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Agentur für Arbeit

Neue Arbeitsamts-Führung - Frauen müssen leider draußen bleiben

Bei den Sozialdemokraten und Gewerkschaften regt sich Widerstand gegen die Zusammensetzung des neuen Führungsteams der Bundesanstalt für Arbeit (BA). "In den Vorstand gehört mindestens eine Frau", sagte der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske. Dies müsse eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die Besetzung sollte deshalb korrigiert werden. Auch die Sprecherin der Parteilinken in der SPD, Andrea Nahles, nannte die Zusammensetzung des Gremiums "unglaublich".

Bundesagentur für Arbeit

Nach dem Willen der Bundesregierung soll der bisherige Sozialminister von Rheinland-Pfalz, Florian Gerster (SPD), Vorstandssprecher der Nürnberger Behörde werden. Für die anderen beiden Vorstandsposten sind der bisherige BA-Vizepräsident Heinrich Alt und der Unternehmer Frank Jürgen Weise vorgesehen. Die Posten werden mit Inkrafttreten der ersten Stufe der BA-Reform zum 1. April besetzt. Am Freitag hatte das entsprechende Gesetz den Bundesrat passiert.

Nahles kritisierte auch die Besetzung der Expertenkommission unter Leitung von VW-Vorstand Peter Hartz, die bis Ende August Vorschläge für weitere Strukturreformen bei der BA erarbeiten soll. In dem 15-köpfigen Gremium sitze nur eine Frau, sagte Nahles. Die Kommission sei vermutlich "durch Zuruf von Männern an Männer" zustande gekommen. Das Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern von Wirtschaft, Gewerkschaften, Politik, Wissenschaft, Unternehmensberatung, Ländern und Kommunen.

Bsirske forderte von der Bundesregierung bei der Besetzung von Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesanstalt die Beachtung der Gleichstellungs-Gesetzgebung. Ansonsten werde eine Dienstleistungsbehörde, bei der 65,4 Prozent der Beschäftigten Frauen seien, wieder nur von Männern geleitet.

Am 25-03-2002

ARD-Magazin "plusminus"

Die Arbeitsämter verbessern ihre Arbeitslosen-Statistik bundesweit unter anderem durch die Vermittlung in sittenwidrige Beschäftigungsverhältnisse. Dies berichtet das ARD-Wirtschaftsmagazin "plusminus". Nach Recherchen des WDR liegen die Löhne bis zu 50 Prozent und mehr unter Tarif bzw. einem üblicherweise gezahlten Gehalt. Arbeitsgerichte wie auch der Bundesgerichtshof haben derartige Beschäftigungsverhältnisse bereits für sittenwidrig erklärt.

WDR-Recherchen im Bereich des Landesarbeitsamtes Berlin/Brandenburg ergaben, dass selbst Beschwerden der Arbeitnehmer bei den Ämtern nicht fruchteten. Zugleich bestätigte der Referatsleiter des Landesarbeitsamtes, Christian Gärtner, dass bereits die Vermittlung "gesetzlich verboten ist. Die Mitarbeiter wissen, dass sie solche Arbeitsverhältnisse nicht vermitteln dürfen." Mit den WDR-Recherchen konfrontiert, wollte er jedoch nicht ausschließen, dass dies in der Praxis immer wieder vorkomme.

Ein Besuch auf der Internet-Seite der Bundesanstalt für Arbeit ergab sogar reihenweise Vermittlungsangebote mit Dumping-Löhnen in fast allen Bundesländern. So wurde eine Stelle als Kfz-Mechaniker in Kiel für einen Brutto-Lohn von rund 1000 Euro angeboten. Der von den Arbeitsgerichten als Maßstab festgelegte statistische Normallohn beträgt jedoch 2300 Euro. Ein Fleischergeselle in Berlin sollte für 900 Euro arbeiten statt einem üblichen Brutto-Lohn von 2300 Euro.

Immer wieder wurde auch bekannt, dass Arbeitslose durch die Arbeitsämter gezwungen werden sollten, Jobs bei halbseidenen bis kriminellen Drückerkolonnen anzunehmen.

Am 16-04-2002

Arbeitsamt

Begleitet von lautstarken Protesten hat im historischen Nürnberger Rathaussaal der Festakt anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Bundesanstalt für Arbeit begonnen. Vor dem Rathaus begrüßten mehrere hundert Mitarbeiter unterstützt durch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Gäste der Feier, unter ihnen Bundeskanzler Gerhard Schröder. Auf Transparenten demonstrierten sie gegen Personalabbau und eine Privatisierung der Behörde. DGB-Vizechefin Ursula Engelen-Kefer sagte in einer Rede, Reformen dürften nicht dazu führen, dass die Bundesanstalt zerschlagen werde. Die Nürnberger Behörde müsse eine sozialstaatliche Einrichtung mit einer starken Selbstverwaltung bleiben.

Man werde nicht zulassen, dass die Bundesanstalt privatisiert werde, rief Engelen-Kefer den Demonstranten zu. Die Mitarbeiter rief sie auf, an diesem Tag selbstbewusst auf ihre Leistungen zurückzuschauen. Sie verwies auf die enormen Verdienste der Mitarbeiter in den Arbeitsämtern nach der Deutschen Einigung wie auch zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit.

Die Mitarbeiter übten auf ihren Plakaten scharfe Kritik an der Bundesregierung sowie am BA-Vorstandsvorsitzenden Florian Gerster. Sprüche wie "Reformen ja, aber nur mit uns", "Gemeinsam für den Erhalt der staatlichen Arbeitsvermittlung" und "Wir arbeiten und Private kassieren" waren auf Transparenten zu lesen. Zudem machten die Mitarbeiter deutlich, dass "dort wo keine Arbeitsplätze sind, können wir auch keine vermitteln". Schröder, Gerster und Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber wurden zudem als "Arbeitslosenhilfe-Räuber" bezeichnet.

Am 23-04-2002

Die ersten Monate je 750 Euro

Der Chef der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster, hat sich für eine grundlegende Änderung der staatlichen Arbeitslosenversicherung ausgesprochen. Der Mittwochausgabe der "Berliner Zeitung" sagte Gerster, wenn Arbeitslose künftig in den ersten Monaten ihrer Erwerbslosigkeit eine pauschale Unterstützung von beispielsweise 750 Euro bekämen, könne "das Engagement, sich schnell einen neuen Arbeitsplatz zu suchen", gestärkt werden. "Der Vorteil für den Arbeitslosen bestünde darin, das Geld zu sparen behalten zu dürfen, auch wenn er vor Ablauf einer festgelegten Zeitspanne eine neue Stelle findet", sagte der Behörden-Chef. Eine derartige "unbürokratische Regelung" würde die Arbeitsämter massiv entlasten. Die amtlichen Stellenvermittler könnten sich dann "mehr auf die Betreuung der Problemfälle konzentrieren".

Gerster stellte die Zustimmung allerdings unter den Vorbehalt einer noch ausstehenden juristischen Bewertung. "Bevor wir so etwas machen, müssen wir prüfen, ob solche Pauschalierungen rechtlich zulässig sind und in welcher Höhe sie liegen müssen", sagte er.

Gerster zeigte sich zuversichtlich, dass durch eine straffere Ausrichtung der Arbeitsämter auf die Bedürfnisse der Arbeitslosen und Arbeitgeber die Zahl der Erwerbslosen in den nächsten Jahren um bis zu einem Prozentpunkt gesenkt werden könne. Er sprach sich zugleich strikt gegen eine stärkere Deregulierung des Arbeitsmarktes aus. "Ausufernde Deregulierungsfantasien halte ich für falsch", so der Behörden-Chef. Tarifhoheit und Kündigungsschutz ständen nicht zur Disposition.

Am 19-06-2002

Arbeitsmarkt-Reform

Die Arbeitsämter sollten nach Ansicht des ehemaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) in strukturschwachen Regionen wie den neuen Ländern zusätzliche kommunale Investitionsprogramme finanzieren. Dies müsse Bestandteil des Hartz-Konzeptes für Reformen auf dem Arbeitsmarkt werden, sagte Stolpe dem "Berliner "Tagesspiegel" am Montag. Handwerker und Mittelständler, die Dächer, Kindergärten oder kommunale Einrichtungen bauen oder reparieren, sollten von der Arbeitsverwaltung bezuschusst werden, wenn sie dafür Arbeitslose anstellen. Außerdem müsse das seit dem Frühjahr laufende "Jump Plus"-Programm im Hartz-Konzept aufgenommen und "sofort umgesetzt" werden.

Nach Ansicht Stolpes könnten 100 000 Jugendliche in Ostdeutschland Arbeitsplätze in ihren Heimatregionen erhalten, wenn die Arbeitsämter den Unternehmern Lohnkostenzuschüsse zahlten. "Wo es nicht genügend Arbeitsplätze gibt, da muss die Arbeitsverwaltung Auffanglösungen schaffen", sagte der SPD-Politiker. Forderungen von Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU), die Wegzugsprämien abzuschaffen, wies Stolpe zurück. Junge Ostdeutsche, die sechs Monate lang nicht vermittelt werden könnten, müsse man unterstützen, wenn sie sich im Westen eine Zukunft aufbauen wollten.

Am 22-07-2002

Agentur statt Anstalt

Der Startschuss für den umfassenden Umbau der Bundesanstalt für Arbeit ist gefallen. Bis Mitte nächsten Jahres sollen zur zielgenaueren Jobvermittlung flächendeckend Jobcenter und Personal-Service-Agenturen aufgebaut werden. Der gesamte Umbauprozess werde zwei Jahre dauern, sagte BA-Vorstandschef Florian Gerster bei der Vorstellung seines Konzeptes in Berlin. Die Bundesanstalt soll künftig den Namen "Bundesagentur für Arbeit" tragen, enger mit den Arbeitgebern zusammenarbeiten und sich mehr als Dienstleister verstehen. Koalitionsvertreter und DGB-Chef Michael Sommer unterstützten die Pläne. Der Vorsitzende des dbb - beamtenbund und tarifunion, Erhard Geyer, forderte eine deutliche Personalaufstockung.

Gerster kündigte an, beim Umbau der Behörde werde in jenen Bereichen sofort gestartet, in denen keine Gesetzesänderungen nötig seien. Der gesetzliche Rahmen für die übrigen Maßnahmen werde frühestens Anfang 2003 stehen. Bei allen Landesregierungen sollen Verbindungsstellen gebildet werden, um enger mit regionalen Akteuren zusammenzuarbeiten. Er verspreche sich davon einen "Quantensprung", sagte der BA-Chef.

Die Arbeitsvermittler sollen künftig branchenorientiert arbeiten, so dass jedes Unternehmen seinen persönlichen Vermittler im Arbeitsamt kennt. Effizientere Verwaltungsarbeit soll ermöglichen, die Zahl der Job-Vermittler deutlich zu erhöhen. Die von der Hartz-Kommission angestrebte Quote, wonach ein Vermittler für 200 Arbeitslose zuständig sein soll, nannte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt "in der Zielrichtung sehr sympathisch". Derzeit liege die Quote eher bei 1 zu 600.

Bis Mitte 2003 soll in jedem Arbeitsamt ein Jobcenter eingerichtet sein, um für die Arbeitslosen Integrationsangebote zu entwickeln. Hier gebe es erste Kooperationsverträge mit privaten Anbietern, sagte Alt. Gleiches gelte für die Personal-Service-Agenturen. Die Internet-Adresse www.arbeitsamt.de solle künftig "Zugriff auf alle Stellen im Internet" geben, nannte Alt als weiteren Schritt für die schnellere Vermittlung.

Intern will Gerster seinen Mitarbeitern klare Ziele setzen und zugleich mehr Freiheiten zugestehen. Für mehr Flexibilität würden bei den Beamten die "Grenzen dieses Dienstrechts" erprobt, kündigte BA-Vorstandsmitglied Frank-Jürgen Weise an. Gerster sagte, es würden keine Beamtenanwärter mehr eingestellt.

Geyer warf Gerster deshalb vor, die Probleme der Behörde allein auf dem Rücken der dort beschäftigten Beamten lösen zu wollen. Gerster setze zudem die Motivation seiner Mitarbeiter aufs Spiel, wenn er mit einem Abbau der Arbeitslosigkeit auch einen Stellenabbau bei der BA in Aussicht stelle, kritisierte der Gewerkschaftschef.

Die Arbeitsmarktexperten Franz Thönnes und Thea Dückert begrüßten die schnelle Umsetzung der Hartz-Reformvorschläge. Sommer sagte, der DGB setze sich zusätzlich für eine Investitions- und Qualifizierungsoffensive ein. CSU-Sozialexperte Johannes Singhammer bemängelte, die von der BA geförderten Qualifizierungsmaßnahmen seien häufig unwirksam. Nötig sei daher eine sofortige Effizienzkontrolle.

Am 22-08-2002

Dumping-Löhne

Die Bundesagentur für Arbeit beauftragt in ihren Agenturen Reinigungsfirmen, die den allgemein verbindlichen Tariflohn des Gebäudereiniger-Handwerks unterlaufen und Arbeitskräfte zu Dumpinglöhnen beschäftigen. Das berichtete das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO am Montagabend. Eine Reinigungskraft habe etwa nur vier Euro pro Stunde verdient.

Vorausgegangen sei eine Ausschreibung der Reinigungsarbeiten in den Agenturen für Arbeit. Den Zuschlag hätten zwei Firmen erhalten, die bevorzugt Arbeitslose eingestellt hättten. Diese können laut Sozialgesetzbuch 165 Euro im Monat dazuverdienen, ohne Abstriche beim Arbeitslosengeld hinnehmen zu müssen. Ein Verdienst von 165 Euro entspricht bei einem allgemein verbindlichen Tariflohn von 6,18 Euro pro Stunde in Ostdeutschland einer monatlichen Arbeitszeit von etwa 27 Stunden.

In Westdeutschland dürfte bei einem Mindesttariflohn von 7,68 Euro etwa 21,5 Stunden gearbeitet werden. Diese Stundengrenzen werden nach Informationen von WISO von den Reinigungskräften regelmäßig überschritten. Das belegten eidesstattliche Versicherungen, die WISO vorlägen. In einem Fall sei die Arbeitszeit um bis zu 15 Stunden pro Monat überschritten worden. Damit verdiente die Reinigungskraft nur rund 4 Euro pro Stunde.

Die Bundesagentur für Arbeit verteidigte in WISO das Engagement der Firmen: Laut BA lägen Tariftreueerklärungen vor. Zweifel an der Zahlung von Tariflöhnen bestünden nicht. WISO lägen hingegen Schriftstücke vor, die das Gegenteil bewiesen: So hätten Innungen, Gewerkschaften und einzelne Agenturen die BA mehrfach auf die Praktiken der Reinigungsfirmen hingewiesen. Sabine Zimmermann, Vorsitzende des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Zwickau, sagte in WISO: "Bei uns entsteht der Eindruck, dass man diese Billiglöhne bei der Agentur für Arbeit in Kauf nimmt."

Für Antidiskriminierungsgesetz

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, unternimmt einen neuen Vorstoß für ein Antidiskriminierungsgesetz. Es schockiere sie jedes Mal aufs Neue, in welcher Form zum Beispiel Behinderte von Diskriminierungen betroffen seien, sagte die Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Das gelte insbesondere für das Tourismus- und Beherbergungsgewerbe, aber auch für Versicherungen und Banken. Auch der Bundesagentur für Arbeit warf Evers-Meyer eine Vernachlässigung behinderter Menschen vor.

Evers-Meyer forderte, derartige Praktiken mit gesetzlichen Maßnahmen zu unterbinden. "Ich trete daher weiterhin offensiv für die schnelle Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ein", sagte sie.

Evers-Meyer warf der Bundesagentur für Arbeit eine Vernachlässigung behinderter Menschen vor. Die Behörde habe sich in den vergangenen Monaten mehr und mehr aus der Eingliederung und Vermittlung behinderter Menschen zurückgezogen. "Wir werden hier die Agentur für Arbeit wieder stärker in die Pflicht nehmen müssen", kündigte Evers-Meyer an.

Die Bundesbeauftragte stellte zugleich die Kompetenz der Behörde im Umgang mit Behinderten in Frage. "Den Bearbeitern vor Ort fehlt oftmals einfach die nötige Sachkenntnis", meint Evers-Meyer.

Am 12. Dez. 2005 unter: nachrichten

Umfrage

In Ostdeutschland hat jeder zehnte Betroffene den Antrag auf Arbeitslosengeld II an die Agentur für Arbeit zurückgeschickt. Nach einer am Dienstag vorab veröffentlichten Untersuchung der Zeitschrift "Super Illu" sind bei den örtlichen Arbeitsämtern im Osten bislang 10,7 Prozent der insgesamt 943.800 verschickten Formulare eingegangen. Die wenigsten Anträge seien dabei mit drei Prozent in Wittenberg in Sachsen-Anhalt eingegangen, die meisten im Bezirk Neuruppin in Brandenburg mit einer Rücklaufquote von 25 Prozent.

In Großstädten wie Leipzig und Dresden hätten bisher sieben Prozent der betroffenen ihre ALG-II- nträge an die zuständigen Arbeitsagenturen zurückgeschickt. In Schwerin seien es sechs und in Rostock fünf Prozent. Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II soll im Januar beginnen.

Am 14. Sep. 2004 unter: arbeit

Warnung vor Chaos

Die bayerischen Landkreise wollen die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts stoppen. Das Präsidium des Landkreistages beschloss am Donnerstag, dass die Landkreise einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen, um das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.1.2005 zu verhindern. Die Landräte befürchteten ein Chaos, hieß es zur Begründung.

"Mir tun schon heute die Menschen leid, wenn sie zu Jahresbeginn vor verschlossenen Türen stehen und niemand bei der Agentur für Arbeit in der Lage sein wird, ihnen die berechtigten Wünsche nach Geldleistungen für sich und ihre Familien zu erfüllen", betonte der Präsident des Bayerischen Landkreistags und Landrat des Landkreises Cham, Theo Zellner.

Die Landkreise könnten dann nicht mehr helfen, weil sie für das Arbeitslosengeld II nicht verantwortlich seien. Und für die Kosten für Unterkunft und Heizung, für die die Kommunen dem neuen Gesetz zufolge zuständig sind, könne man wegen der großen finanziellen Probleme auch nicht aufkommen. Wegen eines Nettodefizits der bayerischen Kommunen von jährlich 576 Millionen Euro sei man dafür "nicht mehr leistungsfähig". Mit dem Gang nach Karlsruhe werde deshalb die Notbremse gezogen.

Am 22. Apr. 2004 unter: arbeit

Antwort des Ministeriums

Die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD), Hartz-IV-Betroffene mit Hausbesuchen, telefonischen Kontrollen und Datenabgleichen mit den Finanzämtern zu behelligen, stoßen bei den kleinen Bundestagsparteien auf Kritik. Nach Auffassung der Bundestagsabgeordneten Petra Pau (Linkspartei) verkomme die Agentur für Arbeit dann zur "Agentur gegen Arbeitslose". Erst hätten Millionen Betroffene ihren Arbeitsplatz verloren, dann wurden sie gedemütigt, nun sollen sie verfolgt werden. Das sei die Quintessenz rot-grüner Arbeitsmarktpolitik. Der schwache Staat zeige Stärke. Zustimmung zu dem Maßnahmenpaket kam vom Städte- und Gemeindebund.

Pau erhielt in dieser Woche eine Antwort auf ihre parlamentarische Anfrage an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Sie wollte unter anderem wissen, wie viele Datenabgleiche bei ALG-II-Empfängern bisher durchgeführt worden seien. "Die Antwort in Kurzfassung: Keine, jedenfalls wisse das Ministerium davon nichts und man wolle davon auch nichts wissen. Nun erfahren wir: Minister Clement weiß trotzdem, dass mindestens 10 Prozent aller Langzeitarbeitslosen gefährliche Betrüger sind."

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Thea Dückert, sagte der "Berliner Zeitung": "Herr Clement sollte sich besser darum kümmern, dass die Arbeitslosen eine vernünftige Betreuung erhalten." Dückert sagte, aus ihrer Sicht gebe es noch eine ganze Reihe von Missständen bei der Betreuung von Arbeitslosen durch die Arbeitsagenturen, die beseitigt werden müssten, bevor Kontrollen verschärft werden sollten - offenbar hatte es die rot-grüne Bundesregierung in den vergangenen sieben Jahren nicht geschafft, diese "Missständen bei der Betreuung von Arbeitslosen" zu beseitigen.

Auf Zustimmung stößt das Maßnahmenpaket des Wirtschaftsministers beim Städte- und Gemeindebund. "Um zu verhindern, dass es beim Bezug von Arbeitslosengeld II zu Missbrauch kommt, müssen alle Möglichkeiten genutzt werden," sagte Pressesprecher Uwe Zimmermann. Allerdings bezweifle er, dass der Missbrauch von Arbeitslosengeld II ein Massenphänomen ist. "Was man an Missbrauchsfällen aufspüren kann, wird nicht ausreichen, um die fast doppelten Ausgaben des Bundes für das ALG II zu kompensieren", meint er.

Am 11. Okt. 2005 unter: nachrichten

Am 29-06-2004

Bundesagentur für Arbeit

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) schafft eine Lockerung des Kündigungsschutzes keine neuen Arbeitsplätze. Das berichtet die Tageszeitung "Die Welt" unter Berufung auf eine neue Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Nürnberger Arbeitsmarktbehörde zu den Wirkungen des Kündigungsschutzrechtes. In der Studie heiße es: "Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass dort, wo es keinen Kündigungsschutz gibt, die Beschäftigungsdynamik nicht zunimmt."

Weniger Kündigungsschutz schafft laut Bundesagentur keine Arbeitsplätze

Die Änderungen der Schwellenwerte im deutschen Kündigungsschutzrecht hätten während der 90er Jahre weder auf die Zahl der Einstellungen noch auf die Zahl der Kündigungen einen messbaren Einfluss. Deshalb sei "ein signifikanter Einfluss auf das Beschäftigungsniveau bzw. die Arbeitslosigkeit ebenfalls auszuschließen".

Mit diesem Ergebnis widersprechen die BA-Forscher indirekt Forderungen von Oppositionsparteien und vieler Wirtschaftsforschungsinstitute nach einer Lockerung des Kündigungsschutzes zur Ankurbelung der Beschäftigung, betont das Blatt. Grundlage der Studie sei eine empirische Analyse des betrieblichen Einstellungsverhaltens nach den Änderungen im Kündigungsschutzrecht in der zweiten Hälfte der 90er Jahre.

Laut IAB produziere der Kündigungsschutz aber Kosten für die Unternehmen. So könnte die Unkündbarkeit von unproduktiven Beschäftigten zu einem Gewinnrückgang bei den Unternehmen führen.

Am 20-10-2004

Arbeitslosengeldes II

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, der im Sommer nach seinen Warnungen vor Gewalt gegen Mitarbeiter der Arbeitsagenturen vom Kanzler persönlich wegen Panikmache kritisiert wurde, sieht sich heute bestätigt. Viele Beschäftigte der Agenturen hätten ihn angerufen, weil sie sich Sorgen um ihre Sicherheit machten, sagte Freiberg der "Berliner Zeitung". Das werde sich mit der Einführung des neuen Arbeitslosengeldes II ab 2005 noch verschärfen.

"Natürlich wäre es verkehrt, wenn der Sicherheitsaspekt in den Vordergrund geschoben würde", sagte der Gewerkschafter. Er fügte hinzu: "Aber in Einzelfällen, in sozialen Brennpunkten zeigt sich, dass die Maßnahmen notwendig sind."

Am 12-11-2004

Arbeitslosenstatistik

Der Präsident der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, hat Presseangaben zufolge ein Ende der Betreuung älterer Arbeitslose in Ostdeutschland durch die Arbeitsbehörden gefordert. "In den neuen Bundesländern können wir leider vielen Menschen in der derzeitigen Wirtschaftslage kaum etwas bieten", sagte Weise der "Financial Times Deutschland". Dazu zählten Arbeitslose über 55 und mit einer nicht mehr aktuellen Qualifikation. Für sie solle ein "Übergang gefunden werden, der auf eine bestimmte Zeit begrenzt ist".

Angesichts der katastrophalen Situation auf dem Arbeitsmarkt gibt es dem Bericht zufolge in der SPD derzeit Überlegungen, älteren Langzeitarbeitslosen, die als nicht mehr vermittelbar gelten, eine Grundsicherung zu zahlen und sie zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Sie würden damit aus der Arbeitslosenstatistik herausfallen.

Weise bestätigte außerdem indirekt Zahlen, nach denen die Arbeitsmarktreform "Hartz IV" 6,4 Milliarden Euro mehr kosten könnte als geplant. Hinter diesen Angaben stehen Hochrechnungen der Arbeitslosenzahlen und der Ausgaben der BA im Januar. "Die Rechnung ist plausibel", sagte der Behördenchef.

Am 23-02-2005

Ermächtigung

Das arbeitsmarktpolitische Instrument der Ich-AG soll um zwei Jahre bis Ende 2007 verlängert werden. Dies beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Auch künftig müssen Antragsteller eine "Tragfähigkeitsbescheinigung" für ihre "Geschäftsidee" vorlegen. Zusätzlich wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) ermächtigt, die beruflichen Fähigkeiten für die angestrebte Selbstständigkeit zu überprüfen und eventuell entsprechende Fortbildungsmaßnahmen zu verlangen.

Mit dem größeren Entscheidungsspielraum für die BA sollen Missbrauch verhindert und die Erfolgschancen der Kleinunternehmer erhöht werden. Im März 2005 wurden knapp 250.000 arbeitslose Frauen und Männer zu Managern einer Ich-AG.

Zudem beschloss das Kabinett die Umsetzung von Maßnahmen, die Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in seiner Regierungserklärung im März angekündigt hatte. Unternehmer dürfen demzufolge nach einer Pause von zwei Jahren wieder Mitarbeiter befristet einstellen, die bereits einmal bei ihnen in einem befristeten Arbeitsverhältnis standen. Bis Ende 2007 werden die Lockerungen beim Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer verlängert. Ebenso wird das ERP-Innovationsprogramm für den Mittelstand ausgeweitet. Die Mittelstandsbank des Bundes wird "innovativen Mittelständlern" Kredite mit zwei Prozent unter dem Marktzins anbieten.

Als Vorläufer einer zentralen Behördenstelle für Existenzgründer, den so genannten One-Stop-Shops, soll ab Januar 2006 ein zentrales Informationssystem mit dem Namen "startothek" eingeführt werden. Auf der internetbasierten Plattform sollen alle gründungsrelevanten Erfordernisse wie Gesetze, Genehmigungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene enthalten sein.

Das Kabinett beschloss ferner, Unternehmen bei der Statistik zu entlasten. 14 Gesetze umfasse die Liste, nach der die Datenerhebung für Unternehmen entweder gestrichen oder vereinfacht wird.

Am 27-04-2005

821 Millionen Euro

Die deutschen Unternehmen nutzen offenbar verstärkt das gesetzliche Instrument der Altersteilzeit, um ihre Belegschaften kostengünstig zu verkleinern. Wie die "Berliner Zeitung" aus Kreisen der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit berichtet, steigt die Zahl der Altersteilzeitfälle sprunghaft an. Ende September förderten die Arbeitsagenturen demnach rund 90.000 Personen mit diesem Instrument. Ein Jahr zuvor waren es noch 10.000 weniger und zwei Jahre zuvor sogar 20.000 weniger. Auch die Ausgaben klettern dem Bericht zufolge kontinuierlich: Allein bis Ende September gab die Bundesagentur rund 821 Millionen Euro aus Beitragsmitteln für die Altersteilzeitförderung aus.

Bei der Altersteilzeit können Unternehmen Beschäftigte ab 55 Jahren in den Ruhestand schicken. Ursprünglich sollten damit Anreize geschaffen werden, um junge Kräfte einzustellen.

Faktisch benutzen aber viele Unternehmen die Altersteilzeit, um ihre Belegschaften mit Zustimmung der Betroffenen kostengünstig zu verkleinern. Die Arbeitsagenturen erstatten dem Arbeitgeber bei der Altersteilzeit zusätzliche Rentenbeiträge und einen Aufschlag auf das Entgelt des Arbeitnehmers.

Am 03-11-2005

"Sachgrundlos befristete Verträge"

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) dringt nach einem Pressebericht auf 5000 neue Planstellen in den Jobcentern zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen. Entsprechende Gespräche werden zwischen Bundesagentur und Bundesarbeitsministerium geführt, berichtet die Tageszeitung "Die Welt". "Wir müssen die Arbeitsgemeinschaften stabilisieren", zitiert die Zeitung Kreise der Bundesagentur. Jeder fünfte der mehr als 50.000 Beschäftigten in den 354 Arbeitsgemeinschaften hat nur einen befristeten Vertrag - und die laufen im ersten Halbjahr 2007 aus.

Nach zwei Jahren sachgrundloser Befristung können die Verträge nicht mehr verlängert werden. Die BA will mindestens die Hälfte der befristeten Verträge in Dauerarbeitsverhältnisse umwandeln. Einen Aderlass von 11.000 eingearbeiteten Mitarbeitern könnten sich die Jobcenter dem Bericht zufolge nicht leisten.

Am 11-09-2006

"Arbeitsamtsdirektoren zur Weißglut gebracht"

Bezirksverordnete der WASG in Berlin und von Wahlbündnissen in Niedersachsen fordern ein Weihnachtsgeld für Arbeitlose. In einer konzertierten Aktion der Berliner Wahlalternative brachten Abgeordnete der WASG einen entsprechenden Antrag in den Bezirksparlamenten ein. Vorreiter der Aktion in Berlin war Christopher Cheeseman, der als Parteiloser für die Osnabrücker Linke im Stadtparlament sitzt. Nach dem Vorschlag sollte der Haushaltsvorstand 80 Euro und jeder Angehörige 60 Euro erhalten. Der Antrag wurde laut WASG von einer Mehrheit aus SPD, Grünen, CDU und FDP abgelehnt. Die Stadt Burghausen in Bayern zahlt offenbar eine solche Beihilfe zu Weihnachten.

Die Berliner WASG übernahm den Antrag. Zur gleichen Zeit wurde ein ähnlicher Antrag von Abgeordneten der Linken in einigen niedersächsischen Lokalparlamenten - unter anderem in Wilhelmshaven - gestellt. Begleitet wurde dies durch eine Initiative der Verdi-Erwerbslosenausschüsse, die sich für die Zahlung von Weihnachtsgeld durch Arbeitsämter stark macht.

Bei Aktionstagen verteilten Verdiaktivisten den Angaben zufolge Musteranträge auf Weihnachtsgeld vor den Arbeitsämtern. "Die stoßen auf große Resonanz", so Giesela Brandes-Steggewentz von ver.di. Die Anträge seien an die Arbeitsämter weiter geleitet worden, was einige Arbeitsamtsdirektoren zur Weißglut gebracht haben soll.

Auch in Berlin stießen die Aktionen offenbar nur auf begrenzte Unterstützung seitens der Parteien. Was im bayerischen Burghausen gehe, müsse auch in Berlin gehen, meint die WASG und verlangt vom Senat eine Weihnachtsbeihilfe von 80 Euro für alle Bezieher der Leistungen von ALG II (Hartz IV) und der Grundsicherung.

Eine solche Zahlung sei "noch nicht einmal teuer", meinen die Initiatoren. 500.000 Berechtigte mal 80 Euro mache rund 40 Millionen Euro. "So viel haben allein die Vorstände der Deutschen Bank im Jahr 2005 verdient, an der Spitze Josef Ackermann mit 11,9 Millionen Euro."

Berlin sei zwar pleite. Das stimmt, argumentiert die WASG, "aber nicht weil Feuerwehrleute zuviel verdienen, Krankenschwestern zu wenig arbeiten oder Erwerbslose Sozialschmarotzer" seien. Schuld sei vielmehr die teure Pleite der Bankgesellschaft Berlin oder auch steigende Wassergebühren zugunsten der Profite privater Investoren bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben. Und wenn das Bundesverfassungsgericht bei 60 Milliarden Schulden und jährlichen Zinszahlungen von 2,5 Milliarden keinen Anspruch auf Bundeshilfen erkennen würden, dann wären auch 40 Millionen nichts weiter als "Peanuts", meint die WASG.

Am 22-12-2006

Niedrigere Beiträge für die Wirtschaft

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) rechnet bis Jahresende mit einem Gesamtüberschuss in Höhe von rund 18 Milliarden Euro. Dies ermögliche es, die Beitragszahler 2008 um weitere 7,1 Milliarden Euro zu entlasten, sagte der BA-Verwaltungsrat am 15. November bei der Bekanntgabe des Haushaltsplans für das kommende Jahr mit. Die Wirtschaft hat ein großes Interesse an einer Senkung der Beiträge. Die Spitzen der Koalition haben vor diesem Hintergrund eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 4,2 auf 3,3 Prozent beschlossen. Der Bundestag entscheidet darüber am Freitag.

Der Behörde zufolge wurde der Haushaltsplan noch auf der Basis eines Beitragssatzes von 3,9 Prozent aufgestellt. In einem "Vorratsbeschluss" würden aber die Beitragssatzsenkung, die längere Zahlung von Arbeitslosengeld I für Ältere und die Einführung eines Eingliederungsgutscheins in den Haushalt übernommen.

Der BA-Etat sieht 2008 Gesamteinnahmen von 37,9 Milliarden Euro vor. Davon stammen 26,1 Milliarden Euro aus Beiträgen. Die geplanten Gesamtausgaben belaufen sich den Angaben nach auf 43,26 Milliarden Euro. Die Differenz wird über die Rücklagen finanziert. Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind insgesamt 12,6 Milliarden Euro veranschlagt, gut zwei Milliarden Euro mehr als voraussichtlich 2007 dafür ausgegeben werden.

Für das Arbeitslosengeld sind rund 16 Milliarden Euro vorgesehen. Damit könnten im Jahresdurchschnitt auch bei verlängerter ALG-Bezugsdauer für Ältere gut eine Million Leistungsempfänger finanziert werden. Der Haushaltsplan muss noch von der Bundesregierung genehmigt werden.

Am 15-11-2007

Neues Modell zur "Hartz IV"-Betreuung

Das Bundesarbeitsministerium setzt bei der künftigen Betreuung von "Hartz IV"-Empfängern auf ein freiwilliges Kooperationsmodell. Ressortchef Olaf Scholz (SPD) schlug am 13. Februar in Berlin die Umwandlung der verfassungswidrigen Arbeitsgemeinschaften (Argen) in "kooperative Jobcenter" vor, in denen Arbeitsagentur und Kommunen "auf der Grundlage freiwilliger Kooperationsvereinbarungen" zusammenarbeiten. Eine Gesetzesänderung soll es nicht geben. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Umstrukturierung bis Ende 2010 angeordnet. Die Karlsruher Richter erklärten die gemeinsame Betreuung von "Hartz IV"-Empfängern durch Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in Argen für verfassungswidrig, da das Grundgesetz eine solche "Mischverwaltung" ausschließe.

Die als "Jobcenter" bekannten bundesweit rund 350 Argen sind für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und die Vermittlung Arbeitsloser zuständig.

Nach Angaben von Scholz sollen die einheitlichen Anlaufstellen und die Leistungen "aus einer Hand" erhalten bleiben. Die bisherige Trägerversammlung solle durch einen Kooperationsausschuss, in dem beide Partner vertreten seien, ersetzt werden. Der Bund erkläre sich zudem bereit, die Mitarbeiter der Kommunen in den "Jobcentern" zu übernehmen. Derzeit seien in den Argen knapp 18.000 Personen beschäftigt.

Der Vorschlag solle eine Diskussion eröffnen und sei nicht als Ergebnis gedacht, so der Minister. Nun müsse mit Städten, Gemeinde, Landkreisen und den weiteren zuständigen Stellen über das weitere Vorgehen beraten werden. Er mahnte dabei eine "unaufgeregte Diskussion" an.

Unions-Arbeitsmarktexperte Ralf Brauksiepe (CDU) kritisierte den Vorschlag: "Wir sind immer für eine Kommunalisierung der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen eingetreten. Diesem Anspruch wird der Scholz-Plan sicher nicht gerecht."

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte, Alternativen zu den Arbeitsgemeinschaften dürften "nicht zu einem Bundessozialamt" führen. Die Betreuung und Beratung von Arbeitssuchenden müsse in kommunalen Jobcentern unter eigener Verantwortung stattfinden, forderte er.

Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer bezeichnete den Scholz-Vorschlag als "Schönwetter-Modell". Dort, wo die Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen bisher schon gut funktioniere, sei die freiwillige Kooperation ein Weg. "Wo nicht, ist eine weitere Zusammenarbeit fraglich."

Der Präsident des Deutschen Landkreistags (DLT), Jörg Duppré, kritisierte, bei der geplanten Geschäftseinheit innerhalb der Arbeitsagentur sei ein kommunaler Einfluss so gut wie nicht gegeben. Er erneurte die Forderung der Landkreise, bei abgesicherter Finanzierung die "Hartz IV"-Leistungen in eigene Verantwortung zu übernehmen. Eine solche kommunale Trägerschaft werde bereits bundesweit in 69 sogenannten Optionskommunen praktiziert.

Der Deutsche Städtetag begrüßte hingegen den Vorschlag. "Das Modell stellt sicher, dass sich für die Hilfeempfänger kaum etwas ändert", sagte Städtetagspräsident Christian Ude (SPD). Allerdings würden künftig die Aufgabenbereiche von Kommunen und Arbeitsagentur innerhalb der Job-Center streng getrennt.

Am 13-02-2008

Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg

Im staatlichen Schulwesen kehrt einem Pressebericht zufolge das Phänomen "Saisonarbeit" zurück. Jahr für Jahr würden in fünf Bundesländern während der Sommerferien mehr als 5000 Lehrer in die Arbeitslosigkeit geschickt. Das gehe aus einem internen Papier der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, schreibt die "Hannoversche Allgemeine Zeitung". Damit entlasteten die Länder ihren Etat auf Kosten der Arbeitslosenversicherung sowie des Bundes um 17 Millionen Euro jährlich, heißt es in dem Papier weiter. Im Sommer 2007 seien davon rund 5400 jüngere Lehrer betroffen gewesen. Besonders auffällig sei das Phänomen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Aber auch Niedersachsen und Rheinland-Pfalz werden genannt.

Neben der Verlagerung der Kosten auf die Beitragszahler zählt die BA weitere Schwachpunkte der kritisierten Praxis auf. Sie verunsichere die betroffenen Lehrer, die sich bereits in ihrer Unterrichtsphase um ihre Anschlussbeschäftigung sorgen müssten. Das habe entsprechend negative Folgen für die Qualität ihres Unterrichts. Auch die Schüler würden verunsichert, weil ihnen feste Bezugspersonen verweigert würden.

Nach Einschätzung der BA werden mit der umstrittenen Praxis gesetzliche Schutzbestimmungen "bis an die Grenze" ausgereizt. Die Bundesländer handelten "legal, aber nicht legitim", wenn sie mit den Lehrern faktisch Kettenverträge schlössen, urteilt die BA. Die betroffenen Pädagogen nähmen das Vorgehen hin, um nicht durch Kritik die langfristig erhoffte Übernahme ins Beamtenverhältnis aufs Spiel zu setzen.

Am 18-04-2008

Leistungen aus einer Hand für Langzeitarbeitslose

Nach einer monatelangen Debatte um die Zukunft der Jobcenter haben sich Bund und Länder auf eine Verfassungsänderung geeinigt. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sprach am Montag (14. Juli) nach einer Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialminister von einem "Durchbruch". Seinen Angaben nach soll mit der geplanten Änderung des Grundgesetzes der Status quo der bestehenden Arbeitsgemeinschaften (Argen) und 69 Optionskommunen gesichert werden. Langzeitarbeitslose erhielten somit auch weiterhin Leistungen aus einer Hand.

Scholz kündigte an, bis Ende der Sommerpause Gesetzestexte vorzulegen. Die Umsetzung werde "schnell und zügig gehen", zeigte er sich überzeugt. Seit Mai hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge zur Zukunft der Jobcenter erarbeitet.

Laut Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) haben die Länder der Verfassungsänderung einstimmig zugestimmt. Die als Jobcenter bekannten bundesweit rund 350 Argen sind für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zuständig. Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) tragen je zur Hälfte die Verantwortung.

Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) sagte als Vorsitzender der Ministerkonferenz, entscheidend sei, dass es für Langzeitarbeitslose weiterhin eine zentrale Anlaufstelle gebe, wo sie die benötigten Bescheide und Hilfen erhielten. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) fügte hinzu, die Arbeitsabläufe, etwa in der Verwaltung, müssten jedoch verbessert werden. Laumann räumte ebenfalls ein, die Argen seien bislang nicht sehr erfolgreich. Auch inhaltlich müsse hier einiges besser werden.

Der BA-Vorstandsvorsitzende Frank-Jürgen Weise hatte am Wochenende die praktische Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen in den Jobcentern als "Katastrophe" bezeichnet. Das wies der Deutsche Städte- und Gemeindebund zurück. Verbands-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte, in den Jobcentern gelinge "vieles inzwischen gut". Als Problem wertete Landsberg aber, dass die Sachbearbeiter der BA ihre Weisungen aus der Nürnberger Zentrale bekommen und die Mitarbeiter der Sozialämter viel selbstständiger handeln könnten.

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer sprach nach der Einigung von einem "Sieg der Vernunft". "Bund und Länder haben das 'kooperative Jobcenter' abgewählt und mit ihrer Entscheidung den Weg für die beste Lösung freigemacht", betonte sie.

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte, Leistungen aus einer Hand könnten Kommunen eher leisten als "die zentralistisch organisierte Bundesagentur für Arbeit". Eine geteilte Verantwortung bedeute hingegen Zuständigkeitschaos und eine doppelte Bürokratie.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die gemeinsame Betreuung von "Hartz IV"-Empfängern durch die Bundesagentur für Arbeit und Kommunen als "Mischverwaltung" für verfassungswidrig erklärt und eine Umstrukturierung bis Ende 2010 angeordnet. Einer Verfassungsänderung müssen Bundestag und Bundesrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit zustimmen.

Am 14-07-2008

Wahlkampf auf Kosten der "Hartz IV"-Empfänger?

In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden rund fünf Millionen "Hartz IV"-Empfänger und deren Familien gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagentur betreut. Die Verfassungsrichter hatten Ende 2007 die "Mischverwaltung" für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis 2010 gefordert. Diese ist nun ins Stocken geraten. Nach der Einigung zwischen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mit Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz stellt sich nun die Union gegen die Pläne des Ministers. Der forderte die Union am Mittwoch (18. Februar) zur konstruktiven Mitarbeit auf. Die Unions-Fraktion lehnt insbesondere die von Scholz für notwendig erachtete Grundgesetzänderung ab. Wahlkampf auf Kosten der "Hartz IV"-Empfänger?

Scholz hatte mit den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, Jürgen Rüttgers (CDU) und Kurt Beck (SPD), vereinbart, dass die Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften in Zentren für Arbeits- und Grundsicherung umgewandelt und damit zu Anstalten öffentlichen Rechts werden. Um die Vorgabe aus Karlsruhe zu erfüllen, soll das Grundgesetz geändert werden.

Der Einigung waren monatelange Verhandlungen vorausgegangen, unter anderem hatten sich die Arbeits- und Sozialminister der Länder im vergangenen Jahr für eine Reform der Jobcenter mittels einer Grundgesetzänderung ausgesprochen. Scholz will den abgestimmten Vorschlag noch im März im Bundeskabinett einbringen.

Am Dienstag stellte sich jedoch der Geschäftsführende Vorstand der Unions-Fraktion gegen einen Kompromiss. Scholz trat daraufhin am Mittwoch in Berlin vor die Presse und mahnte, die Neustrukturierung könne nur gelingen, wenn alle Beteiligten "konstruktiv und politikwillig" zusammenarbeiteten. Es dürfe kein politischer Streit auf dem Rücken der Bürger ausgetragen werden, warnte der Minister.

Schärfere Töne kamen von SPD-Vize Andrea Nahles. Sie kritisierte, Parteitaktik gehe der Unions-Fraktion über Verlässlichkeit. Ohne eine Nachfolgeregelung der Jobcenter riskiere man Chaos und Unsicherheit. Das könne man sich mitten in einer Wirtschaftskrise nicht leisten, sagte Nahles.

Unions-Fraktionsvize Michael Meister (CDU) sagte zwar, der politische Wille zu einer Lösung sei da. Dafür könne man jedoch nicht das Grundgesetz "verunstalten". "Man kann das Problem doch nicht lösen, indem man eine neue Mischverwaltung ins Grundgesetz aufnimmt, wenn die Verfassungsrichter vorher attestiert haben, genau diese Mischverwaltung sei ein Problem", sagte Meister. Auch kritisierte der CDU-Politiker, dass der Fortbestand der Optionskommunen nicht hinreichend gesichert sei. Er plädiert dafür, dass weitere Kommunen dafür optieren können, die Betreuung allein in die Hand zu nehmen.

Der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg verwies darauf, dass sich der Scholz-Entwurf nun in der Ressortberatung befindet. In dem Verfahren könnten Bedenken, Änderungswünsche und Zustimmungen eingebracht werden. Das gehe nun seinen "normalen Gang". Ein Termin für die Kabinettsbefassung gibt es laut Steg noch nicht.

Am 18-02-2009

Nahles kritisiert Merkel

Die Bundesregierung hat Medienberichte über ein Scheitern der Jobcenter-Reform zurückgewiesen. Solche Darstellungen seien "reine Spekulation", sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Freitag (20. Februar) in Berlin. Von Anfang an sei klar gewesen, dass es für die anvisierte Grundgesetzänderung sowohl eine Einigung der Länder als auch der Fraktionen im Bundestag geben müsse. Nach der erreichten Einigung seitens der Länder folge nun die Abstimmung der Fachleute in den Bundestagsfraktionen. Ziel dieser Gespräche sei es, zu einem einvernehmlichen Entwurf für die Entscheidung im Kabinett zu kommen, sagte Wilhelm.

Zuvor hatte der "Der Spiegel" berichtet, das Kanzleramt rechne nicht mehr damit, dass sich die Koalition noch auf eine Reform einigen könne. Das Nachrichtenmagazin berief sich auf die Umgebung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

Nahles: Scholz hat auch im Auftrag von Merkel monatelang den Kompromiss mit den Ländern ausgehandelt

SPD-Vizechefin Andrea Nahles forderte Merkel unterdessen auf, für den zwischen dem Arbeitsministerium und den Ländern ausgehandelten Kompromiss einzutreten. Nahles sagte dem "Tagesspiegel", Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) habe monatelang mit den Ländern nach einem Kompromiss gesucht - auch im Auftrag der Bundeskanzlerin. "Frau Merkel muss nun in der Union für Ordnung sorgen. Wenn sie das nicht schafft, werden wir das Thema in den nächsten Koalitionsausschuss bringen", kündigte Nahles an. Die SPD-Politikerin forderte darüber hinaus die Unions-Bundestagsfraktion zum Einlenken auf.

Für die vom Verfassungsgericht angeordnete Neustrukturierung der Jobcenter ist nach Ansicht von Arbeitsminister Scholz, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) eine Änderung des Grundgesetzes notwendig.

Auf einen entsprechenden Vorschlag zur Neuregelung der "Hartz-IV"-Verwaltung hatten sich Scholz, Rüttgers und Beck in der vergangenen Woche nach monatelangen Verhandlungen geeinigt. Vorgesehen ist, dass die Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften in Zentren für Arbeits- und Grundsicherung umgewandelt und damit zu Anstalten öffentlichen Rechts werden.

Der geschäftsführende Vorstand der Unions-Fraktion im Bundestag hatte sich gegen den Entwurf und gegen eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.

Am 20-02-2009

"Große Verwirrungen"

SPD-Fraktionschef Peter Struck hat die Unions-Fraktionsspitze nach der Ablehnung der Jobcenter-Reform kritisiert. Es sei "sehr ärgerlich", dass die Union dem von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) und Kurt Beck (SPD) ausgehandelten Kompromissvorschlag nicht folge, sagte Struck am Dienstag in Berlin.

Das werde zu "großen Verwirrungen" in den Kommunen und bei den Betroffenen führen. Struck appellierte an die Fraktionsspitze, den Beschluss rückgängig zu machen, der ein Beschluss gegen die Arbeitslosen und die Gemeinden.

Am 17-03-2009

"Die schönste Verfassungstheorie"

Nach der Ablehnung der Jobcenter-Reform durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat NRW-CDU-Generalsekretär Hendrik Wüst erneut Fraktionschef Volker Kauder (CDU) angegriffen. "Es ist erstaunlich, dass er dieses Eigentor schießt", sagte Wüst am Freitag (20. März) gegenüber "Cicero-Online". Die Führung der Bundestagsfraktion müsse sich darüber klar sein, "dass bei der Bundestagswahl am 27. September nicht diejenigen gewinnen, die die schönste Verfassungstheorie haben". Bei der Bundestagswahl gehe es "um Arbeitsplätze und Wachstum. Und genau das war der Antrieb beim Jobcenter-Kompromiss mit der SPD", betonte Wüst.

Die CDU in Nordrhein-Westfalen habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, vielleicht doch noch einen Kompromiss zu finden, sagte das CDU-Bundesvorstandsmitglied.

Der auch vom Land NRW vorgeschlagene Kompromiss sah vor, dass die Jobcenter in Zentren für Arbeits- und Grundsicherung (ZAG) umgewandelt und damit zu Anstalten öffentlichen Rechts werden. Dafür sollte das Grundgesetz geändert werden, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen.

Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die "Mischverwaltung" für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis 2010 gefordert.

Am 20-03-2009

Bundessozialgericht (BSG) stoppt Bundesagentur für Arbeit

Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Samstag in Kassel im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung des Gerichts. Das Bundes-Gericht in Kassel stellte so entsprechend diesen Rechtsbruch der Jobcenter-Agentur aus Karlsruhe fest. (jm)

Entsprechend müssen Jobcenter bzw. die vermittelten Unternehmen Arbeitslosen den üblichen Tariflohn zahlen, wenn es sich bei dem vermittelten Job nicht wie vom Gesetz verlangt, um "zusätzliche" Arbeit handelt, sondern der Job eine reguläre Beschäftigung verdrängt oder ersetzt. So war es womöglich auch im konkreten Fall: Das Karlsruher Jobcenter hatte eine Arbeitslose an ein Pflegeheim vermittelt, wo sie als Putzfrau eingesetzt wurde. (AZ: B 4 AS 1/10 R)

Immer mehr reguläre und sozialversicherungspflichtige Arbeit wird durch Billiglöhner und Zeitarbeiter ersetzt und die Unternehmen sparen so Nettolohnkosten wie auch Sozialversicherungsabgaben ein . Für viele Betroffene reicht der Lohn der Arbeit für das Überleben als Geringverdiener nicht mehr aus, die so auch immer mehr auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind.

Das betreffende Jobcenter muss den Differenzlohn des Hartz-IV-Empfängers jetzt entsprechend der gesetzlichen Regelung erstatten, so dass im Ergebnis der branchen- oder ortsübliche Lohn gezahlt werden muß. Entsprechend kann es so auch zur Verpflichtung der Zahlung eines gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohnes kommen, wenn es diesen in der betroffenen Branche gibt.

Es ist ein gutes Zeichen, dass ein Bundesgericht diesen willkürlichen und ungesetztlichen Praktiken der Jobcenter einen Riegel vorschiebt und das wurde aber auch höchste Zeit.

Von Jürgen Meyer

Am 28-08-2011

Zusatztarife und Zuschläge müssen selbst bezahlt werden

Das Jobcenter ist verpflichtet die Kosten für eine Private Krankenversicherung zu übernehmen. Doch die Kostenübernahme muss nur bis zu einem gewissen Teil erfolgen. Denn nun entschied ein Gericht, dass Zuschläge der Privaten Krankenkasse nicht zwingend vom Jobcenter bezahlt werden müssen.

Kosten für Private Krankversicherung ja – Zuschläge nein

Jeder Hartz IV Empfänger hat Anspruch auf die Kostenübernahme der Krankenversicherung. Dazu zählen nicht nur gesetzliche, sondern selbstverständlich auch private Krankenversicherungen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen legte nun allerdings fest, dass das Jobcenter nur die Grundkosten der Privaten Krankenversicherung übernehmen muss und Zuschläge davon ausgeschlossen sind. Ausschlaggebend für dieses Urteil war der Fall einer Hartz IV Empfängerin, die ihre Private Krankenversicherung zum 1. Januar 2012 abgeschlossen hatte, obwohl bereits seit September 2009 eine Krankenversicherungspflicht bestand. Aus diesem Grund berechnete die Private Krankenversicherung für diesen Zeitraum, in dem die Dame nicht versichert war, rückwirkend einen Zuschlag in Höhe von ungefähr 1.700 Euro. Da die Versicherungsnehmerin jedoch nicht in der Lage war diesen Zuschlag zu bezahlen, forderte sie das Jobcenter auf, diese Kosten zu übernehmen. Das Jobcenter lehnte die Übernahme ab.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied nun, dass Hartz IV Empfänger grundsätzlich Anspruch auf einen Krankenversicherungsschutz haben und die Beiträge nicht selbst zahlen müssen. Doch das Jobcenter müsse die Beiträge der Privaten Krankenversicherung nur bis zur Hälfte der Grundtarife in vollem Umfang übernehmen. Alle Kosten, die darüber hinausgehen, wie etwa Zusatztarife oder sogar Zuschläge für den Zeitraum, in dem kein Krankenversicherungsschutz bestand, müssen vom Grundsicherungsträger nicht bezahlt werden. In diesem Fall müssen die Kosten vom Hartz IV Empfänger selbst getragen werden.

Am 15-07-2012