zu den richtigen Rezepten. Dabei ist kaum auszumalen, wie die Arbeitslosigkeit sich ohne Arbeitszeitverkürzung, ohne die beispielsweise bei Volkswagen und Opel praktizierten Modelle, ohne Altersteilzeit und ohne Kurzarbeit entwickelt hätte. Im Wesentlichen hat die Kurzarbeit in der weltweiten Wirtschaftskrise einen katastrophalen Absturz auf dem deutschen Arbeitsmarkt verhindert.

Seit Jahrzehnten zeichnet sich ab, dass die technische Entwicklung immer mehr menschliche Arbeit überflüssig macht. Gewinne der Unternehmen werden eher in Automatisierungsprozesse als in neue Arbeitplätze investiert. Daraus zu schließen, nur noch 20 Prozent der Arbeitskräfte würden benötigt, ist eine mögliche Konsequenz – aber es ist die falsche Konsequenz, wenn die Wirtschaft wirklich für die Menschen da sein soll und nicht umgekehrt. Es ist die falsche Konsequenz, wenn man die Menschheit als ein Ganzes ansieht.

Langfristig geht kein Weg daran vorbei, die erforderliche Arbeit auf mehr – möglichst auf alle arbeitsfähigen – Menschen zu verteilen und die Arbeitsleistung angemessen zu honorieren. Es wäre pervers, von Fortschritt zu reden, wenn die technische Entwicklung die Reichen reicher und die Armen ärmer macht. Der Mehrwert aus den Leistungen von Maschinen und sonstigen technischen Einrichtungen muss allen zugute kommen, nicht nur den Kapitaleignern und Managern.

Welche Wege könnte es geben, zu einer Umverteilung der Arbeitszeit zu gelangen? Vielleicht zeigt sich ein Weg, wenn es gelingt, vom ganzheitlichen Denkansatz ausgehend die wesentlichen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammenzuführen.

Die Interessenlage

Alle Menschen haben das selbstverständlich berechtigte Interesse an einem Einkommen, das ihnen ein akzeptables Leben ohne Existenzängste ermöglicht. Aber der Mensch lebt nicht vom Brot allein. Er benötigt auch ein Stück Anerkennung in seiner sozialen Umwelt. Er braucht eine Aufgabe, eine Funktion in der Gesellschaft, damit das Gefühl, überflüssig zu sein, ihn nicht erdrückt. Ob er seine Funktion erfüllt, erfährt er durch angemessene Honorierung. Das Honorar kann in unterschiedlicher Münze gezahlt werden.

Dem Schauspieler mag der Beifall des Publikums, dem Handball-Trainer der Erfolg seiner Mannschaft wichtiger sein als jede materielle Anerkennung. In den allermeisten Fällen dürfte aber das Honorar (auch) in Form von Geld geleistet werden. Arbeit und Einkommen gehören in aller Regel zusammen. Und wenn diese Kombination nicht in einer selbstständigen Beschäftigung gefunden wird, dann hoffentlich in einer angemessen entlohnten. Die sollte zudem möglichst sinnvoll sein. Sie sollte den Fähigkeiten und Neigungen der Beschäftigten entsprechen, zumindest ein wenig Freude und Erfüllung bereiten, und sie sollte auch von gesellschaftlichem Nutzen sein.

Auf der Arbeitgeberseite steht das Interesse am Gewinn über allen anderen Überlegungen. Das führt leider dergestalt zu Perversionen, dass es in vielen Fällen ausschließlich und kurzfristig um rücksichtslose Gewinnmaximierung geht. Ohne Gewinn aber kann kein Unternehmen langfristig überleben. Auch um Arbeitsplätze schaffen und erhalten zu können, muss jedes Unternehmen seine Kosten – einschließlich des investierten Kapitals – und Erträge so gegeneinander abwägen, dass ein Gewinn übrigbleibt. Die zu erzielenden Einnahmen hängen weitgehend vom Markt ab, also ist das Unternehmen vor allem daran interessiert, die Kosten niedrig zu halten. Und das gilt auch für die Personalkosten.

Eine entscheidende Schwachstelle

Die Verwirklichung der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern trifft auf eine gemeinsame Schwachstelle: das Webmuster unseres sozialen Netzes. Die Renten, die Krankenversicherung und das Arbeitslosengeld I werden weitgehend aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Diese Bindung an die Einkommen der lohnabhängig Beschäftigten wirkt sich auf beide Seiten negativ aus.

Die Arbeitgeber sind mit Lohnnebenkosten belastet, die um so höher liegen, je mehr Menschen im Unternehmen beschäftigt sind, bzw. je größer die Lohnsumme ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die Beiträge der Arbeitnehmer im Unternehmen erwirtschaftet werden müssen, bevor sie auf der Gehaltsabrechnung – als durchlaufende Beträge – erscheinen können. Auch die Beiträge der Arbeitnehmer sind daher für den Arbeitgeber Lohnnebenkosten. Unternehmen, die relativ wenige Menschen beschäftigen und ihre Produktivität eher mit Maschinen erreichen, sind im – wettbewerbsverzerrenden – Vorteil. Das Wegrationalisieren von Arbeitsplätzen wird durch das System belohnt.

Sowohl die Gier von Investoren und Fonds-Verwaltern nach Höchstrenditen als auch der nicht wegzuleugnende Kostendruck mittelständischer Unternehmen führen zu dem Bemühen, bei den Personalausgaben zu sparen. So wirken die Lohnnebenkosten sich als Beschäftigungsbremse aus und sie müssen als Argument herhalten, Löhne zu drücken und auf nicht versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse auszuweichen. Für das Jahr 2006 verzeichnet das Statistische Bundesamt 34,63 Millionen Arbeitnehmer, aber nur 26,35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Zusätzlich zur ohnehin für das Sozialsystem abträglichen Bevölkerungsentwicklung (Überalterung der Gesellschaft) verringern Lohndumping und Stellenabbau das Beitragsaufkommen und damit die Reißfestigkeit des sozialen Netzes.

Immer mehr Menschen sind gezwungen, sich mit Niedriglöhnen zufrieden zu geben, um überhaupt einen Job zu bekommen. Von der Chance, sich eine sinnvolle Beschäftigung auszusuchen, kann kaum noch die Rede sein. Man muss nehmen, was man kriegt.

Die bisherigen staatlichen Bemühungen, diesem abwärts gerichteten Mechanismus in die Räder zu greifen, sind nicht von hinreichendem Erfolg gekrönt. Da wurden neue Rentenformeln entwickelt, damit das Umlagesystem, in dem die Beschäftigten den Lebensunterhalt für die nicht mehr Beschäftigten finanzieren, überhaupt noch funktioniert. Den Menschen, die keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen können, hilft das wenig. Das Renteneintrittsalter um zwei Jahre zu erhöhen, folgt der Logik, dass man länger arbeiten muss, wenn die allgemeine Lebenserwartung und damit die durchschnittliche Zeit der Rentenzahlung steigen. Diese Logik ist nicht von der Hand zu weisen, aber derartige Eingriffe bleiben Flickwerk. Besser wäre es, das System an seinen Wurzeln zu sanieren. Und da bieten sich relativ einfache und dennoch durchgreifende Lösungen an.

Mindestlohn und Umfinanzierung

Zunächst wäre es wichtig, per Gesetz einen allgemein gültigen Mindestlohn einzuführen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass entsprechende Regelungen, die in den meisten europäischen Ländern gelten, in Deutschland nicht funktionieren sollten. Die Argumente, die gegen den Mindestlohn angeführt werden, sind nicht stichhaltig.

Als zweiter Schritt sollte die Finanzierung des sozialen Netzes von der Bindung an die Einkommen der lohnabhängig Beschäftigten gelöst werden. Eine Möglichkeit dafür wäre, die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch eine umsatzbezogene Sozialsteuer zu ersetzen, die von allen Unternehmen und Selbstständigen, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, zu zahlen ist. Das sieht vielleicht auf den ersten Blick utopisch aus, ist es aber keineswegs. Nach dem vom Bundesarbeitsministerium zusammengestellten Sozialbudget haben Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeberinnen und Selbstständige im Jahr 2006 zusammen rund gerechnet 368 Milliarden Euro aufgebracht. Im gleichen Jahr haben laut Statistischem Bundesamt die Betriebe in Deutschland Netto-Umsätze in Höhe von insgesamt 4.872 Milliarden Euro angemeldet. Die steuerfreien Umsätze von Klein-Unternehmen sind darin nicht erfasst und sollen auch hier vernachlässigt werden. Um die beiden Werte in Relation zu einander zu setzen, ist zu berücksichtigen, dass Banken und Versicherungen nur für wenige Bereiche ihrer Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind. Der öffentliche Dienst zahlt natürlich auch keine Umsatzsteuer. Die Statistik verzeichnet 34,63 Millionen Arbeitnehmer für das Jahr 2006. Davon waren 4,58 Millionen im öffentlichen Dienst beschäftigt, und rund 1 Million Menschen waren bei Banken und Versicherungen erwerbstätig. Zusammen sind das ca. 16 Prozent der Arbeitnehmer. Daraus lässt sich ableiten, dass die Umsatzsteuer zahlenden Unternehmen für 84 Prozent der Bevölkerung „zuständig“ sind und die von ihnen aufzubringende Sozialsteuer insgesamt 84 Prozent des bisherigen Beitragsaufkommens ausmachen würde. 84 Prozent von 368 Milliarden Euro sind 309 Milliarden Euro. Das ergibt eine Sozialsteuer von 6,34 Prozent auf den Umsatz. Müssten die Betriebe, um einen runden Satz anzunehmen, 6,5 Prozent auf ihren Umsatz zahlen, ergäbe das eine Summe von 317 Milliarden Euro, also 8 Milliarden mehr als das Beitragsaufkommen.

Die Belastung der Arbeitgeber wäre so auf alle Unternehmen und Selbstständige umgelegt – ein Weg, die alte Idee der Maschinensteuer zu verwirklichen. Da sowohl die Lohn(neben)kosten als auch eine umsatzbezogene Steuer sich letztlich in den Preisen der Produkte und Dienstleistungen niederschlagen, würde es sicher einige Preisverschiebungen auf dem Markt geben, in der Summe aber müsste sich das Preisniveau nicht ändern. Im Übrigen sollte es eine Aufgabe der Gesamtgesellschaft sein, dafür zu sorgen, dass Rentner und Nichtbeschäftigte finanziell über die Runden kommen. Es gibt keinen Grund, diese Last nur den Arbeitgebern aufzubürden.

Freilich würde die Belastung für einige – vor allem große – Unternehmen steigen. Beschäftigungsintensive Betriebe würden entlastet, und das wäre auch ein wesentliches Ziel der Umlegung. Die Verschiebung wäre aber nicht so dramatisch, wie man annehmen könnte. Der prozentuale Anteil der Arbeitskosten an den gesamten Produktionskosten, die etwa dem Umsatz entsprechen, zeigt auf den ersten Blick eine große Bandbreite auf. Sie reicht von 1,5 bis 55,8 Prozent. Die Extremwerte sind aber Ausreißer. 1,5 Prozent verzeichnet die Branche „Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung von Brutstoffen“. Für die Tabakverarbeitung werden 4,1 Prozent angegeben. In beiden Fällen enthalten die Produktionskosten einen hohen Steueranteil, was den statistischen Aussagewert verzerrt. In den meisten Branchen liegt der Arbeitskostenanteil an den Produktionskosten der Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten zwischen 20 und 30 Prozent. Nehmen wir einen Durchschnitt von 20 Prozent an. Dann würde bei einer Umlegung der Wegfall der jetzigen Lohnnebenkosten den Anteil auf ca. 12 Prozent reduzieren, und 6,5 Prozent Sozialsteuer kämen hinzu. Das ergäbe also eine Einsparung von 1,5 Prozent der Produktionskosten.

Flexibler Arbeitsmarkt

Als Last wird auf Arbeitgeberseite auch der Kündigungsschutz genannt. Unternehmen begründen damit ihre Zurückhaltung bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen: Die Arbeitgeber wollen kein Personal entlohnen, das sie gerade nicht benötigen. Sie wollen auf schwankende Konjunktur, d.h. auf unterschiedliche Auftragslage flexibel reagieren können und sehen sich dabei durch den Kündigungsschutz eingeschränkt. Aus diesem Grund werden – statt Neueinstellungen – viele Überstunden geleistet, vorrangig zeitlich begrenzte Arbeitsverträge abgeschlossen und Arbeitkräfte von Zeitarbeits-Anbietern ausgeliehen.

Von der letztgenannten Möglichkeit wird zunehmend häufig Gebrauch gemacht. Zeitarbeit bietet dem Arbeitgeber optimale Flexibilität; er geht keine Bindung mit dem Arbeitnehmer ein und hat keine Probleme mit dem Kündigungsschutz. Das Instrument „Zeitarbeit“ ist sehr umstritten, vor allem, weil es auch missbräuchlich eingesetzt wird. Ein Extrembeispiel des Missbrauchs: Die Drogeriekette Schlecker hatte eine eigene Zeitarbeitsfirma gegründet, vielen Beschäftigten gekündigt und ihnen großzügig die Chance eingeräumt, über diese Zeitarbeitsfirma zu erheblich verringertem Gehalt weiterzuarbeiten. Auch ohne Missbrauch müssen Arbeitnehmerinnen meistens eine schlechtere Entlohnung als in einem direkten Beschäftigungsverhältnis in Kauf nehmen; die Zeitarbeits-Firma will schließlich mitverdienen. Dennoch bietet das Prinzip der Zeitarbeit auch Arbeitnehmern Vorteile. Wer bei einer Zeitarbeitsfirma im Vertrag steht, wird beraten und an passende Arbeitsplätze vermittelt, ohne immer selbst nach solchen suchen zu müssen. Und vor allem: Ein Gehalt wird auch in Zeiten der Nichtbeschäftigung weitergezahlt. Das ist immerhin besser als wirkliche Arbeitslosigkeit. Zwar wird auch eine Zeitarbeitsfirma über längere Zeit nur die Menschen entlohnen, die sie vermitteln kann, aber die Kern-Idee dieses Systems sollte sich auf andere Verhältnisse übertragen lassen.

Grundeinkommen und Arbeitszeitkonto

An dieser Stelle könnte ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen, das seit einiger Zeit in verschiedenen Variationen diskutiert wird. Die Sozialsteuer böte die Grundlage, es zu finanzieren. Das Arbeitslosengeld II ist bereits ein Notfall-Grundeinkommen, das aber an die Bedingung der nachzuweisenden Bedürftigkeit geknüpft ist und im Übrigen weitgehend als unzulänglich empfunden wird. Ein bedingungsloses Grundeinkommen sollte an alle, auch an Kinder und Jugendliche, gezahlt bzw. als Mindesteinkommen staatlich garantiert werden.

Das bedingungslose Grundeinkommen sollte hoch genug sein, damit man davon leben kann, aber es sollte so niedrig sein, dass es einen Anreiz gibt, mehr zu verdienen. Die Möglichkeit, das Grundeinkommen durch eigene Leistung aufzustocken, würde zusätzlich den Anreiz bieten, sich auch höher abzusichern.

Wie aber könnte die eigene Leistung angerechnet werden? Im derzeitigen System errechnen sich die Ansprüche auf Rente und Arbeitslosengeld I aus den eingezahlten Beiträgen. Entfallen die Beiträge, weil sie durch die Sozialsteuer ersetzt wurden, muss es ein neues Kriterium geben, nach dem sich die Ansprüche bemessen lassen. Da bietet es sich an, die geleistete Arbeitszeit zugrunde zu legen. Das bedeutet: Statt eines Beitragskontos müsste ein Arbeitszeitkonto geführt werden. Das sollte Aufgabe einer staatlichen Stelle sein, etwa der Bundesagentur für Arbeit (BA). Mit dem Arbeitszeitkonto gebe es die Möglichkeit, das bedingungslose Grundeinkommen aufgrund der geleisteten Arbeit zu einem individuellen Grundeinkommen aufzustocken.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Weder das bedingungslose, noch das individuelle Grundeinkommen soll nach diesem Vorschlag zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. Nur zu Zeiten, in denen kein mindestens entsprechend hoher Arbeitslohn erzielt wird, wäre das Grundeinkommen aus der Steuerkasse zu finanzieren.

Verbindet man nun die vier Bausteine „Mindestlohn“, „Grundeinkommen“, „Flexibler Arbeitsmarkt“ und „Sozialsteuer statt Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen“, könnte daraus ein Konzept entstehen:

Trennung von Arbeitgeber und Beschäftigungsstelle

Angenommen, die Bundesagentur für Arbeit (BA) – wäre so etwas wie eine gemeinsame Personalabteilung für alle Unternehmen. Sie würde die Gehälter auszahlen, das Arbeitszeitkonto führen und dafür sorgen, dass möglichst alle Arbeitswilligen beschäftigt sind. Damit wäre der Staat de facto der eigentliche Arbeitgeber für alle, und er würde die Angestellten (wie eine Zeitarbeitsfirma) an die unterschiedlichen Beschäftigungsstellen vermitteln.

Ähnlich funktioniert bereits jetzt der öffentliche Dienst: Wer Bund, Land oder Kommune als Arbeitgeber hat, muss kaum mit einer Entlassung rechnen. Verringert sich irgendwo der Arbeitsbedarf, wird dort Beschäftigten in der Regel eine andere Aufgabe angeboten. Ebenso könnte eine Trennung von Arbeitgeber und Beschäftigungsstelle eine zukunftsweisende Form der Arbeit ermöglichen, unabhängig davon, ob jemand des öfteren die Beschäftigungsstelle wechselt oder vielleicht 40 Jahre lang denselben Arbeitsplatz einnimmt. Das böte die Chance, innerhalb einer Volkswirtschaft die erforderliche Arbeit und – leistungsabhängig – auch das dazugehörige Einkommen auf (fast) alle Menschen zu verteilen. Die Arbeitslosigkeit ließe sich damit annähernd, aber wohl nicht ganz, auf Null reduzieren, und Zeiten ohne Beschäftigung wären keine Katastrophe.

So könnte es funktionieren: Der Staat garantiert das Mindesteinkommen, aber das tatsächliche Gehalt hängt von der Beschäftigung ab. Alle Gehälter – in jeder Höhe – werden von den Beschäftigungsstellen aufgebracht, aber über die BA ausgezahlt. Die Tarife werden wie bisher zwischen Gewerkschaften und Beschäftigungsseite ausgehandelt. Den Arbeitnehmerinnen steht es frei, sich bei Unternehmen zu bewerben, die Beschäftigungsstellen zu wechseln und (übertarifliche) Gehälter auszuhandeln.

Beschäftigung für weniger als das gesetzliche Mindestgehalt ist nicht zulässig. Liegt ein Teilzeitgehalt unter dem Betrag der individuellen Grundsicherung, stockt die BA es auf. Findet jemand selbst keinen passenden Arbeitsplatz, steht ihm die BA beratend und vermittelnd zur Seite. Bietet die BA eine Beschäftigungsstelle an, weil der Arbeitnehmer selbst keine gefunden hat, kann dieser sie ablehnen. Er erhält dann trotzdem die ihm individuell zustehende Grundsicherung.

Die Rente als Maßstab

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug im Jahr 2006 die „Standardrente“ (durchschnittliche Rente nach 45 Versicherungsjahren) brutto 1.176 Euro. An diesem Betrag orientiert, wird eine höchstens erreichbare Grundsicherung von 1.200 Euro angenommen. Höhere Absicherungen sind der privaten, betrieblichen oder staatlichen Vorsorge(versicherung) vorbehalten. Zu diesem Zweck sollten die staatliche Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen bleiben. Der Mindestlohn sollte darüber liegen, vielleicht bei 1.400 Euro. Die individuelle Grundsicherung für Zeiten der Nichtbeschäftigung und als Rente setzt sich zusammen aus dem bedingungslosen Grundeinkommen und einem Zusatz-Betrag, der von der bereits geleisteten Arbeitszeit abhängt. Das bedingungslose Grundeinkommen könnte monatlich 800 Euro betragen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sollten 600 Euro erhalten.

Um den Zusatzbetrag aufgrund der bereits geleisteten Arbeitszeit zu ermitteln, wird per Gesetz eine mindestens zu erbringende Lebensarbeitszeit festgelegt. Der Zusatzbetrag entspricht dem prozentualen Anteil der von der Mindest-Lebensarbeitszeit bereits „abgedienten“ Arbeitszeit, ausgehend von 400 Euro als 100 Prozent. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verliert ihren Job, nachdem sie 30 Prozent der Mindest-Lebensarbeitszeit geleistet hat. Sie erhält während der beschäftigungslosen Zeit 30 Prozent von 400 Euro, also 120 Euro zusätzlich zum bedingungslosen Grundeinkommen von 800 Euro, insgesamt also 920 Euro pro Monat.

Die Mindest-Stundenzahl für die gesamte Lebensarbeitszeit wird so bemessen, dass sie flexibel aufgeteilt werden kann und genügend Spielraum lässt für Schule, Studium, berufliche Aus- und Weiterbildung, Urlaub, Sabbatjahre und Teilzeitbeschäftigung.

Wenn beispielsweise das erforderliche Arbeitszeitkontingent auf 60.000 Stunden festgelegt wird, lässt es sich in 45,45 Jahren (etwa vom Alter 191?2 bis 65) bei jährlich 220 Arbeitstagen und 30 Arbeitsstunden pro Woche abdienen. Wer 40 Stunden pro Woche arbeitet, braucht nur 34,1 Jahre, um sein Soll zu erfüllen. Über mehr als 11 Jahre (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wären es sogar rund 13 Jahre) könnte er für Studium etc. frei verfügen. Wer schon mit 16 anfängt zu arbeiten oder während des Studiums einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, weitet seine Möglichkeiten aus, die Arbeitszeit flexibel einzuteilen. Für die Kindererziehung werden wahlweise Müttern oder Vätern pro Kind drei Jahre mit jeweils 30 Wochenstunden angerechnet.

Höhere Grundsicherung per Vertrag

Um von Anfang an (also nicht erst aufgrund geleisteter Arbeit) mit dem höchstmöglichen Grundgehalt abgesichert zu sein, sollte jeder nach Vollendung des 18. Lebensjahrs das Recht haben, mit der BA einen Vertrag abzuschließen, der ihm lebenslang die maximal erreichbare Grundsicherung garantiert. Als Gegenleistung verpflichtet er sich, seine Arbeitskraft für die ebenso festgelegte Mindest-Lebensarbeitszeit zur Verfügung zu stellen.

Finden weder Arbeitnehmerin noch BA einen Arbeitsplatz oder ist eine Vermittlung aus gesundheitlichen Gründen (Arbeitsunfähigkeit) nicht möglich, wird die Zeit der Arbeitslosigkeit mit 30 Stunden pro Woche auf das abzudienende Arbeitszeitkontingent angerechnet. Ist bei längerer Nichtbeschäftigung abzusehen, dass das verbliebene Kontingent nicht mehr abgearbeitet werden kann, wird die individuelle Grundsicherung auf den Betrag gekürzt, der ohne Vertrag gelten würde.

Finanzierung durch die Gesamtwirtschaft

Die Kosten des Systems und ihre Deckung ergeben sich in groben Zügen aus folgender Berechnung: Da die so genannte demographische Entwicklung (Alterspyramide) darauf schließen lässt, dass die Zahl der Beschäftigten abnimmt, die der Unbeschäftigten zunimmt, wird die vom Statistischen Bundesamt für das Jahr 2030 prognostizierte Zusammensetzung der Bevölkerung zugrunde gelegt. Danach sind etwa 12 Millionen Menschen in Deutschland null bis 18 Jahre alt, etwa 44 Millionen sind im erwerbsfähigen Alter von 19 bis 64 Jahren und rund 22 Millionen sind im Rentenalter. Nach dem vorgeschlagenen Arbeitszeitkontingent ist davon auszugehen, dass etwa ein Viertel der Erwerbsfähigen, also 11 Millionen von 44 Millionen, jeweils nicht beschäftigt sind. 22 Millionen Rentner plus 11 Millionen nichtbeschäftigte Erwerbsfähige plus 6 Millionen Kinder und Jugendliche (weil Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahrs 600 Euro erhalten sollen, zählen die 12 Millionen zur Hälfte) ergeben eine Summe von 39 Millionen Menschen, die von der BA mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 1.200 Euro versorgt werden müssten. Das ergibt einen Bedarf von jährlich maximal 561,6 Milliarden Euro.

Eine Sozialsteuer von 6,5 Prozent auf den Umsatz (im Jahr 2006) hätte davon 317 Milliarden Euro gedeckt. Müssten Banken, Versicherungen, Bund, Länder und Kommunen einen Betrag beisteuern, der ihrem sechzehnprozentigen Anteil an der Arbeitnehmerschaft entspräche, kämen 60,4 Milliarden Euro hinzu. Es bliebe eine Lücke von 184,2 Milliarden Euro. Die Lücke müsste aus dem allgemeinen Steueraufkommen gestopft werden. Nach den vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2006 wäre das kein Problem. Die Entlastung der Staatskassen durch den Wegfall von Sozialhilfe, Kindergeld, Arbeitslosengeld II, Ausbildungsförderung und des bisherigen Kostenanteils an der Rente würde rund 185 Milliarden Euro ausmachen. Damit wäre die Deckungslücke geschlossen.

Man kann auch etwas komplizierter rechnen und kommt dann im Ergebnis auf die gleiche Größenordnung. Durch die Pensionäre (Beamte a.D.), für die ohnehin aus Steuermitteln gesorgt wird, reduziert sich die Zahl der Rentner auf 20,5 Millionen. Dann sind die Einkommen von 37,5 Millionen Menschen durch die BA zu finanzieren, und das ergibt einen jährlichen Maximal-Bedarf von 540 Milliarden Euro. Abzüglich der Beamten macht der Beschäftigten-Anteil von öffentlicher Hand, Banken und Versicherungen nur noch 11,3 Prozent aus, was einem Finanzierungsanteil von 42,6 Milliarden Euro entspricht. Diesen Betrag sowie die 317 Milliarden von 540 Milliarden abgezogen, verbleibt eine durch Steuern zu deckende Lücke von 180,4 Milliarden Euro.

Noch mehr Lohndumping?

Auf den ersten Blick könnte der Eindruck entstehen, dieses System würde zu noch mehr Lohndumping führen (warum sollten die Betriebe mehr als das Mindestgehalt zahlen?). Tatsächlich dürfte das Gegenteil bewirkt werden. Eine hohe Arbeitslosenzahl bedeutet ein Überangebot an Arbeitskraft, was nach der Logik von Angebot und Nachfrage zu niedrigen Arbeitsentgelten führt. Das hier vorgeschlagene System würde aber aufgrund des flexibel handhabbaren Zeitkontos das Arbeitskraft-Angebot verknappen, also eher höhere Entgelte hervorrufen. Bei Bedarf könnte der Staat für eine zusätzliche Verknappung sorgen, indem er bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten als geleistete Arbeitszeit anerkennt. In einigen Bereichen besteht selbst in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit Fachkräftemangel. Hier wäre eine Verknappung natürlich alles andere als sinnvoll. Die Möglichkeit, die Lebensarbeitszeit flexibel zu gestalten, würde aber neue Chancen der beruflichen Qualifizierung bieten und diesem Mangel begegnen.

Und die Krankenversicherung?

Mit dem vorgeschlagenen Konzept wären die Rente und die Absicherung für Zeiten der Nichtbeschäftigung zu finanzieren. Die Sozialbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen decken aber auch den größten Teil der Kosten unseres Gesundheitssystems. 2006 sind aus der Staatskasse 28,7 Milliarden Euro in das Gesundheitssystem geflossen. Bliebe es dabei, müssten darüber hinaus die Arbeitnehmer in diesem Modell die Kranken- und Pflegeversicherung selbst finanzieren. Da auch Kinder und Jugendliche ein Grundeinkommen erhalten sollen, erscheint das durchaus zumutbar. Zumutbar erscheint es aber ebenso, die Sozialsteuer hierfür auf einen Satz von 7,5 Prozent anzuheben. Zusammen mit einem entsprechenden Beitrag von öffentlicher Hand, Banken und Versicherungen würde das ausreichen, um jedem der 78 Millionen Bundesbürger (Prognose 2030) einen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung von 62 Euro zu zahlen. Rechnet man die 28,7 Milliarden Euro aus dem Steuertopf hinzu, wären es sogar 93 Euro pro Kopf. Was darüber hinausgeht, müsste einkommensabhängig ohne Beitragsbemessungsgrenze aufgebracht werden.

Auch die Lohnsteuer einbeziehen?

Wir bezahlen direkte und (aus Sicht der Endverbraucherinnen) indirekte Steuern. Die direkten werden von den Einkommen und Gewinnen erhoben; die indirekten werden auf (Konsum)Ausgaben aufgeschlagen. Hierzu gehören die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) als größter Brocken, aber auch beispielsweise die Mineralöl-, die Tabak- und die Sektsteuer. Während sich – vor allem international operierenden – Unternehmen viele Möglichkeiten bieten, ihre Steuerschuld zu minimieren und die Zahlung zu verzögern, wird der Arbeitnehmerin die Lohnsteuer vom Gehalt einbehalten. Die indirekte Steuer verringert solche Unterschiede. Sie ist daher in dieser Hinsicht die gerechtere Form der staatlichen Mittelbeschaffung. Außerdem eignet sie sich besser zum „Steuern“, also zum Beeinflussen des Verhaltens der Verbraucherinnen und Unternehmen – etwa zum sparsamen Umgang mit fossilen Energieträgern.

Wenn die Steuern nicht nur als staatliche Einnahmequelle, sondern auch als Lenkungsinstrument dienen sollen, erscheint es nicht gerade sinnvoll, ausgerechnet die Arbeitskraft zu besteuern und damit als Produktionsfaktor zu verteuern. Im Übrigen ist die Erhebung der Lohnsteuer von den Arbeitnehmerinnen ebenso ein Umweg wie der Einzug der Sozialbeiträge. Die Unternehmen zahlen Löhne und Gehälter, müssen aber davon den Steueranteil einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen. Das dient der Gerechtigkeit insofern, als höhere Einkommen stärker besteuert werden als niedrige.

Einfacher könnte es sein, die Steuern nicht an die Löhne und Gehälter zu binden, sondern direkt an der Quelle abzuschöpfen, wo die Einkommen erwirtschaftet werden. Das bedeutet, die Lohnsteuer würde abgeschafft zugunsten einer Steuer, die sich am Umsatz durch Produktion, Dienstleistung und Handel orientiert. Damit wären wir wieder bei der Sozialsteuer.

Die Lohnsteuer auf die Sozialsteuer umzulegen, würde auf andere Weise Gerechtigkeit herstellen: Die Benachteiligung der Arbeitnehmerinnen würde aufgehoben und die unterschiedlich hohen Einkommen dürften unterschiedlich hohe Ausgaben bewirken, denen die am Umsatz bemessene Steuer anhaftet. Die Einkommen aus Kapitalvermögen werden ohnehin an der Quelle besteuert.

Die Lohnsteuer abzuschaffen, kann aber keinesfalls bedeuten, völlig auf die Einkommenssteuer zu verzichten. Vielmehr müsste eine Obergrenze festgelegt werden, bis zu der ein Einkommen aus „lohnabhängiger“ Beschäftigung als Arbeitslohn definiert ist. Diese Grenze würde auch rechtfertigen, dass das bedingungslose Grundeinkommen lediglich vom fehlenden Arbeitslohn abhängig sein, ansonsten aber unabhängig von Einkommen und Vermögen zur Verfügung stehen soll.

Es klingt natürlich ungerecht, Beziehern hoher Einkommen auch noch das Grundgehalt zuzuschanzen. Wenn sie aber ihre Einkommen versteuern müssen, ist das hinnehmbar. Andernfalls könnte das Grundeinkommen nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit gezahlt werden; und das gilt es ja gerade zu vermeiden.

Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2006 insgesamt 157,7 Milliarden Euro Lohnsteuer gezahlt. 84 Prozent davon (s. Umlegungsberechnung) sind 132,5 Milliarden Euro. Das entspricht maximal (maximal, weil in der Summe auch Abgaben auf hohe Gehälter enthalten sind, die nach wie vor zu besteuern wären) 2,7 Prozent des 2006 gemeldeten Umsatzes. Die Lohnsteuer ebenfalls auf die Sozialsteuer umzulegen, würde diese also um 2,7 Prozent auf 9,2 bzw. auf 10,2 Prozent vom Umsatz erhöhen. Der Steuersatz ließe sich vielleicht noch herabsetzen, wenn für Luxusgüter eine höhere Mehrwertsteuer eingeführt oder die Anrechenbarkeit der Vorsteuer verringert würde.

Geltungsbereiche

Für Banken und Versicherungen müsste wohl statt der Orientierung der Sozialsteuer am Umsatz eine spezifische Bemessungsformel gefunden werden, aber das wird für das Finanzministerium sicher kein Problem sein. Falls Bund, Länder und Kommunen an dem System teilnehmen würden – statt ihren Angestellten selbst das lebenslange Mindesteinkommen zu garantieren – müssten sie eine der Sozialsteuer entsprechende Abgabe an die BA entrichten. In diesem Fall wäre die Zahl der Beschäftigten eine adäquate Bemessungsgrundlage.

Jeder, der mit einem dauerhaften legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland seinen Wohnsitz hat, sollte Anspruch auf das Grundeinkommen haben. Ebenso sollte das Recht, mit der BA einen Dauer-Arbeitsvertrag zu schließen, an den Wohnsitz gebunden sein. Der Rentenanspruch darf nicht erlöschen, wenn jemand seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.

Auch als Selbstständiger sollte man – als sein eigener Arbeitnehmer – ohne Einschränkung vom Grundeinkommen profitieren und in ein Vertragsverhältnis mit der BA eintreten oder ein solches fortsetzen können. Als Altersvorsorge und als Absicherung für den Fall, dass es mit der Selbstständigkeit irgendwann nicht mehr klappt, wäre das sicher vorteilhaft. Die ohnehin zu zahlende Sozialsteuer könnte den Aufwand für eine freiwillige Vorsorge verringern.

Keine Zwangsarbeit

Eine vertragliche Verpflichtung, die festgelegte Lebensarbeitszeit zu erfüllen, darf nicht zu Zwangsarbeit führen. Deshalb muss es die Möglichkeit geben, aus dem Vertrag aus- und bei Bedarf später auch wieder einzusteigen. Allerdings könnte an dieser Stelle eine Verlockung zum Missbrauch liegen.

Angenommen, ein Ehepaar schließt im Alter von 20 Jahren den Vertrag mit der BA, arbeitet fünf Jahre und verzichtet anschließend 10 Jahre lang auf jede lohnabhängige Beschäftigung. Aufgrund des Vertrags steht beiden Eheleuten während dieser 10 Jahre das höchstmögliche Grundeinkommen von je 1.200 Euro monatlich zu. Zusammen verfügen sie also über monatlich 2.400 Euro, ohne dafür arbeiten zu müssen. Das ist im Sinne dieses Konzept-Vorschlags völlig in Ordnung. Innerhalb dieser 10 Jahre gibt es keinen Grund, anzunehmen, die Eheleute würden ihren Vertrag nicht erfüllen.

Nun entscheiden aber beide, den Vertrag zu kündigen. Damit haben sie keinen Anspruch mehr auf das maximale Grundeinkommen, aber weiterhin auf das bedingungslose Grundeinkommen (800 Euro) plus der Zulage, die sich aufgrund der fünf Arbeitsjahre bemisst. Das wäre nicht zu beanstanden, hätten nicht beide 10 Jahre lang das höchste Grundeinkommen kassiert, was ihnen aufgrund der neuen Situation nicht zugestanden hätte. Das gezahlte Geld wird man kaum zurückfordern können, aber es sollte eine Sanktion geben, die vor solchem Missbrauch abschreckt. Sie könnte darin bestehen, dass in diesem Fall die Zulage aufgrund der fünf Arbeitsjahre zunächst gestrichen und erst für die Rente wieder wirksam wird. Der Anspruch der Eheleute würde also auf das reine bedingungslose Grundeinkommen reduziert; eine Zulage müssten sie sich erst wieder neu verdienen. In gleicher Weise wäre zu verfahren, wenn jemand den Vertrag zwar nicht kündigt, seiner Arbeitsverpflichtung aber nicht nachkommt.

Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage, warum überhaupt Anreize, einer bezahlten Arbeit nachzugehen, sinnvoll sein können. Modelle für ein bedingungsloses Grundeinkommen gehen in der Regel von der Annahme aus, dass alle Menschen arbeiten wollen und kreativ genug sind, durch Eigeninitiative in der Gesellschaft eine Rolle zu spielen, die sie in jeder Hinsicht zufrieden stellt. Auch dieser Konzept-Vorschlag geht nicht von allgemein vorherrschender Faulheit aus, sondern vom Willen zur Arbeit und von dem verbreiteten Bewusstsein, dass eine geregelte Beschäftigung ein wertvoller Lebensinhalt ist. Wie falsch Guido Westerwelle mit seiner populistischen Forderung nach Arbeitszwang für Hartz-IV-Empfänger und dem Vorschlag, sie zum Schnee- Schaufeln einzusetzen, liegt, zeigt ein Beispiel: Um die Straßen von Eis und Schnee zu befreien, wurden in Berlin 650 Jobs ausgeschrieben. Auf diese Stellen haben sich 27.000 Menschen beworben 4. Nicht mangelnde Nachfrage, sondern das fehlende Angebot an Arbeitsplätzen ist das Problem.

Weniger Faulheit als vielmehr Resignation könnte daher der Grund sein, wenn Menschen in ihrem Bemühen um einen Arbeitsplatz nachlassen. Wo - was ja auch vorkommen soll - Resignation mit einem Schuss Bequemlichkeit gepaart ist, können Anreize zur Eigeninitiative vielleicht ganz nützlich sein. Im Übrigen scheint ein wenig Bewusstseinsförderung in Sachen Staatsverständnis angebracht. Die FDP-Melodie nach dem Motto „die Bürger schenken dem Staat Steuern“, stellt den Staat als (feindliches) Gegenüber der Bürger dar. Tatsächlich ist der Staat die organisierte Solidargemeinschaft, der alle Bürger angehören und in der sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben.

Ausblick

Das hier vorgeschlagene System soll nicht nur den Menschen ein Mindesteinkommen garantieren, sondern auch ihre Chancen verbessern, am Arbeitsleben teilzunehmen, damit sie sich als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft, als funktionierende Zelle im Körper „Menschheit“ empfinden. Ein entscheidendes Element fehlt aber noch. Sollte ein derartiges System jemals eingeführt werden, wird die damit erleichterte Flexibilisierung vielleicht häufigere Arbeitsplatzwechsel provozieren. Bleibt damit die betriebliche Mitbestimmung auf der Strecke? Die Regeln der Mitbestimmung brauchen nicht geändert zu werden. Die Identifizierung der Arbeitnehmerinnen mit „ihrem“ Betrieb könnte allerdings abnehmen. Das wäre ein zusätzlicher Grund, betriebliche und überbetriebliche Beteiligungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer zu organisieren, über die ohnehin auf der politischen Ebene nachgedacht wird.

Die Ablösung der Sozialversicherung durch ein Grundeinkommen funktioniert nur, wenn eine ganze Volkswirtschaft darauf umgestellt wird. Wie aber ließe sich der Wechsel gestalten? Er wäre weniger problematisch als die Frage vielleicht vermuten lässt. Die Umstellung müsste von einem Tag auf den anderen passieren. Zum Tag X, wahrscheinlich einem 1. Januar, würde das neue System gelten. Alle Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige würden zur Sozialsteuer herangezogen, die bisherigen Sozialbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entfielen ebenso wie die Lohnsteuer. Alle abhängig Beschäftigten erhielten Nettogehälter, von denen sie – abhängig von der Höhe der Sozialsteuer – Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bestreiten müssten. Die Rentner erhielten weiterhin ihre Rente in der bisherigen Höhe – jetzt nicht mehr aus Beiträgen der aktiv Beschäftigten, sondern aus dem Steueraufkommen gespeist. Die erworbenen Rentenansprüche der noch Beschäftigten blieben erhalten und würden beim Eintritt in das Rentenalter mit dem bis dahin zu beanspruchenden individuellen Grundeinkommen – nach einer noch zu entwickelnden Formel – verrechnet.

Für eine Übergangszeit von etlichen Jahren würde der Wechsel allerdings zusätzliche Steuermittel oder einen Aufschlag auf die Sozialsteuer erfordern. Denn: Für die bereits erworbenen Rentenansprüche müsste Bestandsschutz gewährt werden, auch wenn sie die Grenze von 1.200 Euro überschreiten. Der Mehraufwand wäre aber durchaus tragbar. Zurzeit liegt die durchschnittliche Rente bei etwa 850 Euro. 3,1 Millionen Rentner beziehen mehr als 1.200 Euro im Monat. Der Mehraufwand für den 1.200 € übersteigenden Teil der Renten beträgt im Jahr 9,3 Milliarden Euro. Legt man die Brutto-Rente, einschließlich des Beitrags zur Krankenversicherung, zugrunde, erhöht sich der Mehrbedarf auf 10,3 Milliarden Euro. Das sind Größenordnungen, die das System nicht aus den Angeln heben würden. Im Übrigen kurbeln gute Renten die Binnenkonjunktur an, was wiederum ein höheres Aufkommen der Sozialsteuer zur Folge hätte.

Die Bundesagentur für Arbeit ist wahrscheinlich nicht die einzige Institution, die im vorgeschlagenen Sinn die Arbeitgeberfunktion übernehmen könnte. Denkbar wäre, von gewerkschaftlicher Seite eine entsprechende Agentur zu gründen. Ebenso könnten als Vertragspartner der Arbeitnehmer mehrere Einrichtungen in Frage kommen, die sich in einem Verbund zusammenschließen und dadurch sicherstellen, dass sie ihre vertraglichen Verpflichtungen wirklich erfüllen (können). Ein solcher Verbund könnte sogar auf internationaler Ebene entstehen. Wichtig ist, dass die Verwaltungskosten oder eventuelle Gewinnspannen nicht die Arbeitnehmer- Einkommen schmälern.

Um Vorstellungen dieser Art praktikabel zu machen, müsste sicher an einigen Schrauben für die Feinjustierung gedreht werden. Hier soll und kann auch kein fertiges Konzept vorgelegt werden. Es geht lediglich darum, aufzuzeigen, dass es durchaus zu brauchbaren Ergebnissen führen kann, Wirtschaft vom Menschen her zu denken. Es ist nicht nur möglich, sondern auch finanzierbar, den Menschen in den Mittelpunkt wirtschaftlicher Überlegungen zu stellen. Die Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung ernst zu nehmen, bedeutet nicht zuletzt, Wege zu öffnen, um für alle Erdenbürger ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Quelle: Gerd Kallweit, Verantwortung vor Gott? - Warum die Menschheit Werte und Konzepte selbst entwickeln muss, ISBN 978-3-8334-7730-0

1 Martin/Schumann, Globalisierungsfalle S. 9 ff
2 Quelle: Frankfurter Rundschau Vom 5.1.2008, S. 15
3 www.dgb.de/2008/Januar/04_Doppeljobber.htm/ (Zugriff Am 4.1.2008)
4 Quelle: Fernseh-Sendung „Frontal 21“ vom 23. Februar 2010